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Wer nicht abstimmt, stärkt die Gegner

Wer der Urne fernbleibt, entscheidet gegen sich selbst

Was die Zahlen wirklich sagen

Die zweite GFS-Trendumfrage zur Neutralitätsinitiative vom 27. September zeichnet ein hartes Bild. 63 Prozent der Stimmberechtigten lehnen das Begehren derzeit ab, nur 34 Prozent wollen es annehmen. Gegenüber der ersten Erhebung hat das Nein-Lager um neun Prozentpunkte zugelegt, die Ja-Seite hat acht Punkte verloren. Eine Tamedia-Umfrage kommt sogar auf 68 Prozent Ablehnung. Das ist kein Stimmungstief, das man mit einem Schulterzucken abtun kann. Es ist ein Vorsprung, der sich über die Parteien hinweg verfestigt hat. Nur in der eigenen Basis findet die Forderung nach einer strikteren Neutralität eine klare Mehrheit. Überall sonst überwiegt die Ablehnung, zum Teil erdrückend.

Solche Zahlen wirken wie ein Urteil. Sie sind keines. Sie sind eine Momentaufnahme vor dem entscheidenden Tag. Wer sie als Vorwand nimmt, zu Hause zu bleiben, verwechselt Prognose mit Ergebnis.

Neutralität ist kein Gefühl, sondern eine Entscheidung

Die Schweiz hat ihre Neutralität nicht als Dekoration gepflegt. Sie war über Jahrhunderte das Instrument, mit dem ein kleines Land in der Mitte Europas seine Unabhängigkeit bewahrte. Wer sie heute enger fassen und festschreiben will, stellt eine grundsätzliche Frage: Bleibt Neutralität eine bindende Staatsmaxime, oder wird sie zur dehnbaren Formel, die sich nach Lage der Bündnisse und Sanktionen biegen lässt? Genau darum geht es am 27. September. Nicht um eine Parteifarbe und nicht um eine Person. Es geht darum, ob das Volk diese Linie selbst zieht oder sie anderen überlässt.

Umfragen messen Stimmung. Die Urne misst Willen. Zwischen beiden liegt der Unterschied zwischen Zuschauen und Entscheiden.

Die Ausrede, die schon einmal teuer war

«Was soll ich abstimmen gehen? Sie machen ja sowieso, was sie wollen.« Dieser Satz klingt nach Erfahrung. Es ist eine Kapitulation. Er unterstellt, das Ergebnis stehe fest, und entbindet den Einzelnen von der Pflicht, es noch zu beeinflussen. Genau diese Haltung hat in der Schweiz schon einmal den Ausschlag gegeben. Die letzte äusserst knappe Abstimmung wäre mit den Stimmen derer, die regelmässig zu Hause bleiben, zu gewinnen gewesen. Die ewigen Verweigerer sind nicht harmlos. Sie sind die Reserve, die das Ergebnis noch herumreissen könnte.

Wer nicht abstimmen geht, stärkt nicht «die da oben». Er stärkt den Gegner und fällt der eigenen Sache in den Rücken. Eine nicht abgegebene Stimme zählt nicht als Enthaltung im moralischen Sinn. Sie fällt dem Lager zu, das mobilisiert. Das ist keine Theorie. Das ist das einfache Rechnen der direkten Demokratie.

Fernbleiben ist keine Neutralität

Sich der Abstimmung zu verweigern, hat mit Neutralität nichts zu tun. Es ist eine Entscheidung gegen das eigene Land und somit gegen seine ureigene Freiheit, nur ohne den Mut, sie zu vertreten. Wer überzeugt ist, dass die Schweiz ihre Neutralität klarer fassen muss, und trotzdem nicht erscheint, macht das eigene Versagen sichtbar. Nicht das System hat dann versagt. Der nicht abstimmende Bürger hat auf sein Recht verzichtet und damit dem anderen Lager den Weg geöffnet.

Es gibt keine elegante Ausrede dafür. Weder Müdigkeit noch Misstrauen gegenüber Parlament, Medien oder Parteien ersetzen die Stimme. Wer glaubt, die anderen machten ohnehin, was sie wollen, bestätigt genau das, indem er ihnen das Feld überlässt.

