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Schwarz-Grün: Der schleichende Verrat der CDU

Merz öffnet die Türen für Bündnisse mit den Grünen und zeigt, wie die CDU zwischen Flexibilität und Kalkül agiert – ein Machtpoker auf Kosten des Volkes. Ein Blick hinter die CDU-Fassade.

Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Tilo Jung meint, dass ich mich nicht mit dem Strafgesetzbuch auskenne. Nun denn.

Die Welt titelte zum Thema Antisemitismus in Berlin wie folgt:
„Die größte Gefahr geht von Arabern, Türken und linken Warmduschern aus“, siehe Screenshot.

Der Kontext ergab sich nur aus dem Welt-Plus-Artikel hinter der Bezahlschranke, nicht aus der Überschrift an sich. Diese unglücklich gewählte Überschrift, stellt keine strafbare Volksverhetzung gemäß § 130 StGB dar.

Im Rahmen Ihrer Meinungsfreiheit, Herr Jung, könnten Sie jetzt zwar die Autorin oder eben den Verantwortlichen für die Überschrift als „Volksverhetzer“ bezeichnen (machen Sie es bitte nicht), was für Sie nicht strafbar, sondern eine in diesem Kontext zulässige Meinungsäußerung wäre. Aber das hat nichts damit zu tun, dass die Überschrift an sich in der @Welt, in deren Kontext nicht strafbar ist.

Die Überschrift ist in Verbindung mit einem Welt-Plus-Artikel ziemlich dämlich gewählt. Ja, das stimmt.

Aber: Ich bin gespannt, wie Sie den subjektiven und objektiven Tatbestand einer vermeintlich strafbaren Volksverhetzung begründen wollen. Bitte schön, subsumieren Sie mal, Herr Jung:

Aufstacheln zum Hass (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt.)
Erfasst ist damit die Einwirkung auf Sinne und Leidenschaften, aber auch auf den Intellekt (Geilen aaO 1171), die objektiv geeignet und subjektiv iSe zielgerichteten Handelns dazu bestimmt ist, eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu steigern [...] obj. Eignung genügt.

[...]

Kein Aufstacheln zum Hass kann ferner eine sachliche Berichterstattung sein – die Wahrheit zu sagen muss immer erlaubt sein –, auch wenn sie geeignet ist, ein feindseliges Klima gegen die Angehörigen bestimmter Gruppen zu schaffen oder zu verstärken (zB Bericht über den Ausländeranteil bei der organisierten Kriminalität.


(Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm StGB § 130 Rn. 5a)

Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens
Auch bei § 130 ist der öffentliche Frieden zunächst gestört, wenn – von Bedeutung insbes. für die Begehungsweisen des Abs. 1 Nr. 1 – offene oder latente Gewaltpotentiale geschaffen werden, ein Zusammenleben ohne Furcht um Leib und Leben, Hab und Gut usw nicht mehr möglich ist und damit in dem angegriffenen Bevölkerungsteil „das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert“ wird (zB BGH 16 56, 29 26, NStZ-RR 06, 306; vgl. ferner § 126 RN 8). Wie Abs. 1 Nr. 2 zeigt, ist eine Friedensstörung hier aber auch im Vorfeld von Aggressionsbereitschaft und entsprechenden Ängsten möglich, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und entsprechend behandelt werden, indem ihren Angehörigen pauschal der sittliche, personale oder soziale Geltungswert abgesprochen wird und sie im Fall des Abs. 1 Nr. 2 mit dem hier erforderlichen Angriff auf die Menschenwürde darüber hinaus als „Unperson“ abgestempelt werden (vgl. § 126 RN 1 u. dazu auch KG JR 98, 216).


(Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm StGB § 130 Rn. 10)

Eine völlig andere Frage ist, ob eine solche Aussage für ein Ermittlungsverfahren reichen würde.
Dazu muss ich aus Erfahrung einer Vielzahl solcher Verfahren sagen: Das kommt darauf an.

