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Archiv von Impfopfern und Impfschäden
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Neue wissenschaftliche Veröffentlicheungen zeigen 18 Wege auf, wie mRNA Injektionen Krebs erzeugen können. https://lepointcritique.fr/2025/06/19/vaccins-arnm-anti-covid-peuvent-induire-cancer-de-17-manieres-distinctes-selon-plus-de-100-etudes/

Zahlreiche Menschen berichten nach COVID-19-mRNA-Impfung von plötzlich auftretenden oder stark beschleunigten Krebserkrankungen. Was für viele anfangs als zufällig erschien, wird zunehmend durch wissenschaftliche Studien gestützt: Über 100 Publikationen beschreiben konkrete Mechanismen, wie mRNA-Impfstoffe Krebsprozesse auslösen oder verstärken könnten.

Zwei Übersichtsartikel – veröffentlicht auf Le Point Critique (2025) und für das deutsche Publikum von Dr. Bine’s Substack (2025) zusammengefasst – systematisieren diese Mechanismen. Für Betroffene ist dies mehr als wissenschaftliche Theorie: Es bedeutet, dass ihre Erfahrung kein Einzelfall ist – und dass juristisch eine Produkthaftung/Arzneimittelhaftung greift, sofern die medizinische Plausibilität durch den Stand der Wissenschaft gestützt wird. Genau vor dem Hintergrund sind die wissenschaftlichen Publikationen so von Bedeutung, weil es stets um die aktuellen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft geht.

Medizinischer Kernbefund: 18 Mechanismen der Krebsförderung durch mRNA-Impfstoffe
Die im Artikel dokumentierten Mechanismen reichen von:

-p53/BRCA-Suppression (Zhou, 2021),
https://nature.com/articles/s41419-022-05408-1

-DNA-Reparaturhemmung (Zhang, 2021),
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8538446/

-Interferon-Signalweg-Inhibition (Arunachalam, 2021),
https://frontiersin.org/journals/immunology/articles/10.3389/fimmu.2021.656700/full

-chronischer Entzündung und T-Zell-Erschöpfung (Wherry, 2015), https://nature.com/articles/nri3862

- bis hin zu epigenetischer Onkogenaktivierung (Pardi, 2018) https://nature.com/articles/nrd.2017.243

Der vollständige Mechanismenkatalog wurde bereits aufgeschlüsselt und kann als Beweisstruktur nun in gerichtliche Verfahren für Krebserkrankte eingeführt werden.

Wichtig: Es handelt sich nicht um absolute Beweise, sondern um wissenschaftlich abgesicherte, plausible Ketten, die die grundsätzliche Eignung des Stoffs derartige Schäden zu verursachen plausibel machen.


https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1939037595645645192

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Seit „Covid-19“ sollte jedem klar sein, dass man jedes noch so kolossale Verbrechen ungestraft vor den Augen der westlichen Bevölkerungen begehen kann. Zerstörung der Lebensgrundlagen, Wahlbetrug, Unterstützung von Völkermord und kriegerische Überfälle auf andere Staaten.

Nicht einmal die für alle sichtbare Verdunkelung der Sonne mit Gewölk durch Aerosole aus Düsentriebwerken will die Mehrheit bemerken. Beweise für Verbrechen und Täter verpuffen folgenlos. Man muss nichts mehr verstecken. Kaskaden von Martinshörnern mehrfach täglich, ein Bestatterboom in den teuersten Geschäftslagen und eine Krebsepidemie junger Menschen lösen keine Gefühlsregung mehr aus. Teilnahmslosigkeit ist zum Lebensgefühl von Jung und Alt geworden. Außer der eigenen Befindlichkeit zählt nichts mehr. Die Militarisierung der Polizei aus Angst vor Unruhen hätte man sich sparen können. Öffentliche Empörung ist nicht mehr angesagt. Seit vielen Jahren ist Coolness die oberste Tugend. So konnte schon „Covid-19“ nirgends länger als im Abendland geglaubt werden.


