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Markus Haintz auf X:
Solche Urteile muss man nicht ernst nehmen. Dieser Amtsrichter gehört seines Amtes enthoben und hat von Recht & Gesetz keine Ahnung. Mehr noch, er bekämpft Recht & Gesetz. Dieses Unrechtsurteil wird nicht rechtskräftig werden. Noch nicht mal in 🇩🇪, noch nicht mal in Bayern. #Bendels
Markus Haintz auf X:
Bei allem Verständnis für die Empörung bezüglich des Urteils gegen den Chefredakteur des @Deu_Kurier
#Bendels möchte ich darauf hinweisen, dass hierfür lediglich ein entweder unfähiger oder ein politisch motivierter Richter verantwortlich war.

Lasst euch von solchen Unrechtsurteilen nicht einschüchtern. Diese dienen nur dazu, euch zum Schweigen zu bringen. Niemand muss Urteile in Strafsachen von einem Amtsgericht ernst nehmen, dagegen gibt es Rechtsmittel.

Es gibt in Deutschland immer noch eine Menge Richter, die Recht sprechen. Das heutige Urteil in Bamberg hat mit Recht nichts zu tun, es ist grobes Unrecht und wird keinen Bestand haben.

PS: Nein, @NancyFaeser hat dieses Schild nicht hochgehalten. Es handelt sich um ein Meme, aber eben um keine Verleumdung. Es handelt sich um eine zulässige Ansicht darüber, wie Nancy Faeser (vermeintlich oder tatsächlich) zur Meinungsfreiheit steht, auch wenn sie für das Strafverfahren gegen Bendels möglicherweise keinen Beitrag geleistet hat, da es keines Strafantrags bedurfte und Faeser eine Strafverfolgung auch nicht hätte verhindern können, anders als bei einer Beleidigung (Siehe hierzu § 194 I S. 3 StGB).
Markus Haintz auf X:
Der Fairness halber weise ich nochmals darauf hin, dass @NancyFaeser für ein (irrsinniges) Ermittlungsverfahren/Urteil wegen vermeintlicher Verleumdung in Sachen #Bendels (@Deu_Kurier) nicht (direkt) verantwortlich ist.

Faeser muss keinen Strafantrag stellen und hat das höchstwahrscheinlich auch nicht getan. Sie kann der Strafverfolgung auch nicht widersprechen. Bei einer Beleidigung könnte sie das, bei einer Verleumdung nicht (§ 194 Abs. 1 Satz 3 StGB).

Unabhängig davon hasst Faeser die Meinungsfreiheit. Das fiktive Beitragsbild listet abschließend alles auf, was Nancy Fraser für die Meinungsfreiheit getan hat.
Markus Haintz auf X:
Dieses imaginäre Bild/Meme zeigt die Forderung, die @NancyFaeser eigentlich erheben sollte.

PS: Etwaige Strafanzeigen bitte direkt an meine Kanzlei in Köln richten. Wir diskutieren das dann gerne aus. #Bendels
Ein Problem beim § 188 Strafgesetzbuch ist übrigens, dass bei übler Nachrede und Verleumdung eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vorgesehen ist. Eine Geldstrafe kommt also nicht in Betracht.
Richter, die totalitär genug ticken, derartige Memes als strafbar zu erachten, „müssen“, anders als bei Beleidigungen, also zu mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilen. #Bendels #188MussWeg
Markus Haintz auf X:
Mögen die Spiele beginnen. #Bendels #188MussWeg
Markus Haintz auf X:
Laut Welt-Informationen hat Faeser tatsächlich selbst Strafantrag im Fall #Bendels gestellt. Stimmt das, Frau @NancyFaeser?

Damit wäre die Meme-„Aussage“ dann bestätigt.

„Nach der Verballhornung im Internet hatte Nancy Faeser dann Ende Mai 2024 persönlich einen schriftlichen Strafantrag gestellt, nach WELT-Informationen offenbar erst, nachdem sie durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde.“
Markus Haintz auf X:
Der Bamberger Skandal-Richter hätte im Fall #Bendels bei einem „Ersttäter“ im Übrigen auch eine Geldstrafe statt 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung aussprechen und § 47 II S. 1 StGB anwenden müssen:
„Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist.“
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7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für ein Meme in Sachen #Bendels?
Stellt die Bundesinnenministerin, die Volljuristin ist, Strafanträge ohne jede eigene rechtliche Würdigung?
Fällen (leider nur bedingt unabhängige) Gerichte Urteile nach den Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft?

Herr Kall, Sprecher der Volljuristin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
… das heißt, die strafrechtliche Beurteilung hatte also schon stattgefunden, durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg …

Ich finde es bemerkenswert, dass sich eine Volljuristin (vermeintlich) bei der Bewertung der Strafbarkeit eines satirischen Memes, das eine Meinungsäußerung enthalten hat, wenngleich nicht ihre, auf die Bewertung der Kriminalpolizei verlässt.

Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei: Derartige juristische Bewertungen sollten dann doch Juristen überlassen werden, wenngleich die Bewertung hier einfach und eindeutig ist.

Kall weiter:
… Aber nochmals, das ist keinerlei eigene Beurteilung, keinerlei eigene Wertung, keinerlei Einflussnahme auf das Verfahren, sondern jeglich, lediglich sozusagen ein formaler Schritt. Die Beurteilung trifft alleine ein unabhängiges Gericht, nach den Bewertungen der Staatsanwaltschaft in der Anklage, und darauf gibt es keinerlei Einfluss. Und deswegen nochmals, kommentieren wir diese Entscheidung auch nicht.
(Hervorhebung durch mich)

Richtig ist: @NancyFaeser hätte der Strafverfolgung jederzeit widersprechen können, § 194 Abs. 1 S. 4 StGB (Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht.), stattdessen hat sie sogar selbst Strafantrag gestellt, wollte die Strafverfolgung also.

Ich empfehle bei der nächsten Bundespressekonferenz folgende Nachfrage von @FWarweg an Herrn Kall:
„Haben wir Sie richtig verstanden, dass unabhängige Gerichte Urteile nach Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft fällen?“
„Warum hat Nancy Faeser der Strafverfolgung nicht nach § 194 Abs. 1 S. 4 StGB widersprochen?“

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1.
dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.
der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.
dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Markus Haintz auf X:
Aufgrund der #188MussWeg-„Rechtsprechung“ des Amtsgerichts Bamberg in Sachen #Bendels, in Bezug auf Verleumdungstatbestände zugunsten von Politikern bei „Majestätsbeleidigung“, weise ich höchstvorsorglich darauf hin, dass das nachfolgende Bild NICHT den Grünen-Politiker @janoschdahmen zeigt, sondern einen KI-generierten symbolischen grünen Waschlappen in einem imaginären Gerichtssaal.

PS:
Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94630500000021360781
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)

Mehr zum Fall, siehe hier.