Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Sieht aus, als ob Elon Musk nichts von der Einstufung („keine Freigabe“) der deutschen FSK hält:
Er hat den ganzen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll (siehe auch früherer Post von heute) soeben gepostet.
https://x.com/elonmusk/status/2070157480915538098/video/1
t.me/Rosenbusch
Er hat den ganzen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll (siehe auch früherer Post von heute) soeben gepostet.
https://x.com/elonmusk/status/2070157480915538098/video/1
t.me/Rosenbusch
Forwarded from RT Deutsch Artikel | Volltext
Musk veröffentlicht "Citizen Vigilante"
Klar, dass die Auseinandersetzung rund um diesen Film eskaliert. Schuld daran ist vermutlich die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dem Film kein Kennzeichen erteilte – was bedeutet, dass er in Deutschland in keinem Kino, auf keiner Streamingplattform laufen kann und auch nicht als DVD vertrieben werden kann.
Die Welt, die darüber berichtete, schreibt, das sei kein Verbot. Allerdings wurde die FSK in den 1950ern eingeführt, als die Adenauer-Regierung gerne Filme aus den Kinos halten wollte, aber wegen der historischen Nähe zur Nazizeit dabei auf offizielle Verbote verzichten wollte. Tatsächlich wurden damals eine Reihe von Filmen verbannt, die heute als Klassiker gelten, wie "Das Cabinett des Dr. Caligari" von Murnau aus dem Jahr 1920, oder "Die Halbstarken" aus dem Jahr 1956, der erste bundesdeutsche Film, der das Motiv der Jugendkultur aufgriff. Später waren es vor allem Splatterfilme, die nicht in die Kinos durften, wie Texas Chainsaw Massacre.
Der Film "Citizen Vigilante", gedreht vom deutschen Regisseur Uwe Boll, ist ein Film ĂĽber Selbstjustiz; ein klassisches Thema, das bekannte Filme wie "Ein Mann sieht rot" oder auch "Rambo" lieferte. In Bolls Film geht es um einen Mann, der junge Migranten jagt, nach einem Vorfall in seiner Familie. Die FSK sieht darin Werbung fĂĽr Selbstjustiz.
Der Kommentar von Boll in der Berliner Zeitung zu diesem Schritt:
"Nach meiner Einschätzung will die FSK mit dem Rating nicht nur sicherstellen, dass Jugendliche vor dem Film geschützt werden, sondern dafür sorgen, dass möglichst wenige Menschen den Film in Deutschland überhaupt sehen können."
Boll wurde wegen dieses Films in Deutschland bereits als Rechtsextremist bezeichnet, obwohl die Filmkritik in der Welt anhand seiner bisher gedrehten Filme belegt, dass dem mitnichten so ist. Der Film ist Teil einer Trilogie ĂĽber Deutschland, die mit einem Film zum Anschlag in Hanau, "Hanau-Deutschland im Winter" begonnen hatte, auf den "Run" folgte, in dem es um eine Gruppe afrikanischer Migranten geht, die das Mittelmeer ĂĽberquert haben.
Allerdings sieht Boll ein großes Problem im Umgang mit dem Thema "migrantische Kriminalität" und erklärte, hier werde "der einzige Film verhindert, der die Realität auf den Straßen, Hinterhöfen und Gebüschen in Europa so abbilden will, wie es wirklich zugeht".
In Österreich ist der Film ungekürzt zu sehen. Boll zufolge hatte er aber "auch in der Vergangenheit mit sechs Filmen bei der FSK große Probleme; sie wurden nur mit Schnittauflagen in Deutschland herausgebracht". In den USA und so gut wie allen anderen Ländern der Welt ist er ebenfalls problemlos zu sehen.
Der Independent-Regisseur ist schon seit Jahren umstritten, aber nicht aus politischen Gründen. Mit dem in Kroatien auf Englisch gedrehten Citizen Vigilante hat er auf jeden Fall bereits einen Kassenschlager erzielt – die Rede ist mittlerweile von Einnahmen von 67 Millionen Euro – in der ersten Woche. Damit zählt er bereits jetzt mit zu den erfolgreichsten deutschen Filmen.
Die Tatsache, dass deutsche Zuschauer daran gehindert werden sollen, den Film zu sehen, hat jetzt dazu geführt, dass US-Milliardär Elon Musk ein weiteres Mal im Zusammenhang mit deutscher Zensur eingriff: Er hat den kompletten Film auf X veröffentlicht. Eine Reaktion aus Deutschland dazu liegt noch nicht vor.
Mehr zum Thema – Altersbeschränkung mit Wirkung – Migrationsgewalt zu brutal für deutsche Kinobesucher?
https://de.rt.com/inland/284243-musk-veroeffentlicht-citizen-vigilante/
Klar, dass die Auseinandersetzung rund um diesen Film eskaliert. Schuld daran ist vermutlich die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die dem Film kein Kennzeichen erteilte – was bedeutet, dass er in Deutschland in keinem Kino, auf keiner Streamingplattform laufen kann und auch nicht als DVD vertrieben werden kann.
Die Welt, die darüber berichtete, schreibt, das sei kein Verbot. Allerdings wurde die FSK in den 1950ern eingeführt, als die Adenauer-Regierung gerne Filme aus den Kinos halten wollte, aber wegen der historischen Nähe zur Nazizeit dabei auf offizielle Verbote verzichten wollte. Tatsächlich wurden damals eine Reihe von Filmen verbannt, die heute als Klassiker gelten, wie "Das Cabinett des Dr. Caligari" von Murnau aus dem Jahr 1920, oder "Die Halbstarken" aus dem Jahr 1956, der erste bundesdeutsche Film, der das Motiv der Jugendkultur aufgriff. Später waren es vor allem Splatterfilme, die nicht in die Kinos durften, wie Texas Chainsaw Massacre.