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Egal welche Lüge sie Euch auftischen werden, nichts davon ist die Wahrheit.

Lang erwarteter WHO-Bericht zum Pandemie-Ursprung veröffentlicht – China verschweigt weiter Informationen


Nach mehreren Jahren der Untersuchung legte nun die WHO einen Bericht zum Ursprung der Corona-Pandemie vor. Allerdings, so wird angegeben, kann kein abschließendes Ergebnis bekannt gegeben werden, weil China immer noch wichtige Informationen verschweigt.
„So wie die Dinge stehen, müssen alle Hypothesen auf den Tisch kommen, einschließlich dass es zu zoonotischen Übertragungen und Laborlecks [gekommen sein könnte]“, sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus bei einer Pressekonferenz nach der Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts zur Herkunft der Corona-Pandemie.
Ein im November 2021 vom Generaldirektor eingesetztes 27-köpfiges Expertengremium hat am vergangenen Freitag, 27. Juni, seinen lang erwarteten Bericht veröffentlicht.
Darin fordert die Scientific Advisory Group for the Origins of Novel Pathogens (SAGO) auf der Suche nach der Quelle von SARS-CoV-2 die „Regierungen – insbesondere jene, in denen die ersten Fälle beim Menschen bestätigt wurden“, zum offenen Informationsaustausch auf.
Welche Informationen verheimlicht China?
Denn das Expertengremium erklärt, es könne ohne die von China bislang zurückgehaltenen Informationen keine abschließende Aussage über den Ursprung der COVID-19-Pandemie treffen.

Dem Bericht zufolge seien unter anderem die folgenden Daten von Peking angefordert worden:
– über 500 Sequenzen von COVID-19-Patienten im Frühstadium,

– detailliertere Informationen über Tiere, die auf den Nassmärkten in Wuhan verkauft wurden,

– Informationen über die Labore in Wuhan, darunter auch die Gesundheitsakten des Personals,

– Informationen zur Biosicherheit des Wuhan Institut of Virology und

– Informationen zur Biosicherheit des Labors der China CDC (Chinesisches Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention) in Wuhan.

„Angesichts dessen war SAGO nicht in der Lage, den Weg der menschlichen Infektion angemessen zu beurteilen“, hieß es weiter.
Aufgrund der verfügbaren und geprüften Beweise geht man derzeit davon aus, dass es eine „zoonotische Übertragung von SARS-CoV-2 auf die menschliche Bevölkerung“ gegeben habe, „entweder direkt von Fledermäusen oder über einen Zwischenwirt“. Doch hier können ohne die fehlenden Informationen keine Schlussfolgerungen getroffen werden, wann und wo dies geschehen sein könnte.


USA sehen Laborleck als „wahrscheinlichsten Ursprung“ an
Im Januar dieses Jahres erklärte die CIA, sie gehe davon aus, dass die COVID-19-Pandemie „eher“ aus einem Labor stamme, und schloss sich damit den früheren Schlussfolgerungen des FBI und des US-Energieministeriums an.
Im April unterstützte die Trump-Regierung offiziell die Labor-Theorie, indem sie eine COVID-19-Website des Weißen Hauses dahingehend änderte, dass nun ein Labor als „der wahrscheinlichste Ursprung von COVID-19“ bezeichnet wurde.
Ein US-Bezirksgericht in Missouri verhängte kürzlich eine Strafzahlung in Höhe von 24 Milliarden US-Dollar gegen die Kommunistische Partei Chinas „wegen der Auslösung der COVID-19-Pandemie“.

https://archive.ph/EUhi9


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
Ehemalige Beraterin von New Yorker Gouverneuren nun auch wegen Maskendeals angeklagt

Ein chinesisches Paar in den USA steht unter Verdacht, während der Pandemie öffentliche Aufträge manipuliert zu haben, um sich zu bereichern. Zudem soll Linda Sun für das chinesische Regime gearbeitet haben – und zwar in hochrangiger politischer Position in den USA.

