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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Regelmäßiger Coronatest für Richter unzumutbar – die Mär der Gleichheit vor dem Gesetz
„Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich“. Aber manche sind gleicher als andere. Ist da etwas dran?

Ein Gericht weigert sich, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeheime zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.

Für eine betreuungsrechtliche Angelegenheit, muss der Richter auch schon mal in eine Senioreneinrichtung, um sich ein Bild vom Zustand des Klienten zu machen, bevor diesem ein Betreuer zugewiesen wird. Das Amtsgericht Meiningen hat nun aber diese Tätigkeit abgelehnt, da sich auch der Richter vor Betreten der Einrichtung testen lassen muss – AG Meiningen – Az.: 3 XVII 234/19 – Beschluss vom 18.01.2021.

👉 https://corona-blog.net/2021/04/22/regelmaessiger-coronatest-fuer-richter-unzumutbar-die-maer-der-gleichheit-vor-dem-gesetz/

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