Forwarded from Flavio von Witzleben - Offiziell
“Erst Bakterienterror - Dann Krieg mit Russland“
Pandemievertrag, Bioanschläge, Kriegsvorbereitungen: Heiko Schöning warnt seit Jahren vor Entwicklungen, die nun Realität zu werden scheinen. Im neuen Interview analysiert er aktuelle geopolitische Spannungen, den Einfluss globaler Konzerne auf die Gesundheitspolitik und die Frage, ob die nächste Pandemie bereits vorbereitet wird.
Ist die WHO mit dem neuen Vertrag entmachtet – oder ist das Gegenteil der Fall? Warum produzieren Tabakfirmen Impfstoffe, und was verbindet das menschliche Gehirn mit dem Darm im Kampf gegen zukünftige Bedrohungen?
▶️Schauen Sie rein: https://youtu.be/ZXN5TMZ1reE?si=LtJiL-4Rfj4LqKYr
Pandemievertrag, Bioanschläge, Kriegsvorbereitungen: Heiko Schöning warnt seit Jahren vor Entwicklungen, die nun Realität zu werden scheinen. Im neuen Interview analysiert er aktuelle geopolitische Spannungen, den Einfluss globaler Konzerne auf die Gesundheitspolitik und die Frage, ob die nächste Pandemie bereits vorbereitet wird.
Ist die WHO mit dem neuen Vertrag entmachtet – oder ist das Gegenteil der Fall? Warum produzieren Tabakfirmen Impfstoffe, und was verbindet das menschliche Gehirn mit dem Darm im Kampf gegen zukünftige Bedrohungen?
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Pandemievertrag, Krieg mit Russland & neue Biowaffen: Heiko Schöning im Interview
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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ARD und ZDF: Gebührenfinanzierte Selbstzerstörung
Die öffentlich-rechtlichen Sender bluten aus. Über 50 Prozent der jüngeren Zuschauer sind weg und die Programmbeschwerden erreichen Rekordhöhen.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
ℹ️ Unsere Arbeit unterstützen, geht hier oder über SO DONE abschalten.
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Forwarded from HAINTZ.media
Wer den Opfern von Strafanzeigen durch Politiker helfen möchte, sollte die Ursachen bekämpfen, nicht die Symptome
Die inzwischen wohl knapp 10000 Strafanzeigen des unlauteren SO-DONE-Konstrukts dürften einen geschätzten Schaden von 20 Millionen € verursacht haben. Mit einem Bruchteil dieses Geldes kann man das SO-DONE-System zu Fall bringen. Dafür haben wir 200.000 € veranschlagt. Das wäre ein Prozent der geschätzten Schadenssumme von 20 Millionen €. Bislang eingeworben wurden lediglich 30.000 €, was 0,15 % ausmacht.
30.000 € werden bei Spendenkampagnen für einzelne Opfer regelmäßig innerhalb weniger Tage gesammelt. Das mag für die Opfer gut sein, am System der Strafanzeigen von Politikern ändert es gar nichts.
Menschen ziehen offenkundig ein gutes Gefühl, einem einzelnen Opfer zu helfen, einer systematischen Lösung vor, den Verursacher aus dem Spiel zu nehmen.
Ihr habt also die Wahl:
1. Entweder es werden Millionen für die Opfer gesammelt und die unlauteren Verursacher, um hier kein anderes Wort zu nehmen, machen unbehelligt weiter.
2. Oder man nimmt einen Bruchteil dieses Betrages und beseitigt die Ursache und unterstützt: www.sodone-abschalten.de
Niemand außer meinem Team und mir geht das Konstrukt der Massenstrafanzeigen durch Politiker in Deutschland systematisch und lösungsorientiert an. Wir können damit weitermachen, wenn wir dafür angemessen unterstützt werden, oder wir machen künftig einfach wieder was anderes.
www.sodone-abschalten.de
Unterstützen: gofundme.com/f/make-sodone-done
Banküberweisung: LT27 3250 0274 3380 5169
(HAINTZmedia GmbH, Revolut, BIC: REVOLT21)
oder per PayPal.
Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
Die inzwischen wohl knapp 10000 Strafanzeigen des unlauteren SO-DONE-Konstrukts dürften einen geschätzten Schaden von 20 Millionen € verursacht haben. Mit einem Bruchteil dieses Geldes kann man das SO-DONE-System zu Fall bringen. Dafür haben wir 200.000 € veranschlagt. Das wäre ein Prozent der geschätzten Schadenssumme von 20 Millionen €. Bislang eingeworben wurden lediglich 30.000 €, was 0,15 % ausmacht.