Eine ehemalige ranghohe Beamtin des Bundesstaates New York sieht sich neuen Betrugsvorwürfen ausgesetzt. Das geht aus einer ergänzenden Anklageschrift hervor, die am 26. Juni vom Gericht des östlichen Bezirks von New York veröffentlicht wurde. Zuvor war die Frau bereits beschuldigt worden, als Agentin der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gearbeitet zu haben.
Chinesisches Paar unter Verdacht
Linda Sun hatte mehrere hochrangige Positionen unter der Gouverneurin Kathy Hochul und Ex-Gouverneur Andrew Cuomo, beide von der Demokratischen Partei, inne.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann Chris Hu (40) wird Sun (41) beschuldigt, während der COVID-19-Pandemie lukrative Staatsaufträge an Unternehmen vergeben zu haben, die mit ihrer Familie in Verbindung stehen.




👉 Hier geht es zum Artikel von Jing Wang, Steffen Munter!


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Forwarded from KOPP Report
❌🇩🇪 Sterbeüberschuss in Deutschland seit drei Jahren auf Rekordhöhe

Zum dritten Mal in Folge starben in einem Jahr über 300.000 Menschen mehr als geboren wurden / Forscher verweisen auf demografische Entwicklung / Studien: Geburtenrückgang und hohe Sterberate könnten mit Corona-Impfungen zusammenhängen

👉🏻 Laut Statistischem Bundesamt starben im vergangenen Jahr hierzulande rund 330.000 mehr Menschen als geboren wurden.

Solch hohe Sterbeüberschüsse hat es zuvor laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes in der Bundesrepublik noch nie gegeben...

➡️ Link zum Artikel
Der nächste Such eine weitere Lüge zu verbreiten.


Corona-Pandemie: War doch ein Laborunfall der Auslöser?

Die Debatte um den Ursprung der Pandemie lebt neu auf. Viele fragen sich jetzt: Woher kommt Corona wirklich? Immer mehr Hinweise stützen die Labor-Theorie – was ist dran?


Quelle

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
Die Gedanken sind NOCH frei.
Also macht euch bitte alle selber Gedanken über diese gerichtliche Entscheidung.
-im Namen des Volkes-

#IhrHabtMitgemacht

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Bewährung für Richter, der Maskenpflicht aufhob


Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten ihn. Amtsrichter Siegfried Dettmar wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt ist sein juristischer Kampf endgültig vorbei.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Beschwerde von Siegfried Dettmar abgewiesen. Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen – ohne dafür zuständig zu sein. Jetzt scheiterte er auch in letzter Instanz.

Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.

Nach einer Klage von Doreen B. aus Weimar, deren Kinder (8, 14) angeblich wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit gelitten hatten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Richter überschritt seine Befugnisse
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung.

Begründung: Dettmar war für das Verfahren gar nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die Richter dort warfen Dettmar vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben. Unter anderem habe er sich schon vorab Gutachter ausgesucht, die in seinem Sinne urteilen würden.

Letzte Niederlage vor dem höchsten Gericht


Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Doch Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dort kassierte er nun die letzte Schlappe. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).

https://archive.ph/vD5yR


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Bundesverfassungsgericht bestätigt das Urteil gegen Richter Dettmar

Das ist absurd: Richter Dettmar, dessen Intention es war, Kinder vor der Maskenquälerei zu schützen, wurde von drei Instanzen wegen Rechtsbeugung zu einer mehrjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Und das, obwohl selbst der ehemalige Direktor des Instituts für Virologie der Charité in Berlin, Prof. Dr. Krüger, vor wenigen Wochen im sächsischen Untersuchungsausschuss diesen Frevel an den Kindern anklagte.

