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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭

Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

Weitere Gründe

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Abschied von Daniel – mitten in seinen Kräutern

Wo der Gärtner fehlt, atmen die Pflanzen weiter

Am 10. Oktober versammeln sich Familie, Freunde und Weggefährten in Bottis Kräutergärtnerei in Stetten. Nicht um einen Abschied zu inszenieren, sondern um Daniels Lebensreise dort zu erzählen, wo sie Gestalt angenommen hat: zwischen Erde, Duft und dem stillen Weiterwachsen dessen, was er gehegt hat.

Ein Ort, der mehr ist als Kulisse

Wer einen Menschen unter seinen Pflanzen verabschiedet, anerkennt, dass ein Leben nicht nur in Jahren, sondern in dem gemessen wird, was es hat wachsen lassen. Die Gärtnerei ist hier nicht Hintergrund. Sie ist der letzte, stimmige Raum für jemanden, dessen Arbeit darin bestand, Lebendiges zu verstehen und ihm Zeit zu geben.

Die Form folgt dem Menschen

Türöffnung um zehn, Beginn um elf, gemeinsames Essen, Ende gegen vier. Erwachsene nur, Plätze begrenzt, Anmeldung verbindlich bis zum 27. September. Die Enge ist Absicht. Ein Kreis, der sich kennt, hält besser, als eine offene Halle, in der Trauer zur Veranstaltung wird.

Was man nicht filmt, bleibt näher

Wer ein Foto von Daniel hat, darf es mitbringen, ins Erinnerungsbuch kleben und mit einem Satz versehen. Während seine Lebensreise erzählt wird, bleibt die Kamera aus. Das ist keine Vorschrift gegen die Gegenwart. Es ist der Versuch, den Augenblick nicht sofort in Besitz zu nehmen – und dem, der geht, die Würde des Unwiederholbaren zu lassen.

Gerne kannst Du dich über folgenden Link verbindlich anmelden:
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Wortbruch in Bern – und das Volk bleibt sitzen

Jans und Cassis wollen den EU-Vertrag am Ständemehr vorbei schleusen. Der eigentliche Skandal ist nicht nur der Kniefall vor Brüssel, sondern die Gleichgültigkeit beim Volk.

Ein Vertrag, der das Land umpflügt

Die SVP wirft Beat Jans und Ignazio Cassis offenen Wortbruch vor. Ein Vertragswerk von mehr als zweitausend Seiten, dazu rund zwanzigtausend Seiten Verweise, soll im Ständerat in wenigen Halbtagen durchgepeitscht werden. Acht Fahnen mit fast vierhundert Seiten, zwölf Entwürfe, über dreissig Gesetzesänderungen und drei ganz neue Gesetze, dazu rund achtzig Anträge aus den Kommissionen: Das ist kein normales Geschäft, das ist ein Staatsumbau im Zeitraffer. Und er wird nicht einmal von vorne nach hinten beraten. Man pickt Abschnitte heraus, je nachdem, welcher Bundesrat gerade im Saal sitzt. Die Eintretensdebatte soll nachts bis ein Uhr durchgezogen werden, am nächsten Morgen beginnt die Detailberatung. Seriöse Prüfung und kritische Berichterstattung werden so bewusst erschwert.

Wer diesem Paket zustimmt, übernimmt künftig EU-Recht automatisch, lässt Brüssel in der Schweiz mitregieren, schaltet Kantone und Bürger weitgehend aus und zahlt jährlich Milliarden nach Europa. Die direkte Demokratie wird nicht formell abgeschafft, sie wird entkernt. Genau deshalb gehört ein solcher Vertrag vor Volk und Stände. Noch 2012 hatte Simonetta Sommaruga in der Arena hoch und heilig versichert, ein Rahmenabkommen komme selbstverständlich vor das doppelte Mehr, das sei gängige Praxis seit Jahrzehnten. Was sich seither geändert hat, ist nicht die Tragweite des Vertrags. Geändert hat sich der Wille, ihn am Souverän vorbeizuziehen – mit Hilfe eines bestellten Justizgutachtens, das die alte Praxis ins Gegenteil verkehrt.