Der Film "Citizen Vigilante", gedreht vom deutschen Regisseur Uwe Boll, ist ein Film ĂĽber Selbstjustiz; ein klassisches Thema, das bekannte Filme wie "Ein Mann sieht rot" oder auch "Rambo" lieferte. In Bolls Film geht es um einen Mann, der junge Migranten jagt, nach einem Vorfall in seiner Familie. Die FSK sieht darin Werbung fĂĽr Selbstjustiz.
Der Kommentar von Boll in der Berliner Zeitung zu diesem Schritt:
"Nach meiner Einschätzung will die FSK mit dem Rating nicht nur sicherstellen, dass Jugendliche vor dem Film geschützt werden, sondern dafür sorgen, dass möglichst wenige Menschen den Film in Deutschland überhaupt sehen können."
Boll wurde wegen dieses Films in Deutschland bereits als Rechtsextremist bezeichnet, obwohl die Filmkritik in der Welt anhand seiner bisher gedrehten Filme belegt, dass dem mitnichten so ist. Der Film ist Teil einer Trilogie ĂĽber Deutschland, die mit einem Film zum Anschlag in Hanau, "Hanau-Deutschland im Winter" begonnen hatte, auf den "Run" folgte, in dem es um eine Gruppe afrikanischer Migranten geht, die das Mittelmeer ĂĽberquert haben.
Allerdings sieht Boll ein großes Problem im Umgang mit dem Thema "migrantische Kriminalität" und erklärte, hier werde "der einzige Film verhindert, der die Realität auf den Straßen, Hinterhöfen und Gebüschen in Europa so abbilden will, wie es wirklich zugeht".
In Österreich ist der Film ungekürzt zu sehen. Boll zufolge hatte er aber "auch in der Vergangenheit mit sechs Filmen bei der FSK große Probleme; sie wurden nur mit Schnittauflagen in Deutschland herausgebracht". In den USA und so gut wie allen anderen Ländern der Welt ist er ebenfalls problemlos zu sehen.
Der Independent-Regisseur ist schon seit Jahren umstritten, aber nicht aus politischen Gründen. Mit dem in Kroatien auf Englisch gedrehten Citizen Vigilante hat er auf jeden Fall bereits einen Kassenschlager erzielt – die Rede ist mittlerweile von Einnahmen von 67 Millionen Euro – in der ersten Woche. Damit zählt er bereits jetzt mit zu den erfolgreichsten deutschen Filmen.
Die Tatsache, dass deutsche Zuschauer daran gehindert werden sollen, den Film zu sehen, hat jetzt dazu geführt, dass US-Milliardär Elon Musk ein weiteres Mal im Zusammenhang mit deutscher Zensur eingriff: Er hat den kompletten Film auf X veröffentlicht. Eine Reaktion aus Deutschland dazu liegt noch nicht vor.
Mehr zum Thema – Altersbeschränkung mit Wirkung – Migrationsgewalt zu brutal für deutsche Kinobesucher?
https://de.rt.com/inland/284243-musk-veroeffentlicht-citizen-vigilante/
RT DE
Musk veröffentlicht "Citizen Vigilante"
Warum geht eigentlich die Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft davon aus, dass ein Film über Selbstjustiz an Migranten zur Nachahmung anspornt und nicht zum Nachdenken? Jedenfalls hat Musk jetzt den ganzen Film online gestellt …
Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg zu Arbeitsbesuch in Luxemburg
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260626-delarbeitsbesuch-nach-luxemburg-1192630
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260626-delarbeitsbesuch-nach-luxemburg-1192630
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg zu Arbeitsbesuch in Luxemburg
Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg zu Arbeitsbesuch in Luxemburg Die Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg des Deutschen Bundestages wird am 1. und 2. Juli 2026 zu einem Arbeitsbesuch...
Parlamentariergruppe Nördliche Adria reist nach Kroatien
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260626-delreise-kroatien-1192640
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260626-delreise-kroatien-1192640
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Parlamentariergruppe Nördliche Adria reist nach Kroatien
Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Nördliche Adria unter der Leitung des Vorsitzenden, Christian Haase (CDU/CSU), nach Kroatien reisen. Die...
Forwarded from habito (Thomas)
Ran an die Organe!
https://egon-w-kreutzer.de/ran-an-die-organe
Unterhalten sich zwei Erstsemester in der Mensa bei Kalbsleber Berliner Art.
Jurist: Im Grunde ist das, was ihr da macht, bei der Organentnahme, ja strafbar. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Mediziner: Nee, nee. So ist das nicht. Der Spender ist ja schon tot.
Jurist: Nun ja, das Strafrecht kennt auch einen Paragraphen 168 StGB, da steht: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mediziner: Das kommt nicht zum Tragen. Erstens hat der Spender als Befugter ja zugestimmt, und zweitens lebt er ja noch. Sonst wären seine Organe unbrauchbar.
Jurist: Ich glaube, ich hätte besser Medizin studieren sollen …
Mediziner: Lass man. Für die ständige Erweiterung unseres Tätigkeitsfeldes brauchen wir euch Juristen schließlich. Mir schwebt zum Beispiel vor, die Organentnahme als nicht strafbewehrte Sonderform der Tötung auf Verlangen gelten zu lassen. Ein Thema für dich!
https://egon-w-kreutzer.de/ran-an-die-organe
Unterhalten sich zwei Erstsemester in der Mensa bei Kalbsleber Berliner Art.
Jurist: Im Grunde ist das, was ihr da macht, bei der Organentnahme, ja strafbar. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Mediziner: Nee, nee. So ist das nicht. Der Spender ist ja schon tot.
Jurist: Nun ja, das Strafrecht kennt auch einen Paragraphen 168 StGB, da steht: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mediziner: Das kommt nicht zum Tragen. Erstens hat der Spender als Befugter ja zugestimmt, und zweitens lebt er ja noch. Sonst wären seine Organe unbrauchbar.
Jurist: Ich glaube, ich hätte besser Medizin studieren sollen …
Mediziner: Lass man. Für die ständige Erweiterung unseres Tätigkeitsfeldes brauchen wir euch Juristen schließlich. Mir schwebt zum Beispiel vor, die Organentnahme als nicht strafbewehrte Sonderform der Tötung auf Verlangen gelten zu lassen. Ein Thema für dich!
Egon W. Kreutzer
Ran an die Organe! - egon-w-kreutzer.de
Zur Einstimmung: Unterhalten sich zwei Erstsemester in der Mensa bei Kalbsleber Berliner Art. Jurist: Im Grunde ist das, was ihr da macht, bei der Organentnahme, ja strafbar. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Mediziner: Nee, nee. So ist das nicht.…
habito
Ran an die Organe! https://egon-w-kreutzer.de/ran-an-die-organe Unterhalten sich zwei Erstsemester in der Mensa bei Kalbsleber Berliner Art. Jurist: Im Grunde ist das, was ihr da macht, bei der Organentnahme, ja strafbar. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge. …
Bevor Sie eine Erklärung im Organspende-Register abgeben oder aufrufen können, müssen Sie sich eindeutig identifizieren.
Für die Identifikation benötigen Sie den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel sowie die AusweisApp.
Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite oder auf der Hilfeseite.
Die AusweisApp konnte nicht gefunden werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre AusweisApp auf dem Endgerät installiert und gestartet wurde.
Klicken Sie anschließend auf den Button „Identifikation starten“, um mit der Identifikation fortzufahren.
Sie können die AusweisApp hier herunterladen.
Identifikation starten
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Angaben aus einem Organspendeausweis können Sie hier nicht einsehen. Es gilt immer die neueste Erklärung, egal, ob diese im Organspende-Register oder als Organspendeausweis vorliegt.
https://egon-w-kreutzer.de/ran-an-die-organe
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Das „Trillionen-Dollar-Problem“: Warum großartige Erfindungen im Westen scheitern
https://tkp.at/2026/06/26/das-trillionen-dollar-problem-warum-grossartige-erfindungen-im-westen-scheitern/
✂️Auf der Suche nach einer ermutigenden, aufbauenden Nachricht stößt man derzeit im Internet auf die Geschichte einer Schülerin, welche eine kostengünstige Dialysemaschine entwickelt hatte.
✂️Die Erfindung schlug weltweit Wellen. Doch … kann man die Dialysave heute nirgends kaufen. Sie ist nie in Serie gegangen.
✂️Während im Westen geniale Ideen an Kapitalmangel und Überregulierung im privaten Raum und an finanziellen Interessen großer Player sterben, werden in China solche Ideen, welche die Gesellschaft voran bringen, im Eiltempo durch staatliche Strukturen in den Markt gedrückt.
Chinas Aufstieg zur Medizintechnik-Supermacht basiert exakt auf dieser aggressiven, staatlichen Überbrückung des „Valley of Death“. Und die Medizintechnik ist nur ein Beispiel. Huawei ist das Paradebeispiel im IT-Sektor dafür, was passiert, wenn eine anfangs kleine, unabhängige Erfindung vom chinesischen Staat als „nationaler Champion“ adoptiert und mit aller Macht durch das „Valley of Death“ gepresst wird.
https://tkp.at/2026/06/26/das-trillionen-dollar-problem-warum-grossartige-erfindungen-im-westen-scheitern/
✂️Auf der Suche nach einer ermutigenden, aufbauenden Nachricht stößt man derzeit im Internet auf die Geschichte einer Schülerin, welche eine kostengünstige Dialysemaschine entwickelt hatte.
✂️Die Erfindung schlug weltweit Wellen. Doch … kann man die Dialysave heute nirgends kaufen. Sie ist nie in Serie gegangen.
✂️Während im Westen geniale Ideen an Kapitalmangel und Überregulierung im privaten Raum und an finanziellen Interessen großer Player sterben, werden in China solche Ideen, welche die Gesellschaft voran bringen, im Eiltempo durch staatliche Strukturen in den Markt gedrückt.
Chinas Aufstieg zur Medizintechnik-Supermacht basiert exakt auf dieser aggressiven, staatlichen Überbrückung des „Valley of Death“. Und die Medizintechnik ist nur ein Beispiel. Huawei ist das Paradebeispiel im IT-Sektor dafür, was passiert, wenn eine anfangs kleine, unabhängige Erfindung vom chinesischen Staat als „nationaler Champion“ adoptiert und mit aller Macht durch das „Valley of Death“ gepresst wird.
tkp.at
Das „Trillionen-Dollar-Problem“: Warum großartige Erfindungen im Westen scheitern
Auf der Suche nach einer ermutigenden, aufbauenden Nachricht stößt man derzeit im Internet auf die Geschichte einer Schülerin, welche eine kostengünstige Dialysemaschine entwickelt hatte. Die darauf folgende Recherche fand Folgendes[…]
Forwarded from RT Deutsch Artikel | Volltext
Warum ein AfD-Verbot nur in Diktatur oder Krieg enden kann
Von Dagmar Henn
Dieser neue Anlauf mit einem ganz lupenrein im Soros/Omidyan/Bertelsmann-Einfluss erstellten neuen Gutachten ist das eine. Wie fragwürdig dessen Herangehensweise ist, lässt sich schon mit zwei Punkten belegen: zum einen mit der Zahl der verarbeiteten Beiträge aus sozialen Medien.
Drei Millionen Beiträge aus der AfD und ihrem Umfeld sollen durch den Rechner gejagt worden sein, 30.000 seien dann händisch gesichtet worden, und ganze 2.500 wurden letztlich als Belege für die vermeintliche Verfassungswidrigkeit vorgelegt. Also ein Prozent der Beiträge wurde von lebenden Menschen nach einer digitalisierten Vorauswahl gesichtet, und weniger als ein Promille lieferte nutzbares Material.