Deshalb ist es noch absurder, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde des Richters Dettmar gegen diese Urteile mit einem einzigen lapidaren Satz nicht zur Entscheidung annimmt: „Einen solchen Verstoß gegen das Willkürverbot zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht schlüssig auf.“ Dabei ist es die Aufgabe des BVerfG, Bürger vor der Willkür staatlicher Gerichte zu schützen. Und dass die Maskenpflicht für Kinder keinerlei Zweck erfüllte und sie im Gegenteil noch an der Gesundheit beschädigen konnte, ist mittlerweile wohl auch in die letzte Amtsstube vorgedrungen.

Der eigentliche rechtsstaatliche Skandal ist allerdings in Art. 93d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes selbst angelegt. Denn dort steht es: „Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.“ Man kann also nicht einmal feststellen, ob der von Richter Dettmar behauptete Verstoß gegen das Willkürverbot, das er in seiner Verurteilung durch den Bundesgerichtshof sieht, überhaupt vom BVerfG geprüft wurde oder welche Maßstäbe das BVerfG bei seiner Prüfung angesetzt hat. Transparenz sieht jedenfalls anders aus.

Die Sache hat indes auch noch einen politischen Hintergrund. Wir alle wissen, dass Anwälte, die Menschen vertreten, die mit ihren Ansichten und Handlungen von der Linie der Regierung abgewichen sind, immer wieder in ihre Schranken verwiesen wurden. Deshalb taucht auch hier unwillkürlich die Frage auf, ob das BVerfG die Gelegenheit nutze, auch dem Anwalt von Richter Dettmar, einem der renommiertesten und bekanntesten Strafverteidiger dieses Landes, Dr. jur. h.c. Gerhard Strate, sozusagen im Vorbeigehen einen schmachvollen Abgang zu bereiten. In diesen politisch stürmischen Zeiten ist alles denkbar und nichts mehr auszuschließen.

Die Verfassungsbeschwerde lässt sich hier einsehen.
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Forwarded from Martin Sichert Infokanal
💥 Corona aus dem Labor? Bundesregierung mauert!

Die Bundesregierung verweigert weiterhin vehement die Aufklärung über den Ursprung des Coronavirus.

Die AfD wollte wissen, was die Bundesregierung über den Laborursprung von SARS-CoV-2 weiß – doch statt Antworten gab’s nur Schweigen. Mehr als 90 Prozent der Fragen der AfD-Fraktion bleiben unbeantwortet.

Besonders brisant: Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass deutsche Wissenschaftler wie Prof. Dr. Christian Drosten oder RKI-Präsident Schaade mit der Prüfung geheimer BND-Daten beauftragt wurden, verweigert aber jede Auskunft dazu. Wie kann es sein, dass in einer Demokratie solche Vorgänge nicht einmal gegenüber dem Parlament offengelegt werden?

👉 Wenn es nichts zu verbergen gäbe, würde man nicht alles geheim halten. Die Bürger haben ein Recht auf Aufklärung!

Meine Pressemitteilung dazu gibt es hier.

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Martin Sichert. Unzensiert. Jetzt abonnieren!       
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Sonderermittlerin Sudhof
Masken-Affäre: Ungeschwärzter Bericht belastet Spahn und zeigt Milliarden-Chance




Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit den Schwärzungen im sogenannten Sudhof-Bericht, der die Maskenbeschaffung durch den Bund zu Beginn der Corona-Pandemie untersucht hat, offenbar den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schützen wollen.
Das geht aus dem Vergleich der geschwärzten Variante des Berichts der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) mit dem ungeschwärzten Original hervor, das "Süddeutscher Zeitung", "NDR" und "WDR" vorliegt.

Den geschwärzten Bericht hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der vergangenen Woche an den Haushaltsausschuss des Bundestags übergeben. Als Grund für die Schwärzungen wurde angegeben, dass damit Persönlichkeitsrechte sowie Dienst- und Firmengeheimnisse geschützt und Prozessrisiken für den Bund gemindert werden sollten. Doch in den Fußnoten wurden fast durchgängig auch jene Belegstellen unkenntlich gemacht, die zeigen, wie sehr Spahn persönlich in Beschaffungsentscheidungen eingebunden war und wie deutlich er vor den Risiken seiner Entscheidungen gewarnt wurde. Insgesamt verbergen sich hinter den geschwärzten Passagen zwölf Mails von oder an Jens Spahn sowie mehrere Leitungsvorlagen an den Minister, die belegen, dass Bedenken und Warnungen seinen Schreibtisch oder sein Mailpostfach zumindest erreicht haben.