Weitere Stimmen, derselbe Vorwurf

Die Weltwoche nennt Cassis und seine Mitstreiter Hütchenspieler, die den Souverän zum Narren halten: keine echte Transparenz, kein echtes Paket, kein Ständemehr. Die Hürde werde bewusst gesenkt, damit ein knappes Volksmehr genügt. Man erinnere sich an 1992: Beim EWR war das Volk mit 50,3 Prozent hauchdünn dagegen. Weil das Ständemehr klar ausfiel, galt der Entscheid als breit abgestützt. Genau diese Sicherung will die Mehrheit im Bundesrat heute aushebeln. Selbst bürgerliche Ständeräte haben den Verzicht auf das doppelte Mehr als demokratiepolitisch fragwürdig bezeichnet. Der Bündner Stefan Engler sprach von einer Einbahnstrasse in Richtung Vollintegration. Im Tessin fiel für Cassis das Wort Verrat. Wer die Kantone ausschaltet, um einen Deal durchzubekommen, handelt nicht als Hüter der Bundesverfassung, sondern als Durchsetzer einer Agenda.

Schlimmer als der Kniefall vor Brüssel

Schlimmer als Bundesräte, die sich nach Europa werfen, ist ein Volk, das kaum hinblickt. Man sitzt auf dem Sofa, schimpft leise in der Küche und überlässt das Feld denen, die nachts im Ratssaal die Weichen stellen. Unmut, der nicht auf die Strasse und nicht an die Urne findet, ist politischer Leerlauf. Freiheit in der Schweiz war nie ein Zuschauersport. Wer seine Unabhängigkeit will, muss sie verteidigen, sonst entscheidet Bern ohne ihn und Brüssel danach über ihn.

Der Ständerat ist nicht dazu da, Tempo zu machen. Er ist dazu da, die Kantone und die Minderheiten zu schützen. Jetzt muss er Klarheit schaffen: Dieses Paket gehört zwingend vor Volk und Stände. Alles andere ist Unterwerfung im Zeitraffer – und ein Volk, das dabei sitzen bleibt, hat den Preis schon akzeptiert.

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Nein zum Marionettendasein – Ja zum föderalen Fundament

Wer die Schweiz institutionell an Brüssel bindet, ohne Volk und Stände gleichermassen zu fragen, hebt das Gleichgewicht auf, das unseren Bundesstaat seit 1848 trägt.

Neutralität ist kein Rückzug aus der Welt. Sie ist der Entschluss, niemandes Vorposten zu werden. Ein Land, das seine Gesetze selbst gibt, seine Richter selbst beruft und seine Grenzen selbst bestimmt, bleibt handlungsfähig. Ein Land, das fremdes Recht dynamisch übernimmt und fremde Gerichte über sich anerkennt, gibt Stück für Stück genau diese Freiheit preis. Darum gehört die Neutralität nicht an den Rand dieser Debatte. Sie steht in ihrem Zentrum.

Was hinter dem Vertragspaket wirklich steckt

Die neuen Abkommen mit der EU sind kein blosses Update der Bilateralen. Sie verpflichten die Schweiz in zentralen Bereichen zur dynamischen Übernahme von EU-Recht. Wer nicht folgt, riskiert Ausgleichsmassnahmen. Bei Streitfällen entscheidet letztlich das Gericht der Gegenpartei. Das berührt den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung, die Personenfreizügigkeit, den Strommarkt, die Gesundheitspolitik und das Lebensmittelrecht. Mehrere Staatsrechtler, darunter Andreas Glaser und alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, sehen darin nicht nur völkerrechtliche Verträge, sondern Eingriffe von Verfassungsrang. Eine Verfassung ändert man in der Schweiz nicht mit einem einfachen Volksmehr. Man ändert sie mit Volk und Ständen.

Genau das will der Bundesrat vermeiden. Er unterstellt das Paket dem fakultativen Referendum. Das heisst: Erst müssen Gegner Unterschriften sammeln, dann reicht die Mehrheit der Stimmenden. Die Kantone bleiben aussen vor. Aussenminister Cassis hat selbst eingeräumt, dass dabei auch politisch-taktische Gründe mitspielten. Die Hürde soll tief bleiben, damit das Paket eine Chance hat.