Hier eine kleine Frage, die jeder aus seiner persönlichen Erfahrung beantworten können dürfte: Wo liegt in etwa die Quote zutiefst menschenfeindlicher Beiträge in den Reihen des grünen Umfelds? Bei einem Promille oder darüber? Wie hoch wäre überhaupt der Anteil derartiger Posts, würde man beispielsweise die Mitteilungen aus dem Umfeld der meisten Parteien zur Corona-Zeit bewerten?
Dieses mit lautem Gegacker gefundene Korn hat, so man eine Ahnung von statistischen Beweisen und Fragen von Relevanz hat, einen Aussagewert von exakt null. Was aber leider nichts darĂĽber besagt, wie damit umgegangen werden wird.
Der zweite Punkt, den man in diesem Zusammenhang anfĂĽhren sollte, ist, dass der AfD angekreidet wird (schon in der interaktiven Kurzversion des Gutachtens), gefordert zu haben, Angela Merkel, Karl Lauterbach, Robert Habeck, Nancy Faeser und Olaf Scholz vor Gericht zu stellen. Dabei handelt es sich nicht einmal um Forderungen, die etwa auf Parteitagen formell beschlossen wurden, sondern ĂĽberwiegend um Aussagen im Wahlkampf oder von einzelnen Mitgliedern. Das soll ein Beleg fĂĽr Verfassungswidrigkeit sein: "Politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen und einzuschĂĽchtern, verletzt das Demokratieprinzip."
Allerdings – bei jedem der Benannten könnte ich ohne Anlauf Gründe für ein Strafverfahren nennen. Bei Scholz beispielsweise nicht nur Cum Ex, sondern auch sein Verhalten bezüglich Nord Stream, das in meinen Augen ein Fall schwersten Landesverrats war. Wie bei Habeck ebenfalls. Faeser ist die einzelne Person, die dem Rechtsstaat in Deutschland den schwersten Schaden der vergangenen Jahrzehnte zugefügt hat. Merkel? Ihre illegale Grenzöffnung im Jahr 2015 wurde nie gerichtlich überprüft. Könnte das strafbar sein? Sicher, das Grundgesetz besagt, dass die Verwaltung (und auch die Kanzlerin ist als Chefin der Exekutive Verwaltung) in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.
Aber viel wichtiger sind da zwei andere Punkte: Erstens, da ist die Rede von "vor Gericht stellen", nicht von "an die Wand stellen" oder "aufknüpfen". Es wird also ein ordentliches Gerichtsverfahren gefordert, an dessen Ende auch ein Freispruch stehen könnte. Vorausgesetzt, man geht davon aus, dass die Justiz rechsstaatlichen Regeln folgt und dass auch das Handeln von Bundesministern als Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar sein und im Falle eines strafbaren Missbrauchs der Amtsgewalt auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich sein muss (auch wenn die Liste der nicht Strafverfolgten von Jahr zu Jahr länger wird, siehe Jens Spahn oder Ursula von der Leyen), kann es sich dabei aus Prinzip nicht um eine verfassungswidrige Position handeln. Die wäre nur gegeben, wenn eine Strafe ohne ein solches Verfahren, ohne Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung gefordert werden würde.
Von Dagmar Henn
Dieser neue Anlauf mit einem ganz lupenrein im Soros/Omidyan/Bertelsmann-Einfluss erstellten neuen Gutachten ist das eine. Wie fragwürdig dessen Herangehensweise ist, lässt sich schon mit zwei Punkten belegen: zum einen mit der Zahl der verarbeiteten Beiträge aus sozialen Medien.
Drei Millionen Beiträge aus der AfD und ihrem Umfeld sollen durch den Rechner gejagt worden sein, 30.000 seien dann händisch gesichtet worden, und ganze 2.500 wurden letztlich als Belege für die vermeintliche Verfassungswidrigkeit vorgelegt. Also ein Prozent der Beiträge wurde von lebenden Menschen nach einer digitalisierten Vorauswahl gesichtet, und weniger als ein Promille lieferte nutzbares Material.
Hier eine kleine Frage, die jeder aus seiner persönlichen Erfahrung beantworten können dürfte: Wo liegt in etwa die Quote zutiefst menschenfeindlicher Beiträge in den Reihen des grünen Umfelds? Bei einem Promille oder darüber? Wie hoch wäre überhaupt der Anteil derartiger Posts, würde man beispielsweise die Mitteilungen aus dem Umfeld der meisten Parteien zur Corona-Zeit bewerten?
Dieses mit lautem Gegacker gefundene Korn hat, so man eine Ahnung von statistischen Beweisen und Fragen von Relevanz hat, einen Aussagewert von exakt null. Was aber leider nichts darĂĽber besagt, wie damit umgegangen werden wird.
Der zweite Punkt, den man in diesem Zusammenhang anfĂĽhren sollte, ist, dass der AfD angekreidet wird (schon in der interaktiven Kurzversion des Gutachtens), gefordert zu haben, Angela Merkel, Karl Lauterbach, Robert Habeck, Nancy Faeser und Olaf Scholz vor Gericht zu stellen. Dabei handelt es sich nicht einmal um Forderungen, die etwa auf Parteitagen formell beschlossen wurden, sondern ĂĽberwiegend um Aussagen im Wahlkampf oder von einzelnen Mitgliedern. Das soll ein Beleg fĂĽr Verfassungswidrigkeit sein: "Politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen und einzuschĂĽchtern, verletzt das Demokratieprinzip."
Allerdings – bei jedem der Benannten könnte ich ohne Anlauf Gründe für ein Strafverfahren nennen. Bei Scholz beispielsweise nicht nur Cum Ex, sondern auch sein Verhalten bezüglich Nord Stream, das in meinen Augen ein Fall schwersten Landesverrats war. Wie bei Habeck ebenfalls. Faeser ist die einzelne Person, die dem Rechtsstaat in Deutschland den schwersten Schaden der vergangenen Jahrzehnte zugefügt hat. Merkel? Ihre illegale Grenzöffnung im Jahr 2015 wurde nie gerichtlich überprüft. Könnte das strafbar sein? Sicher, das Grundgesetz besagt, dass die Verwaltung (und auch die Kanzlerin ist als Chefin der Exekutive Verwaltung) in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.