Natürlich wird niemand (ernsthaft) gegen die Verantwortlichen der Welt ermitteln. Aber gegen Oppositionelle ist es denkbar, dass dieser Satz ohne den Kontext zu einem Ermittlungsverfahren führt. Auch hier wäre spätestens beim Kontext der Äußerung und beim subjektiven Tatbestand Schluss.
Dass es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl gegen die Verantwortlichen der Welt kommt, wenn diese über Antisemitismus in Berlin mit einer solchen Überschrift berichten, das können Sie zu 100 % ausschließen, Herr Jung. Viele Grüße nach Berlin. X-Link
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Möchte Joe Biden noch den ganzen Sumpf begnadigen? Das wird eine Menge Arbeit. X-Link
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Milliardenschaden, keine Konsequenzen: Die politische Farce um den Cum-Ex-Skandal

Erinnerungslücken als Strategie? Olaf Scholz und die Farce um den größten Steuerbetrug Deutschlands.

Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Forwarded from Immer Gesund
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Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:
Ich habe den Abmahnanwalt von Strack-Zimmermann, Habeck und Co. erneut abgemahnt. 
Alexander Brockmeier (FDP) behauptet auf der SO DONE legal Website mit einem aggressiven Text unter anderem, dass er Strafverfahren einleitet. Anwälte leiten keine Strafverfahren ein, Staatsanwaltschaften tun das.
Brockmeier stellt zudem eine Vielzahl seiner Rechtsansichten als Tatsachen dar, um sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem er Verbraucher vorsätzlich in die Irre führt.
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Lauterbachs Krankenhausreform: Willkommen in der Planwirtschaft

Karl Lauterbachs Gesundheitsreformen schafft neue Anreize. Diese werden die Effizienz der Krankenhäuser gefährden und die Versorgung verschlechtern.

Ein Beitrag von Julian Marius Plutz, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Wolfgang Kubicki von Habeck-Sympathisanten angezeigt❗️

Wegen eines Posts auf X, in welchem er sich kritisch zum Wirtschaftsminister äußerte, wurde Bundestagsvizepräsident Kubicki nach eigenen Angaben von „Habecks-Freunden“ bei der Polizei und der Rechtsanwaltskammer angezeigt.

(Quelle 👉 https://x.com/kubickiwo/status/1864700498311364750?s=46&t=mBYw4oaj-Xzt3WbZ1hHW6g)

Dort kann man auch den gegenständlichen Post einsehen.

Natürlich beinhaltet die Aussage Kubickis keinerlei strafbaren Inhalte und auch die Rechtsanwaltkammer wird hier nicht berufsrechtlich Relevanten finden.

Der Fall zeigt jedoch einmal mehr, wie absurd mittlerweile die politische Diskussion geführt wird und unliebsame Meinungen unter (versuchtem) Missbrauch der Strafjustiz zu unterdrücken.

Letztere sollte sich ernsthaft Gedanken darüber machen, diesen Missbrauch klar entgegenzutreten. Denn allzu häufig lässt sie das ja auch zu, wie die Fälle der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
„verheimlicht - vertuscht - vergessen 2025“ – Was 2024 nicht in der Zeitung stand

Neuerscheinung

Hoppla - das Jahr 2024 ist von uns gegangen! Und wieder einmal soll es möglichst schnell beerdigt werden – mit gesalbten Sonntagsreden, bunten Jahresrückblicken und jeder Menge Heuchelei. Nach dem Motto: »Über die Toten nur Gutes«.

Nicht so bei Gerhard Wisnewski: In seinem neuen Jahrbuch verheimlicht - vertuscht - vergessen 2025 beschlagnahmt der bekannte Enthüllungsautor die vergänglichen Überreste des Vorjahres und obduziert sie nach allen Regeln der Kunst.

Sicher ist sicher – man weiß ja nie, was wieder einmal verdreht, verschwiegen und verschleiert wurde.

Zum Beispiel:

Was steckt hinter dem Attentat auf den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Juli 2024?

Wie lauteten bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele die okkulten Botschaften über Vergangenheit und Zukunft der Menschheit?

Warum und wohin ist die britische Prinzessin Kate verschwunden?

Wie und weswegen stürzte der iranische Präsident Raisi mit seinem Hubschrauber ab?

Unter welchen Umständen starb der russische Regimekritiker Nawalny in der Strafkolonie Nr. 3?