Warum das Ständemehr hier nicht verhandelbar ist

Das Ständemehr ist kein Relikt und keine Marotte der Kleinkantone. Es schützt die ländlichen und kleineren Stände davor, von den bevölkerungsstarken Zentren überstimmt zu werden. Ein Ja aus Zürich oder Genf wiegt zahlenmässig schwer. Ein Nein aus Uri, Appenzell Innerrhoden oder dem Tessin zählt im Ständemehr trotzdem. Genau dieser Ausgleich macht den Bundesstaat aus. Ein Vertrag, der Zuwanderung erleichtert, recht dynamisch nachzieht und fremde Richter einsetzt, greift in die Selbstbestimmung der Kantone ein. Wer ihn ohne ihre Zustimmung durchsetzt, degradiert sie zur Kulisse.

Die Vernehmlassung hat das bestätigt. Eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Verbände wollte das obligatorische Referendum. Eine aktuelle Umfrage zeigt denselben Wunsch in der Bevölkerung. Trotzdem wird diese Haltung in Bern kleingeredet. Man tut so, als ginge es nur um ein verfahrenstechnisches Detail. In Wahrheit geht es um die Frage, ob die Schweiz ihre eigene Verfassung noch ernst nimmt, wenn sie ihr widersprechende Verträge abschliesst.

Was auf dem Spiel steht

Direkte Demokratie lebt davon, dass das Volk in wesentlichen Fragen das letzte Wort hat. Föderalismus lebt davon, dass die Stände nicht nur dekorativ mitlaufen. Beides wird relativiert, wenn EU-Recht künftig automatisch nachgezogen wird und Bern vollzieht, was Brüssel vorgibt. Dann entscheidet nicht mehr der Souverän über den Charakter des Landes, sondern ein Vertragswerk, das sich selbst fortschreibt. Die Volksrechte bleiben formal bestehen, verlieren aber in den entscheidenden Bereichen an Substanz.

Entweder bleibt die Schweiz Herrin ihrer Verfassung und ihrer Kantone, oder sie lässt sich an Fäden ziehen. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg. Wer Ja zum Ständemehr sagt, sagt Ja zu dem Staat, den wir kennen. Wer Nein zum Unterwerfungsvertrag sagt, verhindert, dass dieser Staat zur abhängigen Marionette wird.

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Wer nicht abstimmt, stärkt die Gegner

Wer der Urne fernbleibt, entscheidet gegen sich selbst

Was die Zahlen wirklich sagen

Die zweite GFS-Trendumfrage zur Neutralitätsinitiative vom 27. September zeichnet ein hartes Bild. 63 Prozent der Stimmberechtigten lehnen das Begehren derzeit ab, nur 34 Prozent wollen es annehmen. Gegenüber der ersten Erhebung hat das Nein-Lager um neun Prozentpunkte zugelegt, die Ja-Seite hat acht Punkte verloren. Eine Tamedia-Umfrage kommt sogar auf 68 Prozent Ablehnung. Das ist kein Stimmungstief, das man mit einem Schulterzucken abtun kann. Es ist ein Vorsprung, der sich über die Parteien hinweg verfestigt hat. Nur in der eigenen Basis findet die Forderung nach einer strikteren Neutralität eine klare Mehrheit. Überall sonst überwiegt die Ablehnung, zum Teil erdrückend.

Solche Zahlen wirken wie ein Urteil. Sie sind keines. Sie sind eine Momentaufnahme vor dem entscheidenden Tag. Wer sie als Vorwand nimmt, zu Hause zu bleiben, verwechselt Prognose mit Ergebnis.

Neutralität ist kein Gefühl, sondern eine Entscheidung

Die Schweiz hat ihre Neutralität nicht als Dekoration gepflegt. Sie war über Jahrhunderte das Instrument, mit dem ein kleines Land in der Mitte Europas seine Unabhängigkeit bewahrte. Wer sie heute enger fassen und festschreiben will, stellt eine grundsätzliche Frage: Bleibt Neutralität eine bindende Staatsmaxime, oder wird sie zur dehnbaren Formel, die sich nach Lage der Bündnisse und Sanktionen biegen lässt? Genau darum geht es am 27. September. Nicht um eine Parteifarbe und nicht um eine Person. Es geht darum, ob das Volk diese Linie selbst zieht oder sie anderen überlässt.

Umfragen messen Stimmung. Die Urne misst Willen. Zwischen beiden liegt der Unterschied zwischen Zuschauen und Entscheiden.