Am 27. September zählt nur, wer hingeht

Die Umfrage kann sich noch bewegen. Knappheiten in der Schweiz sind keine Seltenheit. Wer die Neutralität für zentral hält, hat jetzt nicht die Aufgabe, Stimmung zu kommentieren, sondern eine Stimme abzugeben. Alles andere ist Zuschauen bei einem Spiel, dessen Ausgang man hinterher beklagen wird. Wer nicht abstimmt, hat sich entschieden – gegen sich selbst.

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Wenn das Recht der Politik weichen muss

Vertrauen in die Justiz schwindet – besonders seit Corona. Die Bundesverfassung gilt auch für die Politik. Immer öfter sieht es anders aus.

Verlorenes Vertrauen

Ohne Vertrauen in die Gerichte hält kein Rechtsstaat. Bei einem Teil der Bevölkerung ist dieses Vertrauen nahe null gesunken. Die Corona-Jahre und ihre Nachwirkungen haben das beschleunigt. Wer damals willkürliche Massnahmen, widersprüchliche Begründungen und später kaum Aufarbeitung erlebte, fragt sich seither, ob Recht noch Recht ist oder nur das, was gerade politisch opportun erscheint.

Politik über dem Recht

In der Schweiz wird immer deutlicher, dass sich die Politik über das Recht stellt, obwohl es umgekehrt sein müsste. Die Bundesverfassung bindet auch die politischen Akteure. Sie legt fest, wie Macht begrenzt, Verfahren gestaltet und Rechte geschützt werden. Dennoch wird sie zusehends missachtet, wenn politische Ziele Vorrang bekommen. Gerichte, die unabhängig sein sollen, stehen dann unter dem Verdacht, Teil dieses Spiels zu sein.

Parteien am Bundesgericht

Genau hier setzt die Kritik am Wahl- und Aufsichtsregime der Gerichte an. Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden nach Parteiproporz gewählt, sitzen nur sechs Jahre und müssen wiedergewählt werden. GRECO hat die Schweiz dafür 2017 und erneut 2024 gerügt: Die Abhängigkeit von den Parteien bleibt zu wenig kontrolliert. Mandatssteuer und Teilnahme an Parteianlässen nähren den Eindruck informeller Einflussnahme. Die parteipolitische Unabhängigkeit, die das Vertrauen braucht, lässt sich so kaum glaubwürdig vermitteln.

Erstaunliche Gelassenheit

Trotzdem wird der Status quo mit erstaunlicher Gelassenheit verteidigt – mit dem Hinweis auf die Konkordanz. Politische Beteiligung läuft über Parteien, darf aber nicht darauf beschränkt bleiben. Gerade die als unpolitisch gedachte dritte Gewalt braucht andere Quellen der Legitimation. Parteilosen, fachlich ausgewiesenen Kandidaten den Weg zu öffnen, würde die Auswahl verbreitern und die Wahlen überzeugender machen. Ein unabhängiges Fachorgan bei der Prüfung der Bewerbungen würde spätere Aufsichtseingriffe seltener nötig machen.

Aufsicht von innen

Unabhängigkeit sichert nicht nur das Parlament als Wahl- und Oberaufsichtsbehörde. Das Bundesgericht selbst muss interne Standards schärfen, damit Fehlverhalten rechtzeitig benannt und korrigiert werden kann. Sonst bleibt als einzige Sanktion die Nichtwiederwahl – ein grobes und politisch aufgeladenes Instrument. Parlamentarische Vorstösse für ein Disziplinarsystem und einen Fachbeirat gehen in die richtige Richtung. Sie kommen spät.
Das Recht muss über der Politik stehen. Solange Richterwahlen und Aufsicht diesen Grundsatz nur halbherzig einlösen, bleibt das Vertrauen brüchig – und mit ihm die Verfassung, die eigentlich alle binden sollte.

