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Markus Haintz auf X:
Unser Gastbeitrag in der @fuldaerzeitung zum „Vollidiot“-Urteil des AG Passau in Sachen Habeck:

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz zu einem Urteil des Amtsgerichts Passau, das einen Mann freigesprochen hat, der den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnet hatte.

Das Amtsgericht Passau hat gezeigt, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland doch noch einen hohen Stellenwert hat. Es sprach im März 2025 unseren Mandanten von dem Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB frei. Ihm wurde vorgeworfen, er hätte Herrn Dr. Habeck mit den folgenden Worten auf X beleidigt: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet!“

Das Gericht sah in der Bezeichnung als „Vollidiot" im konkreten Kontext keine Beleidigung, sondern eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sei.

Außerdem würde § 188 StGB, die sogenannte „Majestätsbeleidigung", nicht vorliegen, da die Äußerung, aufgrund mangelnder Reichweite des Postings, nicht geeignet sei, das politische Wirken von Herrn Dr. Habeck erheblich zu erschweren.

Vor allem nach der unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen der Bezeichnung von Herrn Dr. Habeck als „Schwachkopf“ und den unzähligen Strafanzeigen, die Politiker mittlerweile wegen (häufig) vermeintlicher Beleidigungen erstatten, ist dieses Urteil ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Das Gericht hätte zwar auch von vornherein den Erlass des Strafbefehls ablehnen können, sodass es gar nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen wäre, aber letztlich ließ es sich von unseren Argumenten überzeugen.

Bei den meisten angeblichen Beleidigungen handelt es sich um reine Machtkritik, wie auch in diesem Fall. Politiker müssen mehr aushalten als Normalbürger, da sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Das hat mehrfach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht betont. Viele unserer Politiker sind, was Kritik angeht, sehr empfindlich. Sie verkennen jedoch, dass Machtkritik ein wichtiger Teil einer Demokratie ist. Bürger müssen Kritik an der Art und Weise der Machtausübung üben dürfen, ohne dass sie befürchten müssen, dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.

Dieser Fall zeigt auch, dass § 188 StGB, der 2021 um die Beleidigung ergänzt wurde, auf Beleidigungen gar nicht anwendbar sein kann. Es sind keine Beleidigungen denkbar, die geeignet sind, das politische Wirken erheblich zu erschweren. Dies ist nur in Fällen der üblen Nachrede oder Verleumdung möglich, also bei falschen Tatsachenbehauptungen, die § 188 StGB bis zur Änderung im April 2021 erfasst hat.

Die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt mittlerweile immerhin, dass bei der Auslegung von § 188 StGB bezüglich des erheblichen Erschwerens des öffentlichen Wirkens eines Politikers sämtliche Begleitumstände der Äußerung, wie z. B. die Verbreitungsform, die Größe des Adressatenkreises und die Reichweite der Äußerung, miteinbezogen werden müssen. Dies wird aber vielfach von den Staatsanwaltschaften ignoriert. Sie sind offenbar der Auffassung, dass § 188 StGB einschlägig ist, sobald es sich bei dem angeblich Beleidigten um einen Politiker handelt.

Damit werden aber Politiker gegenüber Normalbürgern in unserem Rechtssystem bessergestellt. Diese Besserstellung führt zu einer Ungleichbehandlung, die in einem Rechtsstaat aber keine Legitimation hat. Aufgrund dessen muss § 188 StGB komplett aufgehoben oder zumindest die Beleidigung wieder gestrichen werden.

Quelle: Fuldaer Zeitung, 30. Mai 2025

Die Autoren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Haintz legal in Köln.
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Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media



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Ein Beitrag von Viktoria Dannenmaier, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia


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Forwarded from AUF1
💥💥+++EILT: Ukraine attackiert Krimbrücke +++ Absolute rote Linie Russlands überschritten +++ Jetzt droht totale Eskalation

Der ukrainische Geheimdienst SBU bestätigte, dass die Ukraine heute um 04:44 Uhr einen Brückenpfeiler der Kertschbrücke mit einer Unterwasserdrohne angriff. Die Drohne war mit 1.100 kg TNT bestückt und konnte russische Schutzmaßnahmen wie Lastkähne und Unterwassernetze problemlos umgehen. Laut ukrainischen Angaben wurde die Operation seit einem Jahr vorbereitet.

