AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Eine Rückkehr zur Normalität, wie sie etwa in Sachsen durch die Lockerung der „Maskenpflicht“ erfolgte, wird den Thüringer Bürgern von der rot-rot-grünen Landesregierung erneut verwehrt. In der heute vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Corona-Verordnung gibt es keine wesentlichen Änderungen. Dazu erklärt Corinna Herold, unsere Obfrau im Gesundheitsausschuss: „Damit verpasst die Landesregierung erneut die Chance, die zahlreichen widersprüchlichen beziehungsweise nicht wissenschaftlich nachvollziehbar begründeten und nach wie vor unverhältnismäßigen bisherigen Maßnahmen endlich aufzuheben, das seit 15 Monaten herrschende Regime der Angst zu beenden und zu einem Zustand der grundrechtlich abgesicherten Freiheit, der verantwortlichen Selbstbestimmung der Bürger und zu gesellschaftlicher Normalität zurückzukehren.“
Wenn die Bundeskanzlerin die obersten Verfassungsrichter Deutschlands zu einem dienstlichen Abendessen einlädt, dann ist das zwar nicht verboten, lässt aber dennoch Zweifel an der Unabhängigkeit der beteiligten Juristen aufkommen. Vor allem wenn diese ihrerseits der Einladung freudig folgen. Kommt noch hinzu, dass eben diese Richter heute das verfassungskonforme Verhalten Angela Merkels prüfen müssen, gewinnt die Einladung zusätzlich an Brisanz: Es scheint beiden Seiten zumindest gleichgültig zu sein, was die Bürger über die fragwürdige Verabredung denken. Man besaß noch nicht einmal den Anstand, mit dieser bis nach der Verhandlung zu warten, was selbst Journalisten, die Merkel sonst wohlgesonnen sind, übel aufstieß.

Es geht bei der heute anstehenden Verhandlung in Karlsruhe darum, ob Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht als Kanzlerin verletzt hat. Den meisten Thüringern sind die Ereignisse rund um die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum Nachfolger Bodo Ramelows im Februar 2020 noch sehr präsent. Ein Ministerpräsident, gewählt mit den Stimmen der AfD, das durfte nicht sein. Damals mischte sich Angela Merkel aus dem fernen Südafrika ein, bezeichnete den Vorgang als unverzeihlich und forderte, die Wahl rückgängig zu machen. Tatsächlich trat Kemmerich kurz darauf zurück, zusätzlich aus den Reihen seiner Bundespartei unter Druck gesetzt und bedroht von der Antifa, die auch vor seiner Familie nicht Halt machte.

Von einem freiwilligen Rücktritt Kemmerichs kann unter diesen Umständen kaum die Rede sein, und nun obliegt es dem Bundesverfassungsgericht, die Rolle Angela Merkels dabei zu prüfen. Ihre Ausrede, sie habe in ihrer Funktion als Parteipolitikerin gesprochen, ist wenig glaubwürdig: Denn geäußert hatte sie sich im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem südafrikanischen Amtskollegen Cyril Ramaphosa. Die dort anwesenden Journalisten werden sie unzweifelhaft als deutsches Staatsoberhaupt wahrgenommen haben – zudem wurde ihre Äußerung auch auf der offiziellen Internetseite der Kanzlerin veröffentlicht.

Geklagt hatte die AfD-Fraktion, das mag einer der Gründe sein, warum Merkel sich so sicher fühlt. Realistisch betrachtet steht kaum zu erwarten, dass auf ihre Einmischung in die Thüringer Belange harte Konsequenzen folgen werden, selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt. Aber gerade das macht den Vorgang des gemeinsamen Abendessens mit den Verfassungsrichtern zu einer politischen Geschmacklosigkeit: So offen, wie sich Angela Merkel mit ihrer Äußerung zur Wahl Kemmerichs gegen den verfassungsmäßig garantierten Föderalismus gestellt hat, so zeigt sie auch nun ihre Missachtung des Prinzips der Gewaltenteilung, eines Grundpfeilers unserer Demokratie.
Verfassungsrichterin Doris König, die nach Angaben des Magazins "Focus" selbst an dem Abendessen mit Angela Merkel teilgenommen hat, erklärt sich selbst als nicht befangen und weist eine entsprechende Klage der AfD zurück. Der eigentliche Prozess war davon nicht betroffen, aber die Entscheidung hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article232639571/Klage-gegen-Angela-Merkel-Richter-lehnen-Befangenheitsantrag-der-AfD-ab.html
Kein ideologisch geprägtes Sprachexperiment wird derzeit in den Medien mehr gefördert als das sogenannte „Gendern“. Keine Nachrichtensendung kommt mehr ohne aus, und selbst in der Werbung wird das kleine Sternchen mit Sprechpause immer häufiger zur Anwendung gebracht. Das Ziel soll sein, die Geschlechter „hörbar“ zu machen. In der Alltagssprache jedoch findet das „Gendern“ kaum Anwendung, und deshalb kommen immer häufiger Zweifel auf, ob die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung so groß ist, wie uns die Befürworter der Gendersprache glauben machen wollen.

