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Geschäftsmodell „Majestätsbeleidigung“ vor dem Aus? Die mit dem So-Done-Meldeportal verbundene Anwaltskanzlei So Done legal baut ihre Webseite um. Mit einer Menge an Fehlern und einer offenbar neuen Geschäftsstrategie. Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen…
Markus Haintz auf X:
Sind irgendjemand Abmahnungen oder Strafanzeigen von „So-Done“ bekannt, bei denen die streitgegenständliche Äußerung/Beleidigung im Jahr 2025 gepostet wurde? #SoDoneAbschalten
Hintergrund: Wir haben hunderte Akten mit Äußerungen bis 2024, aber keine einzige ab 2025.
Wir nehmen bei Haintz legal keine aktive Geschäftstätigkeit des „So-Done“-Meldeportals mehr wahr. Ist das nur bei uns der Fall oder ist das „So Done“-Geschäftsmodell inzwischen (faktisch) „done“?
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oder per PayPal.
Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
Sind irgendjemand Abmahnungen oder Strafanzeigen von „So-Done“ bekannt, bei denen die streitgegenständliche Äußerung/Beleidigung im Jahr 2025 gepostet wurde? #SoDoneAbschalten
Hintergrund: Wir haben hunderte Akten mit Äußerungen bis 2024, aber keine einzige ab 2025.
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„Teufelin in Menschenfleischverpackung“
Markus Haintz auf X:
Update: Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte. 🙂
Post vom 20. Mai 2025:
Ich würde Frau Strack-Zimmermann natürlich niemals „Teufelin in Menschenfleischverpackung“ nennen.
Allerdings ist die #Kriegstreiberin der Splitterpartei FDP (die Älteren werden sich erinnern) nach Hinweis des Landgerichts Münster der Ansicht, dass diese Aussage zulässig ist.
StraZi hat ihre Klage zurückgenommen und trägt die Kosten beider Instanzen, die etwa 7000 € betragen.
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
Update: Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte. 🙂
Post vom 20. Mai 2025:
Ich würde Frau Strack-Zimmermann natürlich niemals „Teufelin in Menschenfleischverpackung“ nennen.
Allerdings ist die #Kriegstreiberin der Splitterpartei FDP (die Älteren werden sich erinnern) nach Hinweis des Landgerichts Münster der Ansicht, dass diese Aussage zulässig ist.
StraZi hat ihre Klage zurückgenommen und trägt die Kosten beider Instanzen, die etwa 7000 € betragen.
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Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte.
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte.
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Markus Haintz auf X:
Einer geht noch 😂😂😂
Heute wurde uns ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt.
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte, Frau Kriegstreiberin. #SoDoneAbschalten
Einer geht noch 😂😂😂
Heute wurde uns ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt.
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte, Frau Kriegstreiberin. #SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf X: Der Kriegstreiber Kiesewetter ist wahnsinnig und krank im Kopf Außerhalb von Strafanzeigen gegen Bürger hat er nur eine Priorität: Krieg gegen Russland Jedenfalls dann, wenn er nicht gerade im Vollsuff Sicherheitspersonal als KZ-Wärter…
Markus Haintz auf X:
Wir werden den gemeingefährlichen Kriegstreiber Kiesewetter noch häufiger vor Gericht zerren.
Es laufen aktuell mehrere negative Feststellungsklagen gegen ihn. Außerdem freuen wir uns besonders auf ein Strafverfahren, in dem er als Zeuge aussagen soll, wovor er sich ziert. #SoDoneAbschalten
PS: In diesem Verfahren wurde der ursprüngliche Termin für die mündliche Verhandlung verschoben, weil an Kiesewetter im Bundestag nicht zugestellt werden konnte. Inzwischen haben wir an seine Privatadresse zustellen lassen.
Wir werden den gemeingefährlichen Kriegstreiber Kiesewetter noch häufiger vor Gericht zerren.
Es laufen aktuell mehrere negative Feststellungsklagen gegen ihn. Außerdem freuen wir uns besonders auf ein Strafverfahren, in dem er als Zeuge aussagen soll, wovor er sich ziert. #SoDoneAbschalten
PS: In diesem Verfahren wurde der ursprüngliche Termin für die mündliche Verhandlung verschoben, weil an Kiesewetter im Bundestag nicht zugestellt werden konnte. Inzwischen haben wir an seine Privatadresse zustellen lassen.
