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Elizitat der wichtigsten Informationen abseits des Mainstrams. Geteilte Beiträge geben ausschließlich die Meinung der Verfasser wieder.
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***** #Justitia #Verordnung #Maskenfrei #IQ211109
WICHTIG aktuelle Coronaverordnung:
Nachdem in den Medien systemkonform Fakten „elastisch“ betrachtet werden ist hier die Aktuelle von 8.11.2021 bis 31.11.2021! geltende Verordnung nachzulesen.
Wesentliche Punkte des Bundesrechtes im folgenden rezensiert. Achtung Länderrechte und Hausordnungen können abweichen!
* Die nicht ZUMUTBARKEIT des Tragens einer Maske ist nur GLAUBHAFT zu machen, von einen Attest das vorzuweisen ist steht nix in der Verordnung! §20(2)1
* Von 1m Abstand steht nix in der Verordnung
* Am Arbeitsplatz ist 3G gemäß §9(1) nur erforderlich wenn physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können. Ich interpretiere physischen Kontakt als direkten Körperkontakt also Berührung. Im Büro kommt es normalerweise zu KEINEN Berührungen!
* In Öffis, Apos, Supermärkten, Tankstellen, Banken/Post ist KEIN G erforderlich.
* In Shoppincitys und Markthallen gilt allerdings 3G.
* Beim normalen Wirten ist gemäß §5(1) nur 3G erforderlich, 2G gemäß §5(2) nur in Diskos etc.
* In Unterkünften ist gemäß §6(2) 3G erforderlich.
* QR-Code und Barcode darf auch gescannt werden, muss aber nicht!
* Bei nicht öffentlichen Sportstätten (wo man Eintritt zahlt?) genügt 3G gemäß §7(2) und Datenerfassung gemäß §17(1)
* Bei Freizeit und Kultureinrichtungen genügt 3G gemäß §8(2) und Datenerfassung gemäß §17(1)
* Arbeitnehmer von Diskos brauchen 2 G oder PCR-Test max 72h alt siehe §9(1a) und Datenerfassung gemäß §17(1)
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 08.11.2021
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011674
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Maske Glaubhaftmachung: Das das Tragen einer Maske NICHT ZUMUTBAR ist, ist wohl aufgrund der unten angeführten Metastudie ausreichend belegt. Also ab morgen maskenfrei unter Berufung auf aktuelle Verordnung §20 (2)1 und folgende Studie:
Deutsche Meta-Studie beweist massive Schädigung durch Masken.
Es gibt keine sauber durchgeführten Studien, die irgendeinen Nutzen von Masken – egal welchen – nachweisen. Dagegen gibt es wissenschaftlich saubere Studien, wie die große dänische, die zeigen, dass es keinen Unterschied beim Anteil der Infektionen zwischen Maskenträgern und maskenfreien Personen gibt.
Diese neue Meta-Studie zeigt dagegen ein umfangreiches Schadenspotenzial der Masken für ihre Träger.
https://tkp.at/2021/04/23/deutsche-meta-studie-beweist-massive-schaedigung-durch-masken
Link zum Original der Studie
https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344/htm
Die Aussagen der Studie werden auch von Prof. Dr.med. Ines Kappstein (Krankenhaushygienikerin, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin) bestätigt
Siehe Posting vom 28.10.2020
https://t.me/InfoQuelle_org/324
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Im übrigen ist die gesamte Verordnung, die massiv die Grundrechte einschränkt, sowieso Verfassungswidrig, da nicht evidenzbasiert sondern eine willkürliche Aneinaderreihung und unbelegten Maßnahmen. Siehe Posting vom 29.10.2021 mit PK von RA.Dr.jur Brunner
https://t.me/InfoQuelle_org/2178
Rechtsgutachten: Sämtliche Benachteiligungen von Ungeimpften sind verfassungswidrig
https://report24.news/rechtsgutachten-saemtliche-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig
#Justitia #Verordnung #Genesen
Neue Gesetzesnovelle seit 23.11. gültig:
Alle 2-3 Tage eine neue Verordnung: Mit Antikörpern gilt man jetzt wider als genesen! Wo sind Meldungen und Infos in den MSM und von den Interessensvertretungen wie Arbeiterkammer, Wirtschafskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Gewerkschaft und natürlich vom möglichen Massenmörder Mückstein?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011073