FREIE SACHSEN Mittelsachsen
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#GegenWind

Bürgerinitiative
GegenWind übergibt Unterschriften gegen Windkraftanlagen

Die Bürgerinitiative (BI) GegenWind aus Altenhof setzt sich weiterhin gegen den Bau der geplanten Mega-Windkraftanlagen ein, die den Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten unterschreiten. Am 23. Oktober 2025 wird die Initiative um 17:30 Uhr vor dem Rathaus in Leisnig die gesammelten Unterschriften übergeben. Anschließend können Interessierte ab 18:00 Uhr im Ratssaal der Stadtratsitzung Fragen stellen.

„Wir möchten uns bei allen Unterzeichnern, Unterschriftensammlern, Stadträten und den Kindern bedanken, die fleißig geholfen haben, bis heute 450 Stimmen zusammenzutragen. Folgt der Einladung des Bürgermeisters der Stadt Leisnig vom 06.10.2025. Wir haben die Möglichkeit, unser aller Zukunft zu gestalten. Nutzen wir sie!“ (BI GegenWind aus Altenhof)

Die BI GegenWind lädt alle Leisniger Bürger ein, sich an der Aktion zu beteiligen und ein deutliches Zeichen für den Erhalt der Lebensqualität in Leisnig zu setzen.

Kontaktmöglichkeit: Gegenwind-aus-Altenhof@web.de

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#GegenWind

Vor was genau fürchtet man sich im Leisniger Rathaus?

Wenn man vier (!) Polizeieinsatzfahrzeuge nach Leisnig zieht, um eine Stadtratssitzung zu „schützen“, muss wohl eine reelle Bedrohungslage vorliegen? Diese scheint darin zu bestehen, dass Leisniger Bürger der BI Gegenwind Altenhof“ heute ihre gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die geplanten 250-m-Mega-Windkraftanlagen in der Bürgerfragestunde dem Bürgermeister übergeben wollten. Skurril in einer Demokratie – zumal man in derselben Sitzung die desolate zukünftige Haushaltslage offenbarte und Bedienstete sinnloserweise gebunden wurden. Bei vielen der etwa zwanzig anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative sorgte dies für Kopfschütteln.

Die Übergabe verlief unspektakulär; Bürgermeister Carsten Graf sagte zu, die Unterschriften zu besprechen, zu prüfen und weiterzugeben. Dafür, dass man scheinbar einen „Volksaufstand mit Mistgabeln und Fackeln“ erwartete, glänzte die „Mainstream-Presse“ mit Abwesenheit.

Fazit: Es ist etwas in Bewegung gekommen, und die Polizisten hatten einen ruhigen Dienst. Wir werden den Fortgang weiter beobachten und zeitnah berichten.

Kontaktmöglichkeit: Gegenwind-aus-Altenhof@web.de

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Kommt die weitere „Verspargelung“ unserer Heimat mit Mega-Windkraftanlagen?

Wichtige Stadtratssitzung am Donnerstag

14. Sitzung (8. Legislaturperiode) des Stadtrats am 27.11.2025 in der Aula der Peter-Apian-Oberschule, Lindenplatz 10, 04703 Leisnig.
Beginn: 18:00 Uhr

Alle Sitzungen und Ausschüsse der Stadt Leisnig sind öffentlich und für alle Bürger zugänglich.

Thema u. a.: Der angestrebte Bürgerentscheid der BI „Gegenwind Altenhof“, der wohl abgeschmettert wird:

„…Außerdem ist das Bürgerbegehren auch formell unzulässig, da die Dreimonatsfrist des § 25
Abs. 3 S. 3 SächsGemO nicht eingehalten wurde. Die Frist begann mit Bekanntgabe des
maßgeblichen Beschlusses SR 32-36/23 vom 14.12.2023, mit dem der Stadtrat der
Unterschreitung des 1.000m-Abstandes gem. § 84 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zugestimmt hat. Das Bürgerbegehren wurde jedoch erst mit Schreiben vom 10.08.2025
angezeigt, also deutlich außerhalb der zulässigen Frist.
Nach § 25 Abs. 4 S. 1 SächsGemO obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens dem Stadtrat. Aufgrund der dargestellten Gründe, sollte der Stadtrat daher
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens als „nicht zulässig“ feststellen.

