Paula P'Cay Nachrichten Kanal
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Die seltsamen Wege der Rechtsprechung - Justiz?

Mit dem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 19. Dezember 2025, Az.  14/24 7 NBs 530 Js 13527/21, wurde der evangelischer Pfarrer Lothar Mack wegen eines spontanen öffentlichen Gottesdienstes im Zusammenhang mit einer verbotenen Versammlung verurteilt. 

Der Sachverhalt ist unstreitig: Der Pfarrer hatte weder zu der Versammlung aufgerufen noch sie organisiert oder geleitet.

Er trat vielmehr in einer unübersichtlichen Situation öffentlich auf, um Menschen seelsorgerisch zu begleiten, zu beruhigen und einen geistlichen Rahmen herzustellen. Gewalt ging von ihm nicht aus, im Gegenteil wirkte sein Auftreten nach den Feststellungen selbst deeskalierend.

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wurde dennoch bejaht, indem das Gericht dem Pfarrer die Rolle eines sogenannten „faktischen Versammlungsleiters“ zuschrieb.

Diese Zuschreibung bildet den Kern des Urteils und markiert eine erhebliche Verschiebung im Verhältnis von Grundrechten und Ordnungsrecht. 

Maßgeblich war nicht ein konkretes ordnungswidriges Handeln, sondern die angenommene Wirkung seiner öffentlichen Präsenz und Autorität.

Planung, Organisation oder Einfluss auf Ablauf und Ziel der Versammlung waren nicht erforderlich. 

Es genügte, dass Menschen sich erkennbar an ihm orientierten.

Entscheidend ist dabei, dass das Gericht eine Prüfung der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ausdrücklich nicht vorgenommen hat. 

Die religiöse Handlung wurde vorab als Teil einer Versammlung qualifiziert.

Weil diese Versammlung verboten gewesen sei, sei über die Frage der Religionsausübung nicht zu entscheiden.

Damit wurde die Reichweite der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt, sondern strukturell umgangen.

……Wegen seiner kirchen- und staatskritischen Haltung ist Pfarrer Lothar Mack (Schweiz) freischaffend unterwegs und ganz auf Spenden angewiesen.

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t.me/StimmeundWort

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