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Merz schließt Inbetriebnahme von Gaspipeline Nord Stream 2 nach Russland aus
Die Bundesrepublik Deutschland werde alles tun, damit #Nord Stream-2 eben nicht wieder in Betrieb genommen werden könne, sagte Bundeskanzler Friedrich #Merz am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wladimir #Selenski in Berlin.
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Die Explosionen an den Nord Stream-Pipelines seien „hochwahrscheinlich“ in „fremdstaatlichem Auftrag“ verursacht worden, geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Dezember hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird deutlich, dass das Gericht damit die Ukraine meint.
Der Beschluss erfolgte auf eine Haftbeschwerde der Verteidigung von Sergej K., einem ehemaligen Mitglied einer ukrainischen Spezialeinheit. K. sitzt in #Deutschland in Untersuchungshaft, nachdem er im August 2025 in #Italien festgenommen worden war.
Die Verteidigung hatte geltend gemacht, es handele sich um „eine militärische Aktion im Rahmen des Krieges zwischen #Russland und der #Ukraine“. Demnach sei die Infrastruktur ein legitimes militärisches Ziel gewesen – die mutmaßlichen Täter seien daher durch sogenannte funktionelle Immunität geschützt. Der BGH wies diese Argumentation nun zurück. Die Nord-Stream-Pipelines hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient, etwa der Gasversorgung Deutschlands. Der BGH sprach Sergej K. eine Immunität ab.
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