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Vier tote Geiseln als grausames Schauspiel
In einer düsteren Inszenierung zeigt die Hamas die Leichname der entführten Israelis – begleitet von Festmusik und Spektakel. Ein Akt der Kaltblütigkeit, der die Welt erschüttert zurücklässt.
weiterlesen auf HAINTZ.media
In einer düsteren Inszenierung zeigt die Hamas die Leichname der entführten Israelis – begleitet von Festmusik und Spektakel. Ein Akt der Kaltblütigkeit, der die Welt erschüttert zurücklässt.
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Vier tote Geiseln als grausames Schauspiel
In einer düsteren Inszenierung zeigt die Hamas die Leichname der entführten Israelis – begleitet von Festmusik und Spektakel. Ein Akt der Kaltblütigkeit, der die Welt erschüttert zurücklässt.
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Christopher Dunn: Gizeh – Die Tesla-Connection
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Marco Buschmann, ehemalige Justizminister der unbedeutenden Kleinstpartei #FDPunter5Prozent:
"Was können wir tun, um eine gesellschaftliches Klima zu etablieren, in der wieder mehr Menschen das uneingeschränkte Gefühl haben, sich an Debatten beteiligen zu können [...]"
Mein Vorschlag, wir können das unlautere FDP-nahe Meldeportal SO DONE abschalten:
Politiker zeigen Bürger wegen vermeintlicher Beleidigungen an
Schwachkopfaffäre, Hausdurchsuchungen und Geldstrafen, veranlasst durch Politiker. Was kannst Du aktiv für die Meinungsfreiheit tun?
YOUR Mission: SO DONE abschalten - Jetzt unterstützen!
https://gofundme.com/f/make-sodone-done
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Politiker zeigen Bürger wegen vermein… Markus Haintz needs your support for YOUR Mission: SO DONE abschalten - Jetzt unterstützen!
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Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:
Der Fall des Rechtsanwalts Markus Roscher
Ein rechtswidriges Amtsgerichtsurteil taugt nicht als Aufhänger für eine aufkommende „Diktatur“
Aufgrund vielfältiger Berichte in den freien Medien möchte ich im Fall Roscher noch mal darauf hinweisen, dass es hier lediglich ein (rechtlich nicht vertretbares) Amtsgerichtsurteil gibt, wenngleich dieses rechtskräftig ist.
Für folgenden von der Meinungsfreiheit gedeckten Post, wurde Roscher zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt:
"#Habeck, #Baerbock, #Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagen reagiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrot Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetz auf den Weg zu bringen. #Gasumlage"
Niemand sollte deshalb die vermeintliche „Diktatur“ ausrufen. Roscher hat sein Rechtsmittel gegen ein Urteil zurückgenommen, das selbst im heutigen Deutschland in einer der nächsten Instanzen aufgehoben worden wäre.
Ich halte es für fahrlässig, diesen Fall medial derart aufzubauschen. Roscher begibt sich in die Opferrolle, obwohl er als Strafverteidiger und Rechtsanwalt hier eine gerichtliche, höchstinstanzliche Klärung hätte herbeiführen müssen.
Paragraf 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte besagt:
§ 1 Freiheit der Advokatur
(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Recht. Anwaltliche Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandantinnen und Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten unabhängig und haben sie vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
(Hervorhebungen durch mich)
Zwar habe ich Verständnis dafür, dass Kollege Roscher privat anders entschieden hat, aber dann sollte er diesen Fall nicht reichweitenstark in der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise verbreiten. Wenn sich Anwälte nicht mehr gegen staatliche Übergriffe wehren, dann können wir einpacken.
Es ist die Pflicht von Rechtsanwälten, sich selbst und ihre Mandanten gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitungen zu verteidigen. Wer das nicht tut oder nicht (mehr) kann, hat den falschen Beruf gewählt.
Rechtsanwalt Roscher verdient kollegialen Rückhalt der Anwaltschaft, den er ausdrücklich auch von mir hat. Das ändert aber nichts daran, dass ich seine rechtliche und kommunikative Entscheidung in diesem Fall für fatal und grob fahrlässig halte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Der Fall des Rechtsanwalts Markus Roscher
Ein rechtswidriges Amtsgerichtsurteil taugt nicht als Aufhänger für eine aufkommende „Diktatur“
Aufgrund vielfältiger Berichte in den freien Medien möchte ich im Fall Roscher noch mal darauf hinweisen, dass es hier lediglich ein (rechtlich nicht vertretbares) Amtsgerichtsurteil gibt, wenngleich dieses rechtskräftig ist.