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Markus Haintz auf X: #sodoneabschalten-Kundin muss vor Gericht erscheinen Unser Mandant wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person angezeigt und wegen eines X-Posts zur Unterlassung aufgefordert, der weder strafbar war noch auf diese Person bezogen…
Markus Haintz auf X:
Der unlautere So-Done-Abmahnanwalt Brockmeier, der auch Strack-Zimmermann, Habeck und Kiesewetter vertritt, spekuliert gegenüber dem Amtsgericht München, dass die Gefahr bestünde, dass ich die Adresse seiner Mandantschaft veröffentlichen könnte, die unter einer c/o-Adresse auftritt. #SoDoneAbschalten
Hier meine Antwort dazu:
Der unlautere So-Done-Abmahnanwalt Brockmeier, der auch Strack-Zimmermann, Habeck und Kiesewetter vertritt, spekuliert gegenüber dem Amtsgericht München, dass die Gefahr bestünde, dass ich die Adresse seiner Mandantschaft veröffentlichen könnte, die unter einer c/o-Adresse auftritt. #SoDoneAbschalten
Hier meine Antwort dazu:
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Markus Haintz auf X:
Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“
Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen abzuhalten.
Richterin Karreh hielt es jetzt nicht mal mehr für nötig, auf unseren Antrag zu antworten, weshalb wir sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben.
Onlineverhandlungen sind inzwischen im Zivilrecht üblich. In Münster hat man darauf nur schlichtweg keine Lust und ist zu faul, diese durchzuführen. Stattdessen möchten die Richter in Münster Anwälte und Parteien des Rechtsstreits hunderte oder gar tausende Kilometer durch die Republik schicken, um 10-minütige Termine abzuhandeln.
Diese Vorgehensweise widerspricht schon der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes (Art. 20a Grundgesetz), da hunderttausende Kilometer unnötiger Auto- und auch Bahnfahrten anfallen.
Es scheint bei den Richtern in Münster zudem noch nicht angekommen zu sein, dass Anwälte Organe der Rechtspflege sind, ebenso wie Richter. Es steht Richtern nicht zu, aus reiner Lästigkeit Online-Behandlungen abzulehnen, nur um sich (vermeintlich) ein paar Minuten Arbeit zu sparen, während Anwälte ganze Arbeitstage verlieren sollen.
Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“
Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen abzuhalten.
Richterin Karreh hielt es jetzt nicht mal mehr für nötig, auf unseren Antrag zu antworten, weshalb wir sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben.
Onlineverhandlungen sind inzwischen im Zivilrecht üblich. In Münster hat man darauf nur schlichtweg keine Lust und ist zu faul, diese durchzuführen. Stattdessen möchten die Richter in Münster Anwälte und Parteien des Rechtsstreits hunderte oder gar tausende Kilometer durch die Republik schicken, um 10-minütige Termine abzuhandeln.
Diese Vorgehensweise widerspricht schon der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes (Art. 20a Grundgesetz), da hunderttausende Kilometer unnötiger Auto- und auch Bahnfahrten anfallen.
Es scheint bei den Richtern in Münster zudem noch nicht angekommen zu sein, dass Anwälte Organe der Rechtspflege sind, ebenso wie Richter. Es steht Richtern nicht zu, aus reiner Lästigkeit Online-Behandlungen abzulehnen, nur um sich (vermeintlich) ein paar Minuten Arbeit zu sparen, während Anwälte ganze Arbeitstage verlieren sollen.
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Markus Haintz auf X:
Soll ich ein Preisgeld ausloben für denjenigen, der mir die erste „So-done“-Abmahnung mit einem streitgegenständlichen Post aus dem Jahr 2025 schickt?
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Vielleicht können @fbrandmann, @Alexbrockmeier oder@sodone_de die Frage ja beantworten. Danke.
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Soll ich ein Preisgeld ausloben für denjenigen, der mir die erste „So-done“-Abmahnung mit einem streitgegenständlichen Post aus dem Jahr 2025 schickt?
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Vielleicht können @fbrandmann, @Alexbrockmeier oder@sodone_de die Frage ja beantworten. Danke.
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Markus Haintz auf X: Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“ Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen…
Markus Haintz auf X:
Nachdem Frau Richterin Karreh auf unsere Eingaben nicht reagiert hat und wir einen Befangenheitsantrag gestellt haben, fällt der Termin gegen Strack-Zimmermann am Donnerstag leider aus.
Hintergrund: Das LG Münster weigert sich konsequent, Online-Verhandlungen zuzulassen, und inzwischen hält man es offenbar nicht mehr für nötig, Anträge hierauf zu beantworten. #SoDoneAbschalten
Nachdem Frau Richterin Karreh auf unsere Eingaben nicht reagiert hat und wir einen Befangenheitsantrag gestellt haben, fällt der Termin gegen Strack-Zimmermann am Donnerstag leider aus.
