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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭

Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

Weitere Gründe

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Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

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Abschied von Daniel – mitten in seinen Kräutern

Wo der Gärtner fehlt, atmen die Pflanzen weiter

Am 10. Oktober versammeln sich Familie, Freunde und Weggefährten in Bottis Kräutergärtnerei in Stetten. Nicht um einen Abschied zu inszenieren, sondern um Daniels Lebensreise dort zu erzählen, wo sie Gestalt angenommen hat: zwischen Erde, Duft und dem stillen Weiterwachsen dessen, was er gehegt hat.

Ein Ort, der mehr ist als Kulisse

Wer einen Menschen unter seinen Pflanzen verabschiedet, anerkennt, dass ein Leben nicht nur in Jahren, sondern in dem gemessen wird, was es hat wachsen lassen. Die Gärtnerei ist hier nicht Hintergrund. Sie ist der letzte, stimmige Raum für jemanden, dessen Arbeit darin bestand, Lebendiges zu verstehen und ihm Zeit zu geben.

Die Form folgt dem Menschen

Türöffnung um zehn, Beginn um elf, gemeinsames Essen, Ende gegen vier. Erwachsene nur, Plätze begrenzt, Anmeldung verbindlich bis zum 27. September. Die Enge ist Absicht. Ein Kreis, der sich kennt, hält besser, als eine offene Halle, in der Trauer zur Veranstaltung wird.

Was man nicht filmt, bleibt näher

Wer ein Foto von Daniel hat, darf es mitbringen, ins Erinnerungsbuch kleben und mit einem Satz versehen. Während seine Lebensreise erzählt wird, bleibt die Kamera aus. Das ist keine Vorschrift gegen die Gegenwart. Es ist der Versuch, den Augenblick nicht sofort in Besitz zu nehmen – und dem, der geht, die Würde des Unwiederholbaren zu lassen.

Gerne kannst Du dich über folgenden Link verbindlich anmelden:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSe7YankhFaPfhj1zoAlpOKB8G0na6PR-_bc5d5TubQfhafbvQ/viewform

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Wortbruch in Bern – und das Volk bleibt sitzen

Jans und Cassis wollen den EU-Vertrag am Ständemehr vorbei schleusen. Der eigentliche Skandal ist nicht nur der Kniefall vor Brüssel, sondern die Gleichgültigkeit beim Volk.

Ein Vertrag, der das Land umpflügt

Die SVP wirft Beat Jans und Ignazio Cassis offenen Wortbruch vor. Ein Vertragswerk von mehr als zweitausend Seiten, dazu rund zwanzigtausend Seiten Verweise, soll im Ständerat in wenigen Halbtagen durchgepeitscht werden. Acht Fahnen mit fast vierhundert Seiten, zwölf Entwürfe, über dreissig Gesetzesänderungen und drei ganz neue Gesetze, dazu rund achtzig Anträge aus den Kommissionen: Das ist kein normales Geschäft, das ist ein Staatsumbau im Zeitraffer. Und er wird nicht einmal von vorne nach hinten beraten. Man pickt Abschnitte heraus, je nachdem, welcher Bundesrat gerade im Saal sitzt. Die Eintretensdebatte soll nachts bis ein Uhr durchgezogen werden, am nächsten Morgen beginnt die Detailberatung. Seriöse Prüfung und kritische Berichterstattung werden so bewusst erschwert.

Wer diesem Paket zustimmt, übernimmt künftig EU-Recht automatisch, lässt Brüssel in der Schweiz mitregieren, schaltet Kantone und Bürger weitgehend aus und zahlt jährlich Milliarden nach Europa. Die direkte Demokratie wird nicht formell abgeschafft, sie wird entkernt. Genau deshalb gehört ein solcher Vertrag vor Volk und Stände. Noch 2012 hatte Simonetta Sommaruga in der Arena hoch und heilig versichert, ein Rahmenabkommen komme selbstverständlich vor das doppelte Mehr, das sei gängige Praxis seit Jahrzehnten. Was sich seither geändert hat, ist nicht die Tragweite des Vertrags. Geändert hat sich der Wille, ihn am Souverän vorbeizuziehen – mit Hilfe eines bestellten Justizgutachtens, das die alte Praxis ins Gegenteil verkehrt.

Weitere Stimmen, derselbe Vorwurf

Die Weltwoche nennt Cassis und seine Mitstreiter Hütchenspieler, die den Souverän zum Narren halten: keine echte Transparenz, kein echtes Paket, kein Ständemehr. Die Hürde werde bewusst gesenkt, damit ein knappes Volksmehr genügt. Man erinnere sich an 1992: Beim EWR war das Volk mit 50,3 Prozent hauchdünn dagegen. Weil das Ständemehr klar ausfiel, galt der Entscheid als breit abgestützt. Genau diese Sicherung will die Mehrheit im Bundesrat heute aushebeln. Selbst bürgerliche Ständeräte haben den Verzicht auf das doppelte Mehr als demokratiepolitisch fragwürdig bezeichnet. Der Bündner Stefan Engler sprach von einer Einbahnstrasse in Richtung Vollintegration. Im Tessin fiel für Cassis das Wort Verrat. Wer die Kantone ausschaltet, um einen Deal durchzubekommen, handelt nicht als Hüter der Bundesverfassung, sondern als Durchsetzer einer Agenda.