30.000 € werden bei Spendenkampagnen für einzelne Opfer regelmäßig innerhalb weniger Tage gesammelt. Das mag für die Opfer gut sein, am System der Strafanzeigen von Politikern ändert es gar nichts.
Menschen ziehen offenkundig ein gutes Gefühl, einem einzelnen Opfer zu helfen, einer systematischen Lösung vor, den Verursacher aus dem Spiel zu nehmen.
Ihr habt also die Wahl:
1. Entweder es werden Millionen für die Opfer gesammelt und die unlauteren Verursacher, um hier kein anderes Wort zu nehmen, machen unbehelligt weiter.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Die dunkle Wahrheit: Radikale Muslime in Millionenzahl
Eine Studie der Universität Münster enthüllt ein alarmierendes Bild: Jeder fünfte Muslim mit Migrationshintergrund zeigt radikale Neigungen, geprägt von Gefühlen der Kränkung und Ablehnung westlicher Werte. Viele sehen in der Scharia die bessere Ordnung, einige sind bereit, für ihre Überzeugungen zu kämpfen. Die Lage ist brisant.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Eine Studie der Universität Münster enthüllt ein alarmierendes Bild: Jeder fünfte Muslim mit Migrationshintergrund zeigt radikale Neigungen, geprägt von Gefühlen der Kränkung und Ablehnung westlicher Werte. Viele sehen in der Scharia die bessere Ordnung, einige sind bereit, für ihre Überzeugungen zu kämpfen. Die Lage ist brisant.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Markus Haintz auf X:
Unser Gastbeitrag in der @fuldaerzeitung zum „Vollidiot“-Urteil des AG Passau in Sachen Habeck:
Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz zu einem Urteil des Amtsgerichts Passau, das einen Mann freigesprochen hat, der den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnet hatte.
Das Amtsgericht Passau hat gezeigt, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland doch noch einen hohen Stellenwert hat. Es sprach im März 2025 unseren Mandanten von dem Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB frei. Ihm wurde vorgeworfen, er hätte Herrn Dr. Habeck mit den folgenden Worten auf X beleidigt: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet!“
Das Gericht sah in der Bezeichnung als „Vollidiot" im konkreten Kontext keine Beleidigung, sondern eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sei.
Außerdem würde § 188 StGB, die sogenannte „Majestätsbeleidigung", nicht vorliegen, da die Äußerung, aufgrund mangelnder Reichweite des Postings, nicht geeignet sei, das politische Wirken von Herrn Dr. Habeck erheblich zu erschweren.
Vor allem nach der unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen der Bezeichnung von Herrn Dr. Habeck als „Schwachkopf“ und den unzähligen Strafanzeigen, die Politiker mittlerweile wegen (häufig) vermeintlicher Beleidigungen erstatten, ist dieses Urteil ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Das Gericht hätte zwar auch von vornherein den Erlass des Strafbefehls ablehnen können, sodass es gar nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen wäre, aber letztlich ließ es sich von unseren Argumenten überzeugen.
Bei den meisten angeblichen Beleidigungen handelt es sich um reine Machtkritik, wie auch in diesem Fall. Politiker müssen mehr aushalten als Normalbürger, da sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Das hat mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht betont. Viele unserer Politiker sind, was Kritik angeht, sehr empfindlich. Sie verkennen jedoch, dass Machtkritik ein wichtiger Teil einer Demokratie ist. Bürger müssen Kritik an der Art und Weise der Machtausübung üben dürfen, ohne dass sie befürchten müssen, dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Dieser Fall zeigt auch, dass § 188 StGB, der 2021 um die Beleidigung ergänzt wurde, auf Beleidigungen gar nicht anwendbar sein kann. Es sind keine Beleidigungen denkbar, die geeignet sind, das politische Wirken erheblich zu erschweren. Dies ist nur in Fällen der üblen Nachrede oder Verleumdung möglich, also bei falschen Tatsachenbehauptungen, die § 188 StGB bis zur Änderung im April 2021 erfasst hat.
Die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt mittlerweile immerhin, dass bei der Auslegung von § 188 StGB bezüglich des erheblichen Erschwerens des öffentlichen Wirkens eines Politikers sämtliche Begleitumstände der Äußerung, wie z. B. die Verbreitungsform, die Größe des Adressatenkreises und die Reichweite der Äußerung, miteinbezogen werden müssen. Dies wird aber vielfach von den Staatsanwaltschaften ignoriert. Sie sind offenbar der Auffassung, dass § 188 StGB einschlägig ist, sobald es sich bei dem angeblich Beleidigten um einen Politiker handelt.
