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Archiv von Impfopfern und Impfschäden
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Zu „Arztkontakt nach 30 Minuten. Modellprojekt soll Bereitschaftsdienste im Norden verbessern“, Titelseite, 16.5.
Ärzte sehen die Reform „fast durchweg positiv“, so war es unter anderem in der Kreiszeitung zu lesen. Der KVN-Pressesprecher Haffke (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, d. Red.) erklärte, die „Versorgung der Patienten erfolge besser und schneller als bislang“. Demnach ist der KVN die Quadratur des Kreises endlich geglückt.


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Zu „Arztkontakt nach 30 Minuten. Modellprojekt soll Bereitschaftsdienste im Norden verbessern“, Titelseite, 16.5. Ärzte sehen die Reform „fast durchweg positiv“, so war es unter anderem in der Kreiszeitung zu lesen. Der KVN-Pressesprecher Haffke (Kassenärztliche…
Samstag, 14. Juni 2025, Rotenburger Kreiszeitung/Visselhöveder Nachrichten / Leserbriefe
Mogelpackung 116 117 mit Risiken und Nebenwirkungen

Zu „Arztkontakt nach 30 Minuten. Modellprojekt soll Bereitschaftsdienste im Norden verbessern“, Titelseite, 16.5.
Ärzte sehen die Reform „fast durchweg positiv“, so war es unter anderem in der Kreiszeitung zu lesen. Der KVN-Pressesprecher Haffke (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, d. Red.) erklärte, die „Versorgung der Patienten erfolge besser und schneller als bislang“. Demnach ist der KVN die Quadratur des Kreises endlich geglückt.

Ganz so einfach liegen die Dinge dann doch nicht. (...) Die frohe 30-Minuten-Ankündigung (der KVN) bezieht sich demnach auf Telemedizin. Die Telemedizin ist längst als förderungswürdig ausgemacht worden – völlig zu Recht. Sie kann entlastend für Ärzte wie Patienten sein und die knappen Ressourcen im Gesundheitssektor schonen.

Gleichwohl sind telemedizinischen Behandlungen nach wie vor medizinische (und folgerichtig auch juristische) Grenzen gesetzt. Sobald eine körperliche Untersuchung und ein unmittelbarer Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten notwendig sind, um die Situation beurteilen zu können, scheidet eine telemedizinische Behandlung aus.

Die Ausgangssituation im Bereitschaftsdienst: Es stellt sich ein dem Arzt in der Regel bisher unbekannter Patient vor. Umso größer ist das Risiko einer ärztlichen Fehleinschätzung im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung, umso eher wird ein unmittelbarer ärztlicher Eindruck aus medizinischer und juristischer Perspektive als notwendig erachtet.

Anschauungsmaterial dazu bot erst kürzlich die Verurteilung eines Hamburger Arztes zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch das Amtsgericht. Der verurteilte Arzt hatte im Rahmen einer telefonischen Beratung im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst die Anzeichen eines (möglichen) Herzinfarkts nicht erkannt und keine weitere Abklärung veranlasst – mit leider tödlichen Folgen für eine 49-jährige Patientin.
Ein recht ähnlich gelagerter Fall hat sich erst kürzlich im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ebenfalls tödlichem Ausgang zugetragen – die Kriminalpolizei ermittelt derzeit die Todesumstände bei einer älteren Dame und ob dem diensthabenden Arzt, der bei „Rückenschmerzen“ keinen Hausbesuch durchführte, ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist.