Aber viel wichtiger sind da zwei andere Punkte: Erstens, da ist die Rede von "vor Gericht stellen", nicht von "an die Wand stellen" oder "aufknüpfen". Es wird also ein ordentliches Gerichtsverfahren gefordert, an dessen Ende auch ein Freispruch stehen könnte. Vorausgesetzt, man geht davon aus, dass die Justiz rechsstaatlichen Regeln folgt und dass auch das Handeln von Bundesministern als Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar sein und im Falle eines strafbaren Missbrauchs der Amtsgewalt auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich sein muss (auch wenn die Liste der nicht Strafverfolgten von Jahr zu Jahr länger wird, siehe Jens Spahn oder Ursula von der Leyen), kann es sich dabei aus Prinzip nicht um eine verfassungswidrige Position handeln. Die wäre nur gegeben, wenn eine Strafe ohne ein solches Verfahren, ohne Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung gefordert werden würde.
Forwarded from RT Deutsch Artikel | Volltext
Doch es ist noch lustiger – denn es gab und gibt zahlreiche Fälle, in denen politische Gegner der derzeitigen Regierung (wie der letzten und vorletzten) tatsächlich strafrechtlich verfolgt wurden und werden. Stichworte Michael Ballweg, Petr Bystron, Friedensbrücke (die unzähligen Meinungsdeliktverfahren nicht einmal mitgezählt). Unterschiedliche Anlässe, unterschiedliche Positionen, aber alle in Opposition, und alle auf sehr zweifelhafter Grundlage verfolgt – samt entsprechender breiter Medienkampagnen. Also was soll nun an den AfD-Aussagen der Aufreger sein, da es sich da doch immerhin nur um die Forderung nach einer rechtsstaatlichen Bearbeitung von Vorwürfen handelt und nicht um die reale Durchführung realer Verfolgung?
Das sind jetzt nur Punkte, die sich ganz an der Oberfläche finden. Egal, die üblichen Verdächtigen sind schon längst laut auf den Wagen aufgesprungen und rufen wieder nach dem Verbot. Nur die CDU, an der letztlich alles hängt, weil weder im Bundestag noch im Bundesrat noch in der Regierung ohne ihre Zustimmung die nötige Mehrheit zu haben ist, schweigt noch immer. Womöglich liegt das daran, dass dort eventuell noch ein paar Vernünftige übrig sind, die einmal darüber nachgedacht haben, welche Folgen das hätte.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein solches Verfahren Jahre dauert – was wäre die Konsequenz? Das Verbot einer Partei, die in manchen Regionen des Landes in Umfragen bei 40 Prozent landet?
Technisch gesehen würde es ein Chaos auslösen. Dass plötzlich mindestens ein Drittel der Wähler im Bundestag wie in Landesparlamenten nicht mehr repräsentiert sind, ist das eine. Aber an einem Parteienverbot hängt noch viel mehr. Beispielsweise ein Verbot sämtlicher Publikationen. Sämtlicher Strukturen im Umfeld (die meist Vereine sind und daher leicht verboten werden können; das erfolgt oft vorher, oder mit dem Verbot als Dreingabe); jede Geburtstagsfeier eines ehemaligen AfD-Abgeordneten ließe sich zu einem Verdachtsfall eines illegalen Parteitreffens machen; der Besitz von Material wäre verboten, Autoaufkleber oder Plakate ...
Wenn man die Zahlen vom KPD-Verbot betrachtet, die 1956 mit 85.000 etwas mehr Mitglieder hatte als heute die AfD, wenn auch wesentlich weniger Abgeordnete, dann ist mit mindestens 100.000 Strafverfahren zu rechnen. Wohlgemerkt, hier geht es um die Zahl der Prozesse, nicht die Zahl der Ermittlungsverfahren. Aktuell liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits eine Million nicht abgearbeitete Ermittlungsverfahren. Die jährliche Zahl der Strafprozesse liegt etwa bei 300.000. Und es gibt schließlich auch noch Diebstahl, Raub und Mord ...
Heute gibt es schon Probleme wegen der vielen Anzeigen wider die Meinungsfreiheit – Pillepalle im Vergleich zu der Verfahrensflut, die dann drohen würde. Und jetzt schon fehlen bundesweit etwa 2.000 Staatsanwälte. Die Lösung dürfte dann darin bestehen, den mit dem Verbot verbundenen Strafverfahren gegenüber Diebstahl, Raub und Mord Priorität zu geben.
Wobei es dabei kleine Probleme gibt. Denn gleichzeitig würden alle Beamten entfernt, die der verbotenen Partei angehörten oder ihr nahestanden. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei 41,6 Prozent steht, dürften ihr mindestens dieselben 41,6 Prozent der Polizeibeamten zugeneigt sein, wenn nicht noch mehr – die dann aus dem Dienst entfernt würden. Wer soll dann in Sachsen-Anhalt die Verfolgungsmaßnahmen gegen die AfD überhaupt durchführen? Besatzungsbeamte aus dem Westen? Eine Wiederholung von 1990 oder eine Wiederholung des Vorgehens der Reichsregierung gegen Sachsen und Thüringen 1923?
Dazu muss man sagen, dass Konrad Adenauer die nach dem Ende der Nazidiktatur tatsächlich in Teilen des westdeutschen Staatsapparats vertretenen Kommunisten (Bayern hatte 1945/46 sogar einen kommunistischen Minister, Heinrich Schmitt, in der Regierung Hoegner) bereits 1951 aussortiert hatte, zum selben Zeitpunkt, als durch den Artikel 131 Grundgesetz die ganzen Nazis wieder einsortiert worden waren. Da gab es also 1956 bereits nichts mehr zu tun.
