Forwarded from Apollo News
Ein Gericht hat die gemeinsame Resolution von 16 Bürgermeistern im bayerischen Landkreis Roth gegen die AfD für rechtswidrig erklärt. Die Bürgermeister hatten der Partei nationalsozialistisches Gedankengut vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://apollo-news.net/gericht-erklaert-anti-afd-resolution-von-16-buergermeistern-fuer-rechtswidrig/
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Apollo News
Gericht erklärt Anti-AfD-Resolution von 16 Bürgermeistern für rechtswidrig
Ein Gericht hat die gemeinsame Resolution von 16 Bürgermeistern im bayerischen Landkreis Roth gegen die AfD für rechtswidrig erklärt. Die Bürgermeister hatten der Partei nationalsozialistisches Gedankengut vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Forwarded from sathya yuga
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Deutsche Energiepolitik ein Betrugsmodell?
Professor Alhorn spricht Klartext.
Wer ist der Gewinner, wer sind die Verlierer?
Die Windmühlen-Verfechter sind sprachlos
Quelle
Hier noch mehr Perlen finden 🍀
Willkommen bei den Perlen des Tages - Frei Schnauze 📣 - https://t.me/PerlenDesTages
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Doch seit Juli 2025 hat einer der zentralen Ausschüsse des Deutschen Bundestags, der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, die Vorhänge zugezogen. Der Ort, an dem über Grundrechte im digitalen Raum verhandelt wird, tagt künftig nicht mehr öffentlich. Ausgerechnet dieser Ausschuss. Ausgerechnet jetzt.
https://steady.page/de/schirrmacher/posts/ec5fac1f-2ded-4204-adca-1b1f802449a9
👉 @Kesselbunte
Doch seit Juli 2025 hat einer der zentralen Ausschüsse des Deutschen Bundestags, der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, die Vorhänge zugezogen. Der Ort, an dem über Grundrechte im digitalen Raum verhandelt wird, tagt künftig nicht mehr öffentlich. Ausgerechnet dieser Ausschuss. Ausgerechnet jetzt.
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👉 @Kesselbunte
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Forwarded from pboehringer [Peter Boehringer]
Die Metamorphose der Union:
Von "Christlich" zu "Sowjet-Union"...
Von "Christlich" zu "Sowjet-Union"...
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Forwarded from Manfred Lehmann
In den Anstalten der staatlichen Propaganda ist durch jahrelange ideologische Selektion und Inzucht eine linksextremistische Parallelgesellschaft entstanden, die jedes Maß verloren hat, und die offen totalitär auftritt. Oppositionellen cerebrale Anomalien zu unterstellen, ist ein Instrument aus dem Repertoire faschistischer Diktaturen. Konsequenzen werden nicht gezogen, man löscht, man entschuldigt sich. Um beim nächsten Mal noch dicker aufzutragen.
https://apollo-news.net/ndr-format-lscht-video-in-dem-konservativen-eine-gehirnstrung-unterstellt-wurde-und-entschuldigt-sich/
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Die elfjährige Lina Heider aus Bonn hat als jüngste Abiturientin Deutschlands für Schlagzeilen gesorgt. Doch in sozialen Medien kursieren falsche Behauptungen über ihre Herkunft: Sie und ihre Familie stammten angeblich aus Afghanistan – ein Detail, das angeblich von Medien verschwiegen werde. Die Familie widerspricht entschieden: Lina wurde in Deutschland geboren, ihre Eltern sind ebenfalls keine Afghanen und haben keinen Fluchthintergrund. Dennoch verbreiten Aktivisten und Accounts wie „SOS Balkanroute“ unter dem Hashtag #letafghangirlslearn weiterhin irreführende Posts – teils auf Englisch –, die Linas angebliche afghanische Wurzeln hervorheben. Eine Korrektur dieser Falschdarstellungen bleibt bislang aus.
