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SENSATION!! Österr. Verfassungsgerichtshof kippt Covid-19 Lockdown-Bestimmungen
Sensationsmeldung aus Wien: der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten.
https://www.youtube.com/watch?v=Pq_q0RedfYg&list=PLnLvsTJGt-6Fdtlnq9ujCsoJQ5AToFXjW&index=1
Österreichische Unternehmer, die jetzt bereits wissen, dass sie den Klageweg mit uns gemeinsam beschreiten möchten, bitten wir darum, sich unter https://www.telegram.org/ den Telegram-Messenger zu installieren, und der Chatgruppe https://t.me/schadenersatzklagen beizutreten.
Der Telegram Messenger ist die beste Möglichkeit, um rasch und effizient Informationen auszutauschen, Beratung und Hilfe anzubieten und die betroffenen Unternehmer an die richtigen Stellen weiterzuleiten.
https://t.me/honkforhopeoffiziell
https://t.me/alexander_ehrlich
@alexander_ehrlich
Sensationsmeldung aus Wien: der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten.
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Österreichische Unternehmer, die jetzt bereits wissen, dass sie den Klageweg mit uns gemeinsam beschreiten möchten, bitten wir darum, sich unter https://www.telegram.org/ den Telegram-Messenger zu installieren, und der Chatgruppe https://t.me/schadenersatzklagen beizutreten.
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DE: TRIUMPH in AT! Verfassungsgerichtshof: Lockdown-"Nachfolge-Verordnungen" verfassungswidrig!
Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung
Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen…
Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen…