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Forwarded from 💡Samuel Eckert💡
#Verfassung #Klage #Infektionsschutzgesetz
⚖️ Klage in Karlsruhe: Gesetzgeber darf menschliches Leben nicht anhand Modellrechnungen diktieren

Endlich wird gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage erhoben.
Neben der Verfassungsbeschwerde wurde ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt.
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@SamuelEckert - samueleckert.net
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbricht am 19.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Gerichtstermin am 19.12.2023 vor dem Landgericht in Frankenthal"


Heute habe wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal wahrgenommen. Es ging um eine bei der Impfung sportliche 40jährige Klägerin, die keinerlei aber auch gar keine Vorerkrankungen hatte. Sie begehrt nun nach zwei BioNTech Impfungen Schadenersatz für eine arterielle Lungenembolie, die ihr fast das Leben gekostet hätte, sowie ein nunmehr defektes Immunsystem, das keinerlei Viren mehr detektieren kann.

Das Gericht erörterte zunächst rechtliche Themen vor der anwesenden Presse (SWR, SAT1 und örtliche Zeitungen). Anders als üblich kam es zu längeren Wortgefechten.

Der Vorsitzende in fortgeschrittenem Alter und sichtlich gesundheitlich angeschlagen (dermatologische Problematik, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen). Er führte so gut er es konnte sachlich durch das Verfahren. Die beiden Beisitzer waren junge Richter. Meine persönliche Wahrnehmung war daher auch, dass die beiden jungen Richter die Kammer zugunsten der Pharmaindustrie im Griff hatten, während der Vorsitzende durchaus den Argumenten der Klägerin aufgeschlossen erschien aber ob der Übermacht in der Kammer keine Lust auf Auseinandersetzungen hatte. Der Eindruck mag aber auch getäuscht haben.

Sodann wurde die Klägerin rudimentär angehört und die beiden jungen Beisitzer stellten nur Fragen, die BioNTech zu dienen bestimmt waren, während der Vorsitzende es neutral hielt, woraus ich auch einen Teil meiner Beobachtungen ableite.

Die Kammer vertrat anders als viele Heilbehandlungskammern die Rechtsansicht, dass der Beweisantritt die Patientenakten der Ärzte über die Kammer als Urkundenbeweis beizuziehen nicht zulässig sei. Vielmehr sei es Aufgabe der Anwälte diese als erweiterten Parteivortrag zu besorgen (dafür die Mandanten zahlen lassen) und dann vorzutragen, auf dass dieses Beweismittel dann keines mehr ist, sondern im Parteivortrag verharrt. (Anders LG Ellwangen, LG Köln, LG Münster u.a.).

Auf den Hinweis der Kammer beantragte ich dann Schriftsatznachlass und die Gegenseite beantragte sodann auch Schriftsatznachlass für einen Schriftsatz, der der Gegenseite eine Woche vor dem Termin zuging.

So dann wurde mit den Anträgen streitig verhandelt.

Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und gewährte sodann der Beklagten eine weiträumige Schriftsatzfrist und lehnte die Schriftsatzfrist der Klägerin ab, worauf ich dann die Verletzung rechtlichen Gehörs zu Protokoll rügte.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 20.02.2024.

Bei den beiden Jungrichtern ist relativ offenkundig, dass sie auch Exekutiventscheidungen nicht hinterfragen werden.

#Frankenthal #Impfschaden #Klage #Impfung #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #Sideeffects #Vakzinatie #Gerichtverhandlung #postvac"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1737146757077725656?s=20
Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 20.06.2024 auf Twitter/X:

"Thema heute: „25Jähriger schwer verletzt nach modRNA BioNTech -Impfungen - Verhandlung heute vor dem Landgericht Passau“

Wir haben heute, den 20.06.2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Passau wahrgenommen.

Es ging um einen jungen Mann, der gerne früher Motorrad fuhr, Ausflüge machte und zu Hause fleißig gerne zur Hand ging.

