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Markus Haintz auf 𝕏:
Amtsgericht Bergisch Gladbach lädt So-Done-Kundin und Werbepartnerin Sepehri als Zeugin vor Gericht
Wegen einer vermeintlichen Beleidigung der nach eigenen Worten "linksgrünversifften Feministin und Antifaschistin" @daniela_sepehri muss diese im August als Zeugin vor Gericht erscheinen.
Ich bin gespannt, ob sie kommt oder den Strafantrag zurücknimmt, wie das Strack-Zimmermann in einem ähnlichen Fall schon mal gemacht hat.
Wenn ihr das Projekt #SoDoneAbschalten unterstützen wollt, findet ihr die Infos hier.
Amtsgericht Bergisch Gladbach lädt So-Done-Kundin und Werbepartnerin Sepehri als Zeugin vor Gericht
Wegen einer vermeintlichen Beleidigung der nach eigenen Worten "linksgrünversifften Feministin und Antifaschistin" @daniela_sepehri muss diese im August als Zeugin vor Gericht erscheinen.
Ich bin gespannt, ob sie kommt oder den Strafantrag zurücknimmt, wie das Strack-Zimmermann in einem ähnlichen Fall schon mal gemacht hat.
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Markus Haintz auf 𝕏:
Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt.
Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle vor qualifiziertere Zivilgerichte. #SoDoneAbschalten
Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt.
Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle vor qualifiziertere Zivilgerichte. #SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf 𝕏: Eine weitere negative Feststellungsklage gegen die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in einigen Monaten vor dem LG Hamburg verhandelt. Nachdem viele Strafgerichte die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, bringen wir seit Jahren Fälle…
Markus Haintz auf 𝕏:
Eine Unterlassungsklage der Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in Kürze in der Berufung vor einem Oberlandesgericht verhandelt.
Erstinstanzlich wurde unsere Mandantschaft unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, StraZi als "korrupte Waffenlobbyistin" zu bezeichnen.
Die Terminierung einer Berufungshauptverhandlung ist ein gutes Zeichen, da das Oberlandesgericht der Berufung offensichtlich Erfolgsaussichten beimisst. Ansonsten wäre diese bereits als "offensichtlich unbegründet" (§ 522 ZPO) zurückgewiesen worden. #SoDoneAbschalten
Eine Unterlassungsklage der Kriegstreiberin Strack-Zimmermann wird in Kürze in der Berufung vor einem Oberlandesgericht verhandelt.
Erstinstanzlich wurde unsere Mandantschaft unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, StraZi als "korrupte Waffenlobbyistin" zu bezeichnen.
Die Terminierung einer Berufungshauptverhandlung ist ein gutes Zeichen, da das Oberlandesgericht der Berufung offensichtlich Erfolgsaussichten beimisst. Ansonsten wäre diese bereits als "offensichtlich unbegründet" (§ 522 ZPO) zurückgewiesen worden. #SoDoneAbschalten
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„Meinungsfreiheit Der Fall ´Politwichser´ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein“
#SoDoneAbschalten
Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
#SoDoneAbschalten unterstützen? Siehe Beitrag hier.
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#SoDoneAbschalten
Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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„Meinungsfreiheit Der Fall ´Politwichser´ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein“
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Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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Sehr lesenswerter Artikel von Herrn Schwilden in der Welt, zu dem ich inhaltlich beigetragen habe:
Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Haintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft.
Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“
Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“
In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“
(Hervorhebung durch mich)
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Markus Haintz auf 𝕏:
StraZi vor Gericht
Während praktisch in allen Zivilgerichten Online-Verhandlungen üblich sind, ist dies in Münster (und Hamm) nicht der Fall. Die Richter/Gerichte sind dort nicht willens, moderne Technik anzuwenden, und rechtfertigen dies mit fadenscheinigen Pseudoargumenten. #SoDoneAbschalten
Die Antworten bestehen aus Textbausteinen und mir ist kein einziger "geeigneter Fall" bekannt, in dem eine Online-Verhandlung durchgeführt wurde. Aber ich werde das mal über eine Presseanfrage erfragen.