Sudhof-Bericht könnte Bund womöglich vor Milliardensumme bewahren
Zudem zeigt das ungeschwärzte Original, dass der Sudhof-Bericht den Bund womöglich vor der Zahlung einer Milliardensumme bewahren könnte. Denn kurz nachdem der Bericht dem BMG im Januar 2025 vorgelegt wurde, änderte das Ministerium seine Strategie in den zahlreichen Prozessen, die es derzeit gegen Maskenhändler führt, die aufgrund nicht abgenommener Masken gegen den Bund klagen. Die geänderte Strategie führte im Mai erstmal zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten des Bundes.

Demnach muss der Bund einem Händler, der auf zwölf Millionen Euro Schadenersatz klagte, nur 258 000 Euro zahlen. Sollte sich dieses Urteil in den weiteren anhängigen Verfahren durchsetzen, könnte Sudhof dem Bund den Weg zu einer Milliardenersparnis bereitet haben.


https://archive.is/WMPNg

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💥BERICHTERSTATTUNG ZUR MASKENAFFÄIRE UM SPAHN💥

Aus den geschwärzten Seiten geht hervor: 749 Millionen Euro zahlte Spahns Ministerium an Emix – im Schnitt 5,58 Euro pro FFP2-Maske. Teilweise kassierte Emix sogar bis zu sieben Euro pro Stück, obwohl Masken auf dem Markt längst für einen Euro zu haben waren. Brisant: Trotz massiver Mängel, die der TÜV Nord bei fast der Hälfte der Masken feststellte, zahlte der Bund anstandslos.

🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪
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... und nicht vergessen nach dem 19.07. übernimmt die WHO das P(l)andemieregime auch in Deutschland!

WHO erwartet Sommerwelle: Corona-Variante „Stratus“ breitet sich weltweit aus

Die WHO nimmt die Corona-Variante „Stratus“ unter Beobachtung. Die Weltweite Verbreitung nimmt zu. Heiserkeit gilt als häufigstes Symptom.

Genf – Eine neue Variante des Coronavirus, offiziell als XFG oder umgangssprachlich als „Stratus“ bezeichnet, steht aktuell unter genauer Beobachtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Laut dem Bericht der WHO vom 25. Juni 2025 breitet sich diese Variante global rasch aus, wobei das Risiko für die öffentliche Gesundheit jedoch als niedrig eingeschätzt wird.

Die WHO meldete am 22. Juni 2025 bereits 1648 XFG-Sequenzen aus insgesamt 38 Ländern, was 22,7 Prozent aller weltweit verfügbaren Corona-Sequenzen entspricht. Innerhalb von vier Wochen stieg der Anteil der Variante dramatisch an: In Woche 19 lag dieser noch bei lediglich 7,4 Prozent. Besonders stark betroffen ist die Südostasien-Region, in der sich der Anteil von XFG von 17,3 Prozent auf 68,7 Prozent vervielfachte. Auch in Europa und Amerika verzeichnete die WHO deutliche Steigerungen auf 16,7 Prozent beziehungsweise 26,5 Prozent.

Neue Corona-Variante „Stratus“ im Fokus der WHO: Spike-Mutationen stärken Immunflucht

Die Corona-Variante XFG ist eine Rekombination der Viruslinien LF.7 und LP.8.1.2, erstmals entdeckt im Januar 2025. Die WHO hebt hervor, dass diese Variante spezifische Mutationen im Spike-Protein aufweist, insbesondere an den Aminosäuren 478 und 487. Diese Veränderungen erhöhen die Fähigkeit der Variante, Antikörpern auszuweichen. Labortests ergaben, dass XFG im Vergleich zur Variante LP.8.1.1 eine 1,9-fach geringere Neutralisation durch Antikörper zeigt. Dennoch bewertet die WHO diese Immunflucht als nur marginal höher im Vergleich zu anderen Varianten.