Ein Bürgerentscheid im Sinne des § 24 SächsGemO kann dem zufolge zum
Entscheidungsvorschlag nicht durchgeführt werden
.“

Quelle

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Windkraftskandal in Leisnig? Bürgerinitiative startet „Großangriff“.

„Betreff:
PRESSEMITTEILUNG (Zur sofortigen Veröffentlichung) – Schwerer Behörden-, Umwelt- und Protokollskandal im Landkreis Mittelsachsen zu Windkraft-Vorhaben Altenhof
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
im umstrittenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum geplanten Industriewindpark „Altenhof/Naunhof“ im Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgerinitiative „GegenWind aus Altenhof“ einen beispiellosen Behörden- und Planungsskandal aufgedeckt.
Die am 01.06.2026 im sächsischen Beteiligungsportal freigeschaltete Aktenlage sowie die gestrigen, eskalierenden Ereignisse im Rathaus Leisnig dokumentieren schwerste Rechtsverstöße und akute Transparenzdefizite:
 
Vollendete Aktenblockade und manipulierte Dokumente im Rathaus: Am gestrigen Donnerstag (04.06.2026) verweigerte die Stadtverwaltung Leisnig Vertretern der Bürgerinitiative im Rahmen eines schriftlich bestätigten Vor-Ort-Termins rechtswidrig den Zugang zu den eigentlichen Hauptordnern 1 und 2 der aktuellen Verfahrensakte zum Flächennutzungsplan. Dies geschah per Blitz-Absage exakt 73 Minuten vor dem Termin. Vor Ort wurden die Bürger mit unvollständigen Altdaten von 2021 abgespeist, bei denen zudem die offizielle Teilnehmerliste vorsätzlich entfernt worden war. Die BI hat wegen des dringenden Verdachts der Beweisvereitelung eine Eil-Anzeige bei den Aufsichtsbehörden eingereicht.
Amtlich protokollierte Prüfungsverweigerung: Die Referatsleitung des Landratsamtes Mittelsachsen gab in einem Behördengespräch protokollarisch zu, mangelhafte Dokumente des Investors unbesehen als „Gefälligkeitsgutachten“ zu akzeptieren und „ohne Sinn und Verstand alles durchzuwinken“. Eine materielle Sachaufklärung (§ 24 SächsVwVfG) zu 114 gerügten Artenschutzverstößen wird verweigert.
Rechtsunwirksamer Stadtratsbeschluss & Protokollmängel: Die offizielle Datenkette beweist, dass der Stadtrat Leisnig am 30.04.2026 im verfahrensrechtlichen Blindflug über eine veraltete Datenbasis abgestimmt hat (die zwingende Zusammenfassende Erklärung wurde erst am 26.05.2026 erstellt). Zudem deckt das Wortprotokoll eklatante Formfehler und die gezielte Nicht-Erfassung von Befangenheiten (Verstoß gegen § 40 SächsGemO) bei den entscheidenden Tagesordnungspunkten TOP 7 bis TOP 12 auf.
 
Aufgrund der erdrückenden Beweislage hat die Bürgerinitiative einen koordinierten juristischen Großangriff auf fünf Ebenen eingeleitet. Sämtliche Akten wurden zudem den Landesverbänden von NABU und BUND Sachsen zur Einleitung eines verbandsklagerechtlichen Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Leipzig übergeben, um einen sofortigen Baustopp zu erzwingen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens einer gesetzten Frist behält sich die BI zudem ausdrücklich die Einleitung eines offiziellen Bürgerbegehrens zur vorzeitigen Abwahl des Bürgermeisters (§ 51 SächsGemO) vor.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative GegenWind aus Altenhof“

Kontakt:
Gegenwind-aus-Altenhof@web.de

Bild: KI-gestützt / mit Grok Imagine bearbeitet

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