Wie und warum sank die Superyacht »Bayesian« vor Sizilien?

Weswegen sollte Deutschland »inaktive Atombomben« kaufen, und warum weiß niemand, was das überhaupt ist?

Warum wird uns das lebensrettende Herzmittel Strophanthin vorenthalten?

Weshalb wird das angeblich durch den »menschengemachten Klimawandel« bedrohte Great Barrier Reef die Menschheit überleben?

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Forwarded from Dr. Daniele Ganser
US-Journalist Tucker Carlson warnt am 4. Dezember 2024, dass US-Präsident Biden einen verdeckten Krieg gegen Russland führt, da „amerikanische Militärangehörige Raketen auf das russische Festland abfeuerten, die mindestens ein Dutzend russische Soldaten töteten. Daher befinden wir uns in einem heissen Krieg mit Russland, auch wenn das die meisten Amerikaner nicht wissen.» Man darf anfügen: Auch die meisten Europäer wissen es nicht. Carlson sagt: «Dieser Krieg wurde nicht erklärt, für diesen Krieg haben sie nicht gestimmt, die meisten Amerikaner wollen ihn nicht, aber er ist im Gange. Das US-Militär tötet gerade jetzt Russen in Russland. Daher sind wir nähre an einem Atomkrieg als während der Kubakrise.“ Carlson bezieht sich auf den ukrainischen Angriff mit US-Raketen des Typs ATACMS. Tucker Carlson ist nach Moskau geflogen und erklärt in seinem Video auf dem Roten Platz, dass er ein Interview mit dem russischen Außenminister Sergej Lawrow geführt habe, das er bald publizieren werde.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Mumijo Shilajit von Kopp Vital® – Die verborgene Kraft des Himalajas, über Jahrtausende gereift!

Neu bei Kopp

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Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) hatte am 21.11.2024 darauf hingewiesen >>>
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Die Unfähigkeit, Willkür und vielleicht auch nur schlichte Überforderung/Überarbeitung von manchen Amtsrichtern ist bemerkenswert

Wir haben eine Auskunftsklage nach § 15 Datenschutz-Grundverordnung bei einem Amtsgericht eingereicht. Üblicherweise ist hier der Streitwert 5000 €, der gesetzliche Regelstreitwert.

Die promovierte Richterin möchte den Fall nun – entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – in einem vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (Verfahren nach billigem Ermessen) verhandeln, ohne mündliche Verhandlung und ohne Berufungsmöglichkeit unsererseits, indem sie den Streitwert als "wertlos" auf 500 € drückt.
Das meine Reaktion darauf. X-Link

PS: Viel schlimmer ist hier aber, dass die Richterin einen Antrag für unbestimmt hält, der laut BGH bestimmt ist,
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Der Grüne Sumpf und die mediale Verliebtheit: Wenn der ÖRR zum Wahlkampfhelfer wird

Die Grüne Politik steht unter medialem Schutz. Die Kritik verstummt, während wohlwollende Inszenierungen die Wahlkampferzählung dominieren und Debatten lenken.

Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Forwarded from HAINTZ.media
Aufgrund von erheblicher Arbeitsbelastung (im positiven Sinne) in meiner Kanzlei im Kampf für die Meinungsfreiheit und gegen die Abmahnmafia wird es mir in den nächsten Wochen nur sehr beschränkt möglich sein, mich redaktionell um HAINTZ.media zu kümmern. 
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Meine Nachfrage bei der Tagesschau zur ungenehmigten Nutzung der Logos der Tageschau/Tagesthemen durch das Abmahnunternehmen SO DONE Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Nachfragen, da meine Anfrage offenbar nicht ganz verstanden wurde.…
Nach meiner erneuten Presseanfrage prüft der NDR nun die (wohl rechtswidrige) Verwendung des Logos der Tagesschau/Tagesthemen auf der Website des FDP-nahen Abmahnportals „SO DONE“.
Geschäftsführerin dieses unlauteren Unternehmens ist die Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann. X-Link
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Anti-Tracking-Handyhülle – Schutz vor Handy-Ortung, -Abhören und -Spionage

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