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Markus Haintz auf 𝕏:
Anspruch auf ergänzende Berichterstattung nach Freisprüchen Strafrecht:

Auch die Neue Deister-Zeitung hat ihre Berichterstattung zum Strafverfahren gegen @d_kindl, das vor dem OLG Celle mit einem rechtskräftigen Freispruch endete, ergänzt und erneut berichtet.

Darauf hat man als Betroffener übrigens einen Anspruch, weshalb wir in solchen Fällen die Presse auch um eine ergänzende Berichterstattung bitten.

In diesem Fall war das allerdings nicht nötig, da die Berichterstattung ohnehin erfolgt wäre, wie mir die Zeitung mitgeteilt hat.

PS: Worauf man im Übrigen keinen Anspruch hat, ist, einen Screenshot mit dem Foto von Janosch Dahmen in der Zeitschrift zu teilen. Das kann zu urheberrechtlichen Abmahnungen führen.

Zwar können solche Screenshots im Rahmen des Zitatrechts und bei Berichterstattung über Tagesereignisse zulässig sein. Dies gilt aber nur dann, wenn das Bild wirklich für das Zitat wesentlich oder das Tagesereignis so gewichtig ist, dass (unter Quellenangabe) ausnahmsweise das Bild geteilt werden kann, ohne vorherige Genehmigung.
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Kommentar: Die BSW-Fraktion in Thüringen stützt den Dr. Betrüger Mario Voigt einstimmt. Ein politischer Tiefpunkt, nicht nur für das BSW.

Egal, was der Bundesvorstand fordert, der Fraktion sind die Privilegien des Establishments wichtiger. Das dürfte die Partei den Einzug in den Landtag von Sachsen-Anhalt kosten. Das ist dann auch folgerichtig, wenngleich das dortige politische Personal wesentlich vernünftiger ist.

Ich hätte mir das BSW im Bundestag gewünscht und tue das immer noch. In Sachsen-Anhalt wird es aber nur eine politische Wende geben, wenn @UlrichSiegmund eine absolute Mehrheit erhält.

PS: Auch die AfD braucht sich nicht medial in Sicherheit zu wiegen. Von ihr erwarte ich ebenfalls, dass das Versprochene nach Wahlerfolgen umgesetzt wird. Passiert das nicht, wird meine Kritik deutlich ausfallen.
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Martin Sichert beantragt einstweilige Anordnung gegen den Ausschluss von der Landratswahl beim Verwaltungsgericht Oldenburg Wie bereits angekündigt, hat der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert gegen seinen Wahlausschluss durch den Wahlausschuss Friesland…
Martin Sichert geht in nächste Instanz, nachdem VG Oldenburg einstweilige Anordnung ablehnt.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag von Martin Sichert auf Zulassung als Landratskandidat bei der Kommunalwahl am 13. September im Landkreis Friesland abgelehnt (Az. 6 B 4195/26). Begründet wird die Ablehnung mit §46 NKWG, gemäß dem Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit einem Wahleinspruch angefochten werden können. Martin Sichert wird gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert:

"Es geht hierbei um eine Frage, die den Grundsatz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ihrem Kern berührt. Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Wahlausschuss willkürlich das passive Wahlrecht aberkennen, ohne dass der Kandidat dagegen Rechtsschutz vor der Wahl hat. Wenn das Bestand hat, sind wir in Zuständen wie in Russland oder der Türkei angekommen.

Es kann nicht sein, dass bei Fragen des passiven Wahlrechts, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten berührt, die Landesgesetzgebung über dem Grundgesetz steht. Denn wenn gemäß 46 NKWG man sich gegen den Entzug des passiven Wahlrechts erst nach der Wahl wehren kann, dann kann der Wahlausschuss mit seiner parteipolitischen Mehrheit willkürlich Fakten schaffen. Am Beispiel des BSW-Einspruchs im Bundestag sieht man, wie lange sich so ein Verfahren dann zieht: über etliche Jahre nach der Wahl, bis zur Entscheidung, während derer mit möglicherweise falschen Ergebnissen, die nicht dem Wählerwillen entsprechen Politik gemacht wird. Im Fall der Landratswahl in Friesland würde so die Situation entstehen, dass es einen vorläufigen Gewinner aus allen anderen Kandidaten gibt, der bei einer Wahlwiederholung dann einen Amtsinhaberbonus hat, den es momentan bei keinem der Kandidaten gibt.

