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Markus Haintz auf X:
Zwangsvollstreckung gegen SO-DONE-Rechtsanwalt eingeleitet

Die Kanzlei des unlauteren Abmahnanwalts von Strack-Zimmermann, Habeck und Co. schuldet HAINTZ legal aus einem Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund einer Unterlassungsklage noch Geld.

Nachdem Rechtsanwalt Brockmeier unsere Forderung bislang nicht bezahlt hat, haben wir die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Gerichtsvollzieherin hat einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch RA Brockmeier bestimmt, falls die Forderung nicht binnen 2-wöchiger Frist beglichen wird. #SoDoneAbschalten

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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
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Ich habe den mit unlauteren Mitteln arbeitenden FDP-Abmahnanwalt Brockmeier auf Unterlassung von irreführenden Aussagen auf der SO-DONE-legal-Webseite verklagt. Dort stellt er seine Rechtsansichten als Tatsachen dar und schüchtert die Opfer seiner Abmahnungen…
Markus Haintz auf X:
Meldeportal #SoDoneAbschalten

Die obigen Texte hatte der unlautere Abmahnanwalt Brockmeier, der u. a. Strack-Zimmermann und Habeck vertritt, letztes Jahr auf seiner Webseite.

Wir haben ihn auf Unterlassung verklagt und eine Kammerbeschwerde eingereicht. Die RAK Hamm hat das Verfahren bis zur Entscheidung des LG Hamburg vorläufig ausgesetzt. Die mündliche Verhandlung findet im Dezember in Hamburg statt.

Brockmeier war immerhin schlau genug, die Texte aus dem Netz zu nehmen. Unabhängig davon ist das Verhalten der Rechtsanwaltskammer nicht nachvollziehbar, da man einen solchen offenkundigen Rechtsverstoß nicht über Jahre tolerieren kann.

Hätten wir nicht auf Unterlassung geklagt, hätte die Kammer früher eine Entscheidung treffen müssen. Allerdings bestand dann die Gefahr, dass der Verstoß mal wieder toleriert wird.
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