Markus Haintz X:
#sodoneabschalten
Es gestaltet sich nach wie vor äußerst schwierig, dem Kriegstreiber der CDU, Herrn Roderich Kiesewetter, Klagen zuzustellen.
Aber keine Sorge, notfalls stellen wir öffentlich zu. Herr Kiesewetter wird noch häufig verklagt werden. Wir sehen uns vor Gericht.
#sodoneabschalten
Es gestaltet sich nach wie vor äußerst schwierig, dem Kriegstreiber der CDU, Herrn Roderich Kiesewetter, Klagen zuzustellen.
Aber keine Sorge, notfalls stellen wir öffentlich zu. Herr Kiesewetter wird noch häufig verklagt werden. Wir sehen uns vor Gericht.
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Markus Haintz auf X: Neues zur „Digitalisierung“ der Justiz Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält es für zu aufwendig, eine Online-Verhandlung durchzuführen, und schickt stattdessen lieber die Anwälte 1000 km durch die Republik. Richter sind regelmäßig…
Markus Haintz auf X:
„Digitalisierung“ der Justiz
Das Landgericht Münster, bei dem inzwischen eine Menge #sodoneabschalten-Klagen anhängig sind, weigert sich konsequent, mit der immer gleichen Pseudo-Argumentation, Online-Verhandlungen durchzuführen.
In welchen Fällen das vermeintliche Ungleichgewicht zu einer Eignung von Online-Behandlungen führt, konnte mir das Gericht bisher nicht mitteilen. Die „Argumentation“ des Gerichts ist ein juristischer und organisatorischer Offenbarungseid.
Das Gericht lässt Parteien für 15‑minütige Termine durch die ganze Republik reisen, weil es schlicht zu faul ist, Online-Verhandlungen durchzuführen.
„Digitalisierung“ der Justiz
Das Landgericht Münster, bei dem inzwischen eine Menge #sodoneabschalten-Klagen anhängig sind, weigert sich konsequent, mit der immer gleichen Pseudo-Argumentation, Online-Verhandlungen durchzuführen.
In welchen Fällen das vermeintliche Ungleichgewicht zu einer Eignung von Online-Behandlungen führt, konnte mir das Gericht bisher nicht mitteilen. Die „Argumentation“ des Gerichts ist ein juristischer und organisatorischer Offenbarungseid.
Das Gericht lässt Parteien für 15‑minütige Termine durch die ganze Republik reisen, weil es schlicht zu faul ist, Online-Verhandlungen durchzuführen.
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Markus Haintz auf X:
#sodoneabschalten-Kundin muss vor Gericht erscheinen
Unser Mandant wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person angezeigt und wegen eines X-Posts zur Unterlassung aufgefordert, der weder strafbar war noch auf diese Person bezogen war.
Wir haben die Vollmacht des unlauteren Abmahnanwalts Brockmeier gerügt, worauf das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat und die Überprüfung der Vollmacht.
Die Anzeigeerstatterin muss jetzt vor Gericht erscheinen. Sie ist öffentlich einem breiten Publikum bekannt und sollte, was ich schon mehrfach mitgeteilt habe, über einen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken.
Dieser Fall wird zeigen, dass die KI-generierten Massenanzeigen von So Done regelmäßig dazu führen, dass Unschuldige strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich verklagt werden.
Wir werden dieses unlautere Geschäftsmodell beenden.
#sodoneabschalten-Kundin muss vor Gericht erscheinen
Unser Mandant wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person angezeigt und wegen eines X-Posts zur Unterlassung aufgefordert, der weder strafbar war noch auf diese Person bezogen war.
Wir haben die Vollmacht des unlauteren Abmahnanwalts Brockmeier gerügt, worauf das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat und die Überprüfung der Vollmacht.
Die Anzeigeerstatterin muss jetzt vor Gericht erscheinen. Sie ist öffentlich einem breiten Publikum bekannt und sollte, was ich schon mehrfach mitgeteilt habe, über einen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken.
Dieser Fall wird zeigen, dass die KI-generierten Massenanzeigen von So Done regelmäßig dazu führen, dass Unschuldige strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich verklagt werden.
Wir werden dieses unlautere Geschäftsmodell beenden.
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Markus Haintz auf X:
Zivilklagen gegen Strack-Zimmermann aufgrund von SO-DONE-Abmahnungen
AG Düsseldorf setzt Verfahren gegen Strack-Zimmermann bis zur Entscheidung bezüglich einer negativen Feststellungsklage am LG Hamburg aus.