Hintergrund: Das LG Münster weigert sich konsequent, Online-Verhandlungen zuzulassen, und inzwischen hält man es offenbar nicht mehr für nötig, Anträge hierauf zu beantworten. #SoDoneAbschalten
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Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Markus Haintz auf X:
Ich zahle demjenigen, der mir als Erster eine So-Done-Abmahnung zukommen lässt, bei der der streitgegenständliche Post im Jahr 2025 verfasst wurde, 600 € Preisgeld.
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich möchte herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Ich zahle demjenigen, der mir als Erster eine So-Done-Abmahnung zukommen lässt, bei der der streitgegenständliche Post im Jahr 2025 verfasst wurde, 600 € Preisgeld.
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich möchte herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
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Auch der als „Panzertoni“ bekannte grüne Kriegstreiber Anton Hofreiter versucht sich, wie sein Parteifreund Habeck, mit nicht zustehenden Geldentschädigungen und unbrauchbaren So-Done-Abmahnungen rechtswidrig an Bürgern zu bereichern.
#SoDoneAbschalten
#SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf X:
#SoDoneAbschalten
„Risikolose Prozessfinanzierung?“ Nein!
Diesen Hinweis auf eine potenziell mögliche Insolvenz hat das FDP-nahe unlautere Meldeportal „So Done“ aufgrund unseres gerichtlichen Vortrags auf seine Webseite aufgenommen.
„*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat. Im unwahrscheinlichen Falle (bspw. bei einer Insolvenz unsererseits) kann es passieren, dass der Kunde von uns nicht von den Kosten freigestellt werden kannt und die Prozesskosten – im Falle eines prozessualen Unterliegens – selbst tragen muss.“
#SoDoneAbschalten
„Risikolose Prozessfinanzierung?“ Nein!
Diesen Hinweis auf eine potenziell mögliche Insolvenz hat das FDP-nahe unlautere Meldeportal „So Done“ aufgrund unseres gerichtlichen Vortrags auf seine Webseite aufgenommen.
„*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat. Im unwahrscheinlichen Falle (bspw. bei einer Insolvenz unsererseits) kann es passieren, dass der Kunde von uns nicht von den Kosten freigestellt werden kannt und die Prozesskosten – im Falle eines prozessualen Unterliegens – selbst tragen muss.“
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Media is too big
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Markus Haintz auf 𝕏:
Amtsgericht Bergisch Gladbach lädt So-Done-Kundin und Werbepartnerin Sepehri als Zeugin vor Gericht
Wegen einer vermeintlichen Beleidigung der nach eigenen Worten "linksgrünversifften Feministin und Antifaschistin" @daniela_sepehri muss diese im August als Zeugin vor Gericht erscheinen.
Ich bin gespannt, ob sie kommt oder den Strafantrag zurücknimmt, wie das Strack-Zimmermann in einem ähnlichen Fall schon mal gemacht hat.
Wenn ihr das Projekt #SoDoneAbschalten unterstützen wollt, findet ihr die Infos hier.
Amtsgericht Bergisch Gladbach lädt So-Done-Kundin und Werbepartnerin Sepehri als Zeugin vor Gericht
Wegen einer vermeintlichen Beleidigung der nach eigenen Worten "linksgrünversifften Feministin und Antifaschistin" @daniela_sepehri muss diese im August als Zeugin vor Gericht erscheinen.
Ich bin gespannt, ob sie kommt oder den Strafantrag zurücknimmt, wie das Strack-Zimmermann in einem ähnlichen Fall schon mal gemacht hat.
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Markus Haintz auf 𝕏:
Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt.
Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle vor qualifiziertere Zivilgerichte. #SoDoneAbschalten
Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt.
Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle vor qualifiziertere Zivilgerichte. #SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf 𝕏: Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt. Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle…
Markus Haintz auf 𝕏:
Eine Unterlassungsklage der Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in Kürze in der Berufung vor einem Oberlandesgericht verhandelt.
Erstinstanzlich wurde unsere Mandantschaft unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, StraZi als "korrupte Waffenlobbyistin" zu bezeichnen.
Die Terminierung einer Berufungshauptverhandlung ist ein gutes Zeichen, da das Oberlandesgericht der Berufung offensichtlich Erfolgsaussichten beimisst. Ansonsten wäre diese bereits als "offensichtlich unbegründet" (§ 522 ZPO) zurückgewiesen worden. #SoDoneAbschalten
Eine Unterlassungsklage der Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in Kürze in der Berufung vor einem Oberlandesgericht verhandelt.