Ein bekanntes klinisches Merkmal der XFG-Variante ist Heiserkeit. Laut WHO-Bericht deutet jedoch nichts darauf hin, dass die Variante schwerere Krankheitsverläufe verursacht als bisherige Varianten. Außerdem wurden bisher keine erhöhten Zahlen bei Intensivstationseinweisungen oder Todesfällen beobachtet. Die WHO geht davon aus, dass die aktuell zugelassenen COVID-19-Impfstoffe weiterhin wirksam gegen symptomatische und schwere Erkrankungen durch die XFG-Variante sind. Studien an Mäusen bestätigten, dass Impfungen mit monovalenten KP.2- oder LP.8.1-mRNA-Impfstoffen weiterhin neutralisierende Antikörper gegen XFG hervorrufen.


https://archive.ph/z4mSY

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Forwarded from Media Guerilla Berlin
Sudhof-Bericht-ungeschwärzt.pdf
20.8 MB
Der ungeschwärzte Sudhof-Bericht über die Maskenbeschaffung bestätigt nur das, was ohnehin schon alle wussten. Die CDU / CSU ist die korrupteste Partei Deutschlands. Alles läuft wie immer. Es werden völlig überteuerte Deals "ausgehandelt" und Bonzen-Clans schieben sich anschließend die "Provisionen" zu.

749 Millionen Euro zahlte Spahns Ministerium an die Schweizer Firma Emix – im Schnitt 5,58 Euro pro FFP2-Maske. Teilweise kassierte Emix sogar bis zu 7 Euro pro Stück, obwohl Masken auf dem Markt längst für einen Euro zu haben waren. Trotz massiver Mängel, die der TÜV Nord bei fast der Hälfte der Masken feststellte, zahlte der Bund anstandslos. Vermittelt wurde der Deal über die Europa-Abgeordnete und Strauß-Enkelin Monika Hohlmeyer. Andrea Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Ministers und Generalsekretärs Gerold Tandler, wurden dafür 48 Millionen "Provision" zugeschustert und genauso kriminell lief das wohl auch bei anderen beteiligten Firmen.
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Forwarded from Media Guerilla Berlin
Media Guerilla Berlin
Sudhof-Bericht-ungeschwärzt.pdf
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Die beiden von Frag den Staat geschwärzten Namen aus dem Verteidigungsministerium Antje Ott und Christine Dechmann im "ungeschwärzten Bericht" hat die Tagesschau gerade aus Versehen auch noch geleakt. Woher haben die eigentlich den ungeschwärzten Bericht? Von Frag den Staat kann er ja offensichtlich wohl nicht sein.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-masken-sudhof-bericht-100.html
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UNFASSBARER UNFUG VOR DEM AMTSGERICHT SCHWEINFURT - Teil 1

Liebe Community,

Stellen wir uns einmal vor, der den folgende (rein hypothetische) Fall habe sich in einem unbekannten Land vor gar nicht allzu langer Zeit zugetragen:

Das Parlament des Landes X verabschiedet ein „Gesetz über Eigenschaften und Funktionsweise des menschlichen Körpers“. § 22a Abs. 2 dieses Gesetzes lautet wie folgt:

„Die Farbe des menschlichen Blutes ist grün.“

Patient P erscheint eines Tages in der Praxis der Ärztin A und bittet um eine Bescheinigung, dass sein Blut rot ist. A entnimmt Blut aus der Fingerkuppe und überzeugt sich mit ihren eigenen Augen davon, dass das Blut des P wirklich rot ist. Sie stellt daraufhin das gewünschte Attest aus.