In vielen Fällen muss der Arzt vor Ort sein

Auch Verschreibungen bestimmter Schmerzmittel sind telemedizinisch nicht gestattet, was insbesondere bei der palliativen Versorgung zwingend einen Arztbesuch vor Ort erforderlich macht. Es gibt im Übrigen detaillierte und für Ärzte zwingende Regelungen, wann die Anamnese und Untersuchung persönlich durch einen Arzt vorzunehmen ist und auf nichtärztliches Personal nicht delegiert werden darf. Geschieht dies dennoch und geht dabei etwas schief, birgt der Regelverstoß beim Einsatz nichtärztlichen Personals für den beauftragenden Telemediziner (der dieses Personal auch selbst auswählen und überwachen muss) erhebliche Haftungsrisiken.
Dass die KVN trotz relativ leicht auszumachender berufsrechtlicher Verstöße unter anderem beim Einsatz nichtärztlichen Personals darauf hofft, genügend freiwillige Ärzte für die Telemedizin im Bereitschaftsdienst begeistern zu können, ist überraschend.
Auch von der besonderen Aufklärungs- und Einwilligungsnotwendigkeit in Bezug auf jegliche telemedizinische Behandlung scheint die KVN noch nichts gehört zu haben. Die KV Nordrhein prozessiert derzeit gegen den Anbieter „TeleClinic“, den die KVN im Bereitschaftsdienst für telemedizinische Leistungen heranzieht, unter anderem wegen verschiedener datenschutzrechtlicher Verstöße. Auch das ist nicht gerade vertrauenerweckend.

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Samstag, 14. Juni 2025, Rotenburger Kreiszeitung/Visselhöveder Nachrichten / Leserbriefe Mogelpackung 116 117 mit Risiken und Nebenwirkungen Zu „Arztkontakt nach 30 Minuten. Modellprojekt soll Bereitschaftsdienste im Norden verbessern“, Titelseite, 16.5.…
Die Empfehlung in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, wer unverhofft medizinische Hilfe brauche, müsse sich „umstellen“, bedeutet in der Praxis vermutlich: Rettungswagen, Notarzt, Krankenhaus-Ambulanz, wo bereits jetzt die Suche nach ärztlicher Hilfe zu einem Lotteriespiel mit stundenlangen Wartezeiten wird – oder aber vorläufig Nichtversorgung.

Denn wenn der Fahrdienst kolossal heruntergefahren wird und regional an Wochentagen zu üblichen Bereitschaftsdienstzeiten keine Bereitschaftsdienst-Praxis vorhanden ist, dann gibt es unter der Woche im Grunde keine Anlaufstelle im Bereitschaftsdienst mehr.
Paragraf 3, Absatz 3 der Bereitschaftsdienstordnung der KVN lautet zwar: „Zentrale Bereitschaftsdienstpraxen werden nach Bedarf eingerichtet.“ Der scheint aus Sicht der KVN jedoch nicht mehr zu bestehen, sobald Telemedizin angeboten wird. (...)

Als die aktuelle Reform seitens der KVN beschlossen wurde, bestand im Übrigen die Regelung in der Anlage 31 c zum Bundesmantelvertrag-Ärzte noch nicht. Diese besagt, dass ab dem 1.9.2025 eine strukturierte Ersteinschätzung bei unbekannten Patienten vorgenommen werden muss, um festzustellen, ob der Fall für eine Videosprechstunde geeignet ist. Sofern keine Eignung für die Videosprechstunde festgestellt werden kann, wird der Versicherte an die vorhandenen Versorgungsstrukturen verwiesen (je nach Ersteinschätzungsergebnis z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notaufnahme oder Rettungsdienst.

Es geht also um den nicht für eine telemedizinische Konsultation geeigneten Bereitschaftsdienst – Stichwort gesetzlicher Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigungen. Wird der Sicherstellungsauftrag künftig nur noch teilweise erfüllt, kann sich die Situation zum Bumerang für den niedergelassenen Arzt entwickeln. Denn in der Berufsordnung ist festgelegt, dass Ärzte verpflichtet sind, für ihre Patienten unabhängig von Praxisöffnungszeiten medizinisch so zu sorgen „wie es deren Krankheitszustand erfordert“.
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Die Empfehlung in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, wer unverhofft medizinische Hilfe brauche, müsse sich „umstellen“, bedeutet in der Praxis vermutlich: Rettungswagen, Notarzt, Krankenhaus-Ambulanz, wo bereits jetzt die Suche nach ärztlicher…
Exakt von dieser Verpflichtung wurden die Ärzte durch den organisierten Bereitschaftsdienst befreit. Wird dieser „umorganisiert“ und teilweise dysfunktional, steht der zuvor gesicherte ärztliche Feierabend und Urlaub wieder zur Disposition, schlimmstenfalls greift wieder die Residenzpflicht des Arztes am Praxisstandort.