Das sind jetzt nur Punkte, die sich ganz an der Oberfläche finden. Egal, die üblichen Verdächtigen sind schon längst laut auf den Wagen aufgesprungen und rufen wieder nach dem Verbot. Nur die CDU, an der letztlich alles hängt, weil weder im Bundestag noch im Bundesrat noch in der Regierung ohne ihre Zustimmung die nötige Mehrheit zu haben ist, schweigt noch immer. Womöglich liegt das daran, dass dort eventuell noch ein paar Vernünftige übrig sind, die einmal darüber nachgedacht haben, welche Folgen das hätte.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein solches Verfahren Jahre dauert – was wäre die Konsequenz? Das Verbot einer Partei, die in manchen Regionen des Landes in Umfragen bei 40 Prozent landet?
Technisch gesehen würde es ein Chaos auslösen. Dass plötzlich mindestens ein Drittel der Wähler im Bundestag wie in Landesparlamenten nicht mehr repräsentiert sind, ist das eine. Aber an einem Parteienverbot hängt noch viel mehr. Beispielsweise ein Verbot sämtlicher Publikationen. Sämtlicher Strukturen im Umfeld (die meist Vereine sind und daher leicht verboten werden können; das erfolgt oft vorher, oder mit dem Verbot als Dreingabe); jede Geburtstagsfeier eines ehemaligen AfD-Abgeordneten ließe sich zu einem Verdachtsfall eines illegalen Parteitreffens machen; der Besitz von Material wäre verboten, Autoaufkleber oder Plakate ...
Wenn man die Zahlen vom KPD-Verbot betrachtet, die 1956 mit 85.000 etwas mehr Mitglieder hatte als heute die AfD, wenn auch wesentlich weniger Abgeordnete, dann ist mit mindestens 100.000 Strafverfahren zu rechnen. Wohlgemerkt, hier geht es um die Zahl der Prozesse, nicht die Zahl der Ermittlungsverfahren. Aktuell liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits eine Million nicht abgearbeitete Ermittlungsverfahren. Die jährliche Zahl der Strafprozesse liegt etwa bei 300.000. Und es gibt schließlich auch noch Diebstahl, Raub und Mord ...
Heute gibt es schon Probleme wegen der vielen Anzeigen wider die Meinungsfreiheit – Pillepalle im Vergleich zu der Verfahrensflut, die dann drohen würde. Und jetzt schon fehlen bundesweit etwa 2.000 Staatsanwälte. Die Lösung dürfte dann darin bestehen, den mit dem Verbot verbundenen Strafverfahren gegenüber Diebstahl, Raub und Mord Priorität zu geben.
Wobei es dabei kleine Probleme gibt. Denn gleichzeitig würden alle Beamten entfernt, die der verbotenen Partei angehörten oder ihr nahestanden. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei 41,6 Prozent steht, dürften ihr mindestens dieselben 41,6 Prozent der Polizeibeamten zugeneigt sein, wenn nicht noch mehr – die dann aus dem Dienst entfernt würden. Wer soll dann in Sachsen-Anhalt die Verfolgungsmaßnahmen gegen die AfD überhaupt durchführen? Besatzungsbeamte aus dem Westen? Eine Wiederholung von 1990 oder eine Wiederholung des Vorgehens der Reichsregierung gegen Sachsen und Thüringen 1923?
Dazu muss man sagen, dass Konrad Adenauer die nach dem Ende der Nazidiktatur tatsächlich in Teilen des westdeutschen Staatsapparats vertretenen Kommunisten (Bayern hatte 1945/46 sogar einen kommunistischen Minister, Heinrich Schmitt, in der Regierung Hoegner) bereits 1951 aussortiert hatte, zum selben Zeitpunkt, als durch den Artikel 131 Grundgesetz die ganzen Nazis wieder einsortiert worden waren. Da gab es also 1956 bereits nichts mehr zu tun.
Forwarded from RT Deutsch Artikel | Volltext
Das dürfte im Zusammenhang mit der AfD ganz anders aussehen. Da wären größere Teile des staatlichen Apparats betroffen, auf jeden Fall im Osten. Vor dem Hintergrund, dass ohnehin eine nie gelöste Ost-West-Frage unter der Oberfläche brodelt, die sich statistisch als extremes Übergewicht der Weststämmigen in Führungspositionen zeigt, wäre das ein hochriskanter Schritt.
Da geht es nicht nur um Demokratietheorie, auch wenn selbst die besagt, dass es eine Schwelle geben muss, ab der sich eine Demokratie selbst abschafft. Gesetzt den Fall, in Sachsen-Anhalt stiege die AfD auf über 50 Prozent – könnte sich das dann noch eine Demokratie nennen, wenn diese Partei verboten würde? Schon beim Westwert um die 25 Prozent würde das schwierig.
Und es erinnert daran, was die Unterschiede zwischen dem KPD-Verbot 1956 und 1933 waren. Hätte die Adenauer-Regierung es mit einer Partei von der Größe der Weimarer KPD zu tun gehabt, mit mehr als 350.000 Mitgliedern, auch Adenauer hätte zu Lagern gegriffen, weil die Haftanstalten nicht genügt hätten. Nun ist die AfD eine bürgerliche Partei, was bedeutet, das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Wählern ist völlig anders. Den 73.000 Mitgliedern stehen zwölf bis 13 Millionen Wähler gegenüber. Während bei der KPD bei den Reichstagswahlen 1932 ein Parteimitglied auf 16 Wähler kam, ist es bei der AfD eines auf 164.
Aber gerade das Verhalten der übrigen Parteien in den letzten Jahren dürfte dafür gesorgt haben, dass der Anteil der Opportunisten zwar mit Sicherheit nicht null, aber doch unter dem langjährigen Durchschnitt einer bürgerlichen Partei ist. Das gilt auch für die Wähler, da inzwischen ja selbst die Wahl der AfD Grundlage für Strafmaßnahmen sein soll, schon weit vor einem Verbot. Für eine reale, scharfe Auseinandersetzung ist das ein wichtiger Faktor.
