Das 👆🏻überrascht mich leider nicht. 353d StGB.
Staatsanwaltschaft prüft nach der #Schwachkopf-Affäre Anfangsverdacht gegen Nius wegen Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses
https://haintz.media/artikel/recht/strafbarkeit-der-veroeffentlichung-von-inhalten-aus-strafakten
#schwachkopfgate
Staatsanwaltschaft prüft nach der #Schwachkopf-Affäre Anfangsverdacht gegen Nius wegen Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses
https://haintz.media/artikel/recht/strafbarkeit-der-veroeffentlichung-von-inhalten-aus-strafakten
#schwachkopfgate
Haintz.Media
Strafbarkeit der Veröffentlichung von Inhalten aus Strafakten
Vor allem seit der "#Schwachkopf-Affäre" um Robert Habeck wurden unzählige Strafbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse oder sonstige Schriftstücke aus Ermittlungsakten von nicht abgeschlossenen Strafverfahren veröffentlicht. Das ist häufig strafbar.