Paragraf 4 der Bereitschaftsdienstordnung der KVN (Fassung seit 1.1.2025) wirkt gegenüber dem reformierten Bereitschafts(fahr-)dienst noch wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten: „Der diensthabende Arzt des Fahrdienstes ist verpflichtet, die ihm von der Dispositionszentrale übermittelten Fälle zu übernehmen.“ Ohne verpflichtende Einteilung zum Fahrdienst gibt es streng genommen aber keinen diensthabenden Arzt mehr !
Die Johanniter sind ein eingetragener Verein. Die Größe der neuen Fahrdienstbezirke in Niedersachsen ist mit durchschnittlich einer Million Einwohner so bemessen, dass die wenigen im Fahrdienst für die Johanniter tätigen Ärzte schon aufgrund der Fahrtstrecken und Größe der neuen Fahrbezirke kaum eine Chance haben, ihnen angetragene und eigentlich notwendige Hausbesuche tatsächlich durchzuführen.
Die Frage, welcher Arzt im Todesfall zur Ausstellung von Todesbescheinigungen verpflichtet ist, muss unter den veränderten Rahmenbedingungen ebenfalls als ungeklärt gelten.

Hausbesuche vor Dienstbeginn
Wenn keine Verantwortlichkeit im Bereitschaftsdienst für die Vor-Ort-Versorgung im Notfall (mehr) festgestellt werden kann, dann bleibt bei weder für Krankenhaus noch Rettungswagen und Notarzt geeigneten Fällen nur einer übrig: Der niedergelassene Hausarzt – der unter geänderten Umständen zum Start seines Arbeitstages Hausbesuche durchführen muss, die eigentlich der Bereitschaftsdienst in der Nacht zuvor hätte erledigen sollen.
Hat die KVN die beabsichtigte Reform des Bereitschaftsdienstes überhaupt im Vorfeld juristisch prüfen lassen? Hieran bestehen erhebliche Zweifel. Die Ärztekammer Niedersachsen teilte jedenfalls auf telefonische Nachfrage mit, sie wisse von nichts. Das Justiziariat der KVN war bisher für Nachfragen nicht erreichbar.

Fazit: Zu Risiken und Nebenwirkungen dieser reformierten Mogelpackung namens „Bereitschaftsdienst“ fragen Sie besser nicht die KVN, sondern ihren Hausarzt und ihren Apotheker. Denn „TeleClinic“ ist „zufällig“ eine Tochterfirma der Versandapotheke DocMorris und erbringt nach eigenen Angaben keine ärztlichen Leistungen.

DR. FRANZISKA MEYER-HESSELBARTH Hemsbünde Die Verfasserin ist Rechtsanwältin mit einem Schwerpunkt in Medizinrecht. –
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⚖️‼️Justizskandal im Fall Dr. Heinrich Fiechtner‼️⚖️
Heute am 23.06.25  sollte vor dem Landgericht die Berufung weiterverhandelt werden – doch der Angeklagte erschien nicht. Warum?
👉 Weil er sich auf geltendes Recht beruft: Die Monatsfrist zwischen den Hauptverhandlungstagen wurde überschritten – und damit ist das Verfahren verfristet. Es hätte heute kein Hauptverhandlungstermin mehr stattfinden dürfen.
Dennoch:
⚖️ Das Gericht hat einfach die Berufung des Angeklagten verworfen.
🧑‍⚖️ Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Berufung fest.
Was passiert jetzt?
➡️ Wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung nicht rechtzeitig zurückzieht und dennoch weiterverhandelt, muss sie das Verfahren zu Ende führen.
➡️ Das Verfahren ist belastet mit Fehlern, Fristverstößen, unentschiedenen Befangenheitsanträgen und massiven Fairnessbedenken.
🛑 Der spektakuläre Punkt heute:
Das Hauptverfahren wurde trotz klarer Verfristung weitergeführt – gegen Recht und Verstand.
Wir bleiben dran. Wir schauen der Justiz auf die Finger. Und das Spiel ist noch lange nicht vorbei.
Dr. Heinrich Fiechtner wird Rechtsmittel einlegen.

Interview mit:
Roman Mironov

Dr. Heinrich Fiechtner

Arne Schmitt

Kamera:
@DirectorOfCoronaReset
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Hinreichende Erfolgsaussichten von Impfschadensklagen gerichtlich bestätigt

Diese Gerichte sehen hinreichende Erfolgsaussichten für Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen den Hersteller.

