Felix Perrefort auf X: "Im #Reichsbürgerprozess in Frankfurt geht es darum, „ob in Deutschland noch die Menschenwürde geachtet wird“, sagt der Fachanwalt für Strafrecht @udovetter, mit dem ich über erschreckende Vorgänge gesprochen habe. Einer der Anwälte @DSattelmaier, mit dem ich ebenfalls sprach, schildert diese so:
„Mehrere Angeklagte berichten immer wieder unabhängig voneinander in der Hauptverhandlung, dass sie bei der Abholung und dem Zurückbringen in die JVA sich vollständig entkleiden, mit dem Kopf zur Wand stellen und die Beine spreizen müssen. Dann werden sie abgetastet und bis in die Körperöffnungen durchsucht. Unter den Angeklagten befinden sich auch Frauen. Die Einsatzbeamten sind dabei maskiert. Für die weiblichen Angeklagten ist also nicht immer eindeutig feststellbar, ob sie von Frauen durchsucht werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Während sich Deutschland als mustergültige Demokratie voller Regenbogenfarben und Vielfalt präsentiert, zeigt der Staat gegenüber jenen, die in der Öffentlichkeit zum Abschuss freigegeben werden, seine abgründige Kehrseite: Die Behandlung der betagten Angeklagten ist eine erschütternde Demonstration brutaler Herrschaft – von den Medien ignoriert. Strafrechtsexperte Udo Vetter:
„Mit der Untersuchung der Körperöffnungen kratzt man am letzten Rest der Menschenwürde. Mich entsetzt so etwas. Schlimmer kann sich ein Staat nicht verhalten. Der nächste Schritt wäre dann die Folter – wobei sich die Frage stellt, ob das nicht schon in Richtung Folter geht.“ Was die Angeklagten über sich ergehen lassen müssen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit als klare Menschenrechtsverletzung verurteilt. #NIUS
https://nius.de/analyse/handelt-der-staat-verfassungswidrig-bizarrer-rechtsstreit-um-koerperoeffnungen-kontrolle-der-reichsbuerger-angeklagten/4465844a-135b-46b3-95f1-0096665f34e8"
„Mehrere Angeklagte berichten immer wieder unabhängig voneinander in der Hauptverhandlung, dass sie bei der Abholung und dem Zurückbringen in die JVA sich vollständig entkleiden, mit dem Kopf zur Wand stellen und die Beine spreizen müssen. Dann werden sie abgetastet und bis in die Körperöffnungen durchsucht. Unter den Angeklagten befinden sich auch Frauen. Die Einsatzbeamten sind dabei maskiert. Für die weiblichen Angeklagten ist also nicht immer eindeutig feststellbar, ob sie von Frauen durchsucht werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Während sich Deutschland als mustergültige Demokratie voller Regenbogenfarben und Vielfalt präsentiert, zeigt der Staat gegenüber jenen, die in der Öffentlichkeit zum Abschuss freigegeben werden, seine abgründige Kehrseite: Die Behandlung der betagten Angeklagten ist eine erschütternde Demonstration brutaler Herrschaft – von den Medien ignoriert. Strafrechtsexperte Udo Vetter:
„Mit der Untersuchung der Körperöffnungen kratzt man am letzten Rest der Menschenwürde. Mich entsetzt so etwas. Schlimmer kann sich ein Staat nicht verhalten. Der nächste Schritt wäre dann die Folter – wobei sich die Frage stellt, ob das nicht schon in Richtung Folter geht.“ Was die Angeklagten über sich ergehen lassen müssen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit als klare Menschenrechtsverletzung verurteilt. #NIUS
https://nius.de/analyse/handelt-der-staat-verfassungswidrig-bizarrer-rechtsstreit-um-koerperoeffnungen-kontrolle-der-reichsbuerger-angeklagten/4465844a-135b-46b3-95f1-0096665f34e8"
X (formerly Twitter)
Felix Perrefort (@FPerrefort) on X
Im #Reichsbürgerprozess in Frankfurt geht es darum, „ob in Deutschland noch die Menschenwürde geachtet wird“, sagt der Fachanwalt für Strafrecht @udovetter, mit dem ich über erschreckende Vorgänge gesprochen habe. Einer der Anwälte @DSattelmaier, mit dem…
Felix Perrefort auf X: "Ein gerupftes Jühnchen verlässt X
#AnwaltJun wird zur Kasse gebeten, weil er einen Lügen-Tweet absetzte, in dem der gerichtliche Beschluss, den er wiederzugeben vorgibt, nicht wiederzuerkennen ist: lupenreine Desinformation eines im linken NGO-Komplex beheimateten Ideologen und, dank der Grünen: Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (!). Grundsätzliche Dinge kann man gar nicht oft genug richtigstellen.
1. Unter „Aufklärung betreiben“ verstand @ Anwalt_Jun, die Pressemitteilung (!) des Landgerichts Hamburg grob falsch wiederzugeben. Das Gericht betonte darin ausdrücklich, dass das Thema „Remigration“ und das, was in Potsdam darunter verstanden wurde, „nicht Gegenstand der Verhandlung war.“ Jun tweetete das glatte Gegenteil, wittert aber nun böse „SLAPP“-Machenschaften gegen ihn.
2. @ UlrichVosgerau unterlag seinerzeit in zwei von drei Punkten, die ihn betreffende Tatsachenbehauptungen berührten. Die Kernbotschaft der sorgfältig konstruierten Verschwörungserzählung Correctivs griff er juristisch nicht an, weil sie auf Meinungsurteilen beruhte. Fakten interpretatorisch zu verzerren, was Correctiv im großen Stil tat, ist rechtlich etwas anderes, als falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Das eine ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, das andere nicht.
3. Die eidesstattlichen Erklärungen waren nicht „belanglos“, wie Jun (im Tweet unten nicht mehr zu sehen) behauptet, sondern brachten die Correctiv-Anwälte dazu, das Deportationsmärchen zurückzunehmen, das die Pseudojournalisten nach allen Regeln der Propaganda inszeniert hatten, doch inzwischen selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entzaubert wurde: Kein Geringerer als @ Markus__Lanz konfrontierte vor laufenden Kameras Saskia Esken damit, dass @ Martin_Sellner nie von „Deportation“ gesprochen hatte. Sie wusste gar nicht, wie ihr geschah. Hatte Lanz #NIUS gelesen? Oder nur Correctiv-Vizechefredakteurin @ antennedowideit im WDR-Presseclub gesehen? Oder beides?
4. Wer aus Texten das Gegenteil ihrer Inhalte heraus deuten will, muss ihnen Gewalt antun. Das gröbste Mittel ist die Zitatfälschung. Im Beschluss des Landgerichts steht: „DIESE Darstellung entspricht…“ und nicht „DIE Darstellung entspricht…“ – ein Unterschied, der alles verändert: Anwalt Jun ersetzte das Demonstrativpronomen „diese“ durch den Artikel „die“, um falsch behaupten zu können, die Gesamterzählung und nicht nur vorgenannte Teilaspekte, auf die sich das „diese“ bezog, hätte das Gericht als wahr bekräftigt. Zitatfälschungen sind nie ohne, bei einem Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind sie skandalös.
5. Es ist nicht das erste Mal, dass Anwalt Jun bei gröbsten Falschbehauptungen ertappt wird: dass der „Dritte Weg“ in Potsdam zugegen waren, stimmte genauso wenig wie der Rest Juns Propaganda, die von Anfang an geplanter Teil der Correctiv-Kampagne gewesen zu sein scheint. Ich wies ihn auf seine rufschädigende „Nazi“-Falschbehauptung hin, die er schließlich einräumte. Zuvor drohte er mir jedoch öffentlich: „Ich habe Herrn P. geblockt und seine Ausführungen bisher nicht gelesen; ich überlasse es meinem begonnenen und qualifizierten Team. Hat jemand eine ladungsfähige inländische Adresse?“ Er hätte meine Ausführungen besser lesen sollen, bevor er seine Anwaltsmuskeln spielen ließ. Es kam nie etwas.
Anwalt Jun scheiterte genauso wie #Correctiv-Chef @ David_Schraven damit, den Beschluss des Landgerichts in einen Gesamtsieg Correctivs umzulügen, ein Scheitern, das bei Schraven vor einer Woche rechtskräftig wurde.
Sie haben seit Beginn ihrer in der Bundesrepublik einmaligen Desinformationskampagne alle ordentlich Federn lassen müssen. Daniel Schraven, Anette Dowideit, Chan-jo Jun, viele mehr. Die Lüge gewinnt den Sprint, die Wahrheit den Marathon."