StraZi schuldet unserem Mandanten 627,13 € aufgrund einer Klagerücknahme, hat den Betrag aber nicht bezahlt und die Aufrechnung mit einer vermeintlichen Gegenforderung bezüglich der Abmahnkosten erklärt. Unsere negative Feststellungsklage in Hamburg wird ergeben, dass diese Gegenforderung nicht besteht.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat richtigerweise das Verfahren ausgesetzt, um keine widersprüchlichen rechtskräftigen Urteile zu riskieren. #sodoneabschalten
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
Zivilklagen gegen Strack-Zimmermann aufgrund von SO-DONE-Abmahnungen
AG Düsseldorf setzt Verfahren gegen Strack-Zimmermann bis zur Entscheidung bezüglich einer negativen Feststellungsklage am LG Hamburg aus.
StraZi schuldet unserem Mandanten 627,13 € aufgrund einer Klagerücknahme, hat den Betrag aber nicht bezahlt und die Aufrechnung mit einer vermeintlichen Gegenforderung bezüglich der Abmahnkosten erklärt. Unsere negative Feststellungsklage in Hamburg wird ergeben, dass diese Gegenforderung nicht besteht.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat richtigerweise das Verfahren ausgesetzt, um keine widersprüchlichen rechtskräftigen Urteile zu riskieren. #sodoneabschalten
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Markus Haintz auf X:
Auch der ehemalige Bundeswirtschaftsvernichter und wirtschaftspolitische Schwachkopf Robert Habeck hat gegen einen Mandanten von Haintz legal wegen der Bezeichnung als „Arschloch“ Strafantrag gestellt.
Das Amtsgericht München wird sich demnächst mit dem Fall befassen. Immerhin konnten wir die Staatsanwaltschaft München I davon überzeugen, dass § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) offenkundig nicht einschlägig ist, wenngleich der Post in diesem Fall eine mittlere 4-stellige Reichweite hatte.
Aufgrund des Screenshots in der Akte besteht auch die Möglichkeit, dass der Angeklagte mich als „Arschloch“ bezeichnet hat, was die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht München natürlich nur als bloße Schutzbehauptung abgetan haben.
So einfach geht das aber nicht, da ich über @ RA_MarkusHaintz direkt adressiert wurde. Dem Fall lag, wie so oft, eine Strafanzeige des unlauteren FDP-Abmahnanwalts Alexander Brockmeier von #SoDoneAbschalten zugrunde.
Anbei die (unformulierte) Verfügung der Staatsanwaltschaft zur allgemeinen Erheiterung:
Die Einlassung über RA Haintz, dass der Kommentar „Arschloch“ im Verfahren nicht an den Geschädigten Habeck, sondern an RA Markus Haintz gerichtet war, ist unrealistisch und kann nur als Schutzbehauptung abgetan werden. Allein die Tatsache, dass die Kanzlei von RA Haintz im hiesigen Verfahren mandatiert ist, zeigt deutlich, dass der Beschuldigte ihn keineswegs als „Arschloch“ sieht.
Anmerkung: Aufgrund von § 353d Nummer 3 StGB (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft umformuliert, da eine Mitteilung im Wortlaut strafbar sein könnte.
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Auch der ehemalige Bundeswirtschaftsvernichter und wirtschaftspolitische Schwachkopf Robert Habeck hat gegen einen Mandanten von Haintz legal wegen der Bezeichnung als „Arschloch“ Strafantrag gestellt.
Das Amtsgericht München wird sich demnächst mit dem Fall befassen. Immerhin konnten wir die Staatsanwaltschaft München I davon überzeugen, dass § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) offenkundig nicht einschlägig ist, wenngleich der Post in diesem Fall eine mittlere 4-stellige Reichweite hatte.
Aufgrund des Screenshots in der Akte besteht auch die Möglichkeit, dass der Angeklagte mich als „Arschloch“ bezeichnet hat, was die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht München natürlich nur als bloße Schutzbehauptung abgetan haben.
So einfach geht das aber nicht, da ich über @ RA_MarkusHaintz direkt adressiert wurde. Dem Fall lag, wie so oft, eine Strafanzeige des unlauteren FDP-Abmahnanwalts Alexander Brockmeier von #SoDoneAbschalten zugrunde.