Für folgenden von der Meinungsfreiheit gedeckten Post, wurde Roscher zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt:
"#Habeck, #Baerbock, #Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagen reagiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrot Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetz auf den Weg zu bringen. #Gasumlage"
Niemand sollte deshalb die vermeintliche „Diktatur“ ausrufen. Roscher hat sein Rechtsmittel gegen ein Urteil zurückgenommen, das selbst im heutigen Deutschland in einer der nächsten Instanzen aufgehoben worden wäre.
Ich halte es für fahrlässig, diesen Fall medial derart aufzubauschen. Roscher begibt sich in die Opferrolle, obwohl er als Strafverteidiger und Rechtsanwalt hier eine gerichtliche, höchstinstanzliche Klärung hätte herbeiführen müssen.
Paragraf 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte besagt:
§ 1 Freiheit der Advokatur
(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Recht. Anwaltliche Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandantinnen und Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten unabhängig und haben sie vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
(Hervorhebungen durch mich)
Zwar habe ich Verständnis dafür, dass Kollege Roscher privat anders entschieden hat, aber dann sollte er diesen Fall nicht reichweitenstark in der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise verbreiten. Wenn sich Anwälte nicht mehr gegen staatliche Übergriffe wehren, dann können wir einpacken.
Es ist die Pflicht von Rechtsanwälten, sich selbst und ihre Mandanten gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitungen zu verteidigen. Wer das nicht tut oder nicht (mehr) kann, hat den falschen Beruf gewählt.
Rechtsanwalt Roscher verdient kollegialen Rückhalt der Anwaltschaft, den er ausdrücklich auch von mir hat. Das ändert aber nichts daran, dass ich seine rechtliche und kommunikative Entscheidung in diesem Fall für fatal und grob fahrlässig halte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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"In eigener Sache
Böhmermann bespitzelt Epoch Times mit Ihren Rundfunkgebühren
Wenn Rundfunkgebühren zur Bespitzelung unabhängiger Medien eingesetzt, der journalistische Ethos gezielt missachtet sowie Glaube und Religion diskriminiert werden, dann sind Sie beim „ZDF Magazin Royale“. Ein Blick hinter die Kulissen des bewussten Verdrehens und Weglassens von Tatsachen." EpochTimes
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The Epoch Times
Böhmermann bespitzelt Epoch Times mit Ihren Rundfunkgebühren
Wenn Rundfunkgebühren zur Bespitzelung unabhängiger Medien eingesetzt, der journalistische Ethos gezielt missachtet sowie Glaube und Religion diskriminiert werden, dann sind Sie beim „ZDF Magazin Royale“. Ein Blick hinter die Kulissen des bewussten Verdrehens…
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Hildegards Bertram-Tabs
Die römische Bertramwurzel ist seit Jahrhunderten ein unverzichtbares und wertvolles Küchengewürz.
Vielen Menschen fehlt heute oftmals die Zeit um selber zu kochen bzw. zu würzen. Um dem Körper dennoch Bertram zuführen zu können empfehlen wir zur Nahrungsergänzung diese wertvolle Substanz in Tablettenform zu verzehren.
Praktisch und aromageschützt in der ergiebigen Runddose.
Hier europaweit versandkostenfrei zu bestellen
Neu bei Kopp
Die römische Bertramwurzel ist seit Jahrhunderten ein unverzichtbares und wertvolles Küchengewürz.
Vielen Menschen fehlt heute oftmals die Zeit um selber zu kochen bzw. zu würzen. Um dem Körper dennoch Bertram zuführen zu können empfehlen wir zur Nahrungsergänzung diese wertvolle Substanz in Tablettenform zu verzehren.
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Forwarded from HAINTZ.media
Politiker zeigen Bürger wegen vermeintlicher Beleidigungen an
Schwachkopfaffäre, Hausdurchsuchungen und Geldstrafen, veranlasst durch Politiker. Was kannst Du aktiv für die Meinungsfreiheit tun?
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Politiker zeigen Bürger wegen vermein… Markus Haintz needs your support for YOUR Mission: SO DONE abschalten - Jetzt unterstützen!
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Markus Haintz auf X:
Es wird der Tag kommen, an dem Richter über Richter richten werden.
Es wird der Tag kommen, an dem Richter über Richter richten werden.