#AnwaltJun wird zur Kasse gebeten, weil er einen Lügen-Tweet absetzte, in dem der gerichtliche Beschluss, den er wiederzugeben vorgibt, nicht wiederzuerkennen ist: lupenreine Desinformation eines im linken NGO-Komplex beheimateten Ideologen und, dank der Grünen: Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (!). Grundsätzliche Dinge kann man gar nicht oft genug richtigstellen.
1. Unter „Aufklärung betreiben“ verstand @ Anwalt_Jun, die Pressemitteilung (!) des Landgerichts Hamburg grob falsch wiederzugeben. Das Gericht betonte darin ausdrücklich, dass das Thema „Remigration“ und das, was in Potsdam darunter verstanden wurde, „nicht Gegenstand der Verhandlung war.“ Jun tweetete das glatte Gegenteil, wittert aber nun böse „SLAPP“-Machenschaften gegen ihn.
2. @ UlrichVosgerau unterlag seinerzeit in zwei von drei Punkten, die ihn betreffende Tatsachenbehauptungen berührten. Die Kernbotschaft der sorgfältig konstruierten Verschwörungserzählung Correctivs griff er juristisch nicht an, weil sie auf Meinungsurteilen beruhte. Fakten interpretatorisch zu verzerren, was Correctiv im großen Stil tat, ist rechtlich etwas anderes, als falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Das eine ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, das andere nicht.
3. Die eidesstattlichen Erklärungen waren nicht „belanglos“, wie Jun (im Tweet unten nicht mehr zu sehen) behauptet, sondern brachten die Correctiv-Anwälte dazu, das Deportationsmärchen zurückzunehmen, das die Pseudojournalisten nach allen Regeln der Propaganda inszeniert hatten, doch inzwischen selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entzaubert wurde: Kein Geringerer als @ Markus__Lanz konfrontierte vor laufenden Kameras Saskia Esken damit, dass @ Martin_Sellner nie von „Deportation“ gesprochen hatte. Sie wusste gar nicht, wie ihr geschah. Hatte Lanz #NIUS gelesen? Oder nur Correctiv-Vizechefredakteurin @ antennedowideit im WDR-Presseclub gesehen? Oder beides?
4. Wer aus Texten das Gegenteil ihrer Inhalte heraus deuten will, muss ihnen Gewalt antun. Das gröbste Mittel ist die Zitatfälschung. Im Beschluss des Landgerichts steht: „DIESE Darstellung entspricht…“ und nicht „DIE Darstellung entspricht…“ – ein Unterschied, der alles verändert: Anwalt Jun ersetzte das Demonstrativpronomen „diese“ durch den Artikel „die“, um falsch behaupten zu können, die Gesamterzählung und nicht nur vorgenannte Teilaspekte, auf die sich das „diese“ bezog, hätte das Gericht als wahr bekräftigt. Zitatfälschungen sind nie ohne, bei einem Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind sie skandalös.
5. Es ist nicht das erste Mal, dass Anwalt Jun bei gröbsten Falschbehauptungen ertappt wird: dass der „Dritte Weg“ in Potsdam zugegen waren, stimmte genauso wenig wie der Rest Juns Propaganda, die von Anfang an geplanter Teil der Correctiv-Kampagne gewesen zu sein scheint. Ich wies ihn auf seine rufschädigende „Nazi“-Falschbehauptung hin, die er schließlich einräumte. Zuvor drohte er mir jedoch öffentlich: „Ich habe Herrn P. geblockt und seine Ausführungen bisher nicht gelesen; ich überlasse es meinem begonnenen und qualifizierten Team. Hat jemand eine ladungsfähige inländische Adresse?“ Er hätte meine Ausführungen besser lesen sollen, bevor er seine Anwaltsmuskeln spielen ließ. Es kam nie etwas.
Anwalt Jun scheiterte genauso wie #Correctiv-Chef @ David_Schraven damit, den Beschluss des Landgerichts in einen Gesamtsieg Correctivs umzulügen, ein Scheitern, das bei Schraven vor einer Woche rechtskräftig wurde.
Sie haben seit Beginn ihrer in der Bundesrepublik einmaligen Desinformationskampagne alle ordentlich Federn lassen müssen. Daniel Schraven, Anette Dowideit, Chan-jo Jun, viele mehr. Die Lüge gewinnt den Sprint, die Wahrheit den Marathon."