Damit werden aber Politiker gegenüber Normalbürgern in unserem Rechtssystem bessergestellt. Diese Besserstellung führt zu einer Ungleichbehandlung, die in einem Rechtsstaat aber keine Legitimation hat. Aufgrund dessen muss § 188 StGB komplett aufgehoben oder zumindest die Beleidigung wieder gestrichen werden.
Quelle: Fuldaer Zeitung, 30. Mai 2025
Die Autoren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Haintz legal in Köln.
Unser Gastbeitrag in der @fuldaerzeitung zum „Vollidiot“-Urteil des AG Passau in Sachen Habeck:
Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz zu einem Urteil des Amtsgerichts Passau, das einen Mann freigesprochen hat, der den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnet hatte.
Das Amtsgericht Passau hat gezeigt, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland doch noch einen hohen Stellenwert hat. Es sprach im März 2025 unseren Mandanten von dem Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB frei. Ihm wurde vorgeworfen, er hätte Herrn Dr. Habeck mit den folgenden Worten auf X beleidigt: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet!“
Das Gericht sah in der Bezeichnung als „Vollidiot" im konkreten Kontext keine Beleidigung, sondern eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sei.
Außerdem würde § 188 StGB, die sogenannte „Majestätsbeleidigung", nicht vorliegen, da die Äußerung, aufgrund mangelnder Reichweite des Postings, nicht geeignet sei, das politische Wirken von Herrn Dr. Habeck erheblich zu erschweren.
Vor allem nach der unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen der Bezeichnung von Herrn Dr. Habeck als „Schwachkopf“ und den unzähligen Strafanzeigen, die Politiker mittlerweile wegen (häufig) vermeintlicher Beleidigungen erstatten, ist dieses Urteil ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Das Gericht hätte zwar auch von vornherein den Erlass des Strafbefehls ablehnen können, sodass es gar nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen wäre, aber letztlich ließ es sich von unseren Argumenten überzeugen.
Bei den meisten angeblichen Beleidigungen handelt es sich um reine Machtkritik, wie auch in diesem Fall. Politiker müssen mehr aushalten als Normalbürger, da sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Das hat mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht betont. Viele unserer Politiker sind, was Kritik angeht, sehr empfindlich. Sie verkennen jedoch, dass Machtkritik ein wichtiger Teil einer Demokratie ist. Bürger müssen Kritik an der Art und Weise der Machtausübung üben dürfen, ohne dass sie befürchten müssen, dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Dieser Fall zeigt auch, dass § 188 StGB, der 2021 um die Beleidigung ergänzt wurde, auf Beleidigungen gar nicht anwendbar sein kann. Es sind keine Beleidigungen denkbar, die geeignet sind, das politische Wirken erheblich zu erschweren. Dies ist nur in Fällen der üblen Nachrede oder Verleumdung möglich, also bei falschen Tatsachenbehauptungen, die § 188 StGB bis zur Änderung im April 2021 erfasst hat.
Die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt mittlerweile immerhin, dass bei der Auslegung von § 188 StGB bezüglich des erheblichen Erschwerens des öffentlichen Wirkens eines Politikers sämtliche Begleitumstände der Äußerung, wie z. B. die Verbreitungsform, die Größe des Adressatenkreises und die Reichweite der Äußerung, miteinbezogen werden müssen. Dies wird aber vielfach von den Staatsanwaltschaften ignoriert. Sie sind offenbar der Auffassung, dass § 188 StGB einschlägig ist, sobald es sich bei dem angeblich Beleidigten um einen Politiker handelt.
Damit werden aber Politiker gegenüber Normalbürgern in unserem Rechtssystem bessergestellt. Diese Besserstellung führt zu einer Ungleichbehandlung, die in einem Rechtsstaat aber keine Legitimation hat. Aufgrund dessen muss § 188 StGB komplett aufgehoben oder zumindest die Beleidigung wieder gestrichen werden.
Quelle: Fuldaer Zeitung, 30. Mai 2025
Die Autoren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Haintz legal in Köln.
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Brave New Private II: Konzernherrschaft
Wie Konzerne globale Herrschaft juristisch organisieren: Privatstädte, SLAPPs und internationale Institutionen.
Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Wie Konzerne globale Herrschaft juristisch organisieren: Privatstädte, SLAPPs und internationale Institutionen.
Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Beleidigung als Nazi? Verfahren eingestellt
SO DONE legal scheitert mit einer Strafanzeige gegen einen Mandanten, der Konstantin von Notz auf 𝕏 beleidigt haben soll.
Ein Beitrag von Viktoria Dannenmaier, weiterlesen auf HAINTZ.media
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SO DONE legal scheitert mit einer Strafanzeige gegen einen Mandanten, der Konstantin von Notz auf 𝕏 beleidigt haben soll.
Ein Beitrag von Viktoria Dannenmaier, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Imane Khelif ist ein Mann
Ein geleaktes Gutachten enthüllt die biologische Männlichkeit des Boxers, der als Frau gefeiert wurde, deckt die Komplizenschaft des IOC bei der Gefährdung von Athletinnen auf und zwingt den Sport, sich mit der harten Realität männlicher Überlegenheit im Ring auseinanderzusetzen.
Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Ein geleaktes Gutachten enthüllt die biologische Männlichkeit des Boxers, der als Frau gefeiert wurde, deckt die Komplizenschaft des IOC bei der Gefährdung von Athletinnen auf und zwingt den Sport, sich mit der harten Realität männlicher Überlegenheit im Ring auseinanderzusetzen.
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Forwarded from AUF1
💥💥+++EILT: Ukraine attackiert Krimbrücke +++ Absolute rote Linie Russlands überschritten +++ Jetzt droht totale Eskalation
Der ukrainische Geheimdienst SBU bestätigte, dass die Ukraine heute um 04:44 Uhr einen Brückenpfeiler der Kertschbrücke mit einer Unterwasserdrohne angriff. Die Drohne war mit 1.100 kg TNT bestückt und konnte russische Schutzmaßnahmen wie Lastkähne und Unterwassernetze problemlos umgehen. Laut ukrainischen Angaben wurde die Operation seit einem Jahr vorbereitet.
Der Zugang zur Verbindungsbrücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim wurde eingeschränkt, da die Tragfähigkeit der Brücke derzeit unklar ist.
🔥Brisant: Die Kertschbrücke galt von Anfang an als eine der wichtigsten roten Linien Russlands. Diese Grenze wurde nun von der Ukraine deutlich überschritten. Welche Vergeltungsschläge Russland plant, ist ungewiss, doch sie dürften erheblich sein.
Der ukrainische Geheimdienst SBU bestätigte, dass die Ukraine heute um 04:44 Uhr einen Brückenpfeiler der Kertschbrücke mit einer Unterwasserdrohne angriff. Die Drohne war mit 1.100 kg TNT bestückt und konnte russische Schutzmaßnahmen wie Lastkähne und Unterwassernetze problemlos umgehen. Laut ukrainischen Angaben wurde die Operation seit einem Jahr vorbereitet.
Der Zugang zur Verbindungsbrücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim wurde eingeschränkt, da die Tragfähigkeit der Brücke derzeit unklar ist.
🔥Brisant: Die Kertschbrücke galt von Anfang an als eine der wichtigsten roten Linien Russlands. Diese Grenze wurde nun von der Ukraine deutlich überschritten. Welche Vergeltungsschläge Russland plant, ist ungewiss, doch sie dürften erheblich sein.
Forwarded from AUF1
Angriff auf Krimbrücke:🌉 Das ist der vermutlich getroffene Brückenpfeiler
Die ersten Militär-Kanäle haben eine Karte der Krimbrücke veröffentlicht und haben mit roter kastenförmiger Markierung eingezeichnet, um welchen getroffenen Brückenpfeiler es sich hier handeln könnte. Wenn es sich tatsächlich um diesen Träger handelt, ist die Tragfähigkeit wohl massiv beschädigt.
Nachtrag: Die Brücke soll nun komplett für den Verkehr gesperrt worden sein!
👉🏻 Folgen Sie uns auf Telegram und verpassen Sie keine wichtigen Informationen: https://t.me/auf1tv
Die ersten Militär-Kanäle haben eine Karte der Krimbrücke veröffentlicht und haben mit roter kastenförmiger Markierung eingezeichnet, um welchen getroffenen Brückenpfeiler es sich hier handeln könnte. Wenn es sich tatsächlich um diesen Träger handelt, ist die Tragfähigkeit wohl massiv beschädigt.
Nachtrag: Die Brücke soll nun komplett für den Verkehr gesperrt worden sein!
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Forwarded from AUF1
Krimbrücke:💥Das soll die Unterwasserdrohne des Angriffes sein
Mit der Unterwasserdrohne „Marichka“ (Video) oder verschiedenen Ausführungen der „Toloka“ (Foto) könnte die Kertschbrücke heute Morgen angegriffen worden sein. Die Ukraine hat diese Waffen bereits mehrfach öffentlich präsentiert.
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Mit der Unterwasserdrohne „Marichka“ (Video) oder verschiedenen Ausführungen der „Toloka“ (Foto) könnte die Kertschbrücke heute Morgen angegriffen worden sein. Die Ukraine hat diese Waffen bereits mehrfach öffentlich präsentiert.
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