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Am 23. September stehen Tag und Nacht im vollkommenen Gleichgewicht. Die Sonne hat den Punkt erreicht, an dem sie weder steigt noch fällt. Licht und Dunkelheit halten sich die Waage. Es ist der grosse Atem vor dem Umschwung: Der Sommer lässt los, die Nacht beginnt, die Oberhand zu gewinnen.

Genau in diesem Moment lodert auf dem Tämberg über Uster ein Höhenfeuer. Ein altes Zeichen auf der Höhe. Um 19 Uhr beginnt das Ritual. Man tritt aus dem Alltag und stellt sich unter den offenen Himmel, während die Flammen den Wendepunkt bezeugen.

Danach bleibt man beisammen. Nicht um zu füllen, was schon bekannt ist, sondern um da zu sein, während sich das Jahr neigt. Das Feuer brennt, die Dunkelheit kommt näher, und für eine Weile ist man Teil von etwas, das grösser ist als dieser eine Abend.

Parkplatz
https://maps.app.goo.gl/K5UbGsWFuXFU97jM7?g_st=ac

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Hoch und heilig versprochen – und dann stillschweigend entsorgt

Wie Bundesrat und Parlament den Souverän um das Ständemehr bringen und die Verfassung zur Disposition stellen

Das Wort, das nichts mehr gilt

Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte es einst unmissverständlich gesagt: EU-Verträge würden «Volk und Ständen vorgelegt – das ist absolut klar». Heute erklärt derselbe Bundesrat, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich, ja nicht einmal zulässig. Man könne die Verträge nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Das doppelte Mehr von Volk und Kantonen sei nicht vorgesehen. Aus einem feierlichen Versprechen ist eine juristische Ausrede geworden. Wer dem Schweizervolk noch vor wenigen Jahren das Gegenteil versicherte, muss sich nicht wundern, wenn ihm niemand mehr ein Wort glaubt.

Treue zur Verfassung? Eine nette Erinnerung

Die Landesregierung hält der Bundesverfassung offenbar nur so lange die Treue, wie es der Annäherung an Brüssel nicht im Weg steht. Dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgerichte, Ausgleichsmassnahmen und eine faktische Ausweitung der Personenfreizügigkeit greifen in zentrale Verfassungsartikel ein. Staatsrechtler wie Paul Richli und Andreas Glaser sehen darin eine materielle Verfassungsänderung. Alt-Bundesrichter Hansjörg Seiler hält das Ständemehr für zwingend. Der Bundesrat stützt sich stattdessen auf ein Gutachten aus dem eigenen Haus und erklärt, es ändere sich «voraussichtlich» nichts Grundlegendes. Voraussichtlich. So spricht man, wenn man den Souverän nicht mehr ernst nimmt und gleichzeitig alles Mögliche und Unmögliche in die Wege leitet, damit die Verträge trotzdem durchkommen.

Landesverrat im Sonntagsanzug

Was hier betrieben wird, ist kein diplomatisches Feintuning. Es ist die systematische Entmachtung von Volk und Ständen, damit ein Vertragswerk durchkommt, das der Bundesrat unbedingt will. Cassis und seine Kollegen setzen sich über die Mehrheit in der Vernehmlassung hinweg, halten Vertragstexte unter Verschluss und taufen das Ganze «Bilaterale III», als wäre es eine harmlose Fortsetzung alter Abkommen. Fast die Hälfte der Bevölkerung nennt es bereits einen Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat nennt es Stabilisierung. Wer die eigene Verfassung so behandelt, die Kantone kaltstellt und dem Volk die härtere Hürde verweigert, begeht Landes- und Volksverrat im Namen der «guten Beziehungen». Dass man dabei immer noch von Souveränität spricht, gehört zum Repertoire der Hütchenspieler.

Das Parlament macht mit

Nicht nur die Regierung. Das Parlament, gewählt vom Volk, das es nun um das Ständemehr bringen will, spielt mit. Kommissionen und Fraktionen von Mitte, FDP und SP stemmen sich gegen das doppelte Mehr, obwohl sie wissen, dass genau diese Hürde den Charakter der Vorlage offenbart. Wer so weitreichende Bindungen eingeht und gleichzeitig verhindert, dass die Kantone mitentscheiden, verrät nicht nur die föderale Ordnung. Er verrät diejenigen, die ihn gewählt haben. Die SVP, einzelne Bürgerliche und unabhängige Juristen bleiben isoliert. Der Rest nickt, taktiert und hofft, dass das Volk irgendwann müde wird und die Sache hinnimmt. So sieht Verrat aus, wenn er demokratisch verpackt und in Sessionen beschlossen wird.

Das Versprechen als Alibi

Sommarugas Satz steht noch im Raum. Nicht als Verpflichtung, sondern als Erinnerung daran, wie leicht Worte werden, wenn die Macht in Bern das Ziel schon kennt. Der Bundesrat leitet alles in die Wege, was die Annäherung erleichtert – und alles, was den Souverän stört, wird zur verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit erklärt. Das ist kein Versehen. Das ist Methode. Und das Parlament macht sie möglich. Wer danach noch von Treue zur Bundesverfassung spricht, hat den Begriff bereits aufgegeben.

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Wenn die Stimmen reichen

Ein Zürcher Messerstecher, ChatGPT und die allzeit bereite Diagnose der Schulpsychiatrie

Der Chinese Han L. stach am 1. Oktober 2024 in Zürich-Oerlikon auf eine Gruppe von Kindergartenkindern ein. Drei Buben im Vorschulalter wurden schwer verletzt. Der damals 23-jährige Masterstudent der Computerlinguistik an der Universität Zürich hatte die Tat über Wochen vorbereitet: Er bestellte online ein Messerset, studierte anatomische Darstellungen, übte Stiche an einem Stück Fleisch und benutzte ChatGPT als Sparringspartner. Er fragte die Maschine, wo in Zürich Kinder zu finden seien, welche Körperstellen am verletzlichsten sind und wie ein berühmter Schweizer Richter urteilen würde, wenn zwei Siebenjährige auf dem Schulweg getötet werden. Später hakte er nach, ob es einen Unterschied mache, dass es Kinder seien. ChatGPT wies ihn darauf hin, dass die psychische Verfassung eines Täters für die Strafe zentral sei. Die Staatsanwaltschaft spricht von minuziöser Planung, blosser Rachsucht, Geltungsdrang und skrupellosem versuchtem Mord. Sie fordert fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe plus Landesverweis. Der Gutachter der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich spricht von Schizophrenie, imperativen Stimmen und vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit.

Die Stimme, die alles erklärt

Zwei bis drei Wochen vor der Tat soll eine männliche Stimme in seinem Kopf Befehle erteilt haben. Erst morgens, dann auch abends. Eine Stimme, die ihm am Tattag gesagt haben soll: «Entweder du stirbst oder die Kinder.» Das genügt. Die Schulpsychiatrie, jene stets dienstbare Institution, die sich Wissenschaft nennt und sich dabei selbst ins Absurde führt, braucht nicht viel mehr. Man sagt, was der Psychologe hören will, und die Anamnese steht. Wer behauptet, Stimmen zu hören, gilt offenbar im Ernstfall als schuldunfähig. Die Wissenschaft, die sich hier einmal mehr als Hure des Bösen entpuppt, liefert pünktlich das gewünschte Etikett. Ob der Mann zuvor ChatGPT nach rechtlichen Konsequenzen, Tatorten und tödlichen Körperstellen befragt hat, spielt in diesem System eine untergeordnete Rolle. Die Stimme war da. Fertig.

Wissenschaft als Dienstleistung

Dass jemand Wochen im Voraus plant, ein Messerset kauft, Übungsstiche setzt und eine künstliche Intelligenz als Komplizin missbraucht, stört das Bild nicht. Die Diagnose kommt trotzdem. Es reicht, das Richtige zu sagen. Die Schulpsychiatrie führt sich damit selbst ad absurdum: Sie erklärt eine Tat, die kaltblütig vorbereitet und sogar juristisch durchgespielt wurde, zur unsteuerbaren Psychose und rettet damit nicht die Opfer, sondern das System, das immer eine Erklärung parat hat, sobald jemand die richtigen Wörter kennt. Der Prozesssaal war voll. Angehörige der verletzten Buben sassen dabei, als Han L. in Handschellen hereingeführt wurde, schmächtig, die Schultern hängend. Er erinnerte sich angeblich an nichts mehr und fand die eigene Tat unbegreiflich. Er sei damals verrückt gewesen, sagte er, habe in einer eigenen Welt gelebt, aus der er nicht mehr habe herauskommen können. Der Gutachter Elmar Habermeyer, Direktor der forensischen Psychiatrie der PUK, hält eine schwere psychotische Störung für plausibel, weil sich niemand ohne Krankheit innert weniger Monate derart verändere. Die scheinbar politischen Bezüge zu China und Taiwan wertet er als Wahn, der sich aus dem jeweils präsenten Umfeld speist. Die Richterin konfrontierte ihn damit, dass die Planung schon vor den angeblichen Stimmen begonnen habe. Habermeyer erklärte, die Erkrankung habe den Mann bereits mit dem Thema Töten beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft glaubt das nicht und pocht auf volle Schuldfähigkeit. Die Kinder, die das Messer zu spüren bekamen, können dazu nichts mehr sagen.

Genau wie die Huthis Claude für Waffenpläne nutzten, nutzte Han L. ChatGPT für den Kinderangriff. Die Technik liefert. Die Psychiatrie liefert auch. Nur die Kinder haben nichts davon.

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🇨🇭 ENERGIE MUSS BEZAHLBAR BLEIBEN (Petition)

Benzin und Diesel werden teurer. Heizöl wird teurer. Und damit steigen auch die Kosten für Haushalte und KMU.

Unsere Forderung ist klar:
⛽️ Benzin/Diesel über CHF 1.80/Liter
🔥 Heizöl über CHF 1.32/Liter
➡️ Dann soll automatisch ein temporärer Entlastungsmechanismus greifen.

Mehrwertsteuer temporär aussetzen.
Nicht zweckgebundene Steuern und Abgaben reduzieren.
Zweckgebundene Mittel bleiben erhalten.

Den Weltmarktpreis kann die Schweiz nicht bestimmen. Aber der Staat kann dort entlasten, wo er selber Einfluss hat.
Die Petition wird von schweiz-macher lanciert und auf der unabhängigen Plattform Wir bestimmen zur Unterzeichnung bereitgestellt.
✍️ Petition unterschreiben:
https://wirbestimmen.ch/de/oelpreis-petition-schweiz
🎬 Kurzvideo:
https://youtu.be/wVbwJnTVRpg
🎥 Ganzes Video mit Fakten und Hintergründen:
https://youtu.be/GcEOVQAGtUk

Bezahlbare, verlässliche Energie sichert Kaufkraft, Arbeitsplätze und unseren Wohlstand.
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3076 Worb

Herzliche Grüsse
Richard
Forwarded from StandPunkt (Chrigi)
🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭

Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

Weitere Gründe

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Wenn die Verblödung obsiegt

Ein Volk, das seine Neutralität verscherbelt, und Eliten, die denselben Brei schlucken

Der grosse Einschlaf

Der grösste Teil der Bevölkerung verdummt sichtbar und rasch. Was man ihm an Informationen vorwirft, wird geschluckt, ohne dass auch nur ein Gedanke dazwischenkommt. Bald wird diese Masse nicht mehr überlebensfähig sein, weil sie das eigene Urteil abgelegt hat und nur noch nachspricht, was gerade als selbstverständlich gilt. Dazu gehören rund neunzig Prozent jener, die sich vor nicht allzu langer Zeit noch als Erwachte bezeichneten. Kaum war der Alltag wieder «normal», fielen sie in denselben Dämmerschlaf zurück, in dem sie zuvor schon vegetiert hatten. Die kurze Phase des Zweifelns war kein Erwachen, sondern ein Intermezzo.

Auch oben herrscht der gleiche Hunger

Die Dummheit sitzt nicht nur im Volk. Sie zieht sich durch die gesamte Polit- und Geldelite dieser Welt. Auch sie schlucken, was man ihnen vorsetzt, und bilden sich ein, im System aufsteigen und vermeintlich wichtige Posten besetzen zu können. Sie halten das für Klugheit und Anpassung. In Wahrheit ist es Unterwerfung. Wer glaubt, er könne mitspielen und dabei unbeschadet bleiben, hat die Spielregeln nicht verstanden.

Das Schweizer Lehrstück

Nirgendwo tritt das deutlicher zutage als in der Schweiz. Das grosse Gut dieses Landes – seine Neutralität, seine Selbstbestimmung, das, was es über Jahrhunderte vor dem Schlimmsten bewahrt hat – wird vom eigenen Volk verraten und vor die Säue geworfen. StandPunkt hat mehrfach darauf hingewiesen: Die jüngsten Umfragen zeigen die Dummheit auf dem Vormarsch. Gemäss der zweiten GFS-Trendumfrage im Auftrag der SRG sagen derzeit 63 Prozent Nein zur Neutralitätsinitiative und nur 34 Prozent Ja; der Rest bleibt unsicher. Eine Tamedia-Umfrage kommt sogar auf 68 Prozent Ablehnung. Das sind Leute, die ihre Grossmutter für eine wohlklingende Lüge verkaufen würden. Sie wollen Bestimmtheit und Neutralität an EU-Vasallen verscherbeln und rasen sehenden Auges ins Verderben.

Kritische Stimmen sehen das ungeschönt. Die Weltwoche wirft der NZZ vor, die Neutralität zu Grabe zu tragen, obwohl sie zur DNA der Schweiz gehört. Seit der einseitigen Übernahme der EU-Sanktionen 2022, so die Kritik aus diesem Lager, hat der Bundesrat die Neutralität preisgegeben – ein existenzieller Fehler. Christoph Blocher und einzelne SVP-Exponenten nennen die Schweiz seither eine Kriegspartei. Die Mehrheit will davon nichts hören. Sie hält die alte Linie für überholt und die Anbindung für Fortschritt. Genau das ist der Kern der Verblödung: Man hält den Ausverkauf für Vernunft.

Die Stimmen verhallen

Unzählige freie Journalisten und unabhängige Beobachter reden sich den Mund fusselig und schreiben sich die Finger wund. Sie beschreiben den Bruch, die Folgen, die Geschichte. Sie erreichen die verdummende Masse nicht. Ein grosses Umdenken bleibt aus. Die Botschaft prallt ab, weil sie unbequem ist und weil Bequemlichkeit inzwischen als Haltung gilt.

Was dann kommt

Eine Läuterung und Säuberung scheint bald nicht mehr abwendbar. Viele werden dann äusserst bitter erkennen, dass sie an ihrer eigenen Verblödung zugrunde gehen. Wie kann es sein, dass eine Zweidrittelmehrheit – inklusive der Unsicheren – das Fundament dieses Landes preisgibt, als wäre es eine Modefrage? Die Urne am 27. September wird die Antwort geben. Umfragen messen Stimmung. Die Geschichte misst Folgen. Wer jetzt noch glaubt, man könne Neutralität halb haben und halb verschenken, wird später begreifen, dass man sie nur ganz hat – oder gar nicht.

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Wenn die Dienerin zur Herrin wird – in zwei Teilen
Teil 1

Empirik, Logik und die Trennung, die unser Weltbild prägt

Die klare Trenn-Linie

Andreas Thiel zieht im ersten Teil seines Vortrages eine klare Linie, die mehr erklärt als mancher Traktat. Links steht die Empirik: beobachtet, erfahrungsgemäss, Schule des Beobachtens, Glaube, Technik, die alten Künste der Natur-, Erd-, Heil- und Baukunde. Unten endet diese Liste in der Gesamtheit der Materie. Rechts steht die Logik: bewiesen, dem folgerichtigen Denken gewiss, Schule des Denkens, Gewissheit, Wissen, Wissenschaft, Mathematik, Philosophie. Unten endet diese Liste in der Gesamtheit des Geistes. Empirik fragt nach dem Sichtbaren. Logik fragt nach dem Sinn des Sichtbaren. Die eine erzeugt Erfahrung, die andere Erkenntnis. Den empirischen Beweis gibt es nicht. Es gibt nur den logischen.

Die Trennung bei Thomas von Aquin

Thomas von Aquin hat Religion und Wissenschaft voneinander getrennt. Damit löste er nicht nur den Geist von der Vernunft, sondern die Materie vom Sinn. Die Kirche behielt das Unsichtbare und erklärte es zum Glauben. Die werdende Naturwissenschaft behielt das Sichtbare und erklärte es zur einzigen Wirklichkeit, die zählt. Beides war ein Tauschgeschäft. Die Kirche entzog sich der naturwissenschaftlichen Kritik. Die Wissenschaft entband sich der Moral und der Sinnfrage. Unfreiwillig entstand daraus der naturwissenschaftliche Materialismus, der unser heutiges Weltbild trägt. Statistik trat an die Stelle des Denkens. Die Dienerin Empirik wurde zur Herrin gemacht und die Logik verkümmerte zur nebensache.

Konstantin und das nützliche Christentum

Die Linie führt weiter zurück als ins 13. Jahrhundert. Kaiser Konstantin erkannte den Nutzen einer einheitlichen Religion für ein zerfallendes Reich. Nach dem Sieg an der Milvischen Brücke legalisierte er das Christentum. Das Mailänder Edikt von 313 beendete die grosse Verfolgung und gab den Christen Besitz und Kultfreiheit zurück. Gleichzeitig machte er die Kirche zum Instrument der Reichseinheit. Er berief das Konzil von Nicäa, sass als ungetaufter Kaiser über den Bischöfen und setzte die Lehre durch, die dem Staat diente. Wer abweichend dachte, wurde verbannt. Die Verfolgung hörte nicht auf. Sie wechselte nur das Ziel. Aus der verfolgten Minderheit wurde eine Institution, die Christen selbst wurden weiter verfolgt und hatten zugleich für den Kaiser grossen Nutzen.

Die grosse Umkehrung

Genau diese Logik setzt sich bei Thomas von Aquin fort und wirkt bis heute. Der Geist wird zur Privatsache erklärt und der willkürlichen Deutung überlassen. Die sichtbare Welt fällt der Empirik zu. Universität und Kirche werden beide aristotelisch. Die Wissenschaft glaubt nur noch, was sie sieht. Die Kirche nur noch, was sie nicht sieht. Auf der Strecke bleibt die sokratische Logik, das Wissen um den Zusammenhang von Sichtbarem und Unsichtbarem. Ohne geistige Betrachtung lässt sich die materielle Welt nicht verstehen. Was bleibt, ist eine Wissenschaft, die alles untersuchen kann, ausser den Sinn. Wer nicht mehr logisch nach dem Warum fragen darf, bleibt abhängig von Zahlen, Autoritäten und Beobachtungen, die andere kontrollieren. Das macht gefügig.

Der Punkt, an dem die Trennung sich verrät

Nirgends zeigt sich diese Umkehrung schärfer als an der Frage, die jeder Materialismus für erledigt hält und die sich dennoch nicht widerlegen lässt: ob der Mensch nach dem Tod weiterlebt. Wer nur Materie gelten lässt, muss hier «nein» sagen. Wer logisch denkt, merkt, dass dieses Nein kein Beweis ist, sondern die letzte Konsequenz einer Methode, die den Geist schon vorher aus der Welt gestrichen hat. Davon handelt der zweite Teil.