Ich halte es für hochgradig bedenklich in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, dass das Gericht die Einstweilige Anordnung mit Verweis auf §46 NKWG ablehnt und sich inhaltlich gar nicht mit der Entscheidung des Wahlausschusses befasst. Denn damit sagt das Gericht implizit, dass nicht die Bürger entscheiden, wer Landrat wird, sondern der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss durch seine Vorauswahl, die voraussichtlich erstmal jahrelang nach der Wahl Bestand hat, bis die gerichtliche Entscheidung fällt. Das ist noch schlimmer als Stalins Zitat, dass die Leute, die wählen, nichts entscheiden, sondern die, die auszählen, alles entscheiden. Es bedeutet nämlich, dass die, die vorauswählen, alles entscheiden und dann sind wir in einem System angekommen wie in der autokratischen DDR, wo Demokratie simuliert wurde, indem es zwar verschiedene Kandidaten gab, aber sie nur dann zugelassen wurden, wenn sie das gleiche politische Programm vertreten.

Es ist völlig bizarr, dass ich nach der Logik des niedersächsischen Innenministerium Bundeskanzler oder Minister werden kann, aber nicht Landrat.

Mir bleibt bei dieser Begründung gar keine andere Möglichkeit als dagegen Beschwerde einzulegen beim Oberverwaltungsgericht, denn durch die Begründung, dass es Rechtsschutz erst nach der Wahl gibt, wird die Demokratie in ihren Grundfesten erschüttert."

(Bildquelle: AfD- Fraktion im Deutschen Bundestag)
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Kommentar:
Ich bin gespannt, wie sich die Basis des BSW in Thüringen dann entscheiden wird. Wenn Voigt weiter gestützt wird, verliert das BSW jegliche Restglaubwürdigkeit. Ich wünsche allen jenen viel Erfolg, die diesen Spuk in Thüringen beenden wollen.
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Stellungnahme von Sahra Wagenknecht zur Situation des BSW und der Regierung in Thüringen:

„Thüringen braucht einen glaubwürdigen überparteilichen Regierungschef, der die Brandmauer beendet und mit wechselnden Mehrheiten regiert. Das sehen auch große Teile des Thüringer BSW so. Deshalb gibt es von mehreren Kreisverbänden jetzt die Forderung nach einem Sonderparteitag. Dass die Thüringer Fraktion noch nicht so weit ist wie die Basis, ist misslich und schadet dem BSW. Es ändert aber nichts daran, dass wir als Gesamtpartei aus diesem Fehler gelernt haben. Das BSW wird sich definitiv nicht mehr an einer Brandmauer-Koalition beteiligen. Als das BSW die Kandidaten für den Thüringer Landtag aufgestellt hat, war die Partei erst wenige Wochen alt. Warum wir inzwischen in einer völlig anderen Situation sind und ich zuversichtlich bin, dass sich auch das Problem in Thüringen lösen wird, darüber spreche ich im Interview mit WELT TV.“
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Thüringer BSW-MdL Anke Wirsing und Kollege verweigern dem Plagiatsbetrüger Mario Voigt die Gefolgschaft. Nun wird die CDU mit der Linken in Thüringen „koalieren“ müssen:

Zum heutigen vermeintlich „einstimmigen“ Beschluss der BSW-Landtagsfraktion Thüringen erklären die Abgeordneten Anke Wirsing und Sven Küntzel wie folgt:

Ein Beschluss von dieser enormen politischen Tragweite hätte nicht heute Morgen mündlich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen. Vielmehr hätte eine solche Entscheidung ordnungsgemäß als schriftlicher Antragsentwurf sowie als verbindliche Diskussionsgrundlage auf die erweiterte Tagesordnung gehört, um allen Fraktionsmitgliedern eine fundierte Vorbereitung zu ermöglichen.
Ungeachtet dessen spiegeln die berichteten Mehrheitsverhältnisse nicht die tatsächliche Haltung der gesamten Fraktion wider. Sven Küntzel, der zu Beginn der Sitzung darauf hingewiesen hatte, nur begrenzt anwesend sein zu können, hat sich während der Debatte ausdrücklich für den Beschluss des BSW-Bundesvorstandes ausgesprochen.