Seit seinen drei Impfungen mit BioNTech kann der Kläger nichts mehr wie früher. Er fällt laufend in seinem Betrieb als Arbeitskraft aus und die Krankschreibungen häufen sich. Er kann selbstständig auch kein Auto mehr fahren und muss vom Vater gebracht werden. Jede Arbeit erschöpft unglaublich und führt zu weiteren Liegezeiten. Es bestehen multiple Schäden, die dazu führten, dass der Kläger heute nicht im Verhandlungstermin aus gesundheitlichen Gründen teilnehmen konnte.

Im Termin wurde die Krankengeschichte kursorisch über einen Überblick in die Krankenversicherungsakte noch einmal vergegenwärtigt. Die Frau Vorsitzende legte vor allen eben darauf Wert zu wissen, welche Vorerkrankungen es bei dem 25-jährigen gab.

Wir erklärten, dass er sich schon einmal den Zeh gebrochen habe und ansonsten auch schon eine Erkältung mal hatte.

Die Gegenseite warf ein, dass auch Bluthochdruck vor den Impfung bestanden habe, was wir verneint haben. Das kam erst nach der Impfung.

Der Kläger wurde mit Comirnaty geimpft . Seine Chargen waren ACB4447 und ACB9148.

In der Umgebung von Passau haben es Impfgeschädigte besonders schwer, da dort viele Ärzte überhaupt nicht die Neigung haben, ein Zusammenhang zur Impfung sehen zu wollen. Hier scheint eine Ergebnis - offene Analyse nicht gewünscht zu sein, da apriori und ungeprüft ausgeschlossen wird, dass die Impfung damit etwas zu tun hat. Mit dieser Einstellung von Ärzten haben Geschädigte laufend zu kämpfen, so dass auch die Suche nach Ärzten, die bereit sind, sich der Angelegenheit anzunehmen, schwer zu finden sind.

Im Termin wurde streitig verhandelt. Den Termin zur Verkündung einer Entscheidung hatte das Landgericht Passau auf den 18. Juli 2024 bestimmt.

Als Anhang fügen wir eine typische Erläuterung eines Impfgeschädigten bei, die ich gleichlaufend hunderte Male bereits analog von unseren Mandanten gehört habe. Er passt gut zum Termin heute, damit die Nichtbetroffenen mal eine Idee vom Leid bekommen. Es gibt nur wenig Geschädigte, die sich in die Öffentlichkeit trauen. Deshalb herzlichen Dank für den öffentlichen Beitrag.

Das liegt daran begründet, dass die öffentliche Berichterstattung in der Mainstream-Presse, die ersten Geschädigten, die vor Gerichten klagten, im Nachgang zu den mündlichen Verhandlungen regelrecht öffentlich zur Schau gestellt haben und mit sog. Experten der Pharmalobby ins Lächerliche zogen. Geschädigte haben keine Lobby bei der öffentlichen Berichterstattung, da diese sich ausschließlich auf die Förderung der Pharmaindustrie staatskonform ausgerichtet ist. So wundert es auch nicht, dass erhebliche Mängel der Herstellung und Entwicklung, DNA, Verunreinigung, die Verwendung von SV40 Gensequenzen bei der Produktion von BioNTech in der öffentlichen Berichterstattung nicht vorkommt. Die Änderung des genehmigten Produktionsprozesses (process2) wird auch vertuscht.
Dort wird nach wie vor trotz der frei geklagten RKI Files, trotz der inzwischen zu Tage getretenen offenkundigen gesundheitlichen Schäden infolge der Impfung, trotz der Rücknahme der Duldungspflicht bei der Bundeswehr für die modRNA Impfstoffe weiterhin die Werbetrommel gerührt.

#Klage #Landgericht #Passau #Impfschaden #Impfung #Impfschäden"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1803891869199278326