Anbei die (unformulierte) Verfügung der Staatsanwaltschaft zur allgemeinen Erheiterung:
Die Einlassung über RA Haintz, dass der Kommentar „Arschloch“ im Verfahren nicht an den Geschädigten Habeck, sondern an RA Markus Haintz gerichtet war, ist unrealistisch und kann nur als Schutzbehauptung abgetan werden. Allein die Tatsache, dass die Kanzlei von RA Haintz im hiesigen Verfahren mandatiert ist, zeigt deutlich, dass der Beschuldigte ihn keineswegs als „Arschloch“ sieht.
Anmerkung: Aufgrund von § 353d Nummer 3 StGB (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft umformuliert, da eine Mitteilung im Wortlaut strafbar sein könnte.
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Markus Haintz auf X:
Zwangsvollstreckung gegen SO-DONE-Rechtsanwalt eingeleitet
Die Kanzlei des unlauteren Abmahnanwalts von Strack-Zimmermann, Habeck und Co. schuldet HAINTZ legal aus einem Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund einer Unterlassungsklage noch Geld.
Nachdem Rechtsanwalt Brockmeier unsere Forderung bislang nicht bezahlt hat, haben wir die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Gerichtsvollzieherin hat einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch RA Brockmeier bestimmt, falls die Forderung nicht binnen 2-wöchiger Frist beglichen wird. #SoDoneAbschalten
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Zwangsvollstreckung gegen SO-DONE-Rechtsanwalt eingeleitet
Die Kanzlei des unlauteren Abmahnanwalts von Strack-Zimmermann, Habeck und Co. schuldet HAINTZ legal aus einem Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund einer Unterlassungsklage noch Geld.
Nachdem Rechtsanwalt Brockmeier unsere Forderung bislang nicht bezahlt hat, haben wir die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Gerichtsvollzieherin hat einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch RA Brockmeier bestimmt, falls die Forderung nicht binnen 2-wöchiger Frist beglichen wird. #SoDoneAbschalten
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Ich habe den mit unlauteren Mitteln arbeitenden FDP-Abmahnanwalt Brockmeier auf Unterlassung von irreführenden Aussagen auf der SO-DONE-legal-Webseite verklagt. Dort stellt er seine Rechtsansichten als Tatsachen dar und schüchtert die Opfer seiner Abmahnungen…
Markus Haintz auf X:
Meldeportal #SoDoneAbschalten
Die obigen Texte hatte der unlautere Abmahnanwalt Brockmeier, der u. a. Strack-Zimmermann und Habeck vertritt, letztes Jahr auf seiner Webseite.
Wir haben ihn auf Unterlassung verklagt und eine Kammerbeschwerde eingereicht. Die RAK Hamm hat das Verfahren bis zur Entscheidung des LG Hamburg vorläufig ausgesetzt. Die mündliche Verhandlung findet im Dezember in Hamburg statt.
Brockmeier war immerhin schlau genug, die Texte aus dem Netz zu nehmen. Unabhängig davon ist das Verhalten der Rechtsanwaltskammer nicht nachvollziehbar, da man einen solchen offenkundigen Rechtsverstoß nicht über Jahre tolerieren kann.
Hätten wir nicht auf Unterlassung geklagt, hätte die Kammer früher eine Entscheidung treffen müssen. Allerdings bestand dann die Gefahr, dass der Verstoß mal wieder toleriert wird.
Meldeportal #SoDoneAbschalten
Die obigen Texte hatte der unlautere Abmahnanwalt Brockmeier, der u. a. Strack-Zimmermann und Habeck vertritt, letztes Jahr auf seiner Webseite.
Wir haben ihn auf Unterlassung verklagt und eine Kammerbeschwerde eingereicht. Die RAK Hamm hat das Verfahren bis zur Entscheidung des LG Hamburg vorläufig ausgesetzt. Die mündliche Verhandlung findet im Dezember in Hamburg statt.
Brockmeier war immerhin schlau genug, die Texte aus dem Netz zu nehmen. Unabhängig davon ist das Verhalten der Rechtsanwaltskammer nicht nachvollziehbar, da man einen solchen offenkundigen Rechtsverstoß nicht über Jahre tolerieren kann.
Hätten wir nicht auf Unterlassung geklagt, hätte die Kammer früher eine Entscheidung treffen müssen. Allerdings bestand dann die Gefahr, dass der Verstoß mal wieder toleriert wird.