StraZi vor Gericht
Während praktisch in allen Zivilgerichten Online-Verhandlungen üblich sind, ist dies in Münster (und Hamm) nicht der Fall. Die Richter/Gerichte sind dort nicht willens, moderne Technik anzuwenden, und rechtfertigen dies mit fadenscheinigen Pseudoargumenten. #SoDoneAbschalten
Die Antworten bestehen aus Textbausteinen und mir ist kein einziger "geeigneter Fall" bekannt, in dem eine Online-Verhandlung durchgeführt wurde. Aber ich werde das mal über eine Presseanfrage erfragen.
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Markus Haintz auf 𝕏:
„So Done“-Anwalt Brockmeier legte am 28.05. den Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Anordnung der Zwangsvollstreckung nach § 889 ZPO gegen Franziska Brandmann, die Geschäftsführerin des unlauteren Meldeportals, ein. Bereits am 02.06. nahm er die Erinnerung wieder zurück.
Hintergrund: Die FDP-Politikerin Brandmann wurde vom AG Rheine darauf hingewiesen, dass eine eidesstattliche Versicherung über eine privatschriftliche Erklärung nicht möglich ist.
Ein Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde nunmehr vereinbart.
Brandmann wurde vom Amtsgericht Flensburg verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass das FDP-nahe Unternehmen, das für weit über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger verantwortlich ist, keine personenbezogenen Daten über unseren Mandanten verarbeitet. Nachdem sich Brandmann weigerte, das Urteil freiwillig zu erfüllen, mussten unsererseits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Für den obigen Absatz haben mich Brandmann und „So Done“ abgemahnt. Offenbar geht man bei der Gegenseite davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt (dem ist aber so) oder versteht „weigerte“ falsch.
Ich habe eine negative Feststellungsklage am Landgericht Flensburg „gegen die Abmahnung“ eingereicht.
______________________________________________________________
In eigener Sache: Infos zu #SoDoneAbschalten, siehe hier.
„So Done“-Anwalt Brockmeier legte am 28.05. den Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Anordnung der Zwangsvollstreckung nach § 889 ZPO gegen Franziska Brandmann, die Geschäftsführerin des unlauteren Meldeportals, ein. Bereits am 02.06. nahm er die Erinnerung wieder zurück.
Hintergrund: Die FDP-Politikerin Brandmann wurde vom AG Rheine darauf hingewiesen, dass eine eidesstattliche Versicherung über eine privatschriftliche Erklärung nicht möglich ist.
Ein Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde nunmehr vereinbart.
Brandmann wurde vom Amtsgericht Flensburg verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass das FDP-nahe Unternehmen, das für weit über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger verantwortlich ist, keine personenbezogenen Daten über unseren Mandanten verarbeitet. Nachdem sich Brandmann weigerte, das Urteil freiwillig zu erfüllen, mussten unsererseits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Für den obigen Absatz haben mich Brandmann und „So Done“ abgemahnt. Offenbar geht man bei der Gegenseite davon aus, dass es sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt (dem ist aber so) oder versteht „weigerte“ falsch.
Ich habe eine negative Feststellungsklage am Landgericht Flensburg „gegen die Abmahnung“ eingereicht.
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In eigener Sache: Infos zu #SoDoneAbschalten, siehe hier.
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Markus Haintz auf 𝕏:
Wir sollten alle Meldeportale abschalten, insbesondere So Done!
@HendrikWuest warb einst für das unlautere, FDP-nahe Meldeportal So Done und wurde gegenüber Haintz legal vor dem Landgericht Düsseldorf zur Unterlassung verurteilt. #SoDoneAbschalten unterstützen? Siehe hier und im Beitrag über diesem.
Quelle: Schuberts Lagemeldung
Wir sollten alle Meldeportale abschalten, insbesondere So Done!
@HendrikWuest warb einst für das unlautere, FDP-nahe Meldeportal So Done und wurde gegenüber Haintz legal vor dem Landgericht Düsseldorf zur Unterlassung verurteilt. #SoDoneAbschalten unterstützen? Siehe hier und im Beitrag über diesem.
Quelle: Schuberts Lagemeldung
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