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X-Link: Liebe @daniela_sepehri,
Hass betrifft uns alle, oder?
Warum finde ich Sie nicht mehr auf der Webseite des mit unlauteren Methoden agierenden Abmahnunternehmens SO DONE?

Warum "beleidigen" Sie @_FriedrichMerz als #Schwachkopf? Dafür kann es schnell eine Hausdurchsuchung geben.
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X-Link: Liebe @daniela_sepehri, Hass betrifft uns alle, oder? Warum finde ich Sie nicht mehr auf der Webseite des mit unlauteren Methoden agierenden Abmahnunternehmens SO DONE? Warum "beleidigen" Sie @_FriedrichMerz als #Schwachkopf? Dafür kann es schnell…
Ja, ich weiß. Das "SO DONE" und Schwachkopf Thema ist momentan überrepräsentiert. Aber erstens ist es wichtig und zweitens inzwischen auch sehr amüsant.
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Markus Haintz auf X:
Unbrauchbare Massenabmahnungen ohne Kontext

Ein typischer Schriftverkehr mit dem Abmahnanwalt und Parteikollegen von Strack-Zimmermann, Alexander Brockmeier von SO DONE legal.
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Forwarded from HAINTZ.media
Der Kanzleieintrag des SO DONE Abmahnanwalts Alexander Brockmeier bezüglich seiner Mitgliedschaft im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen geändert und aktualisiert.
Diesmal nach einem lediglich "freundlichen Hinweis" meinerseits, ohne Abmahnung.
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Ein Update zum 25. Verhandlungstag im Prozess gegen den Arzt Dr. Walter Weber.

https://transition-news.org/prozess-gegen-walter-weber-tschentscher-und-schaade-sollen-personlich-aussagen
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🔷 Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (47, SPD) will in der am 28. November beginnenden Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen Antrag einbringen, mit dem die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abgesenkt und die Strafverfolgung vereinfacht werden sollen. Behörden könnten künftig leichter wegen Beleidigungen von Politikern ermitteln. SPD-Ministerin Wahlmann möchte die Einschränkung (Erschwerung des öffentlichen Wirkens eines Politikers) aus dem § 188 Strafgesetzbuch (StGB) streichen. Damit müsste von der Justiz kein Kausalzusammenhang mehr zwischen Beleidigung, Vertrauensverlust in Politiker und Beeinträchtigung des politisch-demokratischen Gemeinwesens hergestellt werden. Was übrigens im Fall des „Schwachkopf“-/Habeck-Memes ohnehin kausal nicht hergeleitet werden kann. 🔷

🔷❗️Die Anwälte für Aufklärung wenden sich mit einem Offenen Brief gegen dieses höchst fragwürdige Vorhaben ❗️🔷

Lesen Sie den Offenen Brief von AfA e.V. hier:

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Doppelstandards: Haintz soll am Amtsgericht Rheine erscheinen, Strack-Zimmermann und Co. nicht

Das Abmahnunternehmen "SO DONE" warb kürzlich noch damit, dass bislang keiner ihrer Kunden vor Gericht erscheinen musste. Nicht Strack-Zimmermann, und auch sonst niemand. Für mich gilt das nicht. Das AG Rheine hat mich (und die Gegenseite) persönlich geladen.

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Heute hat mein X-Kanal mit nun über 75.000 Abonnenten meinen Telegram-Kanal überholt
Im August 2021 habe ich mich hier angemeldet, um Informationen außerhalb der Telegram-Blase zu verbreiten & zu erhalten. X ermöglicht zensurfreie lagerübergreifende internationale Kommunikation.

Allein in den letzten 4 Wochen sind über 11.000 neue Abonnenten dazugekommen. Eine beachtliche Zahl, Danke für eure Vertrauen und den Austausch auf X. 🔗
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Nachrichten im Überblick – 03. Dezember 2024

Die wichtigsten Nachrichten für euch zusammengefasst.

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"Corona-Aufarbeitung: Sachsens Landeskirche bekommt Recht vor OVG Bautzen
[...]
Corona-Notverordnung: "Unverhältnismäßiger Eingriff" in Seelsorge

Nach der Corona-Notverordnung vom 19. November 2021 sollten Pfarrerinnen und Pfarrer demnach ausnahmslos kontrollieren, ob Menschen, die bei ihnen in einem Seelsorgegespräch Hilfe, Rat und geistlichen Beistand suchen, geimpft, getestet oder genesen sind. Nun sieht sich die Landeskirche in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass dies unverhältnismäßig war, weil damit in akuten Notsituationen, etwa bei Sterbenden oder Schwerkranken keine Seelsorge möglich gewesen sei.

Weiter stellte das Gericht demnach fest, dass die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf maximal 20 Personen rechtswidrig war, weil bei anderen Veranstaltungen eine wesentlich größere Zahl an Teilnehmern erlaubt gewesen sei." MDR
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Stefan Homburg auf X: "11. Verhandlungstag Michael_Ballweg

Die zuständige Beamtin sagte aus, sie habe die Schätzung der Fahnder schlicht übernommen.

Die Steuererklärung aus 2023 werde alsbald bearbeitet. Bei der Frage nach politischem Einfluss war sie geschockt und musste nachdenken.

Hintergrund: Besteuerungsgrundlagen werden geschätzt, wenn sich Steuerpflichtige nachhaltig weigern, eine Erklärung abzugeben. Vorliegend hätte die Anklage auf dem erklärten Verlust beruhen müssen (oder auf einem davon abweichenden Wert, falls das Finanzamt abwich). Statt dessen beruht die gesamte Anklage bis heute auf Vermutungen, ein Unding.

Dass Michael Ballweg die Erklärung verspätet abgab, weil er inhaftiert war und seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, hätte bei ermessensfehlerfreier Entscheidung zu einer Fristverlängerung führen müssen. Die Beamtin hielt diese Umstände aber nach eigenem Bekunden für nebensächlich und schob die Verantwortung auf ihre Vorgesetze ab."
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Impfen oder Knast? Ein weiterer Soldatenprozess

Am 28.11.24 begleitete ich vor dem Amtsgericht Bad Kissingen ein Verfahren gegen einen Soldaten, der sich wegen Verweigerung der COVID-Behandlung vor einem zivilen Strafgericht verantworten muss. Wie bekannt, wurde die Duldungspflicht für die COVID-19-Behandlung für Soldaten erst im Mai 2024 nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt, ohne dass der Bundesregierung oder der Bundeswehr jemals verlässliche Zahlen vorlagen, was möglicherweise schon die Einführung der Duldungspflicht verhindert hätte.

Die Verweigerung der COVID-Behandlung kann für Soldaten bis zu 3 Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Schon mindestens 2 Soldaten haben deswegen Haftstrafen antreten müssen, einer sitzt weiterhin ein. An diesem Tag wurden 2 Zeugen gehört, einmal der Oberstarzt, der für den angeklagten Soldaten zuständig war, und Auskunft darüber geben soll, in welchem Umfang er den Soldaten vor einer COVID-19-Behandlung aufklären konnte, und zum anderen der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten, der Auskunft darüber geben soll, welche Maßnahmen er eingeleitet hat, um dem Soldaten bei der Beantwortung seiner Fragen zu helfen.

Am 12.12.24 um 11 Uhr ist das Urteil zu erwarten.

https://youtu.be/KJ2o7hjSPMo
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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