Anke Wirsing, die ihre Abwesenheit bereits am vergangenen Donnerstag ordnungsgemäß angekündigt hatte, weicht ebenfalls nicht von ihrem eigenen Abstimmungsverhalten im Bundesvorstand ab. Sie steht unverändert hinter der Entscheidung der Bundesspitze, die sie selbst mitgefasst hat. Das Abwesenheits- und Stimmverhalten beider Abgeordneter war allen Beteiligten im Raum im Vorfeld bekannt. Hätten beide Mitglieder die Möglichkeit gehabt, an der Abstimmung teilzunehmen, läge kein einstimmiges Ergebnis von 13 von 15 Abgeordneten vor, sondern ein Votum von 15 Abgeordneten mit zwei klaren Gegenstimmen.

Unabhängig von dieser Abstimmung wird das Problem in Thüringen jedoch gelöst werden. Da mehr als ein Viertel aller Kreisvorstände inzwischen einen Sonderparteitag fordert, ist das satzungsrechtliche Quorum erreicht und dieser wird stattfinden. Wir gehen fest davon aus, dass die Thüringer Basis kein „Weiter-so“ will.
Im Übrigen sollten dabei zwei Ebenen unterschieden werden: Zum einen hat Thüringen jetzt einen Ministerpräsidenten, der jede Glaubwürdigkeit verloren hat und aktuell nur noch einer Minderheitsregierung vorsteht, weil wir zwei BSW-Abgeordnete ihn nicht mehr tragen. Das Verbleiben von Mario Voigt im Amt ist eigentlich auch ein Problem der CDU, die in anderen vergleichbaren Fällen stets Rücktritte verlangt hat und Voigt jetzt trotzdem weiter stützt.

Die andere Ebene ist die Politik der Brandmauer-Koalitionen, die die deutsche Demokratie in eine Sackgasse manövriert hat, immer mehr Wähler ausgrenzt und so absehbar das Ergebnis haben wird, dass die AfD bald in einem Landtag die absolute Mehrheit haben wird. Unser Vorschlag eines überparteilichen Ministerpräsidenten, der mit wechselnden Mehrheiten regiert, wäre ein Ausweg aus dieser Sackgasse. Interessant ist, dass diese Debatte inzwischen ja auch in Teilen der CDU geführt wird, wie ein kürzlich erschienener Artikel des ehemaligen CDU-Regierungssprechers in der Thüringer Landeszeitung zeigt.
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Markus Haintz auf 𝕏:
Fairer und objektiver Beitrag von
@ChristianZett zur Entscheidung des OLG Celle im "Lappen-Fall" um Janosch Dahmen in der Hannoverschen Allgemeinen.

Über das zivilrechtliche Urteil zu unserer negativen Feststellungsklage gegen Herrn Dahmen werden wir berichten, wenn es vorliegt.
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Markus Haintz auf 𝕏: Fairer und objektiver Beitrag von @ChristianZett zur Entscheidung des OLG Celle im "Lappen-Fall" um Janosch Dahmen in der Hannoverschen Allgemeinen. Über das zivilrechtliche Urteil zu unserer negativen Feststellungsklage gegen Herrn…
Das Oberlandesgericht Celle hat auf eine Presseanfrage zum "Lappen-Fall" um Daniel Kindl und MdB Janosch Dahmen (Grüne) die obige Presseauskunft gegeben.

