🇦🇹 SPÖ beantragt Neuwahlen
17.05.2022 um 11 : 10 Uhr
Was verspricht sich die SPÖ davon?
Nun: natürlich die Übernahme der Regierungsgeschäfte (und der damit verbundenen Pfründe?).
👀 Quelle: https://twitter.com/SPOE_at/status/1526471121482162176
Achtung, wichtig: wenn es zu Neuwahlen kommt (jetzt oder später - in Österreich oder anderswo, ganz egal), unbedingt wählen gehen.
🅰️ Von 100 Menschen gehen 90 wählen. 18 wählen grün. Ergebnis: 20% für #GruenerMist.
🅱️ Von 100 Menschen gehen 45 wählen. 18 wählen grün. Ergebnis: 40% für #GruenerMist.
Noch Fragen?
#ZurWahlGehen #KeineAusreden #JedeStimmeZählt #Nationalratswahl #Neuwahlen #Österreich
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
📖 "Besser informiert" Verzeichnis 📖
17.05.2022 um 11 : 10 Uhr
Was verspricht sich die SPÖ davon?
Nun: natürlich die Übernahme der Regierungsgeschäfte (und der damit verbundenen Pfründe?).
👀 Quelle: https://twitter.com/SPOE_at/status/1526471121482162176
Achtung, wichtig: wenn es zu Neuwahlen kommt (jetzt oder später - in Österreich oder anderswo, ganz egal), unbedingt wählen gehen.
🅰️ Von 100 Menschen gehen 90 wählen. 18 wählen grün. Ergebnis: 20% für #GruenerMist.
🅱️ Von 100 Menschen gehen 45 wählen. 18 wählen grün. Ergebnis: 40% für #GruenerMist.
Noch Fragen?
#ZurWahlGehen #KeineAusreden #JedeStimmeZählt #Nationalratswahl #Neuwahlen #Österreich
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
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"Wahlen" und Wahlchaos in Berlin, eine Schande für Deutschland. Dieselben Stümper treten wieder an. Werden sie wiedergewählt? #neuwahlen (Twitterlink)
Kommentar zu den #Landtagswahlen im Osten:
Sollte die FDP planen, jemals wieder in ein Parlament gewählt zu werden, dann muss sie im Laufe der nächsten Tage aus der Ampelkoalition aussteigen und den Weg für #Neuwahlen frei machen. Ansonsten ist diese Partei Geschichte.
Sollte die FDP planen, jemals wieder in ein Parlament gewählt zu werden, dann muss sie im Laufe der nächsten Tage aus der Ampelkoalition aussteigen und den Weg für #Neuwahlen frei machen. Ansonsten ist diese Partei Geschichte.
Ulrich Vosgerau auf X: Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).
Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.
Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).
Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.
#Neuwahlen
#Vertrauensfrage
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).
Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.
Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).
Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.
#Neuwahlen
#Vertrauensfrage
X (formerly Twitter)
Ulrich Vosgerau (@UlrichVosgerau) on X
Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang.…
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang.…