Die Ausrede, die schon einmal teuer war

«Was soll ich abstimmen gehen? Sie machen ja sowieso, was sie wollen.« Dieser Satz klingt nach Erfahrung. Es ist eine Kapitulation. Er unterstellt, das Ergebnis stehe fest, und entbindet den Einzelnen von der Pflicht, es noch zu beeinflussen. Genau diese Haltung hat in der Schweiz schon einmal den Ausschlag gegeben. Die letzte äusserst knappe Abstimmung wäre mit den Stimmen derer, die regelmässig zu Hause bleiben, zu gewinnen gewesen. Die ewigen Verweigerer sind nicht harmlos. Sie sind die Reserve, die das Ergebnis noch herumreissen könnte.

Wer nicht abstimmen geht, stärkt nicht «die da oben». Er stärkt den Gegner und fällt der eigenen Sache in den Rücken. Eine nicht abgegebene Stimme zählt nicht als Enthaltung im moralischen Sinn. Sie fällt dem Lager zu, das mobilisiert. Das ist keine Theorie. Das ist das einfache Rechnen der direkten Demokratie.

Fernbleiben ist keine Neutralität

Sich der Abstimmung zu verweigern, hat mit Neutralität nichts zu tun. Es ist eine Entscheidung gegen das eigene Land und somit gegen seine ureigene Freiheit, nur ohne den Mut, sie zu vertreten. Wer überzeugt ist, dass die Schweiz ihre Neutralität klarer fassen muss, und trotzdem nicht erscheint, macht das eigene Versagen sichtbar. Nicht das System hat dann versagt. Der nicht abstimmende Bürger hat auf sein Recht verzichtet und damit dem anderen Lager den Weg geöffnet.

Es gibt keine elegante Ausrede dafür. Weder Müdigkeit noch Misstrauen gegenüber Parlament, Medien oder Parteien ersetzen die Stimme. Wer glaubt, die anderen machten ohnehin, was sie wollen, bestätigt genau das, indem er ihnen das Feld überlässt.

Am 27. September zählt nur, wer hingeht

Die Umfrage kann sich noch bewegen. Knappheiten in der Schweiz sind keine Seltenheit. Wer die Neutralität für zentral hält, hat jetzt nicht die Aufgabe, Stimmung zu kommentieren, sondern eine Stimme abzugeben. Alles andere ist Zuschauen bei einem Spiel, dessen Ausgang man hinterher beklagen wird. Wer nicht abstimmt, hat sich entschieden – gegen sich selbst.

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Wenn das Recht der Politik weichen muss

Vertrauen in die Justiz schwindet – besonders seit Corona. Die Bundesverfassung gilt auch für die Politik. Immer öfter sieht es anders aus.

Verlorenes Vertrauen

Ohne Vertrauen in die Gerichte hält kein Rechtsstaat. Bei einem Teil der Bevölkerung ist dieses Vertrauen nahe null gesunken. Die Corona-Jahre und ihre Nachwirkungen haben das beschleunigt. Wer damals willkürliche Massnahmen, widersprüchliche Begründungen und später kaum Aufarbeitung erlebte, fragt sich seither, ob Recht noch Recht ist oder nur das, was gerade politisch opportun erscheint.

Politik über dem Recht

In der Schweiz wird immer deutlicher, dass sich die Politik über das Recht stellt, obwohl es umgekehrt sein müsste. Die Bundesverfassung bindet auch die politischen Akteure. Sie legt fest, wie Macht begrenzt, Verfahren gestaltet und Rechte geschützt werden. Dennoch wird sie zusehends missachtet, wenn politische Ziele Vorrang bekommen. Gerichte, die unabhängig sein sollen, stehen dann unter dem Verdacht, Teil dieses Spiels zu sein.

Parteien am Bundesgericht

Genau hier setzt die Kritik am Wahl- und Aufsichtsregime der Gerichte an. Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden nach Parteiproporz gewählt, sitzen nur sechs Jahre und müssen wiedergewählt werden. GRECO hat die Schweiz dafür 2017 und erneut 2024 gerügt: Die Abhängigkeit von den Parteien bleibt zu wenig kontrolliert. Mandatssteuer und Teilnahme an Parteianlässen nähren den Eindruck informeller Einflussnahme. Die parteipolitische Unabhängigkeit, die das Vertrauen braucht, lässt sich so kaum glaubwürdig vermitteln.