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Geschäftsmodell „Majestätsbeleidigung“ vor dem Aus? Die mit dem So-Done-Meldeportal verbundene Anwaltskanzlei So Done legal baut ihre Webseite um. Mit einer Menge an Fehlern und einer offenbar neuen Geschäftsstrategie. Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen…
Markus Haintz auf X:
Sind irgendjemand Abmahnungen oder Strafanzeigen von „So-Done“ bekannt, bei denen die streitgegenständliche Äußerung/Beleidigung im Jahr 2025 gepostet wurde? #SoDoneAbschalten
Hintergrund: Wir haben hunderte Akten mit Äußerungen bis 2024, aber keine einzige ab 2025.
Wir nehmen bei Haintz legal keine aktive Geschäftstätigkeit des „So-Done“-Meldeportals mehr wahr. Ist das nur bei uns der Fall oder ist das „So Done“-Geschäftsmodell inzwischen (faktisch) „done“?
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Sind irgendjemand Abmahnungen oder Strafanzeigen von „So-Done“ bekannt, bei denen die streitgegenständliche Äußerung/Beleidigung im Jahr 2025 gepostet wurde? #SoDoneAbschalten
Hintergrund: Wir haben hunderte Akten mit Äußerungen bis 2024, aber keine einzige ab 2025.
Wir nehmen bei Haintz legal keine aktive Geschäftstätigkeit des „So-Done“-Meldeportals mehr wahr. Ist das nur bei uns der Fall oder ist das „So Done“-Geschäftsmodell inzwischen (faktisch) „done“?
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„Teufelin in Menschenfleischverpackung“
Markus Haintz auf X:
Update: Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte. 🙂
Post vom 20. Mai 2025:
Ich würde Frau Strack-Zimmermann natürlich niemals „Teufelin in Menschenfleischverpackung“ nennen.
Allerdings ist die #Kriegstreiberin der Splitterpartei FDP (die Älteren werden sich erinnern) nach Hinweis des Landgerichts Münster der Ansicht, dass diese Aussage zulässig ist.
StraZi hat ihre Klage zurückgenommen und trägt die Kosten beider Instanzen, die etwa 7000 € betragen.
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Update: Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte. 🙂
Post vom 20. Mai 2025:
Ich würde Frau Strack-Zimmermann natürlich niemals „Teufelin in Menschenfleischverpackung“ nennen.
Allerdings ist die #Kriegstreiberin der Splitterpartei FDP (die Älteren werden sich erinnern) nach Hinweis des Landgerichts Münster der Ansicht, dass diese Aussage zulässig ist.
StraZi hat ihre Klage zurückgenommen und trägt die Kosten beider Instanzen, die etwa 7000 € betragen.
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Heute wurde uns hierzu der Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt. #SoDoneAbschalten
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte.
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte.
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Markus Haintz auf X:
Einer geht noch 😂😂😂
Heute wurde uns ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugeschickt.
Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte, Frau Kriegstreiberin. #SoDoneAbschalten
Einer geht noch 😂😂😂
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Strack-Zimmermann hat an Haintz legal 2860,52 € Anwaltskosten zu erstatten. Besten Dank für die Finanzierung oppositioneller Anwälte, Frau Kriegstreiberin. #SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf X: Der Kriegstreiber Kiesewetter ist wahnsinnig und krank im Kopf Außerhalb von Strafanzeigen gegen Bürger hat er nur eine Priorität: Krieg gegen Russland Jedenfalls dann, wenn er nicht gerade im Vollsuff Sicherheitspersonal als KZ-Wärter…
Markus Haintz auf X:
Wir werden den gemeingefährlichen Kriegstreiber Kiesewetter noch häufiger vor Gericht zerren.
Es laufen aktuell mehrere negative Feststellungsklagen gegen ihn. Außerdem freuen wir uns besonders auf ein Strafverfahren, in dem er als Zeuge aussagen soll, wovor er sich ziert. #SoDoneAbschalten
PS: In diesem Verfahren wurde der ursprüngliche Termin für die mündliche Verhandlung verschoben, weil an Kiesewetter im Bundestag nicht zugestellt werden konnte. Inzwischen haben wir an seine Privatadresse zustellen lassen.
Wir werden den gemeingefährlichen Kriegstreiber Kiesewetter noch häufiger vor Gericht zerren.