Erstinstanzlich wurde unsere Mandantschaft unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, StraZi als "korrupte Waffenlobbyistin" zu bezeichnen.
Die Terminierung einer Berufungshauptverhandlung ist ein gutes Zeichen, da das Oberlandesgericht der Berufung offensichtlich Erfolgsaussichten beimisst. Ansonsten wäre diese bereits als "offensichtlich unbegründet" (§ 522 ZPO) zurückgewiesen worden. #SoDoneAbschalten
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„Meinungsfreiheit Der Fall ´Politwichser´ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein“
#SoDoneAbschalten
Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
#SoDoneAbschalten unterstützen? Siehe Beitrag hier.
HAINTZ.media
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Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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„Meinungsfreiheit Der Fall ´Politwichser´ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein“
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Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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Markus Haintz auf 𝕏:
StraZi vor Gericht
Während praktisch in allen Zivilgerichten Online-Verhandlungen üblich sind, ist dies in Münster (und Hamm) nicht der Fall. Die Richter/Gerichte sind dort nicht willens, moderne Technik anzuwenden, und rechtfertigen dies mit fadenscheinigen Pseudoargumenten. #SoDoneAbschalten
Die Antworten bestehen aus Textbausteinen und mir ist kein einziger "geeigneter Fall" bekannt, in dem eine Online-Verhandlung durchgeführt wurde. Aber ich werde das mal über eine Presseanfrage erfragen.
StraZi vor Gericht
Während praktisch in allen Zivilgerichten Online-Verhandlungen üblich sind, ist dies in Münster (und Hamm) nicht der Fall. Die Richter/Gerichte sind dort nicht willens, moderne Technik anzuwenden, und rechtfertigen dies mit fadenscheinigen Pseudoargumenten. #SoDoneAbschalten
Die Antworten bestehen aus Textbausteinen und mir ist kein einziger "geeigneter Fall" bekannt, in dem eine Online-Verhandlung durchgeführt wurde. Aber ich werde das mal über eine Presseanfrage erfragen.
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Markus Haintz auf 𝕏:
„So Done“-Anwalt Brockmeier legte am 28.05. den Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Anordnung der Zwangsvollstreckung nach § 889 ZPO gegen Franziska Brandmann, die Geschäftsführerin des unlauteren Meldeportals, ein. Bereits am 02.06. nahm er die Erinnerung wieder zurück.
Hintergrund: Die FDP-Politikerin Brandmann wurde vom AG Rheine darauf hingewiesen, dass eine eidesstattliche Versicherung über eine privatschriftliche Erklärung nicht möglich ist.
Ein Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde nunmehr vereinbart.
Brandmann wurde vom Amtsgericht Flensburg verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass das FDP-nahe Unternehmen, das für weit über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger verantwortlich ist, keine personenbezogenen Daten über unseren Mandanten verarbeitet. Nachdem sich Brandmann weigerte, das Urteil freiwillig zu erfüllen, mussten unsererseits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Für den obigen Absatz haben mich Brandmann und „So Done“ abgemahnt. Offenbar geht man bei der Gegenseite davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt (dem ist aber so) oder versteht „weigerte“ falsch.
Ich habe eine negative Feststellungsklage am Landgericht Flensburg „gegen die Abmahnung“ eingereicht.
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In eigener Sache: Infos zu #SoDoneAbschalten, siehe hier.
„So Done“-Anwalt Brockmeier legte am 28.05. den Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Anordnung der Zwangsvollstreckung nach § 889 ZPO gegen Franziska Brandmann, die Geschäftsführerin des unlauteren Meldeportals, ein. Bereits am 02.06. nahm er die Erinnerung wieder zurück.
Hintergrund: Die FDP-Politikerin Brandmann wurde vom AG Rheine darauf hingewiesen, dass eine eidesstattliche Versicherung über eine privatschriftliche Erklärung nicht möglich ist.
Ein Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde nunmehr vereinbart.
Brandmann wurde vom Amtsgericht Flensburg verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass das FDP-nahe Unternehmen, das für weit über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger verantwortlich ist, keine personenbezogenen Daten über unseren Mandanten verarbeitet. Nachdem sich Brandmann weigerte, das Urteil freiwillig zu erfüllen, mussten unsererseits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Für den obigen Absatz haben mich Brandmann und „So Done“ abgemahnt. Offenbar geht man bei der Gegenseite davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt (dem ist aber so) oder versteht „weigerte“ falsch.
Ich habe eine negative Feststellungsklage am Landgericht Flensburg „gegen die Abmahnung“ eingereicht.
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