Erstaunliche Gelassenheit

Trotzdem wird der Status quo mit erstaunlicher Gelassenheit verteidigt – mit dem Hinweis auf die Konkordanz. Politische Beteiligung läuft über Parteien, darf aber nicht darauf beschränkt bleiben. Gerade die als unpolitisch gedachte dritte Gewalt braucht andere Quellen der Legitimation. Parteilosen, fachlich ausgewiesenen Kandidaten den Weg zu öffnen, würde die Auswahl verbreitern und die Wahlen überzeugender machen. Ein unabhängiges Fachorgan bei der Prüfung der Bewerbungen würde spätere Aufsichtseingriffe seltener nötig machen.

Aufsicht von innen

Unabhängigkeit sichert nicht nur das Parlament als Wahl- und Oberaufsichtsbehörde. Das Bundesgericht selbst muss interne Standards schärfen, damit Fehlverhalten rechtzeitig benannt und korrigiert werden kann. Sonst bleibt als einzige Sanktion die Nichtwiederwahl – ein grobes und politisch aufgeladenes Instrument. Parlamentarische Vorstösse für ein Disziplinarsystem und einen Fachbeirat gehen in die richtige Richtung. Sie kommen spät.
Das Recht muss über der Politik stehen. Solange Richterwahlen und Aufsicht diesen Grundsatz nur halbherzig einlösen, bleibt das Vertrauen brüchig – und mit ihm die Verfassung, die eigentlich alle binden sollte.

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Am 23. September stehen Tag und Nacht im vollkommenen Gleichgewicht. Die Sonne hat den Punkt erreicht, an dem sie weder steigt noch fällt. Licht und Dunkelheit halten sich die Waage. Es ist der grosse Atem vor dem Umschwung: Der Sommer lässt los, die Nacht beginnt, die Oberhand zu gewinnen.

Genau in diesem Moment lodert auf dem Tämberg über Uster ein Höhenfeuer. Ein altes Zeichen auf der Höhe. Um 19 Uhr beginnt das Ritual. Man tritt aus dem Alltag und stellt sich unter den offenen Himmel, während die Flammen den Wendepunkt bezeugen.

Danach bleibt man beisammen. Nicht um zu füllen, was schon bekannt ist, sondern um da zu sein, während sich das Jahr neigt. Das Feuer brennt, die Dunkelheit kommt näher, und für eine Weile ist man Teil von etwas, das grösser ist als dieser eine Abend.

Parkplatz
https://maps.app.goo.gl/K5UbGsWFuXFU97jM7?g_st=ac

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Hoch und heilig versprochen – und dann stillschweigend entsorgt

Wie Bundesrat und Parlament den Souverän um das Ständemehr bringen und die Verfassung zur Disposition stellen

Das Wort, das nichts mehr gilt

Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte es einst unmissverständlich gesagt: EU-Verträge würden «Volk und Ständen vorgelegt – das ist absolut klar». Heute erklärt derselbe Bundesrat, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich, ja nicht einmal zulässig. Man könne die Verträge nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Das doppelte Mehr von Volk und Kantonen sei nicht vorgesehen. Aus einem feierlichen Versprechen ist eine juristische Ausrede geworden. Wer dem Schweizervolk noch vor wenigen Jahren das Gegenteil versicherte, muss sich nicht wundern, wenn ihm niemand mehr ein Wort glaubt.

Treue zur Verfassung? Eine nette Erinnerung

Die Landesregierung hält der Bundesverfassung offenbar nur so lange die Treue, wie es der Annäherung an Brüssel nicht im Weg steht. Dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgerichte, Ausgleichsmassnahmen und eine faktische Ausweitung der Personenfreizügigkeit greifen in zentrale Verfassungsartikel ein. Staatsrechtler wie Paul Richli und Andreas Glaser sehen darin eine materielle Verfassungsänderung. Alt-Bundesrichter Hansjörg Seiler hält das Ständemehr für zwingend. Der Bundesrat stützt sich stattdessen auf ein Gutachten aus dem eigenen Haus und erklärt, es ändere sich «voraussichtlich» nichts Grundlegendes. Voraussichtlich. So spricht man, wenn man den Souverän nicht mehr ernst nimmt und gleichzeitig alles Mögliche und Unmögliche in die Wege leitet, damit die Verträge trotzdem durchkommen.