Landgericht Augsburg, Az.: 091 O 1018/24
Landgericht Wiesbaden, Az.: 5 O 110/24
Landgericht Itzehoe, Az.: 3 O 191/24
Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 23/24
Landgericht München II, Az.: 1 O 1806/24 Ver
Landgericht Ravensburg, Az.: 6 O 127/24
Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 44/24
Landgericht Marburg, Az.: 1 O 40/24
Landgericht Siegen, Az.: 1 O 49/24
Landgericht Mosbach, Az.: 1 O 39/24
Landgericht Köln, Az.: 20 O 33/24
Landgericht Meiningen, Az.: 3 O 277/24
Landgericht Mönchengladbach, Az.: 1 O 65/24
Landgericht Köln, Az.: 24 O 77/23
Landgericht Baden-Baden, Az.: 1 O 82/24
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 U 141/24

Diese Frage der hinreichenden Erfolgsaussichten ist von maßgeblicher Bedeutung, ob Rechtschutz-versicherungen diese Verfahren decken müssen. Unter den Rechtschutzversicherern gibt es besonders schwarze Schafe, die wir gerne namentlich benennen wollen. Das sind:

ARAG
DEVK
LVM
Zurich
Allianz

Da es hier um eine systematische Ablehnung geht, muss von einer Vorstandsweisungen aus pekuniären Gründen nicht zu decken ausgegangen werden, da das Ergebnis die oben stehenden rechtlichen Prüfungen der Gerichte nicht hergibt. Auch die Einflussnahme der Politik (Vertriebspartner der Impfhersteller) scheint hier naheliegend, zumal wir von einer Rechtschutzversicherung vernommen haben, dass die Staatskanzlei in München anrief und darum bat, die Fälle nicht zu decken. Immerhin verklagen wir nun auch in einigen Verfahren den Freistaat Bayern mit.

Hier der vollständige Post : https://archive.ph/UcBEo

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Forwarded from KOPP Report
Das Bundesgesundheitsministerium postet ein Foto auf 𝕏 und schreibt dazu:

»Bundesgesundheitsministerin Nina Warken traf sich heute mit Bill Gates. Sie sprachen über Deutschlands Investitionen in Global Health & die WHO sowie den WHO Hub Berlin. Um auch künftig den Erfolg der Institutionen zu gewährleisten, seien weitere Investitionen wichtig, so Warken.«

➡️ Link zur Bildquelle / zum Post

(Foto: Dennis Yenmez/BMG)
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Die Daten der elektronischen Gesundheitsakten von einem der größten Krankenversicherungsfonds in Israel weisen auf ein erhöhtes Risiko von Fehlgeburten durch die experimentellen mRNA-Genspritzen hin. Hatte das leere Versprechen der in der Schwangerschaft sicheren Impfung tödliche Folgen?

Obwohl es nie ausreichend klinische Tests in Bezug auf die experimentellen Genspritzen von BioNTech/Pfizer und Moderna (oder den anderen Corona-Impfstoffen) gab, drängten die Gesundheitsbehörden weltweit schwangere Frauen dazu, sich impfen zu lassen. Viele von ihnen taten dies auch. Nicht selten, weil man ihnen (ohne entsprechende Daten vorweisen zu können) versprochen hat, dass dies unbedenklich sei.

Dr. Josh Guetzkow von der Hebrew University of Jerusalem (hier sein Substack-Artikel dazu) hat sich die Daten eines der größten Krankenversicherungsfonds Israels angesehen und mit anderen Wissenschaftlern in einer Studienarbeit mit dem Titel “Observed-to-Expected Fetal Losses Following mRNA COVID-19 Vaccination in Early Pregnancy” statistisch ausgewertet, um festzustellen, inwieweit sich diese experimentellen Impfstoffe (bzw. Gentherapien) auf die Fehlgeburtenraten auswirken. Die Ergebnisse geben zu denken.