Was passiert also, wenn ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sich um seiner Ansichten wegen nicht nur verfolgt fühlt, sondern verfolgt weiß? Was passiert, wenn dieser Teil der Bevölkerung sich noch dazu in geografisch klar identifizierbaren Regionen konzentriert, in denen auch davon ausgegangen werden kann, dass große Teile der örtlichen Sicherheitsorgane dazugehören?
Aus jüngerer Zeit ist mir exakt ein Fall bekannt, in dem es diese Konstellation gab. So in etwa zeichnete sich das Verhältnis zwischen dem Südosten und dem Westen der Ukraine schon vor und während des Maidan ab. Es war unübersehbar, dass Positionen, die zu Russland neigten, unterdrückt werden würden; es war bereits ab dem Überfall von Korsun zu fürchten, dass das extrem gewaltsam erfolgen würde, es gab große Teile der regionalen Sicherheitsorgane, die diesen Kurs nicht teilten. Das waren die strukturellen Voraussetzungen, die letztlich 2014 den ukrainischen Bürgerkrieg auslösten.
Ist es nun tragisch oder komisch, dass genau jene, die nun wieder besonders eifrig ein Verbot der AfD betreiben, genau jene Geschichte nicht wahrhaben wollen und stattdessen lieber von "russischer Propaganda" reden? Glauben sie wirklich, Verfolgungsmaßnahmen gegen 40 oder mehr Prozent gingen vorüber, ohne die Stabilität des gesamten Staates auch nur zu tangieren? Mit welchen Mitteln soll das geschehen? Mit der Bundeswehr? Mit den Notstandsgesetzen?
Bei diesen Dimensionen würde ein AfD-Verbot sofort dazu führen, dass die Verfolgung der verbotenen Partei und ihrer Mitglieder zur Hauptaufgabe des gesamten staatlichen Apparats würde. Anzunehmen, dass so etwas durchsetzbar wäre, ohne dass sich zumindest ein nennenswerter Teil der Betroffenen zur Wehr setzt, ist absurd. Wenn man an die Spektakel denkt, die schon die regelmäßigen Schwachkopftage darstellen – bereits die Polizeikräfte, die in den ersten Tagen benötigt würden, um all das Eigentum zu beschlagnahmen, bis hinunter zur letzten Büroklammer im letzten Abgeordnetenbüro, gibt es nicht. Es gäbe sie selbst dann nicht, wenn niemand darunter wäre, der diesen Befehl verweigert.
Da geht es nicht nur um Demokratietheorie, auch wenn selbst die besagt, dass es eine Schwelle geben muss, ab der sich eine Demokratie selbst abschafft. Gesetzt den Fall, in Sachsen-Anhalt stiege die AfD auf über 50 Prozent – könnte sich das dann noch eine Demokratie nennen, wenn diese Partei verboten würde? Schon beim Westwert um die 25 Prozent würde das schwierig.
Und es erinnert daran, was die Unterschiede zwischen dem KPD-Verbot 1956 und 1933 waren. Hätte die Adenauer-Regierung es mit einer Partei von der Größe der Weimarer KPD zu tun gehabt, mit mehr als 350.000 Mitgliedern, auch Adenauer hätte zu Lagern gegriffen, weil die Haftanstalten nicht genügt hätten. Nun ist die AfD eine bürgerliche Partei, was bedeutet, das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Wählern ist völlig anders. Den 73.000 Mitgliedern stehen zwölf bis 13 Millionen Wähler gegenüber. Während bei der KPD bei den Reichstagswahlen 1932 ein Parteimitglied auf 16 Wähler kam, ist es bei der AfD eines auf 164.
Aber gerade das Verhalten der übrigen Parteien in den letzten Jahren dürfte dafür gesorgt haben, dass der Anteil der Opportunisten zwar mit Sicherheit nicht null, aber doch unter dem langjährigen Durchschnitt einer bürgerlichen Partei ist. Das gilt auch für die Wähler, da inzwischen ja selbst die Wahl der AfD Grundlage für Strafmaßnahmen sein soll, schon weit vor einem Verbot. Für eine reale, scharfe Auseinandersetzung ist das ein wichtiger Faktor.
Was passiert also, wenn ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sich um seiner Ansichten wegen nicht nur verfolgt fühlt, sondern verfolgt weiß? Was passiert, wenn dieser Teil der Bevölkerung sich noch dazu in geografisch klar identifizierbaren Regionen konzentriert, in denen auch davon ausgegangen werden kann, dass große Teile der örtlichen Sicherheitsorgane dazugehören?
Aus jüngerer Zeit ist mir exakt ein Fall bekannt, in dem es diese Konstellation gab. So in etwa zeichnete sich das Verhältnis zwischen dem Südosten und dem Westen der Ukraine schon vor und während des Maidan ab. Es war unübersehbar, dass Positionen, die zu Russland neigten, unterdrückt werden würden; es war bereits ab dem Überfall von Korsun zu fürchten, dass das extrem gewaltsam erfolgen würde, es gab große Teile der regionalen Sicherheitsorgane, die diesen Kurs nicht teilten. Das waren die strukturellen Voraussetzungen, die letztlich 2014 den ukrainischen Bürgerkrieg auslösten.
Ist es nun tragisch oder komisch, dass genau jene, die nun wieder besonders eifrig ein Verbot der AfD betreiben, genau jene Geschichte nicht wahrhaben wollen und stattdessen lieber von "russischer Propaganda" reden? Glauben sie wirklich, Verfolgungsmaßnahmen gegen 40 oder mehr Prozent gingen vorüber, ohne die Stabilität des gesamten Staates auch nur zu tangieren? Mit welchen Mitteln soll das geschehen? Mit der Bundeswehr? Mit den Notstandsgesetzen?