Landesverrat im Sonntagsanzug

Was hier betrieben wird, ist kein diplomatisches Feintuning. Es ist die systematische Entmachtung von Volk und Ständen, damit ein Vertragswerk durchkommt, das der Bundesrat unbedingt will. Cassis und seine Kollegen setzen sich über die Mehrheit in der Vernehmlassung hinweg, halten Vertragstexte unter Verschluss und taufen das Ganze «Bilaterale III», als wäre es eine harmlose Fortsetzung alter Abkommen. Fast die Hälfte der Bevölkerung nennt es bereits einen Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat nennt es Stabilisierung. Wer die eigene Verfassung so behandelt, die Kantone kaltstellt und dem Volk die härtere Hürde verweigert, begeht Landes- und Volksverrat im Namen der «guten Beziehungen». Dass man dabei immer noch von Souveränität spricht, gehört zum Repertoire der Hütchenspieler.

Das Parlament macht mit

Nicht nur die Regierung. Das Parlament, gewählt vom Volk, das es nun um das Ständemehr bringen will, spielt mit. Kommissionen und Fraktionen von Mitte, FDP und SP stemmen sich gegen das doppelte Mehr, obwohl sie wissen, dass genau diese Hürde den Charakter der Vorlage offenbart. Wer so weitreichende Bindungen eingeht und gleichzeitig verhindert, dass die Kantone mitentscheiden, verrät nicht nur die föderale Ordnung. Er verrät diejenigen, die ihn gewählt haben. Die SVP, einzelne Bürgerliche und unabhängige Juristen bleiben isoliert. Der Rest nickt, taktiert und hofft, dass das Volk irgendwann müde wird und die Sache hinnimmt. So sieht Verrat aus, wenn er demokratisch verpackt und in Sessionen beschlossen wird.

Das Versprechen als Alibi

Sommarugas Satz steht noch im Raum. Nicht als Verpflichtung, sondern als Erinnerung daran, wie leicht Worte werden, wenn die Macht in Bern das Ziel schon kennt. Der Bundesrat leitet alles in die Wege, was die Annäherung erleichtert – und alles, was den Souverän stört, wird zur verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit erklärt. Das ist kein Versehen. Das ist Methode. Und das Parlament macht sie möglich. Wer danach noch von Treue zur Bundesverfassung spricht, hat den Begriff bereits aufgegeben.

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Wenn die Stimmen reichen

Ein Zürcher Messerstecher, ChatGPT und die allzeit bereite Diagnose der Schulpsychiatrie

Der Chinese Han L. stach am 1. Oktober 2024 in Zürich-Oerlikon auf eine Gruppe von Kindergartenkindern ein. Drei Buben im Vorschulalter wurden schwer verletzt. Der damals 23-jährige Masterstudent der Computerlinguistik an der Universität Zürich hatte die Tat über Wochen vorbereitet: Er bestellte online ein Messerset, studierte anatomische Darstellungen, übte Stiche an einem Stück Fleisch und benutzte ChatGPT als Sparringspartner. Er fragte die Maschine, wo in Zürich Kinder zu finden seien, welche Körperstellen am verletzlichsten sind und wie ein berühmter Schweizer Richter urteilen würde, wenn zwei Siebenjährige auf dem Schulweg getötet werden. Später hakte er nach, ob es einen Unterschied mache, dass es Kinder seien. ChatGPT wies ihn darauf hin, dass die psychische Verfassung eines Täters für die Strafe zentral sei. Die Staatsanwaltschaft spricht von minuziöser Planung, blosser Rachsucht, Geltungsdrang und skrupellosem versuchtem Mord. Sie fordert fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe plus Landesverweis. Der Gutachter der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich spricht von Schizophrenie, imperativen Stimmen und vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit.

