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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Forwarded from Kandel - Team 2020
Heidelberg 02.05.2020

„Tag des offenen Megaphons“

Auf dem Uniplatz in Heidelberg war heute unsere Christa Anmelderin und Versammlungsleiterin. Nach ihrer Eingangsrede lud sie die Anwesenden dazu ein, selbst ihre Meinung zu aktuellen Themen kundzutun. Corona, die Folgen der Einschränkungen gerade für Senioren und Kinder, waren die Hauptthemen. Teilweise sehr emotional, fanden die Redebeiträge meist großen Beifall unter den zugelassenen 40 offiziellen Teilnehmern und den umstehenden, rund 100 Nichtteilnehmern.

Die Polizei hielt sich diesmal angenehm zurück.

Immer wieder wurde betont, dass in der heutigen Zeit kein „Links“ oder „Rechts“ zählt, sondern das Zusammenstehen gegen die Beschneidung von Grundrechten.

So war denn nach einer allseits friedlichen Stunde ohne Zwischenfälle Schluss und alle sehr zufrieden mit dem Verlauf der Versammlung.

Alle ? Nein ! Eine junge Polizeibeamtin, noch grün hinter den Ohren, war in der Nachbesprechung mit Christa alles andere als zufrieden. Die Abstände zwischen den Teilnehmern wurden nicht durchgehend konsequent eingehalten, bemängelte sie. Christa selbst zog sich den Mundschutz nicht über, während andere redeten. Außerdem sei die in den Auflagen vorgeschriebene Teilnehmerliste nicht erstellt worden. Zudem äußerte sie, dass einer der Ordner gar nicht mehr wiederkommen bräuchte, weil sie mit seiner Leistung unzufrieden war. Nun denn – unser Fazit zu der jungen Dame lautet eindeutig: Ungenügend. Ob die Erstellung einer Teilnehmerliste überhaupt einer rechtlichen Prüfung standhält, dürfte äußerst fraglich sein. In welcher Art und Weise diese Auflage das Recht auf Versammlungsfreiheit unzumutbar beeinträchtigt, ebenfalls. Einen Ordner ohne rechtliche Grundlage, nach eigenem Gutdünken und persönlichen Befindlichkeiten einfach per se abzulehnen ist ebenso unprofessionell, dilettantisch wie rechtlich unhaltbar. Damit zu drohen, dass sie aufgrund nicht eingehaltener Abstände beim nächsten Mal die Veranstaltung abbrechen würde, ist anmaßend, respektlos und rechtlich ebenso fragwürdig. Vielleicht sollte man beim nächsten mal statt einer heillos überforderten, lebensunerfahrenen, jungen Beamtin doch auf eine charakterlich geeignetere Person zurückgreifen.

Dem gegenseitigen Respekt und dem gemeinsamen Einsatz für Recht und Ordnung wäre dies sicher eher zuträglich.

Euer Kandel-Team 2020