Das Attest gerät in der Folgezeit in die Hände der Staatsanwaltschaft, die sofort wegen Ausstellung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses ermittelt. Es kommt zur Anklage gegen die Ärztin A. Die Verteidigung der A beantragt die Vernehmung des P zum Beweis der Tatsache, dass dessen Blut tatsächlich rot ist. P hat A zuvor von ihrer Schweigepflicht entbunden und seine Bereitschaft erklärt, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und sich im Beisein von Richter und Staatsanwalt Blut entnehmen zu lassen, auf dass sich alle von der roten Farbe seines Blutes überzeugen können.

Das Gericht lehnt den Beweisantrag ab und verurteilt A wegen Ausstellung eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gericht habe dem Beweisantrag der Verteidigung nicht nachzugehen brauchen, da die unter Beweis gestellte Tatsache zugunsten der Angeklagten (A) als wahr unterstellt werden könne. Dem Gericht sei durchaus bekannt, dass das menschliche Blut rot sei. Trotzdem sei das von A zugunsten P ausgestellte ärztliche Zeugnis unrichtig. Denn der Gesetzgeber habe nun einmal verordnet, dass das menschliche Blut grün sei. Dem Leser des Attests werde daher der unrichtige Eindruck vermittelt, dass es für dieses Attest eine gesetzliche Grundlage gebe.

Jeder, der diesen Text bis hierhin gelesen hat, wird sich denken: Was für ein absurder Blödsinn!

Aber nein – genau so ein Fall ist am 22.5.2025 tatsächlich passiert. In Deutschland. Vor dem Amtsgericht Schweinfurt (als Aktenzeichen wurde mir übermittelt: 1 Js 8016/22). Was um Himmels willen war da passiert? Ein glaubhafter Prozessbericht, der hier abrufbar ist,
t.me/infokanalimpfungen
schildert den Fall wie folgt:

Die angeklagte Ärztin hatte in insgesamt 294 Fällen ihren Patienten Nachweise über eine Genesung von COVID-19 ausgestellt – aufgrund von Antikörper- oder T-Zell-Tests. Sie wurde für eben diese 294 Atteste jeweils wegen Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Sie habe zwar nichts medizinisch Falsches bescheinigt. Aber sie habe den unrichtigen Eindruck erweckt, dass es für ihre Atteste eine gesetzliche Grundlage gebe.

Denn § 22a Abs. 2 IfSG lautet wie folgt:

„Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (…), wenn (…) die vorherige Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesen wurde (…)“

Der Gesetzgeber hat damit GEEIGNETE Methoden des Nachweises einer Genesung für UNZULÄSSIG und stattdessen eine UNGEEIGNETE, weil massiv fehleranfällige Methode für ALLEIN ZULÄSSIG erklärt. Und die angeklagte Ärztin hatte allein das „Verbrechen“ begangen, diesen Unfug nicht mitzumachen, sondern sich auf dasjenige zu verlassen, was sie einmal über humorale und zelluläre Immunität gelernt hatte. Fachlich korrekte Diagnostik wird bestraft, fachlich unzureichende Diagnostik prämiert. Absolut verkehrte Welt.

Und es kommt noch schlimmer. § 22a Abs. 2 IfSG steht erst seit dem 19.3.2022 im Gesetz. Die meisten Atteste, auf die die Anklage gestützt war, waren vorher ausgestellt worden. Das AG Schweinfurt hat sich daher auch noch über das Verbot rückwirkender Bestrafung (Art. 103 Abs. 2 GG) hinweggesetzt.
(weiter 👇 Teil 2)
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UNFASSBARER UNFUG VOR DEM AMTSGERICHT SCHWEINFURT - Teil 2
(Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Es ist beschämend, wie § 278 StGB, jene Vorschrift also, die das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse unter Strafe stellt, dazu missbraucht wird, kritische Ärzte einzuschüchtern, mundtot zu machen und in letzter Konsequenz existentiell zu ruinieren. Die Ärztin soll nach dem Willen des AG Schweinfurt 15 Monate in Haft – wenn auch auf Bewährung. Allein dafür, dass sie als Ärztin ihrem Gewissen und ihrer medizinischen Sachkunde gefolgt ist.