Es laufen aktuell mehrere negative Feststellungsklagen gegen ihn. Außerdem freuen wir uns besonders auf ein Strafverfahren, in dem er als Zeuge aussagen soll, wovor er sich ziert. #SoDoneAbschalten
PS: In diesem Verfahren wurde der ursprüngliche Termin für die mündliche Verhandlung verschoben, weil an Kiesewetter im Bundestag nicht zugestellt werden konnte. Inzwischen haben wir an seine Privatadresse zustellen lassen.
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Markus Haintz auf X: #sodoneabschalten-Kundin muss vor Gericht erscheinen Unser Mandant wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person angezeigt und wegen eines X-Posts zur Unterlassung aufgefordert, der weder strafbar war noch auf diese Person bezogen…
Markus Haintz auf X:
Der unlautere So-Done-Abmahnanwalt Brockmeier, der auch Strack-Zimmermann, Habeck und Kiesewetter vertritt, spekuliert gegenüber dem Amtsgericht München, dass die Gefahr bestünde, dass ich die Adresse seiner Mandantschaft veröffentlichen könnte, die unter einer c/o-Adresse auftritt. #SoDoneAbschalten
Hier meine Antwort dazu:
Der unlautere So-Done-Abmahnanwalt Brockmeier, der auch Strack-Zimmermann, Habeck und Kiesewetter vertritt, spekuliert gegenüber dem Amtsgericht München, dass die Gefahr bestünde, dass ich die Adresse seiner Mandantschaft veröffentlichen könnte, die unter einer c/o-Adresse auftritt. #SoDoneAbschalten
Hier meine Antwort dazu:
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Markus Haintz auf X:
Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“
Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen abzuhalten.
Richterin Karreh hielt es jetzt nicht mal mehr für nötig, auf unseren Antrag zu antworten, weshalb wir sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben.
Onlineverhandlungen sind inzwischen im Zivilrecht üblich. In Münster hat man darauf nur schlichtweg keine Lust und ist zu faul, diese durchzuführen. Stattdessen möchten die Richter in Münster Anwälte und Parteien des Rechtsstreits hunderte oder gar tausende Kilometer durch die Republik schicken, um 10-minütige Termine abzuhandeln.
Diese Vorgehensweise widerspricht schon der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes (Art. 20a Grundgesetz), da hunderttausende Kilometer unnötiger Auto- und auch Bahnfahrten anfallen.
Es scheint bei den Richtern in Münster zudem noch nicht angekommen zu sein, dass Anwälte Organe der Rechtspflege sind, ebenso wie Richter. Es steht Richtern nicht zu, aus reiner Lästigkeit Online-Behandlungen abzulehnen, nur um sich (vermeintlich) ein paar Minuten Arbeit zu sparen, während Anwälte ganze Arbeitstage verlieren sollen.
Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“
Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen abzuhalten.
Richterin Karreh hielt es jetzt nicht mal mehr für nötig, auf unseren Antrag zu antworten, weshalb wir sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt haben.
Onlineverhandlungen sind inzwischen im Zivilrecht üblich. In Münster hat man darauf nur schlichtweg keine Lust und ist zu faul, diese durchzuführen. Stattdessen möchten die Richter in Münster Anwälte und Parteien des Rechtsstreits hunderte oder gar tausende Kilometer durch die Republik schicken, um 10-minütige Termine abzuhandeln.
Diese Vorgehensweise widerspricht schon der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes (Art. 20a Grundgesetz), da hunderttausende Kilometer unnötiger Auto- und auch Bahnfahrten anfallen.
Es scheint bei den Richtern in Münster zudem noch nicht angekommen zu sein, dass Anwälte Organe der Rechtspflege sind, ebenso wie Richter. Es steht Richtern nicht zu, aus reiner Lästigkeit Online-Behandlungen abzulehnen, nur um sich (vermeintlich) ein paar Minuten Arbeit zu sparen, während Anwälte ganze Arbeitstage verlieren sollen.
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Markus Haintz auf X:
Soll ich ein Preisgeld ausloben für denjenigen, der mir die erste „So-done“-Abmahnung mit einem streitgegenständlichen Post aus dem Jahr 2025 schickt?
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Vielleicht können @fbrandmann, @Alexbrockmeier oder@sodone_de die Frage ja beantworten. Danke.
