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"Heul leise, du Lappen"
Markus Haintz auf X:
Das AG Springe verurteilte @d_kindl am 22.04. wegen „Beleidigung“, weil er gegenüber dem grünen Impffanatiker @janoschdahmen Folgendes geäußert hat: „Heul leise du Lappen

Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94630500000021360781
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)

oder per PayPal.

Zum Fall: Wie so oft wurde das Urteil von einer jungen Amtsrichterin gesprochen, die sich, offensichtlich ohne Grundkenntnisse im Äußerungsrecht, an der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft orientierte und dieser „nachplapperte“.

Politiker, die Bürger wegen einer Aussage wie „Heul leise du Lappen anzeigen, sind Feiglinge, also Lappen/Waschlappen.

Daher: Heulen Sie leise, Herr Dahmen, Sie sind ein Lappen.

Wer als Bundestagsabgeordneter und fanatischer Verfechter einer totalitären Impfpflicht nicht ertragen kann, von Bürgern als #Lappen (Waschlappen/Feigling und dergleichen) bezeichnet zu werden – was Sie sind –, sollte sich einen anderen Beruf suchen. Rentierzucht würde sich anbieten, eine beliebte Tätigkeit beim skandinavischen Volk der Lappen (Sámi).

Zeigen Sie mich gerne an, dann sehen wir uns gerne vor Gericht. Es wird ohnehin nicht das letzte Mal sein.

Ich werde Herrn Kindl als weiterer Verteidiger in der Berufungsinstanz vertreten, zudem zivilrechtlich. Ich habe ihm angeraten, eine negative Feststellungsklage gegenüber dem grünen Lappen Dahmen einzureichen, um zivilrechtlich feststellen zu lassen, dass es sich bei „Heul leise du Lappen“ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.

Herrn Dahmen sollte über einen einigermaßen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken, den ich ihm hiermit einmalig und letztmalig anbiete.

Markus Haintz
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Markus Haintz auf X: Das AG Springe verurteilte @d_kindl am 22.04. wegen „Beleidigung“, weil er gegenüber dem grünen Impffanatiker @janoschdahmen Folgendes geäußert hat: „Heul leise du Lappen“ Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen…
Markus Haintz auf X:
Die Hannoversche Allgemeine berichtet ausführlich und ausgewogen über den #Lappen-Fall um @d_kindl und @janoschdahmen:

„Du Lappen“: So erklärt Grünen-Politiker Janosch Dahmen, wann er Beleidigungen anzeigt

Meine Bitte: Unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94 6305 0000 0021 3607 81
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)

Es ist wichtig, dass solche Verfahren ausdiskutiert werden, auch zivilrechtlich. Das kostet Geld. Wem an der Meinungsfreiheit in Deutschland etwas liegt, der sollte die Betroffenen in solchen Verfahren unterstützen. Privatpersonen haben nicht die Ressourcen wie Politiker, weshalb sie unterstützt werden müssen, sofern dieser politische Machtmissbrauch enden soll.
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Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Das AG Springe verurteilte @d_kindl am 22.04. wegen „Beleidigung“, weil er gegenüber dem grünen Impffanatiker @janoschdahmen Folgendes geäußert hat: „Heul leise du Lappen

Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94630500000021360781
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)

oder per PayPal.

Zum Fall: Wie so oft wurde das Urteil von einer jungen Amtsrichterin gesprochen, die sich, offensichtlich ohne Grundkenntnisse im Äußerungsrecht, an der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft orientierte und dieser „nachplapperte“.

Politiker, die Bürger wegen einer Aussage wie „Heul leise du Lappen anzeigen, sind Feiglinge, also Lappen/Waschlappen.

Daher: Heulen Sie leise, Herr Dahmen, Sie sind ein Lappen.

Wer als Bundestagsabgeordneter und fanatischer Verfechter einer totalitären Impfpflicht nicht ertragen kann, von Bürgern als #Lappen (Waschlappen/Feigling und dergleichen) bezeichnet zu werden – was Sie sind –, sollte sich einen anderen Beruf suchen. Rentierzucht würde sich anbieten, eine beliebte Tätigkeit beim skandinavischen Volk der Lappen (Sámi).

Zeigen Sie mich gerne an, dann sehen wir uns gerne vor Gericht. Es wird ohnehin nicht das letzte Mal sein.

Ich werde Herrn Kindl als weiterer Verteidiger in der Berufungsinstanz vertreten, zudem zivilrechtlich. Ich habe ihm angeraten, eine negative Feststellungsklage gegenüber dem grünen Lappen Dahmen einzureichen, um zivilrechtlich feststellen zu lassen, dass es sich bei „Heul leise du Lappen“ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.

Herrn Dahmen sollte über einen einigermaßen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken, den ich ihm hiermit einmalig und letztmalig anbiete.

Markus Haintz
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