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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭

Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

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Am 18. Oktober in Boswil:

Ralph Bosshard – ehemaliger Oberstleutnant im Generalstab und militärischer OSZE-Berater mit Ukraine-Erfahrung. (Neutralitätsrat)
Patrik Baab – langjähriger NDR-Journalist, Investigativjournalist und Autor mit Schwerpunkt Geopolitik. (ndr.de)
Claudio Zanetti – Jurist, langjähriger Zürcher SVP-Politiker und ehemaliger Nationalrat. (SVP Schweiz)
Und meine Wenigkeit.

Reden, Interviews, Diskussionen – und natürlich Gelegenheit, interessante Leute kennenzulernen und sich zu vernetzen.

Kurz: Arsch an die frische Luft und wieder mal unter die Leute. 😎

Drei intellektuelle Hochkaräter (und mich) gibt’s für 29 Franken:

www.stricker.tv/strickershop

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Hacker knacken «Republik»: Warnungen statt Kontrolle

Verpasstes Update legt Kundendaten des linken Leitmediums offen – und offenbart die Illusion digitaler Sicherheit

Der Einbruch und das verpasste Update

Das Onlinemagazin «Republik» ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Unbekannte nutzten zwischen August und Anfang Oktober eine bekannte Sicherheitslücke im Analysetool Metabase, um Zugriff auf eine Kopie der Kundendatenbank zu erlangen. Die Schwachstelle im Passwort-Vergessen-Formular verschaffte Angreifern ohne Passwort Administratorrechte. Der Hersteller hatte bereits am 6. August ein Sicherheitsupdate bereitgestellt, doch die Redaktion versäumte es, die Warnung zu verfolgen und das Update einzuspielen. Bemerkt wurde der Einbruch erst am 14. Oktober, nicht durch ein Sicherheitssystem, sondern weil eine Fehlermeldung das Tool blockierte. Die «Republik» räumte offen ein: «Die Sicherheitslücke war seit dem 6. August bekannt, aber wir haben es versäumt, rechtzeitig die nötigen Gegenmassnahmen zu treffen. Das ist unser Fehler. Es tut uns leid.«

Die entwendeten Daten und die Phishing-Warnung

Die Angreifer riefen systematisch die Benutzerdaten aller aktiven und ehemaligen Abonnenten, Genossenschafter sowie Newsletterempfänger ab. Entwendet wurden Namen, E-Mail-Adressen sowie, falls hinterlegt, Telefonnummern, Geburtsjahre, Geschlecht und Postadressen. Stichprobenweise luden sie zudem Daten zu Abos, Zahlungsvermerken, Umfragen und Genossenschaftsabstimmungen herunter. Besonders brisant: Bei rund 2300 anonym verfassten Forenkommentaren hatten sie Zugriff auf die Verknüpfung zwischen Text und Nutzerkonto. Die Anonymität dieser Beiträge ist damit potenziell aufgehoben. Kreditkartendaten und Passwörter blieben unberührt, da Zahlungen über Stripe laufen und Logins passwortlos per E-Mail-Bestätigung erfolgen. Die «Republik» meldete den Vorfall dem EDÖB, schaltete das Tool ab und warnte Abonnenten vor Phishingattacken. Solche Worte klingen vertraut: «Alles unter Kontrolle», «Vorsicht bei gefälschten Mails» und «Man gebe sich in Zukunft mehr Mühe».

Eine Welle von Datenlecks und kritische Stimmen

Eigentlich darf es niemanden wundern, dass wieder ein Hackerangriff bekannt wird. In den vergangenen Wochen traf es unter anderem den Onlinehändler Offerz mit rund 115 000 Kundendatensätzen, die Pensionskasse der Stadt Zürich sowie weitere Vorsorgeeinrichtungen und die Energy Gruppe Schweiz. Hunderte von Meldungen an das Bundesamt für Cybersicherheit zeigen ein sich verdichtendes Bild. Matthias Stürmer, Professor an der Berner Fachhochschule, warnt vor den Folgen der Digitalisierungseuphorie. Cyberkriminelle setzen zunehmend KI ein, um Lücken zu finden und Angriffe zu beschleunigen. Das Risiko, dass auch Plattformen der öffentlichen Verwaltung oder private Portale gehackt und sensible Daten veröffentlicht würden, sei realistisch. Schweizerinnen und Schweizer könnten wenig tun, um ihre hinterlegten Daten zu schützen. Andere Kritiker wie Monica Amgwerd verweisen auf grobfahrlässige Zentralisierung von Datenbanken.

Daten weg, Kontrolle illusorisch

Wie StandPunkt und andere kritische Stimmen seit geraumer Zeit aufzeigen, haben die meisten Betreiber ihre Plattformen nicht unter Kontrolle. Zu Tausenden fliessen Kundendaten ab, und niemand weiss genau, was mit ihnen geschieht und an wen sie weiterverkauft werden. Ausser einem feuchtwarmen Sorry und dem Versprechen, man werde sich künftig mehr Mühe geben, geschieht in der Regel nichts. Die Daten sind weg und kursieren irgendwo im Darknet. Die «Republik», die sich als Rebellion gegen die Medienkonzerne und Verteidigerin der Demokratie versteht, reiht sich damit in eine lange Liste ein. Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass der digitale Datenhype eine Illusion von Kontrolle erzeugt, die bei der ersten bekannten Lücke zusammenbricht. Wer sensible Informationen zentral speichert und Updates verschläft, liefert sie freiwillig ab.

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Verbotene Liebe stürzt Bundesgericht ins Chaos

Reihenweise Ausstände und interne Querelen offenbaren das Versagen zweier Bundesrichter – und die gefährdete Unabhängigkeit des höchsten Gerichts.

Die Affäre bricht auf.

Im Frühling 2026 machte die «Weltwoche» die Liebesbeziehung zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz und Béatrice van de Graaf publik. Die beiden hatten über rund ein Jahr eine Beziehung geführt, die sie verheimlichten. Das Bundesgerichtsgesetz verbietet in Artikel 8 ausdrücklich, dass Mitglieder des Gerichts in einer dauernden Lebensgemeinschaft leben. Auch die internen Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter schliessen Liebesbeziehungen grundsätzlich aus. Der Grund liegt auf der Hand: Die richterliche Unabhängigkeit darf nicht durch private Bindungen gefährdet werden, die Einflussnahme oder den Anschein von Befangenheit ermöglichen. Donzallaz und van de Graaf hätten die Beziehung umgehend der Gerichtsleitung offenlegen oder – besser noch – die Konsequenzen ziehen und zurücktreten müssen. Stattdessen blieben sie im Amt und kandidieren weiterhin für die Wiederwahl.

Chaos durch reihenweise Ausstände

Die Affäre hat das Bundesgericht in eine tiefe Krise gestürzt. Zahlreiche Revisionsgesuche liegen vor, darunter prominente Fälle. Die gesamte zweite strafrechtliche Abteilung trat bei diesen Verfahren in den Ausstand. Präsident François Chaix wies sie der zweiten zivilrechtlichen Abteilung zu. Auch dort kam es zu weiteren Ausständen. Das Gericht geriet ins Stocken. Am 6. Oktober eskalierte die Lage erneut: Donzallaz suchte den vorsitzenden Richter Grégory Bovey in dessen Büro auf, nachdem dieser einen internen Meinungsaustausch zur Frage der dauernden Lebensgemeinschaft angeregt und die beiden Beteiligten ausgeschlossen hatte. Donzallaz warf Bovey vor, die Kontrolle verloren und die gebotene Besonnenheit vermissen lassen zu haben. Er verlangte dessen Ausstand. Das Gericht wies das Gesuch als offensichtlich unbegründet ab. Es stellte sich klar heraus, dass Donzallaz als Verfahrensbeteiligter nicht beim Vorsitzenden vorsprechen durfte. Die internen Querelen belasten das Gericht weiter. Die Kostenfrage des Zwischenverfahrens bleibt offen.

Scharfe Kritik und fehlende Konsequenzen

Kritische Stimmen verurteilen das Verhalten der beiden Richter scharf. Der frühere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer erklärte, die beiden hätten das Gericht sehenden Auges in eine institutionelle Krise schlittern lassen. Er forderte ihren sofortigen Rücktritt oder zumindest den Verzicht auf die Wiederwahl. Richter seien dazu da, Urteile zu fällen, und nicht, sich zu lieben. Auch innerhalb des Gerichts wurden Rücktrittsforderungen laut. Interne Richter kritisierten die Verletzung der Gepflogenheiten und das mangelnde Krisenmanagement der Leitung. Die SVP und andere Beobachter monierten die Verheimlichung und die fortgesetzte Amtsausübung. Donzallaz selbst bezeichnete die Beziehung rückblickend als unangemessen, hielt sie aber für nicht illegal und sah sich als Opfer einer politischen Instrumentalisierung. Diese Einschätzung überzeugt nicht. Eine dauernde Lebensgemeinschaft oder auch nur eine intensive private Bindung unter Bundesrichtern ist mit dem Status des Magistraten unvereinbar. Wer sich in eine Kollegin oder einen Kollegen verliebt, muss die Institution schützen – durch Offenlegung, Ausstand oder Rücktritt. Stattdessen folgten Geheimhaltung, Ausstandsgesuche gegen Kollegen und ein Schaden für das Ansehen des Gerichts. Die Wahlen wurden vorsorglich in die Wintersession verschoben. Chaix wurde nicht zur Wiederwahl als Präsident vorgeschlagen; Thomas Müller soll ihn ersetzen. Das Bundesgericht wird demnächst entscheiden, ob die Beziehung im Sinne des Gesetzes unzulässig war. Ein Ja würde bedeuten, dass zahlreiche Urteile neu geprüft werden müssen. Das Vertrauen in die höchste Instanz steht auf dem Spiel.

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‼️Patrik Baab kommt auf Tour in Süddeutschland und der Schweiz‼️

Vom 15.-23. Oktober besucht der Journalist und Autor Patrik Baab Süddeutschland und die Schweiz um über die aktuellen Entwicklungen in der politischen Welt aufzuklären.

Gerade im Bezug auf die Kriegsschauplätze in der Ukraine und im Iran werden in der öffentlichen Berichterstattung Fakten verdreht oder Informationen weg gelassen.

Aus diesem Grund bringt der renommierte Reporter die Hintergründe zu den Menschen in die Kommunen.

Besuchen Sie Patrik Baab auf seiner Informationstour durch Süddeutschland und die Schweiz.

Stellen Sie Fragen und informieren Sie sich, über das was sonst nicht berichtet wird.

Weitere Informationen zur Tour und den Themen der jeweiligen Abende finden Sie unter:
www.patrikbaab.de

Anfragen unter: cmb-event@mail.de

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Die Jagd auf die Wirte und Bäcker

Warum der Staat nach der Pandemie die Wirte und Bäcker vorführt, während er selbst felsenfest unschuldig bleibt

Das System, das von Anfang an gestunken hat

Sechs Jahre nach dem Lockdown präsentiert das Seco eine Bilanz, die nach Erfolg klingt. Über 7200 Betriebe wurden durchleuchtet, 243,53 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigungen zurückgefordert, in 171 Fällen Anzeige erstattet. Dazu kommen die Forderungen der Arbeitslosenkassen, die die Summe auf rund 680 Millionen Franken treiben. Die Missbrauchsquote liegt laut den Behörden unter einem Prozent. Was in dieser Rechnung fehlt, ist die eigentliche Geschichte. Während der Pandemie verteilte der Bund über 16 Milliarden Franken Kurzarbeitsgeld an mehr als 167 000 Unternehmen. Die Verfahren waren verkürzt, die Regeln änderten sich laufend, die Abrechnungen erfolgten oft von Hand. Restaurants, Bars und Kleinbetriebe, die zuvor nie mit Kurzarbeit zu tun hatten, mussten sich in ein Instrument einarbeiten, das für die Industrie gedacht war. Chefprüfer Jean-Christophe Lanzeray räumt ein, die damalige Unsicherheit sei für viele Firmen nicht ideal gewesen. Genau diese Unsicherheit war gewollt. Der Staat, die Kantone und die Gemeinden drückten etwas durch, das von Beginn an unzureichend konzipiert war und vor allem dazu diente, Medien und Politik auf Linie zu bringen. Wer überlebte, hatte sich den Regeln unterworfen, die ständig neu geschrieben wurden.

Die Rückforderung als Existenzbedrohung

Parallel dazu laufen die Verfahren zu den Covid-Krediten. Auch hier flossen fast 17 Milliarden Franken an rund 140 000 Unternehmen, mit minimaler Bürokratie. Jetzt fordern die Kantone zurück. In der Waadt steht der Bäcker Laurent Buet exemplarisch für viele. Ihm wurden 900 Franken zu viel ausbezahlt. Der Kanton forderte zunächst 80 000 Franken zurück, nach Einspruch immer noch 42 000. Buet sagt, man treibe die Unternehmen tiefer in die Schulden, statt sie zu unterstützen. Der Waadtländer Gastronomieverband Gastrovaud spricht von einem Todesstoss. 26 Prozent der entschädigten Betriebe müssen nachzahlen. Viele haben knappe Margen und stehen am Rande des Konkurses. Die Kantone gehen unterschiedlich vor. Zürich und die Waadt verfolgen hart, Genf weniger. Das Seco hatte 2020 informell empfohlen, auf Strafverfahren zu verzichten, wenn das Geld zurückbezahlt werde. Die Empfehlung blieb unverbindlich. Aus Sicht vieler Betroffener haben sich nicht die Wirte, sondern die Behörden strafbar gemacht. Sie versuchten zu überleben, während der Staat ein System aufsetzte, das von Anfang an Löcher hatte. Jetzt wird erneut auf die Kleinen geschossen. Die politisch Verantwortlichen lassen sich nicht in die Verantwortung ziehen. Die Ausreden lauten, man habe es nicht besser gewusst oder habe nur das Beste gewollt. Dabei wussten sie sehr genau, dass die Kontrollen unzureichend waren und die Regeln im Chaos versanken.

Die Medien und die Kontrolle des Pöbels

Die Berichterstattung bleibt auch nach Corona gleichgeschaltet. Die Seco-Bilanz wird als Erfolg der Missbrauchsbekämpfung verkauft, die Härte gegenüber Gastrobetrieben als notwendige Aufarbeitung. Kaum jemand fragt, warum die Verfahren so unbürokratisch ausgestaltet waren, dass eine einfache Falschangabe bereits als arglistige Täuschung gilt, oder warum die Kosten der externen Prüfer von über 31 Millionen Franken aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden. Die Medien halten die Linie, weil sie Teil der Gleichschaltung sind. Wer die Narrative der Pandemiezeit in Frage stellt, gefährdet die Kontrolle über den Pöbel. Die Kleinen sollen büssen, damit die grossen Entscheidungen unangetastet bleiben. Die Hände der Politik bleiben sauber, die Gaststätten und Bäckereien tragen die Folgen. Das war von Beginn an der Plan.

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Rémy Wyssmann in den Bundesrat - Für eine lebenswerte Schweiz!

Rémy Wyssmann: Der Staat gehört den Menschen – nicht sich selbst

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Frage, ob staatliche Institutionen noch konsequent im Interesse der Bevölkerung handeln. Wo Transparenz fehlt, Entscheide schwer nachvollziehbar sind und Behörden sich zunehmend verselbstständigen, schwindet das Vertrauen. Rémy Wyssmann kandidiert für den Bundesrat, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die staatliche Verantwortung wieder stärker auf die Menschen auszurichten.

Als Rechtsanwalt kennt er die Schwierigkeiten, mit denen Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind, wenn sie sich gegen behördliche Entscheide zur Wehr setzen müssen. Sein beruflicher Einsatz für Recht und Transparenz hat seinen Blick dafür geschärft, wo staatliches Handeln nachvollziehbarer, kontrollierbarer und bürgernäher werden muss. Für ihn steht fest: Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Es muss durch verantwortungsvolles Handeln, offene Kommunikation und faire Verfahren verdient werden.

Seine Vision: Eine Schweiz, die ihren Menschen dient

Eine Schweiz, in der staatliche Institutionen transparent, verlässlich und bürgernah handeln. In der die Volksrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern geachtet und im politischen Alltag konsequent respektiert werden. In der Behörden rechenschaftspflichtig bleiben und Entscheide nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg getroffen werden.

Eine Schweiz, in der auch der Mittelstand wieder aufatmen kann. Denn steigende Krankenkassenprämien, Mieten und Lebenshaltungskosten belasten zahlreiche Haushalte. Wer Verantwortung für das Land trägt, muss diese Sorgen ernst nehmen und sich dafür einsetzen, dass die Menschen finanziell wieder mehr Spielraum erhalten.

Eine Schweiz, in der Vertrauen nicht eingefordert, sondern verdient wird: durch Transparenz, nachvollziehbare Entscheidungen und eine Verwaltung, die sich an ihrem Auftrag gegenüber der Bevölkerung messen lässt.

Rémy Wyssmann will diese Grundsätze mit seiner beruflichen Erfahrung und seinem politischen Engagement in den Bundesrat einbringen. Er steht für einen Anspruch an das staatliche Handeln, bei dem die Interessen der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen, Interessenkonflikte konsequent vermieden werden und politische Verantwortung nicht zum Selbstzweck verkommt.

Seine Bereitschaft, mindestens zwei volle Amtsperioden zu absolvieren, unterstreicht seinen Anspruch, Verantwortung langfristig zu übernehmen und sich vom ersten Tag an für die Zukunft der Schweiz einzusetzen.

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Rémy Wyssmann in den Bundesrat - Für eine lebenswerte Schweiz!

Rémy Wyssmann: Der Staat gehört den Menschen – nicht sich selbst

Hier noch die Profilbilder zur Kampagne.

Die Kampagne findest du‼️ hier ‼️

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