Schlimmer als der Kniefall vor Brüssel

Schlimmer als Bundesräte, die sich nach Europa werfen, ist ein Volk, das kaum hinblickt. Man sitzt auf dem Sofa, schimpft leise in der Küche und überlässt das Feld denen, die nachts im Ratssaal die Weichen stellen. Unmut, der nicht auf die Strasse und nicht an die Urne findet, ist politischer Leerlauf. Freiheit in der Schweiz war nie ein Zuschauersport. Wer seine Unabhängigkeit will, muss sie verteidigen, sonst entscheidet Bern ohne ihn und Brüssel danach über ihn.

Der Ständerat ist nicht dazu da, Tempo zu machen. Er ist dazu da, die Kantone und die Minderheiten zu schützen. Jetzt muss er Klarheit schaffen: Dieses Paket gehört zwingend vor Volk und Stände. Alles andere ist Unterwerfung im Zeitraffer – und ein Volk, das dabei sitzen bleibt, hat den Preis schon akzeptiert.

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Nein zum Marionettendasein – Ja zum föderalen Fundament

Wer die Schweiz institutionell an Brüssel bindet, ohne Volk und Stände gleichermassen zu fragen, hebt das Gleichgewicht auf, das unseren Bundesstaat seit 1848 trägt.

Neutralität ist kein Rückzug aus der Welt. Sie ist der Entschluss, niemandes Vorposten zu werden. Ein Land, das seine Gesetze selbst gibt, seine Richter selbst beruft und seine Grenzen selbst bestimmt, bleibt handlungsfähig. Ein Land, das fremdes Recht dynamisch übernimmt und fremde Gerichte über sich anerkennt, gibt Stück für Stück genau diese Freiheit preis. Darum gehört die Neutralität nicht an den Rand dieser Debatte. Sie steht in ihrem Zentrum.

Was hinter dem Vertragspaket wirklich steckt

Die neuen Abkommen mit der EU sind kein blosses Update der Bilateralen. Sie verpflichten die Schweiz in zentralen Bereichen zur dynamischen Übernahme von EU-Recht. Wer nicht folgt, riskiert Ausgleichsmassnahmen. Bei Streitfällen entscheidet letztlich das Gericht der Gegenpartei. Das berührt den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung, die Personenfreizügigkeit, den Strommarkt, die Gesundheitspolitik und das Lebensmittelrecht. Mehrere Staatsrechtler, darunter Andreas Glaser und alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, sehen darin nicht nur völkerrechtliche Verträge, sondern Eingriffe von Verfassungsrang. Eine Verfassung ändert man in der Schweiz nicht mit einem einfachen Volksmehr. Man ändert sie mit Volk und Ständen.

Genau das will der Bundesrat vermeiden. Er unterstellt das Paket dem fakultativen Referendum. Das heisst: Erst müssen Gegner Unterschriften sammeln, dann reicht die Mehrheit der Stimmenden. Die Kantone bleiben aussen vor. Aussenminister Cassis hat selbst eingeräumt, dass dabei auch politisch-taktische Gründe mitspielten. Die Hürde soll tief bleiben, damit das Paket eine Chance hat.

Warum das Ständemehr hier nicht verhandelbar ist

Das Ständemehr ist kein Relikt und keine Marotte der Kleinkantone. Es schützt die ländlichen und kleineren Stände davor, von den bevölkerungsstarken Zentren überstimmt zu werden. Ein Ja aus Zürich oder Genf wiegt zahlenmässig schwer. Ein Nein aus Uri, Appenzell Innerrhoden oder dem Tessin zählt im Ständemehr trotzdem. Genau dieser Ausgleich macht den Bundesstaat aus. Ein Vertrag, der Zuwanderung erleichtert, recht dynamisch nachzieht und fremde Richter einsetzt, greift in die Selbstbestimmung der Kantone ein. Wer ihn ohne ihre Zustimmung durchsetzt, degradiert sie zur Kulisse.

Die Vernehmlassung hat das bestätigt. Eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Verbände wollte das obligatorische Referendum. Eine aktuelle Umfrage zeigt denselben Wunsch in der Bevölkerung. Trotzdem wird diese Haltung in Bern kleingeredet. Man tut so, als ginge es nur um ein verfahrenstechnisches Detail. In Wahrheit geht es um die Frage, ob die Schweiz ihre eigene Verfassung noch ernst nimmt, wenn sie ihr widersprechende Verträge abschliesst.

Was auf dem Spiel steht

Direkte Demokratie lebt davon, dass das Volk in wesentlichen Fragen das letzte Wort hat. Föderalismus lebt davon, dass die Stände nicht nur dekorativ mitlaufen. Beides wird relativiert, wenn EU-Recht künftig automatisch nachgezogen wird und Bern vollzieht, was Brüssel vorgibt. Dann entscheidet nicht mehr der Souverän über den Charakter des Landes, sondern ein Vertragswerk, das sich selbst fortschreibt. Die Volksrechte bleiben formal bestehen, verlieren aber in den entscheidenden Bereichen an Substanz.

Entweder bleibt die Schweiz Herrin ihrer Verfassung und ihrer Kantone, oder sie lässt sich an Fäden ziehen. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg. Wer Ja zum Ständemehr sagt, sagt Ja zu dem Staat, den wir kennen. Wer Nein zum Unterwerfungsvertrag sagt, verhindert, dass dieser Staat zur abhängigen Marionette wird.

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