Der Zugang zur Verbindungsbrücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim wurde eingeschränkt, da die Tragfähigkeit der Brücke derzeit unklar ist.

🔥Brisant: Die Kertschbrücke galt von Anfang an als eine der wichtigsten roten Linien Russlands. Diese Grenze wurde nun von der Ukraine deutlich überschritten. Welche Vergeltungsschläge Russland plant, ist ungewiss, doch sie dürften erheblich sein.
Forwarded from AUF1
Angriff auf Krimbrücke:🌉 Das ist der vermutlich getroffene Brückenpfeiler

Die ersten Militär-Kanäle haben eine Karte der Krimbrücke veröffentlicht und haben mit roter kastenförmiger Markierung eingezeichnet, um welchen getroffenen Brückenpfeiler es sich hier handeln könnte. Wenn es sich tatsächlich um diesen Träger handelt, ist die Tragfähigkeit wohl massiv beschädigt.

Nachtrag: Die Brücke soll nun komplett für den Verkehr gesperrt worden sein!

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Forwarded from AUF1
Krimbrücke:💥Das soll die Unterwasserdrohne des Angriffes sein

Mit der Unterwasserdrohne „Marichka“ (Video) oder verschiedenen Ausführungen der „Toloka“ (Foto) könnte die Kertschbrücke heute Morgen angegriffen worden sein. Die Ukraine hat diese Waffen bereits mehrfach öffentlich präsentiert.

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Forwarded from RA StB Chris Moser
Mafia im Amt?

Letztes Jahr fand in Essen der Bundesparteitag der Alternative für Deutschland statt. Nach dem Willen des Oberbürgermeisters von Essen, Thomas Kufen, hätte er nicht stattfinden sollen. Er versuchte unter Einsatz von Steuermitteln, den Parteitag der Konkurrenzpartei zu verhindern. Insbesondere versuchte er, die Messe Essen dazu zu bewegen, den Mietvertrag für die Räumlichkeiten aufzuheben. Das misslang. Zu dem Veranstaltungstag ließ der Oberbürgermeister die Namensschilder der U-Bahn-Stationen gegen Anti-AfD-Parolen austauschen. Vor dem Parteitag fand eine stundenlange "Gegendemonstration" statt, die den Zweck hatte, den Zugang der Teilnehmer zum Parteitagsgebäude zu blockieren. Diese genehmigte Veranstaltung war folglich keine Demonstration, sondern eine Blockade und damit widerrechtlich. Ich habe darüber 👉🏻 berichtet.

Die AfD erstattete Anzeige gegen den Oberbürgermeister und weitere Beteiligte wegen der Veruntreuung von Steuergeldern. Die Staatsanwaltschaft Essen verweigerte die Ermittlungen. Auf die Beschwerde der AfD hin übernahm nun die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren und

🖋 durchsuchte die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung

und der Messe Essen. Dabei ließ sie Telekommunikationsmittel der Beteiligten, darunter der Oberbürgermeister, beschlagnahmen.

Ich bin gespannt, ob wir hier wieder ein Hornberger Schießen erleben. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat zwar insbesondere in Steuerstrafsachen den Ruf, oft übertrieben hart zu sein und hat diesen Ruf ausgerechnet gegenüber dem Arzt Heinrich Habig in Sachen "Impf"-Zertifikate unrühmlich bewahrheitet, ob sie aber in einem solchen politischen Verfahren Recht vor Agenda gehen lässt, wird sich zeigen.

Die Ermittlungen sollen erst nach den Kommunalwahlen im September abgeschlossen werden. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

@RAStBChrisMoser
Forwarded from RA StB Chris Moser
Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Markus Haintz kommentiert „Weidel stellt Strafanträge wegen Beleidigung im Netz“

Anmerkungen zu dem lesenswerten und gut recherchierten Artikel von Lars Wienand zum Thema Politikerbeleidigung.

Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia


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