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Ukraine und Spanien beabsichtigen ein Abkommen, das die Ukraine in die EU und NATO integrieren soll

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sollte in den kommenden Tagen eine Reise nach Madrid antreten, um ein bilaterales Sicherheitsabkommen mit Pedro Sánchez, dem spanischen Ministerpräsidenten zu unterzeichnen, wie der spanische Nachrichtensender RNE berichtet. Das genaue Datum wurde aus Sicherheitsgründen geheim gehalten, aber das Abkommen selbst sei bereits fertiggestellt und soll von beiden Staatschefs persönlich in Madrid unterzeichnet werden.

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Attentat auf WHO-kritischen Premier der Slowakei Robert Fico

Nach einer außerplanmäßigen Regierungssitzung in der zentralslowakischen Stadt Handlová wurde aus einer Menschenmenge heraus mindestens viermal auf den Premierminister geschossen. Er befindet sich in Lebensgefahr. Ein mutmaßlicher Angreifer wurde festgenommen.

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Staatsrechtslehrer und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau auf X zum Höcke-Urteil sowie meine Antwort hierauf:

+++ Zum Ausgang des Höcke-Prozesses +++ eindeutiges Ergebnis der Beweisaufnahme, aber Tatsachen spielten keine Rolle +++ "in dubio pro reo" auf den Kopf gestellt +++ nun ist der Bundesgerichtshof am Zug

Björn Höcke wurde zu 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt. Herr Vosgerau, Sie haben Ihn vor Gericht vertreten. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Höcke erhielt keine Gefängnisstrafe. Sind Sie zufrieden mit dem Urteil?

Ulrich Vosgerau: Eine Gefängnisstrafe kam nie in Betracht, da Björn Höcke nicht vorbestraft ist. Trotzdem ist das Urteil ein Skandal, daß kann man gar nicht klar genug sagen. Der Vorsatz wurde nicht erwiesen, sondern unterstellt. In der Sache ist das die Umkehrung der Unschuldsvermutung.

Wie bewerten Sie den Prozeß? Den Umgang mit Ihrem Mandanten und Ihnen als Anwalt?

Vosgerau: Wir haben klar beweisen können – durch Einführung der Fachliteratur zur SA sowie zur Sprache und Symbolsprache der Nationalsozialisten – daß die seinerzeit durch das Oberlandesgericht Hamm in die Welt gesetzte Annahme, es handele sich bei der Formel „Alles für Deutschland“ um das Motto oder eine ansonsten wichtige Losung gerade der SA, unhaltbar ist. Das Gericht hat diese klar widerlegte Annahme dennoch als Tatsache zugrundegelegt und Höcke dann auch noch Kenntnis von der vermeintlichen Tatsache unterstellt. Die mündliche Urteilsbegründung lief im wesentlichen darauf hinaus, man glaube Höcke nicht. Er wurde also verurteilt, weil er angeblich Kenntnis von einer Tatsache gehabt habe, die es also solche gar nicht gibt.

Weil er Geschichtslehrer ist?

Vosgerau: Nein, diese ursprüngliche, wirklich groteske Linie, daß das Auswendiglernen wirklicher oder vermeintlicher NS-Parolen Schwerpunkt des Geschichtsstudiums wie des Schulunterrichts an Gymnasien sei, hat man dann wohl doch fallengelassen. Statt dessen soll Höcke von anderen AfD-Politikern, wie z.B. Ulrich Oehme, alle Einzelheiten der Auslegung des Paragraphen 86a Strafgesetzbuch erfahren haben. Wenn man dies aber vermutet, dann hätte man den als Zeugen laden und befragen müssen, ob er je mit Höcke gesprochen hat und wenn ja, worüber. Höcke hat glaubhaft kundgetan, daß er Oehme nicht näher kennt. Das Gericht meint aber: nach aller Lebenserfahrung würden die beiden sich kennen und sich, obwohl beide keine Juristen sind, ständig über Einzelheiten der Auslegung des Strafgesetzbuches unterhalten.

Hatten Sie diesen Ausgang erwartet?

