Ich wünsche der CDU viel Spaß bei der Regierungsbildung nach der #Thüringenwahl und beim Einreißen einer #Brandmauer. #Landtagswahlen
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Es gibt genau zwei Gewinner heute abend, und das sind die zwei Coronamaßnahmen-kritischen Parteien AfD und BSW.
In Thüringen haben sie die absolute Mehrheit an Sitzen, in Sachsen sind sie nur knapp darunter.
Alle anderen sind die Verlierer, ausnahmslos.
https://x.com/tomdabassman/status/1830329387939672417?t=lnnEtbdbYrwfaNtJc7l-sA&s=19
In Thüringen haben sie die absolute Mehrheit an Sitzen, in Sachsen sind sie nur knapp darunter.
Alle anderen sind die Verlierer, ausnahmslos.
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Welche Partei habt ihr heute gewählt? Beziehungsweise welche hättet ihr gewählt, wenn ihr in Sachsen/Thüringen wahlberechtigt gewesen wärt.
Anonymous Poll
0%
CDU
82%
AfD
0%
Linke
4%
BSW
0%
SPD
0%
Grüne
0%
FDP
4%
Eine andere Partei
9%
Ich bin Nichtwähler
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Forwarded from Soufisticated
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😱 Wie kann er nur? Kayvan Soufi-Siavash legt nach.
Wahlen bringen nichts - da bleibe ich bei.
...ABER!
................................................
Folge @soufistic auf Telegram.
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Nachdem es das ZDF nicht mehr für nötig hält, das vorläufige amtliche Endergebnis bekanntzugeben, nunmehr die Zahlen der Tagesschau zur #Sachsenwahl. Auch in Sachsen wünsche ich der CDU viel Spaß bei der Regierungsbildung.
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HAINTZ.media
Immerhin: Die bisherige Kenia-Koalition in Sachsen aus CDU, SPD und Grünen wurde abgewählt, da sie nur auf 59 Sitze kommt, nötig wären 61. Die Linke kommt über die Grundmandatsklausel in den Landtag, obwohl sie weniger als 5 % (4,5 %) der Stimmen erhalten…
Wichtig! Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hat die AfD nunmehr auch in Sachsen eine "Sperrminorität" geholt und ist im künftigen Parlament mit 41 von 120 Abgeordneten vertreten. Damit gilt bezüglich Sachsen dasselbe bezüglich Thüringen. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit mehr gegen die AfD, die sich damit einen politischen Einfluss sichert.
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Update am 03.09. um 00:38 Uhr: die AfD hat die Sperrminorität nun doch nicht erreicht. Siehe nachfolgende Beiträge.
Ursprünglicher Beitrag:
Wichtig! Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hat die AfD nunmehr auch in Sachsen eine "Sperrminorität" geholt und ist im künftigen Parlament mit 41 von 120 Abgeordneten vertreten.
Damit gilt bezüglich Sachsen dasselbe wie in Thüringen. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit mehr gegen die AfD, die sich damit einen politischen Einfluss sichert. #Sachsenwahl #Landtagswahlen
Folgende Entscheidungen kann der sächsische Landtag gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen künftig nicht mehr gegen die Stimmen der AfD treffen:
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags, Art. 46 Abs. 4
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen, Art. 48 Abs. 1
Auflösung des Landtags, Art. 58
Verfassungsänderungen, Art. 74 Abs. 2
Richteranklage, Art. 80 Abs. 2
Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, Art. 81 Abs. 3
Kreditaufnahme, Übernahme von Gewerkschaften, Art. 95 Abs. 6 S. 2, unter bestimmten Bedingungen
Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs, Art. 100 Abs. 3
Notstand, Notparlament, Aussetzung von Wahlen aufgrund dessen, Art. 113 Abs. 2 Satz 2
Abgeordneten- und Ministeranklage Art. 118 Abs. 2 Satz 2
Ursprünglicher Beitrag:
Wichtig! Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hat die AfD nunmehr auch in Sachsen eine "Sperrminorität" geholt und ist im künftigen Parlament mit 41 von 120 Abgeordneten vertreten.
