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Strafbarkeit der Veröffentlichung von Inhalten aus Strafakten

Vor allem seit der "#Schwachkopf-Affäre" um Robert Habeck wurden unzählige Strafbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse oder sonstige Schriftstücke aus Ermittlungsakten von nicht abgeschlossenen Strafverfahren veröffentlicht. Das ist häufig strafbar.

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