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Revisionsverfahren Mateo vs Tessa

OLG zu Kommentar auf X 👉 #Du­bi­stEin­Mann ist zulässig

Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.

Der Kommentar #DubistEinMann einer X-Nutzerin unter einem Beitrag auf der Plattform X ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Rahmen eines Hinweisbeschlusses (Beschl. v. 26.9.2023, Az. 16 U 95/23).

📺 https://www.youtube.com/watch?v=w4QCz8DwZjM
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