Das Urteil ist – zum Glück – noch nicht rechtskräftig. Auf das Berufungsverfahren darf man gespannt sein.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Medienkolumne
Wie die Corona-Berichterstattung mein Bild vom Journalismus erschütterte


Das Wort Corona beherrschte für mehr als drei Jahre die Welt – auch mithilfe der Medien. Für unsere Autorin verloren diese damals ihren Anspruch als Vierte Gewalt.
Vielleicht denken jetzt viele: Ach, nicht schon wieder Corona! Wir sind froh, dass es vorbei ist. Ja, das bin ich auch, wenn es denn wirklich vorbei wäre. Aber wir müssen dringend reden, ohne Schaum vor dem Mund, ohne gegenseitige Verurteilung, ohne Einordnung des Gegenübers in irgendeine Schublade.

Denn das, was 2020 und in den Jahren danach geschehen ist, darf es so nicht wieder geben. Und deshalb müssen gerade wir Journalisten dringend unser Selbstverständnis als querdenkende Infragesteller, meinungsoffene Wahrheitssucher und unerschrockene Kritiker wiederfinden.Ich erinnere mich an ein Gespräch mit meinem damals 13-jährigen Sohn Anfang Februar 2020. Er erzählte von einem Virus aus China, das um die Welt ging, und dass vielleicht bald die Schulen geschlossen werden könnten.

Natürlich hatte ich von diesem Virus gehört und gelesen. Aber bei dieser angekündigten Wunschvorstellung eines Pubertierenden, der seine Zeit natürlich lieber auf dem Fußballplatz oder vor dem Computer als im Klassenraum verbrachte, konnte ich nur milde lächeln. Nie hätte ich für möglich gehalten, was dann passierte. Und es war außerhalb meiner Vorstellungskraft, dass ein Großteil der Journalisten gerade in solch einer Krise seine wichtigste Aufgabe ad acta legen würde – seine Verantwortung als Vierte Gewalt wahrzunehmen

Der Sender knickte schon wenig später ein


Doch spätestens nach der mehr als fragwürdigen Risikohochstufung der Pandemie durch das RKI am 17. März 2020 war der Damm gebrochen, und die Corona-Lawine ergoss sich ungehemmt in unser aller Leben. Panik machte sich breit. Aber ich war gewappnet. Und zwar durch ein Interview, das die Virologin Karin Mölling am 14. März – kurz vor Beginn des ersten Lockdowns – im Wissenschaftsmagazin „Die Profis“ auf radioeins vom RBB gab.
(Transparenzhinweis: Ich habe selbst 14 Jahre lang die Redaktion dieser Sendung betreut.) Im Mai 2020 sollte ihr Buch „Viren – Supermacht des Lebens“ herauskommen. Sie schilderte in dem Gespräch, dass sie das Händeschütteln wegen der allgemeinen großen Ansteckungsgefahr schon lange gern abgeschafft hätte. Aber sie betonte auch, dass Sars-CoV-2 keine massenhaft tödliche Gefahr sei und jetzt vor allem Panik verhindert werden müsse.

Damit hatte radioeins genau das getan, was die Pflicht guter Journalisten und erst recht des ÖRR ist – eine andere Stimme hörbar machen, ein Gegengewicht zur Schlagzeilen-Journaille herstellen. Doch statt darauf stolz zu sein und erhobenen Hauptes zu diesem journalistischen Grundprinzip zu stehen, knickte der Sender schon wenig später ein. Damals wurde noch nicht depubliziert, wie das heutzutage auch beim ÖRR üblich ist. Aber es gab eine Klarstellung, in der radioeins die Aussagen der Virologin „einordnete“ und sich dafür entschuldigte, dass der Eindruck einer Verharmlosung von Corona entstanden sein könnte.


https://archive.ph/Im5Qh


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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