Damit gilt bezüglich Sachsen dasselbe wie in Thüringen. Es gibt keine Zweidrittelmehrheit mehr gegen die AfD, die sich damit einen politischen Einfluss sichert. #Sachsenwahl #Landtagswahlen
Folgende Entscheidungen kann der sächsische Landtag gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen künftig nicht mehr gegen die Stimmen der AfD treffen:
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags, Art. 46 Abs. 4
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagssitzungen, Art. 48 Abs. 1
Auflösung des Landtags, Art. 58
Verfassungsänderungen, Art. 74 Abs. 2
Richteranklage, Art. 80 Abs. 2
Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs, Art. 81 Abs. 3
Kreditaufnahme, Übernahme von Gewerkschaften, Art. 95 Abs. 6 S. 2, unter bestimmten Bedingungen
Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs, Art. 100 Abs. 3
Notstand, Notparlament, Aussetzung von Wahlen aufgrund dessen, Art. 113 Abs. 2 Satz 2
Abgeordneten- und Ministeranklage Art. 118 Abs. 2 Satz 2
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🇧🇷 Wir benötigen in den nächsten Tagen und Wochen einen Dolmetscher für unsere Berichterstattung zum Verbot von X und zu den Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Brasilien.
Wer fließend Portugiesisch spricht und mich persönlich kennt, bitte kontaktieren. Obrigado 🙏🏻
Wer fließend Portugiesisch spricht und mich persönlich kennt, bitte kontaktieren. Obrigado 🙏🏻
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Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
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Wem gehört der Staat? – Bürgertribunale als Antwort auf das Corona-Unrecht
Diese Forderung wird schnell als „Delegitimierung des Staats“ gebrandmarkt. Das Unterdrücken von Kritik gefährdet jedoch demokratische Grundprinzipien.
Ein Gastbeitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media
In eigener Sache: Unsere Arbeit kostet Zeit & Geld und ist nur mit eurer Unterstützung möglich. Infos darüber, wie ihr uns unterstützen könnt, findet ihr hier.
Diese Forderung wird schnell als „Delegitimierung des Staats“ gebrandmarkt. Das Unterdrücken von Kritik gefährdet jedoch demokratische Grundprinzipien.
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Wem gehört der Staat? – Bürgertribunale als Antwort auf das Corona-Unrecht
Diese Forderung wird schnell als „Delegitimierung des Staats“ gebrandmarkt. Das Unterdrücken von Kritik gefährdet jedoch demokratische Grundprinzipien.
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Kommentar zu den #Landtagswahlen im Osten:
Sollte die FDP planen, jemals wieder in ein Parlament gewählt zu werden, dann muss sie im Laufe der nächsten Tage aus der Ampelkoalition aussteigen und den Weg für #Neuwahlen frei machen. Ansonsten ist diese Partei Geschichte.
Sollte die FDP planen, jemals wieder in ein Parlament gewählt zu werden, dann muss sie im Laufe der nächsten Tage aus der Ampelkoalition aussteigen und den Weg für #Neuwahlen frei machen. Ansonsten ist diese Partei Geschichte.
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AfD verliert Sitz: Landeswahlleiter “korrigiert” Ergebnis in Sachsen
Ein harmloser "Fehler" führt jetzt zu dramatischen Konsequenzen für die sächsische AfD.
Ein Beitrag von Elijah Tee, weiterlesen auf HAINTZ.media
In eigener Sache: Unsere Arbeit kostet Zeit & Geld und ist nur mit eurer Unterstützung möglich. Infos darüber, wie ihr uns unterstützen könnt, findet ihr hier.
Ein harmloser "Fehler" führt jetzt zu dramatischen Konsequenzen für die sächsische AfD.
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AfD verliert Sitz: Landeswahlleiter "korrigiert" Ergebnis in Sachsen
Ein harmloser "Fehler" führt jetzt zu dramatischen Konsequenzen für die sächsische AfD.
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Politologe: "Freie Sachsen verhinderten den Wahlsieg der AfD [in Sachsen]." NTV
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VW verschärft Sparkurs: Werksschließungen und Entlassungen drohen
Volkswagen hält dies für unvermeidlich aufgrund der alarmierenden wirtschaftlichen Lage. Eine mögliche Aufhebung des Kündigungsschutzes stößt auf heftigen Widerstand des Betriebsrats.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Volkswagen hält dies für unvermeidlich aufgrund der alarmierenden wirtschaftlichen Lage. Eine mögliche Aufhebung des Kündigungsschutzes stößt auf heftigen Widerstand des Betriebsrats.
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VW verschärft Sparkurs: Werksschließungen und Entlassungen drohen
Volkswagen hält dies für unvermeidlich aufgrund der alarmierenden wirtschaftlichen Lage. Eine mögliche Aufhebung des Kündigungsschutzes stößt auf heftigen Widerstand des Betriebsrats.
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Markus Haintz auf X: "Das Orchester des öffentlich-rechtlichen Rundfunks feiert, dass die AfD durch den Softwarefehler nun doch keine #Sperrminorität nach den #Landtagswahlen in Sachsen erreicht hat, ein Sitz fehlt. Die Demokratie ist gerettet. Wer von Betrug/Manipulation spricht, soll nach Nordkorea."
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