Vosgerau: Nein. Denn es war von Anfang an klar, daß die Staatsanwaltschaft den Vorsatz nicht würde nachweisen können. Und nach der wirklich sehr eindrucksvollen, anderthalbstündigen Anhörung unseres Sachverständigen Karlheinz Weißmann wurde überdies klar, daß es bereits den objektiven Tatbestand gar nicht gab. Höcke konnte über die vermeintliche „Losung der SA“ schon allein deswegen nichts wissen, weil es hier nicht zu wissen gab. Allenfalls hätte der theoretisch darüber informiert sein können, daß das Oberlandesgericht Hamm die Formel „Alles für Deutschland“ im Jahr 2006 einmal irrtümlich zur „Losung der SA“ erklärt hat. Das war er aber nicht.

Werden Sie das Urteil anfechten?

Vosgerau: Ja, wir werden vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Nicht in Berufung?

Vosgerau: Es gibt gar keine Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Das Urteil wurde von einer großen Strafkammer gesprochen – die für gewöhnlich für Schwerkriminalität, also Mord und Totschlag zuständig sind. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch – und tat so in diesem Fall – bei besonderer Bedeutung auch andere Verbrechen vor der großen Strafkammer eines Landgerichtes anklagen. Das halte ich übrigens für verfassungswidrig, weil die Staatsanwaltschaft so in die Lage versetzt wird, einen politisch unliebsamen Angeklagten wie Björn Höcke dem gesetzlichen Richter zu entziehen und ihm zugleich die zweite Tatsacheninstanz, eben die Berufungsinstanz, zu rauben.
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Dabei wäre hier besonders wichtig, weil das Landgericht eben seine Urteilsfindung hier auf die Prämisse gestützt hat, daß Tatsachen bei der Verurteilung keine Rolle spielen müssen.

Wie wird der Prozeß der Revision dann aussehen?

Vosgerau: Wir werden binnen einer Woche Revision einlegen, dies macht man beim Landgericht selbst. Zur Begrünung der Revision müssen wir zunächst auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, das wird hier einige Wochen dauern. Dann wird das Urteil durch den Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler geprüft.

Die Fragen stellte Sven Versteegen


Mein Kommentar:
Ich muss meinem Kollegen Ulrich Vosgerau insoweit widersprechen, als dass dieses Urteil gegen Björn Hoecke absehbar war. Es ist völlig egal, wie die Faktenlage war.

Zwar wird der BGH hier am Ende möglicherweise doch noch Recht sprechen, aber das politische Ziel dieses Schauprozesses ist erreicht, eine Vorverurteilung eines Oppositionspolitikers, von dem jeder halten kann, was er möchte, was auch für alle anderen Politiker gilt.

Ich habe seit 2020 eine Vielzahl von politischen Verfahren im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsgericht geführt.
In der Regel weiß man vorher, wie der Prozess ausgeht, eine korrekte Rechtsanwendung darf man in Deutschland in politischen Fällen nicht mehr erwarten. Das obige zu schreiben ist für mich als Rechtsanwalt schon gefährlich, schließlich darf man dem Mythos des „besten Deutschlands aller Zeiten“ auch als Anwalt nicht mehr widersprechen.

„Hatten Sie diesen Ausgang erwartet?

Vosgerau: Nein. Denn es war von Anfang an klar, daß die Staatsanwaltschaft den Vorsatz nicht würde nachweisen können.“
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Attentat auf WHO-kritischen Premier der Slowakei Robert Fico Nach einer außerplanmäßigen Regierungssitzung in der zentralslowakischen Stadt Handlová wurde aus einer Menschenmenge heraus mindestens viermal auf den Premierminister geschossen. Er befindet sich…
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Robert Fico, der slowakische Premierminister, wurde am Mittwoch, den 15. Mai 2024 Opfer eines Attentats. Siehe hierzu unseren Beitrag dazu.

Fico wurde ins Krankenhaus gebracht, nachdem er mehrmals aus nächster Nähe angeschossen wurde. Er befindet sich in einem kritischen Zustand. Inzwischen soll er nach Angaben seines Stellvertreters außer Lebensgefahr sein, wie die Welt berichtet. Das Verhalten des Täters war durchaus auffällig und hätte den Personenschützern eigentlich auffallen müssen.

Personenschutz ist sicherlich nicht mein Fachgebiet, aber ich habe selbst schon mehrfach mit professionellen Personenschützern zusammengearbeitet (z. B. für Robert F. Kennedy Jr. 2020 in Berlin) bzw. deren Arbeit aus nächster Nähe beobachtet (mit Jair Bolsonaro auf einer Großdemo in Sao Paulo 2021) und maße mir an, gerne Widerspruch hierzu, dass hochprofessionelle Arbeit anders aussieht als das, was wir heute im Rahmen des Attentats auf Fico sehen konnten, auch in anderen Videos.