Die Stimme, die alles erklärt

Zwei bis drei Wochen vor der Tat soll eine männliche Stimme in seinem Kopf Befehle erteilt haben. Erst morgens, dann auch abends. Eine Stimme, die ihm am Tattag gesagt haben soll: «Entweder du stirbst oder die Kinder.» Das genügt. Die Schulpsychiatrie, jene stets dienstbare Institution, die sich Wissenschaft nennt und sich dabei selbst ins Absurde führt, braucht nicht viel mehr. Man sagt, was der Psychologe hören will, und die Anamnese steht. Wer behauptet, Stimmen zu hören, gilt offenbar im Ernstfall als schuldunfähig. Die Wissenschaft, die sich hier einmal mehr als Hure des Bösen entpuppt, liefert pünktlich das gewünschte Etikett. Ob der Mann zuvor ChatGPT nach rechtlichen Konsequenzen, Tatorten und tödlichen Körperstellen befragt hat, spielt in diesem System eine untergeordnete Rolle. Die Stimme war da. Fertig.

Wissenschaft als Dienstleistung

Dass jemand Wochen im Voraus plant, ein Messerset kauft, Übungsstiche setzt und eine künstliche Intelligenz als Komplizin missbraucht, stört das Bild nicht. Die Diagnose kommt trotzdem. Es reicht, das Richtige zu sagen. Die Schulpsychiatrie führt sich damit selbst ad absurdum: Sie erklärt eine Tat, die kaltblütig vorbereitet und sogar juristisch durchgespielt wurde, zur unsteuerbaren Psychose und rettet damit nicht die Opfer, sondern das System, das immer eine Erklärung parat hat, sobald jemand die richtigen Wörter kennt. Der Prozesssaal war voll. Angehörige der verletzten Buben sassen dabei, als Han L. in Handschellen hereingeführt wurde, schmächtig, die Schultern hängend. Er erinnerte sich angeblich an nichts mehr und fand die eigene Tat unbegreiflich. Er sei damals verrückt gewesen, sagte er, habe in einer eigenen Welt gelebt, aus der er nicht mehr habe herauskommen können. Der Gutachter Elmar Habermeyer, Direktor der forensischen Psychiatrie der PUK, hält eine schwere psychotische Störung für plausibel, weil sich niemand ohne Krankheit innert weniger Monate derart verändere. Die scheinbar politischen Bezüge zu China und Taiwan wertet er als Wahn, der sich aus dem jeweils präsenten Umfeld speist. Die Richterin konfrontierte ihn damit, dass die Planung schon vor den angeblichen Stimmen begonnen habe. Habermeyer erklärte, die Erkrankung habe den Mann bereits mit dem Thema Töten beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft glaubt das nicht und pocht auf volle Schuldfähigkeit. Die Kinder, die das Messer zu spüren bekamen, können dazu nichts mehr sagen.

Genau wie die Huthis Claude für Waffenpläne nutzten, nutzte Han L. ChatGPT für den Kinderangriff. Die Technik liefert. Die Psychiatrie liefert auch. Nur die Kinder haben nichts davon.

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🇨🇭 ENERGIE MUSS BEZAHLBAR BLEIBEN (Petition)

Benzin und Diesel werden teurer. Heizöl wird teurer. Und damit steigen auch die Kosten für Haushalte und KMU.

Unsere Forderung ist klar:
⛽️ Benzin/Diesel über CHF 1.80/Liter
🔥 Heizöl über CHF 1.32/Liter
➡️ Dann soll automatisch ein temporärer Entlastungsmechanismus greifen.

Mehrwertsteuer temporär aussetzen.
Nicht zweckgebundene Steuern und Abgaben reduzieren.
Zweckgebundene Mittel bleiben erhalten.

Den Weltmarktpreis kann die Schweiz nicht bestimmen. Aber der Staat kann dort entlasten, wo er selber Einfluss hat.
Die Petition wird von schweiz-macher lanciert und auf der unabhängigen Plattform Wir bestimmen zur Unterzeichnung bereitgestellt.
✍️ Petition unterschreiben:
https://wirbestimmen.ch/de/oelpreis-petition-schweiz
🎬 Kurzvideo:
https://youtu.be/wVbwJnTVRpg
🎥 Ganzes Video mit Fakten und Hintergründen:
https://youtu.be/GcEOVQAGtUk

Bezahlbare, verlässliche Energie sichert Kaufkraft, Arbeitsplätze und unseren Wohlstand.
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Bollstrasse 43
3076 Worb

Herzliche Grüsse
Richard
Forwarded from StandPunkt (Chrigi)
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Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

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