Via FB
Die elfjährige Lina Heider aus Bonn hat als jüngste Abiturientin Deutschlands für Schlagzeilen gesorgt. Doch in sozialen Medien kursieren falsche Behauptungen über ihre Herkunft: Sie und ihre Familie stammten angeblich aus Afghanistan – ein Detail, das angeblich von Medien verschwiegen werde. Die Familie widerspricht entschieden: Lina wurde in Deutschland geboren, ihre Eltern sind ebenfalls keine Afghanen und haben keinen Fluchthintergrund. Dennoch verbreiten Aktivisten und Accounts wie „SOS Balkanroute“ unter dem Hashtag #letafghangirlslearn weiterhin irreführende Posts – teils auf Englisch –, die Linas angebliche afghanische Wurzeln hervorheben. Eine Korrektur dieser Falschdarstellungen bleibt bislang aus.
Via FB
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Am Donnerstag frohlockte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling darüber, dass in seinem Bundesland nunmehr „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ werde. Der Vorstoß richtet sich explizit gegen AfD-Mitglieder, die – nicht etwa auf Basis eines rechtsstaatlichen Urteils, einer richterlichen Feststellung oder auch nur eines Hinweises des Bundesverfassungsgerichtes als theoretische Mindestvoraussetzungen, sondern allein aufgrund der willkürlichen Einschätzung durch selbsternannte “Demokratiehüter” einer zerbröselnden 13-Prozent-Kleinpartei SPD – fortan als angebliche Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst entfernt werden sollen. Die eigentlichen Verfassungsfeinde sind dabei natürlich jene, “Demokratie” und “Rechtstaatlichkeit” hochhalten – ganz so wie einst in der DDR oder in jeder anderen (entstehenden oder bereits erreichten) Gesinnungsdiktatur, die Opposition und politische Gegner kriminalisiert und verbietet.
„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, fabuliert Ebling in einer Pressemitteilung – und deshalb müssten “bereits im Einstellungsverfahren” fortan alle Bewerber erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. „Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt“, hieß es weiter. Selbst bereits verbeamteten AfD-Mitgliedern droht ein Disziplinarverfahren, auch wenn sie sich nicht das Geringste zuschulden kommen ließen.
Die Einstufung einer vielleicht streitbaren aber fraglos demokratischen und programmatisch lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes fußenden Partei als “extremistisch”, die inhaltlich exakt für das steht, was einst von CDU, in Teilen auch von FDP und SPD vertreten wurde (vor dem großen Linksrutsch und der Reideologisierung deutscher Politik in den vergangenen 15 Jahren), greift nicht nur einem nicht einmal formell eingeleiteten Parteiverbotsverfahren vor, sondern stützt sich auf bizarre, willkürliche “Expertisen” und Etikettierungen parteipolitisch missbrauchter weisungsgebundener Behörden. Deren Einstufungen sind nicht von ungefähr juristisch so wackelig, dass sie von diesen selbst einstweilen nicht mehr verwendet werden.
Dennoch dienen sie als Grundlage für diesen beispiellosen Übergriff von Mainzer Provinzpolitikern eine Liste des Verfassungsschutzes über extremistische Organisationen, auf der absurderweise auch die AfD aufgeführt ist. Und so funktioniert dann die Zerschlagung politischer Konkurrenz im Jahr 2025 nach Gusto von SPD und anderen Kartellparteien: Die AfD als zweitstärkste Kraft in Deutschland, die im Bundestag und fast allen Landtagen sitzt, wird von einem politisch instrumentalisierten Inlandsgeheimdienst mal eben so für „extremistisch“ erklärt, damit das diesem Geheimdienst gegenüber weisungsbefugte Innenministerium sodann deren Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verweigern kann. Offenbar soll die vorpreschende Politik der vollendeten Tatsachen, die Rheinland-Pfalz hier unter dem erwiesenen Antidemokraten Ebling und seinem Ministerpräsidenten und Genossen Alexander Schweitzer versucht, zur Blaupause auch für andere Bundesländer werden.
Dabei ist völlig klar: Eine solche Maßnahme ist krass verfassungswidrig, Solange nicht höchstrichterlich festgestellt wurde, dass das Programm der AfD sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, dürfen keine pauschalen Berufsverbote ausgesprochen werden.