Es freut uns, dass sich die Medien für den Fall interessieren. Weniger erfreulich ist, dass man bis zu einem Oberlandesgericht gehen muss, um einen offenkundig angezeigten (rechtskräftigen) Freispruch zu erwirken.
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FRISTLOSE KÜNDIGUNG WEGEN KREISTAGSKANDIDATUR

Am 17. August wurde Martina Müller, die für den Kreistag Friesland sowie für den Gemeinderat Wangerland auf Listenplatz 1 für die AfD kandidiert, von ihrem Arbeitgeber, der mission:lebenshaus gGmbH, fristlos gekündigt. Zuvor war Martina Müller am 30.07.26 per Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, bis zum 07.08.26 ihre Kandidaturen wirksam zurückzuziehen. Für den Fall, dass sie ihre Kandidatur aufrechterhält, drohte der Arbeitgeber weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung an. Martina Müller ist seit dem 20.06.2011 bei der mission:lebenshaus gGmbH beschäftigt und 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Die mission:lebenshaus gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen und arbeitet im Verbund der Diakonie.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, Kreisvorsitzender der AfD Friesland-Wittmund:

„Es ist unfassbar, wie sehr hier die Demokratie mit Füßen getreten wird. Arbeitgeber haben eine Pflicht, Mitarbeiter für Arbeit im Gemeinderat und Kreistag freizustellen und ihnen diese Arbeit zu ermöglichen. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass es Arbeitgeber gibt, die so demokratiefeindlich sind, dass sie Mitarbeiter abmahnen und sogar kündigen, nur weil diese für die aktuell in Umfragen stärkste politische Partei kandidieren. Wer wie die Diakonie massiv von staatlichen Geldern finanziert wird, hat eine besondere Neutralitätspflicht und darf die staatlichen Mittel nicht für politische Einflussnahme missbrauchen. Ich fordere den diakonischen Träger auf, die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen, andernfalls werde ich mich nach der Sommerpause im Bundestag für einen Antrag stark machen die Diakonie künftig von staatlicher Finanzierung auszuschließen.“

Dazu die betroffene Martina Müller, Kandidatin des Kreistages Friesland und der Gemeinde Wangerland:

„Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte. Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen diese Ungerechtigkeit ausschöpfen. An meinen Kandidaturen für den Gemeinderat Wangerland und dem Kreistag Friesland halte ich weiterhin fest und freue mich über jeden Bürger, der mich mit seiner Stimme unterstützt.“
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Willkür gegen die AfD siegt vor Gericht: Martin Sichert scheitert mit Eilantrag

Der Ausschluss von Martin Sichert in Friesland wirft grundsätzliche Fragen zum passiven Wahlrecht auf. Ein behördliches Dossier, ein politisch besetzter Wahlausschuss und ein Gericht, das auf die Grenzen des Eilverfahrens verweist, ergeben ein Verfahren mit explosiver demokratischer Sprengkraft. Die Bürger sollen erst dann entscheiden, wenn der Staat die Auswahl längst getroffen hat.

Ein Kommentar von Janine Beicht. Jetzt als Podcast oder zum Nachlesen auf HAINTZmedia.

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Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏: Die Staatsanwaltschaft Kassel schützt einen Querulanten, der die Justiz seit knapp 15 Jahren zum Narren hält. Ich habe gegen die politisch abhängige Staatsanwältin Lange der StA Kassel Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet.…
Im obigen Fall wurden auch ca. 30 Strafanzeigen unseres Mandanten gegen den Querulanten auf den Privatklageweg verwiesen.

Wenn allerdings Politiker beleidigt werden, oft mit weniger als 10 Aufrufen, dann ermitteln die Staatsanwaltschaften praktisch immer und verweisen so gut wie nie auf den Privatklageweg.

Da die Staatsanwaltschaft Kassel im Fall unseres Mandanten keine Lust zur Anklage hat, darf der Querulant die Zivilgerichtsbarkeit in Kassel und Frankfurt weiterhin mit einer Vielzahl von Fällen belästigen, die es kaum geben würde, wenn er strafrechtlich dafür geradestehen müsste.
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MdEP Dr. Friedrich Pürner (ehemals BSW) zu meiner obigen Stellungnahme:
"Ist das jetzt wirklich so respektabel? Es stimmt, die Ansprüche werden ja wirklich immer niedriger und man kann ja schon froh sein, dass hier überhaupt noch jemand zuckt. Aber Respekt? Ich sehe nicht, wofür. Denn es ändert sich für sie persönlich nichts."