Bei schwangeren Frauen, die in den Wochen 8 bis 13, also in der Frühschwangerschaft, mit der ersten Dosis geimpft wurden, kam es pro 100 Schwangerschaften zu fast 3,9 zusätzlichen fetalen Verlusten über dem Erwartungswert. Bei Dosis 3 waren es 1,9 Fehlgeburten mehr als erwartet. Die meisten überzähligen Fehlgeburten traten demnach in der späten Schwangerschaft – überwiegend nach der 24. Woche – auf. Ab diesem Zeitpunkt werden Abtreibungen in Israel nur noch sehr selten durchgeführt, sodass sie als Erklärung weitgehend ausfallen. Während von allen Frauen 1,1 % ihr Baby nach der 24. Woche verloren, waren es im Vergleich dazu 2,7 % der Frauen, die in den ersten Wochen Dosis 1 erhielten und 1,8 % der Frauen, die in den ersten Wochen Dosis 3 erhielten.


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„Drama in Milliarden-Höhe“ – Lesen Sie hier den kompletten Masken-Geheimbericht

Seit Wochen wird über einen Bericht zur Beschaffung von Corona-Masken durch den Bund diskutiert. Die Regierung hielt die Veröffentlichung des Papiers bislang zurück. Nun liegt es der WELT-Redaktion vor.

Ein bislang geheimer Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zeichnet erstmals detailliert nach, warum der Bund zum Anfang der Coronapandemie Schutzmasken weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus beschaffte. Der Bericht liegt WELT vor.

Hier können Sie den gesamten Bericht lesen
Darin werden die Vorgänge ein „Drama in Milliarden-Höhe“ genannt. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe abweichend von der Kompetenzverteilung der Bundesressorts und „ungeachtet der dort jeweils vorgehaltenen Fachkompetenz“ versucht, die Beschaffung allein zu meistern. Er habe der funktionierenden Bundesverwaltung nicht vertraut.

In der Folge seien Beschaffungsverträge im Volumen von über 11 Milliarden Euro abgeschlossen worden. Die Überbeschaffung schlage sich mit sieben Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt nieder.

Seit Januar liegt der Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof im Bundesgesundheitsministerium vor. Ex-Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben, das Ergebnis aber mit Verweis auf den Wahlkampf nicht veröffentlicht. Seine Nachfolgerin, Nina Warken (CDU), lehnte eine Publikation bis zuletzt ebenfalls ab. Stattdessen kündigte sie an, das Papier dem Haushaltsausschuss geschwärzt vorzulegen.

WELT liegt dieses Dokument nun erstmals vor. Diese Redaktion hatte vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage auf eine vollständige und ungeschwärzte Herausgabe des Berichts gegen das Ministerium eingereicht.

Allein innerhalb von mehreren Wochen im März 2020 habe Spahn 48 Verträge zur Maskenbeschaffung im Rahmen von sogenannten Dringlichkeitsvergaben geschlossen. Das Volumen: mehr als zwei Milliarden Euro. Bereits mit diesen Direktbeschaffungen habe das BMG „die im Covid19-Krisenstab festgelegten Mindestbedarfsmengen um ein Vielfaches übertroffen“.


https://archive.ph/Lgm5Q

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Wir haben vor dem Verfassungsgericht gewonnen!
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Forwarded from ricaPOD (Ricardo Lerida)
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RFK Jr. fragte Anthony Fauci, welche der 72 Impfstoffe einem Sicherheitstest unterzogen worden seien …
Anthony Fauci weigerte sich, Beweise vorzulegen, also verklagte RFK ihn …
Nach einem Jahr des Hinhaltens gab Fauci schließlich zu … KEIN EINZIGER IMPFSTOFF wurde einem Sicherheitstest unterzogen.
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Forwarded from Martin Sichert Infokanal
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CORONA-IRRSINN: WIR VERGESSEN NICHT!

In der Coronazeit haben sich eine ganze Reihe von Krankheiten pandemisch unter Politikern ausgebreitet: Größenwahn, Kontrollwahn und hypochondrischer Wahn.

Um all das aufzuarbeiten, brauchen wir keinen Stuhlkreis, sondern einen Corona-Untersuchungsausschuss. Ich habe es CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken deutlich gesagt:

Wir vergessen nicht! ---------      
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Deutschland will 600 Millionen Euro für globalen Impfschutz geben.