Vorteig 1 Teil
Teil 1/2 & 2/2

Vortrag Teil 2
Teil 1/3 & Teil 2/3 & Teil 3/3


Teil 2 des Vortrages:
Freitag, den 9. Oktober 2026, Restaurant Turandot Aathalstr. 5, Uster

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Wenn die Dienerin zur Herrin wird – in zwei Teilen
Teil 2

Die Frage, die sich nicht widerlegen lässt – Wahrheit, Lüge und das Weiterleben nach dem Tod

Zwei Sätze, die sich ausschliessen

Wahrheit und Lüge stehen sich hier unversöhnlich gegenüber. Die eine Seite sagt: «Beweis möglich, Widerlegung unmöglich.» Die andere sagt: «Beweis unmöglich, Widerlegung möglich.» Darauf hängt die ganze Frage, ob der Mensch nach dem Tod weiterlebt. Wer behauptet, er lebe weiter, kann das empirisch nicht vorzeigen wie einen Stein. Aber niemand kann diese Behauptung widerlegen, ohne den Geist schon vorher für unwirklich zu erklären. Wer behauptet, nach dem Tod sei Schluss, kann das Fehlen des Geistes nicht beweisen. Er kann nur den Leichnam zeigen und vorgeben, als sei damit alles gesagt.

Wo die Empirik endet

Genau darin liegt die Antwort. Empirik endet mit dem Körper. Sie misst, was Augen, Ohren und Instrumente erreichen. Sobald der Atem aussetzt und das Gehirn schweigt, hat sie nichts mehr in der Hand. Daraus folgt nicht, dass der Geist aufgehört hat. Es folgt nur, dass die Methode zu Ende ist. Eine Wissenschaft, die den Geist von vornherein aus ihrem Verfahren ausgeschlossen hat, darf hinterher nicht vortäuschen, als habe sie sein Ende bewiesen. Sie hat lediglich die eigene Grenze erreicht und diese Grenze zur Welt erklärt.

Was die Logik erkennt

Logik geht den umgekehrten Weg. Sie fragt nicht zuerst, was sichtbar ist, sondern was folgerichtig sein muss. Denken, Sinn und Bewusstsein entstehen nicht aus Materie, sonst müsste Materie erklären können, weshalb sie sich selbst versteht. Das kann sie nicht. Was die Materie nicht hervorbringt, geht mit ihr auch nicht unter. Der Geist ist der Materie nicht nachgeordnet, sondern ihr voraus. Deshalb endet er nicht, wo der Körper endet. Die alten Griechen wussten das nicht als frommen Wunsch, sondern als logische Gewissheit. Sie wussten, dass die Erde rund ist, und sie wussten, dass das Leben nach dem Tod weitergeht. Beides folgte aus Denken, nicht aus Statistik.

Die Lüge, die nüchtern klingt

Die Lüge der Moderne besteht darin, das Unbeweisbare als Gewissheit auszugeben und das Unwiderlegbare als Aberglauben abzutun. «Kein Weiterleben» klingt nüchtern und wissenschaftlich. In Wahrheit ist es ein Glaubenssatz der Empirik. Er setzt voraus, was er beweisen müsste: dass nur Materie wirklich sei. Wer so denkt, hat die Frage schon vor der Untersuchung entschieden. Die Wahrheit braucht keinen Laborbeleg für das, was Labor und Leiche nicht fassen können. Sie benötigt folgerichtiges Denken.

Die Probe auf das Denken

Andreas Thiel macht genau an dieser Stelle sichtbar, was verloren ging, als Thomas von Aquin Religion und Wissenschaft auseinanderlegte und die Kirche den Geist zum blossen Glauben degradierte. Was unsichtbar ist, wurde zur Privatsache. Was sichtbar ist, wurde alleinige Wirklichkeit. Seither darf Wissenschaft alles untersuchen, ausser den Sinn. Die Frage nach dem Weiterleben ist darum keine Restfrage für Feiertage. Sie ist die Probe darauf, ob Denken noch Denken ist oder nur noch das Echo der Materie. Wer den Geist zur Illusion erklärt, damit die Welt berechenbar bleibt, hat nicht widerlegt. Er hat sich gefügig gemacht.

Vorteig 1 Teil
Teil 1 & 2

Vortrag Teil 2
Teil 1/3 & Teil 2/3 & Teil 3/3

Teil 2 des Vortrages:
Freitag, den 9. Oktober 2026, Restaurant Turandot Aathalstr. 5, Uster

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