Unabhängig davon, gute Besserung!
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UPDATE

Die Schlagzeile wurde nach etwa 40 Minuten entschärft, mit Sicherheit auf Grund des Shitstorms im Netz.

Das gleiche Netz übrigens, das nichts vergisst: https://archive.ph/2024.05.15-175815/https://www.spiegel.de/ausland/slowakei-schuesse-auf-den-premier-wie-fico-das-klima-in-seinem-land-mit-vergiftet-hat-a-f37cf813-c99e-41f1-991c-b6fda76549f4
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Forwarded from Beneder.Media⚖️
Ein seltsamer Zufall!
#fico
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🇦🇹💚 Madeleine Petrovic exklusiv
16.05.2024 @ 12 : 50 hrs CET

Im ersten Teil eines umfangreichen Exklusivinterviews spreche ich mit Madeleine über:

- Anzeichen für die "Pandemie" vor 2020
- weltweite Gleichschaltung der Politik
- Lobbyismus und seine Auswüchse
- Planwirtschaft vs. Marktwirtschaft
- Madeleines persönliche Lebensenergie

🎵 auf Tiktok
🐣 auf Twitter
📺 auf YouTube

Weitere Teile des Interviews folgen so rasch wie möglich.

Morgen 17.05.2024 ab 10 : 00 Uhr: Livestream von der Pressekonferenz der Grünen für Grundrechte und Informationsfreiheit.

#ListePetrovic #ListeMadeleinePetrovic #Wahl2024

Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
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Stefan Homburg auf X (Übersetzung soweit ersichtlich von Rabbit Research):
"Ich wünsche dem niedergeschossenen slowakischen Premierminister Robert Fico von Herzen alles Gute!

Er hat sich wie kein anderer Regierungschef für die Aufklärung der Impf- und Lockdownschäden und für Frieden in der Ukraine eingesetzt. Ein Hoffnungsträger!"
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Missbrauch von Hate-Crime-Gesetzen: Zwischen Schutz und Überwachung

Neue Gesetze verschärfen nicht nur die Bestrafung von Verbrechen, sondern auch von Online-Äußerungen, wobei oft unklar bleibt, was als Hassrede gilt. Dies führt zu rechtlichen Grauzonen und potenziellem Missbrauch durch Regierungen.

Von Vicky Richter, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Jetzt gleich: WHO-Debatte im Bundestag

16. Mai 13:21 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 16. Mai 2024, nach rund 80-minütiger Aussprache namentlich über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ablehnung des WHO-Pandemievertrags sowie der überabeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften" ab.

Abgestimmt wird auch über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien".

👉 Zum Livestream des Bundestags

@Dr_Mona_Aranea
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Der Bundestag hat heute die Immunität des AfD- Bundestagsabgeordneten Petr Bystron aufgehoben und Ermittler durchsuchten daraufhin mehrere Objekte

Nach übereinstimmenden Medienberichten, unter anderen der Tagesschau, hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche eingeleitet. Hintergrund der Ermittlungen ist der Vorwurf, Bystron habe Geld von prorussischen Netzwerken erhalten, was Bystron bestreitet.

Bystron äußert sich schon vor Wochen im Rahmen eines Interviews bei einem tschechischen Ableger von CNN zu den Vorwürfen wie folgt:
"Natürlich habe ich kein Geld angenommen, um Einfluss auf die Europawahlen zu nehmen."
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Gerald Grosz auf X: "EILT - ORF vom OLG Wien rechtskräftigt wegen übler Nachrede von Gerald Grosz verurteilt

Utl.: „Knallende Ohrfeige für ein Propagandainstitut, das nachweislich jegliche Objektivität verloren hat“

Der ORF wurde in der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien in dem vom ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Gerald Grosz angestrengten Prozess rechtskräftig wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung verurteilt. Dem ORF wurde die Urteilsveröffentlichung im Hauptabendprogramm und Schadenersatz aufgetragen.

„Nun haben wir es Schwarz auf Weiß. Der ORF hat im Präsidentschaftswahlkampf mit übler Nachrede operiert. Der ORF hat mir eine strafrechtliche Verurteilung unterstellt, die es nie gegeben hat. Der ORF hat nun ein Urteil, das besagt, dass er die Objektivität zum Nachteil eines Kandidaten in einer Wahlauseinandersetzung schwer verletzt hat. Das ist eine Bankrotterklärung für den Öffentlich-Rechtlichen“, so Gerald Grosz in einer ersten Reaktion.