Berlin/Brüssel – Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) will bis 2030 insgesamt 600 Millionen Euro für den globalen Impfschutz zur Verfügung stellen. Das kündigte die Ministerin heute mit Blick auf die Wiederauffüllungskonferenz der Impfallianz Gavi in Brüssel an.
Deutschland werde sich weiter engagieren, Menschen weltweit vor Krankheiten zu schützen, so Alabali Radvoan. Das sei nicht nur eine Frage der Menschlichkeit, sondern auch ökonomisch klug und vorausschauend.
Die Impfallianz Gavi wurde 2000 als Bündnis aus öffentlichen und privaten Geldgebern gegründet. Mitglieder sind neben Regierungen etwa Unicef, die Weltbank, die Gates Foundation, Nichtregierungsorganisationen, Impfstoffhersteller aus Industrie- und Entwicklungsländern sowie Gesundheits- und Forschungseinrichtungen und weitere private Geber.

Zur Wiederauffüllung ihres Fonds treffen sich heute mehr als 50 Staatenvertreter, darunter 13 Staats- und Regierungschefs, sowie Vertreter von internationalen Organisationen und Stiftungen. Ziel von Gavi ist es nach eigenen Angaben, Impfstoffe gegen Krankheiten wie Malaria, Masern, HPV, Cholera und Polio (Kinderlähmung) in Ländern mit geringem Einkommen bereitzustellen.Seit der Gründung von Gavi wurden demnach weit mehr als eine Milliarde Kinder grundimmunisiert und damit schätzungsweise fast 20 Millionen Todesfälle vermieden. Ziel für die kommenden Jahre ist es, eine weitere halbe Milliarde Kinder zu impfen, und dadurch weitere knapp zehn Millionen Menschenleben zu retten.


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"Von mir ist nicht mehr viel geblieben", sagt Julia. Ihren Beruf in der Pflege kann sie seit der zweiten Corona-"Impfung" nicht mehr ausüben.

Julia ist eine von fünf schwer Impfgeschädigten, die wir im Rahmen unseres Projekts "geimpft - geschädigt - geleugnet" für ein Gruppeninterview getroffen haben.

https://fixupx.com/Mwgfd_official/status/1938196766823727239

Ganzes Gespräch:
https://geimpft-geschaedigt-geleugnet.de/gruppeninterview/von-mir-ist-nicht-mehr-viel-geblieben/
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Forwarded from Clownswelt
Ach so. 🤡 Bisschen spät.
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Forwarded from AUF1
Revision abgelehnt:⛓Corona-Held Heinrich Habig soll zurück in den Knast

Das Corona-Regime geht weiterhin rigoros gegen jene vor, die sich damals widersetzt haben, so auch gegen den Mut-Arzt Heinrich Habig. Das System warf ihm vor, Hunderte gefälschte Impfatteste ausgestellt zu haben. Dafür wurde Habig in zwei getrennten Verfahren zu Haftstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten sowie 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. 16 Monate verbrachte der couragierte Arzt in Untersuchungshaft. Am 3. Juni dieses Jahres verwarf der Bundesgerichtshof die Revision gegen das zweite Urteil. Die lapidare Begründung des Bundesgerichtshofs lautet: „dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben“ hat, berichtet der Anwalt Wilfried Schmitz gegenüber reitschuster.de.

Ob der Corona-Held Heinrich Habig den Rest der hohen Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßen muss, hängt von der derzeitigen Haftfähigkeitsprüfung ab. Der Anwalt des Arztes zeigt sich vorsichtig optimistisch und erklärt: „Jeder wird sich sicherlich gut vorstellen können, dass die äußerst intensiven Belastungen dieses Strafverfahrens und die lange Zeit der Ungewissheit, wie die Revisionen beim BGH wohl ausgehen werden, an keinem Menschen folgenlos vorüber gehen.“

🎤Das Interview mit Heinrich Habig im Zuge der großen AUF1-Dokumentation „Corona-Helden - Wir vergessen Euch nicht!“ können Sie hier nachsehen: https://auf1.tv/corona-helden-wir-vergessen-euch-nicht/mut-arzt-heinrich-habig-zur-u-haft-man-wird-die-ganze-zeit-verschaukelt