Am Donnerstag frohlockte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling darüber, dass in seinem Bundesland nunmehr „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ werde. Der Vorstoß richtet sich explizit gegen AfD-Mitglieder, die – nicht etwa auf Basis eines rechtsstaatlichen Urteils, einer richterlichen Feststellung oder auch nur eines Hinweises des Bundesverfassungsgerichtes als theoretische Mindestvoraussetzungen, sondern allein aufgrund der willkürlichen Einschätzung durch selbsternannte “Demokratiehüter” einer zerbröselnden 13-Prozent-Kleinpartei SPD – fortan als angebliche Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst entfernt werden sollen. Die eigentlichen Verfassungsfeinde sind dabei natürlich jene, “Demokratie” und “Rechtstaatlichkeit” hochhalten – ganz so wie einst in der DDR oder in jeder anderen (entstehenden oder bereits erreichten) Gesinnungsdiktatur, die Opposition und politische Gegner kriminalisiert und verbietet.
„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, fabuliert Ebling in einer Pressemitteilung – und deshalb müssten “bereits im Einstellungsverfahren” fortan alle Bewerber erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. „Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt“, hieß es weiter. Selbst bereits verbeamteten AfD-Mitgliedern droht ein Disziplinarverfahren, auch wenn sie sich nicht das Geringste zuschulden kommen ließen.
Die Einstufung einer vielleicht streitbaren aber fraglos demokratischen und programmatisch lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes fußenden Partei als “extremistisch”, die inhaltlich exakt für das steht, was einst von CDU, in Teilen auch von FDP und SPD vertreten wurde (vor dem großen Linksrutsch und der Reideologisierung deutscher Politik in den vergangenen 15 Jahren), greift nicht nur einem nicht einmal formell eingeleiteten Parteiverbotsverfahren vor, sondern stützt sich auf bizarre, willkürliche “Expertisen” und Etikettierungen parteipolitisch missbrauchter weisungsgebundener Behörden. Deren Einstufungen sind nicht von ungefähr juristisch so wackelig, dass sie von diesen selbst einstweilen nicht mehr verwendet werden.
Dennoch dienen sie als Grundlage für diesen beispiellosen Übergriff von Mainzer Provinzpolitikern eine Liste des Verfassungsschutzes über extremistische Organisationen, auf der absurderweise auch die AfD aufgeführt ist. Und so funktioniert dann die Zerschlagung politischer Konkurrenz im Jahr 2025 nach Gusto von SPD und anderen Kartellparteien: Die AfD als zweitstärkste Kraft in Deutschland, die im Bundestag und fast allen Landtagen sitzt, wird von einem politisch instrumentalisierten Inlandsgeheimdienst mal eben so für „extremistisch“ erklärt, damit das diesem Geheimdienst gegenüber weisungsbefugte Innenministerium sodann deren Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verweigern kann. Offenbar soll die vorpreschende Politik der vollendeten Tatsachen, die Rheinland-Pfalz hier unter dem erwiesenen Antidemokraten Ebling und seinem Ministerpräsidenten und Genossen Alexander Schweitzer versucht, zur Blaupause auch für andere Bundesländer werden.
Dabei ist völlig klar: Eine solche Maßnahme ist krass verfassungswidrig, Solange nicht höchstrichterlich festgestellt wurde, dass das Programm der AfD sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, dürfen keine pauschalen Berufsverbote ausgesprochen werden.
ANSAGE
Linksfaschismus voraus: Rheinland-Pfalz stellt sich in die Tradition von Radikalenerlass und NS-Beamtengesetz
Am Donnerstag frohlockte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling darüber, dass in seinem Bundesland nunmehr „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ werde. Der Vorstoß…
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So lange will man offenbar nicht warten – zumal die geplante Gleichschaltung des Bundesverfassungsgerichtes durch linientreue linksradikale Richter noch lange nicht erreicht ist, sondern aktuell von Rückschlägen gezeichnet ist, gerade seit der vorerst gescheiterten Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die aus ihrer Gutheißung eines AfD-Verbotsverfahrens ja keinen Hehl machte, wie auch aus ihrem Bedauern darüber, dass selbst Erfolgsfall leider die 10 Millionen AfD-Wähler damit nicht, so wörtlich, “beseitigt” seien.
