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In #Italien geht gerade ein sympathischer Trend viral:
Nach dem Motto "Wir retten uns selbst" wird die #EU-Flagge bei Abspielen der eigenen Nationalhymne verbrannt!
#CiSalviamoDaSoli
❤️🇮🇹
#Corona
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Nonne in Italien verweigert die „Impfung“: „Wenn ich eine Geldstrafe bekomme, werde ich nicht zahlen, ich glaube die Lügen nicht“ (Video)
#italien
Schwester Rosalina Ravasio ist bereit, die "Impfung" zu überdenken, wenn der Staat ihr 7 Millionen Euro Entschädigung garantiert, falls ihr etwas zustößt. Am 5. Januar 2022 erklärte Italien die Covid-"Impfung" für Menschen ab 50 Jahren für obligatori.. ➡➡➡
#italien
Schwester Rosalina Ravasio ist bereit, die "Impfung" zu überdenken, wenn der Staat ihr 7 Millionen Euro Entschädigung garantiert, falls ihr etwas zustößt. Am 5. Januar 2022 erklärte Italien die Covid-"Impfung" für Menschen ab 50 Jahren für obligatori.. ➡➡➡
uncut-news.ch
Nonne in Italien verweigert die „Impfung“: „Wenn ich eine Geldstrafe bekomme, werde ich nicht zahlen, ich glaube die Lügen nicht“…
Schwester Rosalina Ravasio ist bereit, die „Impfung“ zu überdenken, wenn der Staat ihr 7 Millionen Euro Entschädigung garantiert, falls ihr etwas zustößt. Am 5. Januar 2022 erklärte Ita…
Forwarded from Ostnews Faktencheck
Die Explosionen an den Nord Stream-Pipelines seien „hochwahrscheinlich“ in „fremdstaatlichem Auftrag“ verursacht worden, geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Dezember hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird deutlich, dass das Gericht damit die Ukraine meint.
Der Beschluss erfolgte auf eine Haftbeschwerde der Verteidigung von Sergej K., einem ehemaligen Mitglied einer ukrainischen Spezialeinheit. K. sitzt in #Deutschland in Untersuchungshaft, nachdem er im August 2025 in #Italien festgenommen worden war.
Die Verteidigung hatte geltend gemacht, es handele sich um „eine militärische Aktion im Rahmen des Krieges zwischen #Russland und der #Ukraine“. Demnach sei die Infrastruktur ein legitimes militärisches Ziel gewesen – die mutmaßlichen Täter seien daher durch sogenannte funktionelle Immunität geschützt. Der BGH wies diese Argumentation nun zurück. Die Nord-Stream-Pipelines hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient, etwa der Gasversorgung Deutschlands. Der BGH sprach Sergej K. eine Immunität ab.
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