📺 Hier geht es zur großen AUF1-Doku „Corona-Helden - Wir vergessen Euch nicht!“: https://auf1.tv/corona-helden-wir-vergessen-euch-nicht/doku-corona-helden-gejagt-gehetzt-geaechtet-wir-vergessen-euch-nicht
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Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
Lungenfacharzt Dr. Voshaar zur Corona-Aufarbeitung: "Für mich war das ein medizinischer Jahrhundertfehler." Aufgrund der anfänglichen jedoch wenig fundierten Empfehlung der WHO, Covid-19 Patienten frühzeitig zu intubieren, wurden Tausende zusätzliche Todesfälle verursacht. Ein ausführliches Gespräch über die Pandemiepolitik.
Artikel, Video und Podcast: https://blog.bastian-barucker.de/lungenfacharzt-voshaar-corona-aufarbeitung/
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Experten warnen, dass mittlerweile über 100 Studien zeigen, dass Covid-mRNA-„Impfstoffe“ eine tödliche globale Turbokrebs-Welle ausgelöst haben. Erst kürzlich hat TKP über eine Studie berichtet, die mRNA-Spritzen als Ursache für Turbokrebs bestätigt hat.

Tanaka et al war die erste Studie, die am 22. Juni 2022 publiziert wurde und nicht nur Zusammenhänge zwischen Covid-Spritzen und Krebs aufzeigt, sondern auch Wirkmechanismen aufklärte, also die Kausalität bewies und eine Heilmethode vorstellte. Das machte bereits der Titel klar: Huaier Effects on Functional Compensation with Destructive Ribosomal RNA Structure after Anti-SARS-CoV-2 mRNA Vaccination (Huaier-Effekte auf die funktionelle Kompensation der zerstörerischen Struktur der ribosomalen RNA nach Anti-SARS-CoV-2-mRNA-Impfung). Da steht, dass die Impfung die ribosomale DNA zerstört, man aber mit den Huaier-Pilzen Heilung erreichen kann. In den Ribosomen werden die Enzyme produziert, ohne die kein Leben möglich ist.

Im Jahr 2021 wies die Mainstream-Wissenschaft die Erkenntnis zurück, dass Covid-„Impfstoffe“ mit einem Anstieg von Krebserkrankungen in Verbindung stehen könnten. Doch nun, vier Jahre später, sehen sich Onkologen weltweit mit einer beunruhigenden Realität konfrontiert: einem dramatischen und unerklärlichen Anstieg aggressiver Krebserkrankungen, insbesondere bei jungen Menschen und kürzlich Geimpften.

In einer Serie von sechs Artikeln wies TKP-Gastautor Dr. Hans-Joachim Kremer nach, dass die Daten des US-Systems VAERS zur Meldung von Impf-Nebenwirkungen klare Signale für häufiges Auftreten von Turbokrebs zeigen. Darunter zu finden: Blutkrebs, Brustkrebs, Prostatakrebs, Lungenkrebs und Neoplasien, Magen-Darm-Krebs und Metastasen.


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29. Juni 2022 – 29. Juni 2025 – Drei Jahre danach – und noch immer kein Urteil. Dafür mehr Mut. Mehr Klarheit. Mehr Anführer.
Drei Jahre ist es heute her, dass ich verhaftet und für neun Monate in Untersuchungshaft genommen wurde – ohne Anklage, ohne Urteil. Ein Ereignis, das mein Leben verändert hat. Aber nicht gebrochen. Im Gegenteil.

Ich blicke zurück mit Dankbarkeit: für alle, die in dieser Zeit zu mir gehalten haben, für die unzähligen Zeichen der Unterstützung, für jedes offene Wort und jede still getragene Hoffnung. Vor allem aber blicke ich nach vorn – mit Klarheit, innerer Ruhe und dem unerschütterlichen Vertrauen, dass Wahrheit ihren Weg findet.

Der Versuch, mich zum Schweigen zu bringen, hat das Gegenteil bewirkt. Wir haben in dieser Zeit nicht aufgegeben, sondern weiter aufgebaut: Netzwerke der Selbstermächtigung, digitale Alternativen, neue Formen der Zusammenarbeit.

Kompletten Beitrag lesen:
https://michael-ballweg.de/juni-2022-29-juni-2025-drei-jahre-danach-und-noch-immer-kein-urteil-dafur-mehr-mut-mehr-klarheit-mehr-anfuhrer/
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