📰 Newsletter Eltern für Aufklärung und Freiheit
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Als es um Quarantäne einer 4-Jährigen geht, droht SPD-Landrat den Eltern mit Gefängnis

"Das Pandemiegesetz gestattet es, auch kleine #Kinder in #Quarantäne zu stecken. Der Landrat des Kreises Potsdam-Mittelmark vollzieht diese Möglichkeit im Moment mit drakonischer Härte. Er lässt Väter und Mütter anschreiben und droht mit „zwangsweiser Absonderung in abgeschlossene Einrichtungen“. Eltern reagieren empört.

Die Hoffnungen, die Corona-Pandemie überstanden zu haben, sinken in Deutschland spätestens, seit der Chef des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in dieser Woche vor einer „fulminanten vierten Welle“ gewarnt haben. In den Fokus der Diskussion geraten dabei inzwischen auch Kinder unter zwölf Jahren, für die es einerseits derzeit noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, die aber andererseits auch extrem selten schwer erkranken.(...)

n dieser Situation lässt Wolfgang #Blasig, SPD-Landrat des Kreises Potsdam-Mittelmark derzeit Briefe an betroffene Eltern versenden, die in Wortwahl, Tonfall, aber auch vom Inhalt her die Väter und Mütter so sehr empören, dass sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wenden. Beispielhaft präsentiert der Vater eines erst vierjährigen Mädchens einen Brief des Landrats an ihn...."

https://www.focus.de/panorama/im-kreis-potsdam-als-es-um-quarantaene-einer-4-jaehrigen-geht-drohen-behoerden-den-eltern-mit-gefaengnis_id_21003531.html

#Focus #Behörden #Willkür #Drohungen

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‼️Update: Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne‼️

"...Wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber hat , ist dieser vorrangig und *es gibt gar keinen Anspruch, der für Ungeimpfte ausgeschlossen werden kann*.

Dazu gibt es in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein
e *Entscheidung vom Arbeitsgericht Aachen ( 30.03.2021, 1 Ca 3196/20)* , in dem die Richter eindeutig herausgearbeitet haben, dass ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG für kranke Arbeitnehmer nicht in Betracht kommt, da diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Auch die Verwaltungsgerichte haben sich im letzten Jahr wiederholt dazu geäußert, dass de
r #\_Entschädigungsanspruch *nach dem __#Infektionsschutzgesetz_ _nur in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat ( z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Juli 2021 – 13 LA 258/21 –) , auch bei 14 Tagen bejaht: (VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2021 – 3 K 107/21.KO –,).

Dort ging es aber nicht um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sondern um d_en _
Anspruch „gesunder“ Arbeitnehmer aus § 616 BGB, den Arbeitnehmer bei einer vorübergehende Arbeitsverhinderung haben können_, _wenn § 616 nicht im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ausgeschlossen ist.(...)

D.h. die Arbeitgeber werden auch in Bereichen in denen kein Fragerecht existiert, danach fragen, ob Sie geimpft sind. Dann können Sie natürlich zuerst einmal einwenden, das_s _
Sie einen „vorrangigen“ Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben:

_- _
Wenn Sie gleichzeitig krank sind, könnten Sie ein_e \_#Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung_ _einreichen und sich auf den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz berufen.
- _
Wenn Sie gesund in* \_#Quarantäne *sind und in Ihrem __#Arbeitsvertrag_ _§ 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, können Sie darauf verweisen, dass Sie einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung aus § 616 BGB haben könnten.
_-
Wenn Sie im* \_#Homeoffice arbeiten könnten, kommt ebenfalls kein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht, so dass diese Möglichkeit auch vorrangig zu prüfen wäre.

Wenn aber keiner der Fälle vorliegt, werden Sie als Arbeitnehmer wahrscheinlich in die Situation gebracht, dass die Arbeitgeber sich weigern werden, das Gehalt weiterzuzahlen, wenn Sie die Frage nach der Impfung verneinen oder sie nicht beantworten...."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-lohn-fuer-ungeimpfte-in-quarantaene-192913.html

#Anwalt

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