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#TwitterTrends in Deutschland 19.08.22
#Impfschaeden #Gasumlage #GesetzDerSchande #ElfenbeinTurm #Schiessbefehl um nur mal einige zu nennen. #LäuftBeiUns würde ich sagen, oder, liebe Regierung? Kein Grund zum Einlenken?
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"Gipfel-Knaller: Wien Energie ist selbst zahlungsunfähig"
Kommentar: Die Sanktionen wirken, lassen Sie sich da nichts anderes einreden. Wenn wir schnell pleite gehen, schaden wir Russland am meisten. #Gasumlage #gas - Heute.at

Twitter: Markus Haintz

Update: Sonntag, 21:56 Uhr
Wien Energie dementiert die Pleite, siehe hier auf Twitter.
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Die #Sanktionen wirken! #Gazprom macht Milliardengewinne, steigert den Gewinn um 50 % und finanziert damit auch den Staatshaushalt von #Russland.

Wir haben die dümmsten Politiker, die man sich nur denken kann. #Gas #Gaskrise #Gaspreis #Gasumlage
Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:

Der Fall des Rechtsanwalts Markus Roscher

Ein rechtswidriges Amtsgerichtsurteil taugt nicht als Aufhänger für eine aufkommende „Diktatur“

Aufgrund vielfältiger Berichte in den freien Medien möchte ich im Fall Roscher noch mal darauf hinweisen, dass es hier lediglich ein (rechtlich nicht vertretbares) Amtsgerichtsurteil gibt, wenngleich dieses rechtskräftig ist.

Für folgenden von der Meinungsfreiheit gedeckten Post, wurde Roscher zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt:
"#Habeck, #Baerbock, #Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagen reagiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrot Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetz auf den Weg zu bringen. #Gasumlage"

Niemand sollte deshalb die vermeintliche „Diktatur“ ausrufen. Roscher hat sein Rechtsmittel gegen ein Urteil zurückgenommen, das selbst im heutigen Deutschland in einer der nächsten Instanzen aufgehoben worden wäre.

Ich halte es für fahrlässig, diesen Fall medial derart aufzubauschen. Roscher begibt sich in die Opferrolle, obwohl er als Strafverteidiger und Rechtsanwalt hier eine gerichtliche, höchstinstanzliche Klärung hätte herbeiführen müssen.

Paragraf 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte besagt:

§ 1 Freiheit der Advokatur

(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.

(2) Die Freiheitsrechte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Recht. Anwaltliche Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

(3) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandantinnen und Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten unabhängig und haben sie vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
(Hervorhebungen durch mich)

Zwar habe ich Verständnis dafür, dass Kollege Roscher privat anders entschieden hat, aber dann sollte er diesen Fall nicht reichweitenstark in der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise verbreiten. Wenn sich Anwälte nicht mehr gegen staatliche Übergriffe wehren, dann können wir einpacken.

Es ist die Pflicht von Rechtsanwälten, sich selbst und ihre Mandanten gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitungen zu verteidigen. Wer das nicht tut oder nicht (mehr) kann, hat den falschen Beruf gewählt.

Rechtsanwalt Roscher verdient kollegialen Rückhalt der Anwaltschaft, den er ausdrücklich auch von mir hat. Das ändert aber nichts daran, dass ich seine rechtliche und kommunikative Entscheidung in diesem Fall für fatal und grob fahrlässig halte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt