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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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#Bundesverfassungsgericht stellt fest: #Merkels Aussagen zur #Kemmerichwahl waren #verfassungswidrig! #Sieg der #AfD vor Gericht!

„Endlich mal wieder hat das Bundesverfassungsgericht das gemacht, wofür es eigentlich und im Kern da ist: Es hat die - hier ehemals - Regierenden in die Schranken gewiesen, nachdem es in letzter Zeit eher wie eine kritiklose Abteilung des Kanzleramtes wirkte. Klar ist aber nun auch, warum das Gericht, dessen Präsident ja der Merkelzögling und -zuarbeiter Harbarth ist, so lange brauchte, um diesen doch sehr einfach gelagerten Sachverhalt abzuurteilen und dies nicht etwa noch vor der Bundestagswahl 2021 getan hatte. Es traute sich offenbar während der Regierungszeit Merkel nicht. Das wirft einen Schatten auf diese Entscheidung. Feststeht aber ab jetzt: Merkel hat nun den zusätzlichen Makel, als Verfassungsbrecherin gerichtlich festgestellt zu sein. Und das ist gut so.“