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Zu Unrecht behauptet Lauterbach, Bayern würde sich über das IfSG hinwegsetzen.

1. ist es gemäß IfSG Ländersache, ob es im ÖPNV eine #Maskenpflicht gibt und
2. ist die Maskenpflicht im IfSG an Voraussetzungen geknüpft, die nicht vorliegen, weshalb sie pflichtgemäß aufgehoben wird.

Im Übrigen ist neben den zweifelhaften Rechtskenntnissen des Ministers erschütternd, dass er behauptet, dass Kinder in Kliniken keine Hilfe bekämen. Wäre dem so, müsste er sofort zurücktreten.

Via Jessica Hamed.

t.me/Rosenbusch