Dass die Rechtsgrundlage seines selbstherrlichen anmaßenden Vorstoßes, der die Berufsverbote der 1970er Jahre in den Schatten stellt, weniger als dünn ist, scheint sogar Ebling bewusst zu sein; die verschärfte Verwaltungsvorschrift, auf die er sich bezog, wurde bezeichnenderweise bislang noch nicht einmal veröffentlicht. Auf diesbezügliche Medienanfragen erklärte sein Ministerium: „Vor offizieller Veröffentlichung können wir dieses Dokument leider nicht zur Verfügung stellen.“ Wann diese erfolgt, wisse man nicht, da dies nicht in der Hand des Ministeriums liege. Noch abstruser war die Reaktion der Sprecherin auf die Frage, warum Ebling dann überhaupt vorgeprescht sei und nicht auf die Veröffentlichung der geänderten Vorschrift gewartet habe: „Sie sind nicht der Erste, der danach fragt“. Offenbar sind also selbst die eigenen Untergebenen im Ministerium sprachlos über den handwerklichen und taktischen Dilettantismus der Super-Demokraten, denen diese Republik in die Hände gefallen ist.
Doch nicht nur Rheinland-Pfalz, auch andere Bundesländer versuchen immer ungeduldiger, AfD-Mitglieder gezielt vom öffentlichen Dienst fernzuhalten oder sie aus dem Staatsdienst zu verdrängen. Pauschal und ohne Einzelfallprüfung ist dies gleichwohl rechtlich unzulässig – wie gerade die SPD, aus deren Reihen viele den Radikalenerlass vor über 40 Jahren vehement bekämpften, wissen sollte. Die, die hier “gegen rechts” mit allen Mitteln und rechtswidrigen Methoden vorgehen, realisieren nicht einmal, dass sie historisch nahtlos genau an dem Faschismus anknüpfen, den sie vorgeblich bekämpfen wollen: Was hier betrieben wird, ist de facto eine Neuauflage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum der Nazis von 1933. Auch darin wurden willkürlich festgelegte Gruppen einfach zu Staatsfeinden erklärt, ihnen der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt und bereits verbeamtete Personen hinausgedrängt. Die öffentliche Verwaltung soll so wirksam eingeschüchtert, auf Linie gebracht und Oppositionelle ferngehalten werden. Das einzige, was sich in 92 Jahren geändert hat, ist die Definition von Staatsfeind.
Ganz abgesehen von der bleckenden und schockierenden Demokratieverachtung einer Politikerkaste, die nichts aus der Geschichte gelernt hat, gibt schlichtweg keine rechtlich zulässige Grundlage für das, was Ebling und andere hier planen. Nochmals: Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes hat keine rechtliche Wirkung – und Menschen den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern, nur weil sie Mitglied einer nicht verbotenen Partei sind, ist nicht nur offenkundig absurd, sondern ein ungeheuerlicher Dammbruch im Kampf eines abgewirtschafteten Parteienblocks um seine schwindende Macht. So lange das Bundesverfassungsgericht noch nicht völlig zum Werkzeug dieser Parteien herabgesunken ist, besteht noch Hoffnung, dass diesem Irrsinn Einhalt geboten wird – wenngleich sich das Zeitfenster schließt.
https://ansage.org/linksfaschismus-voraus-rheinland-pfalz-stellt-sich-in-die-tradition-von-radikalenerlass-und-ns-beamtengesetz/
Dass die Rechtsgrundlage seines selbstherrlichen anmaßenden Vorstoßes, der die Berufsverbote der 1970er Jahre in den Schatten stellt, weniger als dünn ist, scheint sogar Ebling bewusst zu sein; die verschärfte Verwaltungsvorschrift, auf die er sich bezog, wurde bezeichnenderweise bislang noch nicht einmal veröffentlicht. Auf diesbezügliche Medienanfragen erklärte sein Ministerium: „Vor offizieller Veröffentlichung können wir dieses Dokument leider nicht zur Verfügung stellen.“ Wann diese erfolgt, wisse man nicht, da dies nicht in der Hand des Ministeriums liege. Noch abstruser war die Reaktion der Sprecherin auf die Frage, warum Ebling dann überhaupt vorgeprescht sei und nicht auf die Veröffentlichung der geänderten Vorschrift gewartet habe: „Sie sind nicht der Erste, der danach fragt“. Offenbar sind also selbst die eigenen Untergebenen im Ministerium sprachlos über den handwerklichen und taktischen Dilettantismus der Super-Demokraten, denen diese Republik in die Hände gefallen ist.
Doch nicht nur Rheinland-Pfalz, auch andere Bundesländer versuchen immer ungeduldiger, AfD-Mitglieder gezielt vom öffentlichen Dienst fernzuhalten oder sie aus dem Staatsdienst zu verdrängen. Pauschal und ohne Einzelfallprüfung ist dies gleichwohl rechtlich unzulässig – wie gerade die SPD, aus deren Reihen viele den Radikalenerlass vor über 40 Jahren vehement bekämpften, wissen sollte. Die, die hier “gegen rechts” mit allen Mitteln und rechtswidrigen Methoden vorgehen, realisieren nicht einmal, dass sie historisch nahtlos genau an dem Faschismus anknüpfen, den sie vorgeblich bekämpfen wollen: Was hier betrieben wird, ist de facto eine Neuauflage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum der Nazis von 1933. Auch darin wurden willkürlich festgelegte Gruppen einfach zu Staatsfeinden erklärt, ihnen der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt und bereits verbeamtete Personen hinausgedrängt. Die öffentliche Verwaltung soll so wirksam eingeschüchtert, auf Linie gebracht und Oppositionelle ferngehalten werden. Das einzige, was sich in 92 Jahren geändert hat, ist die Definition von Staatsfeind.
Ganz abgesehen von der bleckenden und schockierenden Demokratieverachtung einer Politikerkaste, die nichts aus der Geschichte gelernt hat, gibt schlichtweg keine rechtlich zulässige Grundlage für das, was Ebling und andere hier planen. Nochmals: Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes hat keine rechtliche Wirkung – und Menschen den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern, nur weil sie Mitglied einer nicht verbotenen Partei sind, ist nicht nur offenkundig absurd, sondern ein ungeheuerlicher Dammbruch im Kampf eines abgewirtschafteten Parteienblocks um seine schwindende Macht. So lange das Bundesverfassungsgericht noch nicht völlig zum Werkzeug dieser Parteien herabgesunken ist, besteht noch Hoffnung, dass diesem Irrsinn Einhalt geboten wird – wenngleich sich das Zeitfenster schließt.
https://ansage.org/linksfaschismus-voraus-rheinland-pfalz-stellt-sich-in-die-tradition-von-radikalenerlass-und-ns-beamtengesetz/
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Linksfaschismus voraus: Rheinland-Pfalz stellt sich in die Tradition von Radikalenerlass und NS-Beamtengesetz
Am Donnerstag frohlockte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling darüber, dass in seinem Bundesland nunmehr „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ werde. Der Vorstoß…
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Das Schweizer Freibad in Porrentruy hat Ausländern den Zugang versagt. Jetzt ziehen Mitarbeiter und Besucher ein Fazit: Während vor den Einschränkungen jeden Tag die Polizei kam, brauche man jetzt überhaupt keine Security mehr.
https://apollo-news.net/zutritt-nur-fuer-schweizer-frueher-kam-taeglich-polizei-jetzt-braucht-es-im-freibad-keine-security-mehr/
Das Schweizer Freibad in Porrentruy hat Ausländern den Zugang versagt. Jetzt ziehen Mitarbeiter und Besucher ein Fazit: Während vor den Einschränkungen jeden Tag die Polizei kam, brauche man jetzt überhaupt keine Security mehr.
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