Forwarded from Simone Voss - EINE LEHRERIN STEHT AUF-
Mehrere Schuldirektoren in Sachsen-Anhalt haben Schülern, die einen #Berufsorientierungstag bei der AfD-Landtagsfraktion ableisten wollten, die Genehmigung versagt. Nachdem die Fälle öffentlich wurden, hat Bildungsminister Riedel den Direktoren den Rücken gestärkt und auf § 1 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt verwiesen. Dessen Vorgaben seien mit den Zielen der #AfD unvereinbar.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
Dass es auch anders geht, zeigt das Schulgesetz des Freistaates Bayern. Dessen Artikel 1 lautet:
(1) Die #Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. Die Schülerinnen und #Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.‘
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Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
„Der Minister hat insofern Recht, als einiges, was in § 1 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt steht, mit den Zielen der AfD tatsächlich kollidiert. Das liegt aber nicht daran, dass unser Programm problematisch wäre, sondern daran, dass § 1 nur so vor #Regenbogenideologie trieft. Dieser im Laufe der Zeit auf fünf Absätze, drei Unterabsätze und neun Nummern angeschwollene Paragraph ist schon rein äußerlich aufgebläht wie ein eigenes Gesetzeswerk. § 1 Abs. 1 S. 1 verweist auf das Grundgesetz und die Verfassung von Sachsen-Anhalt, was völlig ausreichen würde. Ein daran anschließender ‚insbesondere‘-Satz postuliert dann aber: ‚Insbesondere hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Ethnie, eine Behinderung, seine sexuelle Identität, seine Religion oder Weltanschauung (…) das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigung fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung.‘
Das redundante Ausbuchstabieren aller möglichen Gruppen ist Ausfluss ultralinker Identitätspolitik. Hier wird Minderheitenpolitik gegen die Interessen der Mehrheit betrieben. Außerdem gibt dieser Gesetzestext jedem Kind auf der Welt ein Recht, in Sachsen-Anhalt unterrichtet zu werden, was gefährlicher Unsinn ist.
Als wäre das nicht genug, fordert dann auch noch § 1 Abs. 2 Nr. 6, ‚den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, wonach niemand aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden darf; über die Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen ist aufzuklären.‘
Solche Litaneien führen dazu, dass immer mehr Bürger glauben, jede Ungleichbehandlung sei eine Diskriminierung. Nur die rechtsgrundlose Ungleichbehandlung ist jedoch eine Diskriminierung. Es gibt eine Fülle von Ungleichbehandlungen, die vollauf berechtigt sind. Dafür müsste das Schulgesetz den Sinn schärfen, anstatt zu suggerieren, man dürfte keine Unterschiede mehr machen.
Dass es auch anders geht, zeigt das Schulgesetz des Freistaates Bayern. Dessen Artikel 1 lautet:
(1) Die #Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. Die Schülerinnen und #Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.
(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.‘
So hat ein Schulgesetz zu beginnen, nicht so wie in Sachsen-Anhalt. Dass die CDU Sachsen-Anhalt die woke Verunstaltung unseres Schulgesetzes zugelassen und wohl selbst mitbetrieben hat und ein CDU-Minister sich jetzt darauf stützt, um Schülern den Besuch der AfD-Fraktion zu verbieten, zeigt, dass die CDU auch nur eine weitere grüne Partei geworden ist.“
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