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Meinungsfreiheit unter Beschuss – meine Einschätzung im Interview mit RT
Schluss mit politisch motivierter Strafverfolgung, #188MussWeg!
Schluss mit politisch motivierter Strafverfolgung, #188MussWeg!
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Markus Haintz auf X an Alice Weidel:
Nein, wir brauchen keine Wehrpflicht und keine Pflicht, Kriegsdienst zu leisten. Absoluter Widerspruch meinerseits.
Interessant und immerhin ehrlich, dass diese Forderung, die auch der US-Regierung gefallen wird, so kurz vor der Bundestagswahl erhoben wird.
Nein, wir brauchen keine Wehrpflicht und keine Pflicht, Kriegsdienst zu leisten. Absoluter Widerspruch meinerseits.
Interessant und immerhin ehrlich, dass diese Forderung, die auch der US-Regierung gefallen wird, so kurz vor der Bundestagswahl erhoben wird.
👍308👎40🕊36🔥20🤮18❤15🤡5💯3👏1
Die Angst der Politiker vor der Wahrheit
Wir leben längst in einer Welt, in der Kontrolle durch Manipulation ausgeübt wird. Wer widerspricht, wird nicht argumentativ widerlegt, sondern sozial vernichtet. Die perfideste Form der Unterdrückung ist jene, die den Menschen glauben lässt, er sei frei.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
Wir leben längst in einer Welt, in der Kontrolle durch Manipulation ausgeübt wird. Wer widerspricht, wird nicht argumentativ widerlegt, sondern sozial vernichtet. Die perfideste Form der Unterdrückung ist jene, die den Menschen glauben lässt, er sei frei.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
Haintz.Media
Die Angst der Politiker vor der Wahrheit
Wir leben längst in einer Welt, in der Kontrolle durch Manipulation ausgeübt wird. Wer widerspricht, wird nicht argumentativ widerlegt, sondern sozial vernichtet. Die perfideste Form der Unterdrückung ist jene, die den Menschen glauben lässt, er sei frei.
💯149🙏22👍14🤬4❤3🔥2🤡2
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Markus Haintz auf X:
Hier stünde Rechtsbeugung durch den Richter im Raum, sollte sich der Sachverhalt bestätigen. Da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, zu dem mir die Akte nicht vorliegt, formuliere ich das aber bewusst vorsichtig.
Hier stünde Rechtsbeugung durch den Richter im Raum, sollte sich der Sachverhalt bestätigen. Da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt, zu dem mir die Akte nicht vorliegt, formuliere ich das aber bewusst vorsichtig.
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Markus Haintz auf X:
NGOs gegen X - Befangenheitsantrag gegen Berliner Richter erfolgreich
"da der betroffene Richter in der Vergangenheit bei einer die Antragstellerin unterstützenden Gesellschaft – nicht der Antragstellerin selbst - tätig war."
(Pressestelle des Kammergerichts Berlin)
Offen bleibt, warum sich der Richter nicht vorab selbst abgelehnt hat. Eine "die Antragstellerin unterstützende Gesellschaft" ist aber zu vage, um das abschließend zu beurteilen. Für eine Strafanzeige ist mir das zu dünn.
Hier die Antwort der Pressestelle des Kammergerichts Berlin bezüglich des erfolgreichen Befangenheitsantrages in Sachen zweier NGO gegen X in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Berlin II.
Die mündliche Verhandlung findet am 27. Februar statt, vorbehaltlich einer Verlegung.
(Hervorhebungen durch mich)
Mehr zum Fall siehe X und Nius.
NGOs gegen X - Befangenheitsantrag gegen Berliner Richter erfolgreich
"da der betroffene Richter in der Vergangenheit bei einer die Antragstellerin unterstützenden Gesellschaft – nicht der Antragstellerin selbst - tätig war."
(Pressestelle des Kammergerichts Berlin)
Offen bleibt, warum sich der Richter nicht vorab selbst abgelehnt hat. Eine "die Antragstellerin unterstützende Gesellschaft" ist aber zu vage, um das abschließend zu beurteilen. Für eine Strafanzeige ist mir das zu dünn.
Hier die Antwort der Pressestelle des Kammergerichts Berlin bezüglich des erfolgreichen Befangenheitsantrages in Sachen zweier NGO gegen X in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Berlin II.
Die mündliche Verhandlung findet am 27. Februar statt, vorbehaltlich einer Verlegung.
(Hervorhebungen durch mich)
Mehr zum Fall siehe X und Nius.
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