Ein großer Dank gelte Medienanwalt Dr. Peter Zöchbauer, der das gesamte Verfahren erfolgreich begleitet hat. Gerald Grosz habe ihm umgehend den Auftrag erteilt, nun auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF und die Moderatorin Susanne Schnabl geltend zu machen. „Nun weiß der ORF, wie man sich fühlt, zurecht verurteilt zu sein. Ich erwarte mir eine Debatte im Stiftungsrat, zumal die ORF-Führung diesen Prozess 16 Monate unter Einsatz von Zwangsgebühren in die Länge gezogen hat“, so Gerald Grosz.

Der ORF habe damit den unwahren Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung gegen Gerald Grosz erweckt. Dieser unwahre Eindruck sei insbesondere auch durch die vorab erwähnten strafgerichtlichen Verurteilungen ehemaliger BZÖ-Mitglieder „auf Schiene gebracht“ worden, so die Senatspräsidentin Natalia Frohner in der mündlichen Urteilsbegründung. Damit hat das OLG Wien die vom Erstgericht angenommene Verletzung der Ehre von Gerald Grosz und auch der Unschuldsvermutung (Entschädigungsansprüche iS der §§ 7, 7b MedienG sowie Anspruch auf Urteilsveröffentlichung nach § 8a Abs 6 MedienG) zur Gänze bestätigt. Gegen das Urteil des OLG Wien ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich; es ist daher rechtskräftig. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung des OLG Wien hat der ORF die vom Erstgericht aufgetragene Urteilsveröffentlichung binnen fünf Werktagen in ORF 2 mit dem Veröffentlichungswert der Primärmitteilung vorzunehmen."
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Urheber von #WirHabenMitgemacht vor Gericht: Prozess wegen angeblicher ‘Feindesliste’

Ein Twitter Nutzer findet sich demnächst vor Gericht wieder, weil er markante Aussagen aus der Coronazeit gesammelt und verbreitet hat. Unter dem Hashtag „Wir haben mitgemacht!“ postete er Zitate, die sich gegen Maßnahmen- und Impfskeptiker richteten.

Von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Forwarded from Immer Gesund
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Forwarded from ET VIDEO & CONTENT (Eli)
🟥 LIVE | HÖCKEs 1. Auftritt nach SKANDAL-URTEIL | Bürgerdialog in Thüringen | #VorORT

BJÖRN HÖCKE lässt sich nicht unterkriegen! Zwei Tage nach dem SKANDAL-URTEIL gegen ihn aus Halle, begibt er sich heute im thüringischen SÖMMERDA in einen Bürgerdialog, um selbstbewusst klarzustellen: JETZT ERST RECHT! Schaltet ein!

▶️ AB 18.30 UHR AUF ETVC:
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Elon Musk im Fokus: Vermittler zwischen den USA und China?

Er steht im Zentrum geopolitischer Spannungen, während Musk die Zusammenarbeit zwischen den USA und China vorantreibt. Seine Bemühungen könnten jedoch zu einem Balanceakt werden, der ideologische und sicherheitsrelevante Konsequenzen birgt.

Von Vicky Richter, weiterlesen auf HAINTZ.media


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"Warum wurden Impfstoffe aufgedrängt und deren Nebenwirkungen verschwiegen?!"

Andrej Hunko (MdB) plädiert heute im Bundestag erneut für einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik. Gut so.

Zur geplanten Änderung der WHO-Gesundheitsrichtlinien sagte Hunko, es sollten keine neuen Vertragswerke verabschiedet werden, solange keine Aufarbeitung der Pandemiepolitik stattgefunden hat: "Eine Aufarbeitung ist dringend notwendig, bevor neue völkerrechtlich bindende Verträge geschlossen werden."

@Dr_Mona_Aranea
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Forwarded from Alexander-wallasch.de
Alles was bisher bekannt ist: Haus- und Bürodurchsuchungen beim AfD-Abgeordneten Petr Bystron. Lesen Sie bei Alexander-Wallasch. de was die Münchner Generalstaatsanwaltschaft schreibt : https://www.alexander-wallasch.de/politik/haus-und-buerodurchsuchungen-beim-afd-abgeordneten-petr-bystron
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