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Soll ich ein Preisgeld ausloben für denjenigen, der mir die erste „So-done“-Abmahnung mit einem streitgegenständlichen Post aus dem Jahr 2025 schickt?
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Vielleicht können @fbrandmann, @Alexbrockmeier oder@sodone_de die Frage ja beantworten. Danke.
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Markus Haintz auf X: Befangenheitsantrag gegen Richterin in Sachen „So Done“ Das LG Münster, an dem viele #SoDoneAbschalten-Fälle verhandelt werden, hier gegen Strack-Zimmermann, weigert sich konsequent und ohne tragfähige Begründungen, Online-Verhandlungen…
Markus Haintz auf X:
Nachdem Frau Richterin Karreh auf unsere Eingaben nicht reagiert hat und wir einen Befangenheitsantrag gestellt haben, fällt der Termin gegen Strack-Zimmermann am Donnerstag leider aus.
Hintergrund: Das LG Münster weigert sich konsequent, Online-Verhandlungen zuzulassen, und inzwischen hält man es offenbar nicht mehr für nötig, Anträge hierauf zu beantworten. #SoDoneAbschalten
Nachdem Frau Richterin Karreh auf unsere Eingaben nicht reagiert hat und wir einen Befangenheitsantrag gestellt haben, fällt der Termin gegen Strack-Zimmermann am Donnerstag leider aus.
Hintergrund: Das LG Münster weigert sich konsequent, Online-Verhandlungen zuzulassen, und inzwischen hält man es offenbar nicht mehr für nötig, Anträge hierauf zu beantworten. #SoDoneAbschalten
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Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Ich will herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Markus Haintz auf X:
Ich zahle demjenigen, der mir als Erster eine So-Done-Abmahnung zukommen lässt, bei der der streitgegenständliche Post im Jahr 2025 verfasst wurde, 600 € Preisgeld.
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich möchte herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
Ich zahle demjenigen, der mir als Erster eine So-Done-Abmahnung zukommen lässt, bei der der streitgegenständliche Post im Jahr 2025 verfasst wurde, 600 € Preisgeld.
Hintergrund: Trotz hunderter So-Done-Fälle, die meine Kanzlei bearbeitet, ist mir kein Fall mit einem Post aus 2025 bekannt.
Ich möchte herausfinden, inwieweit #sodoneabschalten überhaupt noch ein aktives Alltagsneugeschäft betreibt. Ich habe den Eindruck, das unlautere Meldeportal „So Done“ ist bereits weitgehend abgeschaltet.
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Auch der als „Panzertoni“ bekannte grüne Kriegstreiber Anton Hofreiter versucht sich, wie sein Parteifreund Habeck, mit nicht zustehenden Geldentschädigungen und unbrauchbaren So-Done-Abmahnungen rechtswidrig an Bürgern zu bereichern.
#SoDoneAbschalten
#SoDoneAbschalten
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Markus Haintz auf X:
#SoDoneAbschalten
„Risikolose Prozessfinanzierung?“ Nein!
Diesen Hinweis auf eine potenziell mögliche Insolvenz hat das FDP-nahe unlautere Meldeportal „So Done“ aufgrund unseres gerichtlichen Vortrags auf seine Webseite aufgenommen.
„*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat. Im unwahrscheinlichen Falle (bspw. bei einer Insolvenz unsererseits) kann es passieren, dass der Kunde von uns nicht von den Kosten freigestellt werden kannt und die Prozesskosten – im Falle eines prozessualen Unterliegens – selbst tragen muss.“
#SoDoneAbschalten
„Risikolose Prozessfinanzierung?“ Nein!
Diesen Hinweis auf eine potenziell mögliche Insolvenz hat das FDP-nahe unlautere Meldeportal „So Done“ aufgrund unseres gerichtlichen Vortrags auf seine Webseite aufgenommen.
„*Rechtlicher Hinweis zur Prozesskostenfinanzierung: Wir weisen darauf hin, dass der Kunde im Außenverhältnis bspw. gegenüber Gerichten, dem Beklagten und deinen Rechtsanwälten Kostenschuldner bleibt und im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung für die Kosten insoweit einen Freistellungsanspruch uns gegenüber hat. Im unwahrscheinlichen Falle (bspw. bei einer Insolvenz unsererseits) kann es passieren, dass der Kunde von uns nicht von den Kosten freigestellt werden kannt und die Prozesskosten – im Falle eines prozessualen Unterliegens – selbst tragen muss.“
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