10-Quadratmeter-Regel bringt Ihren Friseurtermin plötzlich wieder in Gefahr
Andere Branchen wären schon über die Erleichterungen für den Haarpflegesektor glücklich. Die Friseure werten die vorzeitige Ladenöffnung am 1. März hingegen nur als Teilerfolg. Sie wollen mehr – denn eine Regel sorgt für mächtig Ärger.
Vor einer Woche freute sich das ganze Land. Endlich konnten wieder Friseurtermine vereinbart werden – im Namen der Würde, Gesundheit und der Rettung der Friseure. Doch nun schlägt die Branche erneut Alarm. Und die Termine wackeln wieder.
Es geht um die Zehn-Quadratmeter-Regel, wie sie der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge Gültigkeit besitzt. So hatte sie vor einer guten Woche auch die für die Salons zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernommen.
Auf zehn Quadratmeter Ladenfläche darf sich demnach lediglich eine Person aufhalten. Konkret heißt das: In einem kleinen Salon um die Ecke von zum Beispiel 24 Quadratmeter Größe, in dem es eigentlich vielleicht drei Friseurstühle gibt, dürften sich genau ein Friseur und ein Kunde aufhalten.
Diese Aussicht gefällt der Initiative „#FriseureInNot“, die den Anspruch hat, alle 84.000 Salons im Land zu vertreten, offenbar nicht mehr. Sie ist bereits in allen Bundesländern wegen „Betriebsverbotes“ und für eine „sofortige Öffnung“ vor die Verwaltungsgerichte gezogen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article226478659/Lockdown-Wegen-der-Zehn-Quadratmeter-Regel-wackelt-jetzt-Ihr-Friseurbesuch.html
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Andere Branchen wären schon über die Erleichterungen für den Haarpflegesektor glücklich. Die Friseure werten die vorzeitige Ladenöffnung am 1. März hingegen nur als Teilerfolg. Sie wollen mehr – denn eine Regel sorgt für mächtig Ärger.
Vor einer Woche freute sich das ganze Land. Endlich konnten wieder Friseurtermine vereinbart werden – im Namen der Würde, Gesundheit und der Rettung der Friseure. Doch nun schlägt die Branche erneut Alarm. Und die Termine wackeln wieder.
Es geht um die Zehn-Quadratmeter-Regel, wie sie der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge Gültigkeit besitzt. So hatte sie vor einer guten Woche auch die für die Salons zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernommen.
Auf zehn Quadratmeter Ladenfläche darf sich demnach lediglich eine Person aufhalten. Konkret heißt das: In einem kleinen Salon um die Ecke von zum Beispiel 24 Quadratmeter Größe, in dem es eigentlich vielleicht drei Friseurstühle gibt, dürften sich genau ein Friseur und ein Kunde aufhalten.
Diese Aussicht gefällt der Initiative „#FriseureInNot“, die den Anspruch hat, alle 84.000 Salons im Land zu vertreten, offenbar nicht mehr. Sie ist bereits in allen Bundesländern wegen „Betriebsverbotes“ und für eine „sofortige Öffnung“ vor die Verwaltungsgerichte gezogen.
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DIE WELT
10-Quadratmeter-Regel bringt Ihren Friseurtermin plötzlich wieder in Gefahr
Andere Branchen wären schon über die Erleichterungen für den Haarpflegesektor glücklich. Die Friseure werten die vorzeitige Ladenöffnung am 1. März hingegen nur als Teilerfolg. Sie wollen mehr – denn eine Regel sorgt für mächtig Ärger.