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Elizitat der wichtigsten Informationen abseits des Mainstrams. Geteilte Beiträge geben ausschließlich die Meinung der Verfasser wieder.
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**** #Propaganda #LügenPresse #3G #Arbeitsplatz #CoronaLüge #IQ211012
Eine derartige Verdehung der Wahheit get sich in der Lügenpresste auf EINER Seite aus
<B00047>
***** #Zwangsimpfung #Arbeitsplatz #Justitia #IQ220125
Österreich:.Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 537/2021 i. d. g. F.
Was darf der Arbeitgeber, was darf er nicht was muss Mitarbeiter erfüllen?
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MFG hat einen Musterbrief für Sie verfasst, in dem die aktuell geltenden Covid-Gesetze sowie geltendes Recht erläutert werden. Dieser Brief ist zur Vorlage an den Arbeitgeber gedacht, wenn diese/r 3G am Arbeitsplatz eingeführt hat.
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Zusamenfassung:
* Der Betriebsinhaber / Arbeitgeber ist daher aufgrund des privatrechtlichen
Arbeitsvertrages nicht berechtigt, von seinem Arbeitnehmer den Nachweis einer 3G-Regel
oder seine sonstigen gesundheitsbezogenen Daten zu verlangen.
* Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Betriebsinhabers / Arbeitgebers zur
Erhebung des 3G- Nachweises vorgesehen ist, scheidet eine Bestrafung des
Betriebsinhabers / Arbeitgebers im Falle einer Unterlassung bereits nach grundsätzlichen
rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.
* Beharrt der Betriebsinhaber / Arbeitgeber auf einer solchen Arbeitsanweisung, so kann diese
durch Feststellungsklage als unzulässig beim Arbeitsgericht angefochten werden. Im Falle
einer Kündigung / Entlassung kann der Arbeitnehmer dieselbe innerhalb von 14 Tagen beim
Arbeitsgericht anfechten.
https://mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/01/Musterbrief-3G-Arbeitsplatz.pdf