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Der Staatsanwalt, der die Durchsuchung beantragt hat, der Richter, der den Durchsuchungsbefehl unterschrieben hat, und die Polizisten, die die Hausdurchsuchung durchgeführt haben, gehören wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und einer Vielzahl weiterer Delikte angezeigt.
Auch Polizisten haben offenkundige rechtswidrige Befehle nicht auszuführen und müssen remonstrieren. #Schwachköpfe #TeamHabeck