Der MDR wollte es genau wissen und befragte deshalb 26.000 Bürger Mitteldeutschlands nach ihrer Meinung zu der neuen Sprachmode: Wenig überraschend fanden 86 Prozent der Befragten das „Gendern“ vollkommen überflüssig oder standen ihm gar ablehnend gegenüber. Nur 14 Prozent – darunter hauptsächlich die jüngere Generation – befürwortete die Absicht dahinter. Die Gründe für die Ablehnung gestalteten sich unterschiedlich, so gaben viele der befragten Bürger an, die Gesellschaft habe einfach wichtigere Probleme. „Gendersterne“ in der Schriftsprache wurden auch deshalb abgelehnt, weil sie den Lesefluss erheblich stören. Gerade für Menschen mit einer Leseschwäche kann also gerade das eintreten, was durch das „Gendern“ angeblich behoben werden soll: Sie fühlen sich ausgeschlossen.

In Deutschland werden einige der höchsten Staatsämter von Frauen bekleidet, zudem arbeiten Frauen heute in vielen früher Männern vorbehaltenen Berufen, ohne dass dies noch jemand ungewöhnlich finden würde. Sie haben keine Nachhilfe durch das „Gendersternchen“ gebraucht.

Auch wir als AfD-Fraktion lehnen dieses Sprachexperiment ab. Dabei leugnen wir keineswegs den Wandel der deutschen Sprache in den letzten Jahrzehnten – aber dieser Wandel ist im Alltagsgebrauch gewachsen und den Bürgern nicht aus ideologischen Gründen aufgezwungen worden. Der Versuch, das Denken der Bürger durch derlei Sprachexperimente in die von Ideologen gewünschten Bahnen zu lenken, wird von ihnen durchschaut und zurecht abgelehnt.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/mdrfragt-umfrage-ergebnis-deutliche-ablehnung-von-gendersprache-100.html
Zur von der AfD-Fraktion beantragten Wahl eines Nachfolgers des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen erklärt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:

„Rot-Rot-Grün ist im Oktober 2019 von den Thüringern abgewählt worden. Laut Umfragen wollen die Thüringer RRG auch nicht zurück. Ein Weiterso kann es daher aus Sicht der AfD nicht geben. Für uns war es in der festgefahrenen Situation eine selbstverständliche Pflicht, einen Weg zur Stabilisierung der politischen Lage aufzuzeigen. Ein Neustart kann ohne die Beendigung der Minderheitsregierung Ramelow nicht gelingen. Es ist naheliegend und gute Tradition, dass sich der Fraktionsvorsitzende der stärksten Oppositionskraft zur Wahl stellt. Wäre ich gewählt worden, hätte ich versucht mit allen konstruktiven Kräften des Thüringer Landtags eine Expertenregierung aufzubauen. Leider haben CDU und FDP einmal mehr den Kandidaten der umbenannten SED unterstützt.“

https://youtu.be/ananqlu8M_Y
Impressionen der letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause — wir wünschen Ihnen eine erholsame Ferienzeit.
Landesregierung darf sich beim Schwimmunterricht nicht aus der Verantwortung stehlen

Verstärkt durch die Corona-Pandemie steigt die Zahl der Nichtschwimmer und damit die Gefahr des Ertrinkens dramatisch an. Darauf verweist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Im Vergleich zu 2019 brach die Zahl der abgelegten Schwimmprüfungen im vergangenen Jahr um 75 Prozent ein; etwa 70 000 Kinder konnten demnach nicht schwimmen lernen. Bedingt durch die Schließung von Bädern und die dadurch ausgefallenen Schwimmprüfungen seien demnach bereits zwei verlorene Jahrgänge in der Schwimmausbildung zu beklagen. Zudem wirken sich die früheren Schließungen von Schwimmhallen und -bädern, die viele Kommunen aus Sparmaßnahmen durchführten, sowie das Fehlen von ausgebildeten Rettungsschwimmern nachteilig aus.

Hierzu erklärt Nadine Hoffmann, Sprecherin für Jugendpolitik der AfD-Landtagsfraktion:

„Bildungsunterstützende Schwimm-Ferienkurse in den Sommerferien mögen ein Anfang sein, aber letztlich sind sie nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Um mittel- und langfristige Schäden von unseren Kindern und Jugendlichen abzuwenden, muss das Hauptaugenmerk auf das zeitnahe Nachholen des regulären Schwimmunterrichts gelegt werden. Dies liegt insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, das sich aber aus seiner Verantwortung herauszuwinden versucht, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage[1] ergibt. Natürlich ist es im Interesse der Eltern, dass ihre Kinder schwimmen lernen – aber sie können nicht das leisten, was professioneller Schwimmunterricht schafft. Die Verantwortung darf also nicht einfach auf die Eltern abgewälzt werden. Die Durchführung des Schwimmunterrichts als integralem Bestandteil eines umfassenden Bildungsangebotes liegt in der Verantwortung der Landesregierung.

Ich fordere die Landesregierung auf, sich für eine maßgebliche Ausweitung der Schwimmzeiten für die Ausbildung in den Schwimmbädern spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres einzusetzen und die Betreiber von kommunalen Bädern finanziell zu unterstützen, damit sie ihren Betrieb auch dauerhaft aufrechterhalten können!“

[1] Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2150 der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) „Ausfall des Schwimmunterrichts für Thüringer Schüler während der Corona-Krise“