MdEP Tomasz Froelich (AfD):
"Ist es nicht. Es ist eine weitere Bankrotterklärung."

Kommentar: die beiden Europa-Abgeordneten haben (leider) recht.

Screenshot: Frankfurter Rundschau
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ANWALT WARNT
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Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, in denen kriminelle Politiker regelmäßig ins Gefängnis gehen, inklusive Staatschefs, haben deutsche Politiker aufgrund von befangenen Staatsanwälten nichts zu befürchten. Das muss sich ändern.
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Leseempfehlung zu Maskenbefreiungsattesten und Ärzten, die haften.

"Wer deinen Körper beglaubigt

Hier liegt der Punkt, der mich an dieser Geschichte seit langem beschäftigt, weil er
weit über Masken hinausgeht.

Kopfschmerz ist nicht messbar. Atemnot unter Stoff ist es auch nicht. Was ein Mensch aushält, weiß er selbst, und sonst weiß es niemand. Genau an dieser Stelle wird verhandelt. Wenn ein Zeugnis nur dann gilt, wenn es auf einem objektivierbaren Raster beruht, dann ist alles, was du an dir selbst wahrnimmst, vor einer Behörde wertlos, solange es dir nicht jemand beglaubigt. Und derjenige, der beglaubigen darf, haftet dafür inzwischen mit seiner Zulassung."


"Das ist die eigentliche Installation. Sie liegt tiefer als Maske und Bußgeld: die stille Gewöhnung daran, dass das eigene Empfinden erst durch eine autorisierte Stelle wirklich wird. Ein Bewusstsein, das gelernt hat, sich selbst zu misstrauen, braucht keine Aufsicht mehr. Es hat sie eingebaut.

Auf der Weltenbühne sieht das nach einem Streit über Atteste aus. Im Theater darunter wird die Rolle des Arztes umgeschrieben, vom Anwalt seines Patienten zur prüfenden Stelle. Und im Terrarium, dort wo festgelegt wird, was überhaupt als wirklich gilt, wandert der Ort der Beglaubigung vom eigenen Empfinden nach außen. Wie sich diese Schichten auseinanderhalten lassen, steht in der
Lesehilfe zur Matrix."

https://alexander-wagandt.de/themenportal/urteil-1940-attest-prozesse/
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Forwarded from stattzeitung.net - Info
Alice Weidel im Sommerinterview: „Wir sind die letzte Chance für dieses Land!“

Wirtschaft, Wahlkampf, Migration- vor allem „Corona“. Die AfD-Chefin wird deutlich!

Ein schönes Stück mit Sprengkraft. In 27 Minuten einmal quer durch alles, was den Leuten im Land auf der Seele brennt- und natürlich auch über das Wetter.

Zur Wirtschaft: „Deutschland ist pleite!“

Zum Wahlkampf: „Die Staatsfinanzen in Deutschland werden vorsätzlich so zerrüttet, dass man sich erhofft, dadurch eine AfD-Regierung sofort in die Grätsche zu zwingen.“

Zur Migration: „Ein Pracht-Migrantenheim wie in Überlingen würde es mit der AfD nie geben. Diese Leute wären gar nicht hier.“

Zur Rente: „Die Menschen werden von den Politikern über den Tisch gezogen.“

Zu Corona: „Wer wurde hier von wem geschmiert?“
Eine Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen im EU-Parlament, wie beispielsweise den „Patrioten“ aus Österreich, h...

Weiterlesen: https://stattzeitung.net/artikel/alice-weidel-im-sommerinterview-wir-sind-die-letzte-chance-fuer-dieses-land
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Das Verzweiflungstheater der Etablierten: Wie die Angst vor der AfD plötzlich „Heimatliebe“ heuchelt

Jahrelang galt die Verbundenheit zum eigenen Land in gewissen Kreisen als verpönt und gestrig. Kaum geraten jedoch die gewohnten Machtstrukturen ins Wanken, entdecken dieselben Akteure identitätspolitische Begriffe schlagartig als Schutzschild für ihre Interessen.

Ein Kommentar von Janine Beicht. Jetzt als Podcast oder zum Nachlesen auf HAINTZmedia.

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