Bei diesen Dimensionen würde ein AfD-Verbot sofort dazu führen, dass die Verfolgung der verbotenen Partei und ihrer Mitglieder zur Hauptaufgabe des gesamten staatlichen Apparats würde. Anzunehmen, dass so etwas durchsetzbar wäre, ohne dass sich zumindest ein nennenswerter Teil der Betroffenen zur Wehr setzt, ist absurd. Wenn man an die Spektakel denkt, die schon die regelmäßigen Schwachkopftage darstellen – bereits die Polizeikräfte, die in den ersten Tagen benötigt würden, um all das Eigentum zu beschlagnahmen, bis hinunter zur letzten Büroklammer im letzten Abgeordnetenbüro, gibt es nicht. Es gäbe sie selbst dann nicht, wenn niemand darunter wäre, der diesen Befehl verweigert.
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Es ist einer der Kernpunkte, die zu demokratischer Ordnung rufen: Bestimmte Auseinandersetzungen lassen sich entweder demokratisch oder bewaffnet lösen, aber es gibt keinen Zwischenbereich. In dem Moment, in dem die demokratische Variante preisgegeben wird, wird die andere aktiviert. Genau das ist der Grund, warum es einmal so wichtig schien, auch scharfe Unterschiede auszuhalten. Denn neben unauflöslichen materiellen Interessensgegensätzen ist die zweite Möglichkeit, wie eine derartige Lage entsteht, die große Zahl.
Die KPD 1956 zu verbieten, ging unter anderem deshalb, weil es für ihr Umfeld die Ausweichmöglichkeit DDR gab. Die tatsächlich geführten Prozesse sind nur ein Teil jener, die möglich gewesen wären. Selbst damals wäre die ganze Geschichte anders verlaufen, wäre diese Partei nicht durch sehr starke Disziplin gebunden gewesen, die die "natürliche" Reaktion auf eine solche Bedrohungslage unterdrückte. Und bei dem niedrigen Wähler-Mitglieder-Verhältnis war das Umfeld deutlich kleiner. Bei den Bundestagswahlen 1953 kamen nur sieben bis acht Wähler auf ein Parteimitglied. Warum? Weil es den Wählern, im Gegensatz zu den Mitgliedern, mitnichten verboten war, gen Osten zu verschwinden.
Die KPD 1933 zu verbieten erforderte die Umwandlung des gesamten Apparats in eine Diktatur. Die heutige AfD scheint nur an die KPD 1956 zu erinnern; aber es gibt keine Disziplin, die alle Mitglieder so sehr unter Kontrolle hat, dass gewaltsame Gegenwehr ausgeschlossen ist, und die gesamte Anhängerschaft ist weit größer und liegt derzeit beim Doppelten jener der KPD 1933. Was bedeutet das nun? Wohlgemerkt, rein strukturell, da schließlich beide Parteien politisch wenig miteinander zu tun haben? (Wobei, einen Punkt gibt es: Die KPD war 1956 vor allem bei der Wiederbewaffnung im Weg; die AfD ist es aktuell beim Krieg gegen Russland.)
Es bedeutet, dass die Umsetzung eines AfD-Verbots beim aktuellen Stimmenanteil oder einem eventuell noch höheren genau zwei Varianten auslösen könnte: Entweder es müssen klar diktatorische Maßnahmen ergriffen werden, mit allen Kennzeichen des Notstands, um es durchzusetzen, einschließlich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren etc.; oder der Versuch löst eine gewaltsame Abwehr aus und endet im Bürgerkrieg. Das ist eine Frage von Größenverhältnissen, keine Frage von gewaltbereiteren Mitgliedern. Aktuell sind vor allem AfD-Politiker Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Aber irgendwann setzt sich der Selbstschutz durch, vor allem, wenn der gesamte Staatsapparat zum Feind wird. Wie würden die Grünen reagieren, würde man sie verbieten? Wie, wenn sie doppelt so stark wären?
Es gibt Forderungen, die man im Rahmen der gegebenen Verfassung nicht stellen kann. Außer, man wünscht genau jenen Ausnahmezustand, der das Resultat wäre. Weshalb man sich ernsthaft die Frage stellen muss, welches Verhältnis zur Demokratie eigentlich all jene haben, die dieses Verbot so hartnäckig fordern.
Mehr zum Thema – AfD-Verbotsgutachten: Ein Steinhagel beim Glaser
https://de.rt.com/meinung/284302-warum-ein-afd-verbot-nur-in-diktatur-oder-krieg-enden-kann/
Die KPD 1956 zu verbieten, ging unter anderem deshalb, weil es für ihr Umfeld die Ausweichmöglichkeit DDR gab. Die tatsächlich geführten Prozesse sind nur ein Teil jener, die möglich gewesen wären. Selbst damals wäre die ganze Geschichte anders verlaufen, wäre diese Partei nicht durch sehr starke Disziplin gebunden gewesen, die die "natürliche" Reaktion auf eine solche Bedrohungslage unterdrückte. Und bei dem niedrigen Wähler-Mitglieder-Verhältnis war das Umfeld deutlich kleiner. Bei den Bundestagswahlen 1953 kamen nur sieben bis acht Wähler auf ein Parteimitglied. Warum? Weil es den Wählern, im Gegensatz zu den Mitgliedern, mitnichten verboten war, gen Osten zu verschwinden.
Die KPD 1933 zu verbieten erforderte die Umwandlung des gesamten Apparats in eine Diktatur. Die heutige AfD scheint nur an die KPD 1956 zu erinnern; aber es gibt keine Disziplin, die alle Mitglieder so sehr unter Kontrolle hat, dass gewaltsame Gegenwehr ausgeschlossen ist, und die gesamte Anhängerschaft ist weit größer und liegt derzeit beim Doppelten jener der KPD 1933. Was bedeutet das nun? Wohlgemerkt, rein strukturell, da schließlich beide Parteien politisch wenig miteinander zu tun haben? (Wobei, einen Punkt gibt es: Die KPD war 1956 vor allem bei der Wiederbewaffnung im Weg; die AfD ist es aktuell beim Krieg gegen Russland.)
Es bedeutet, dass die Umsetzung eines AfD-Verbots beim aktuellen Stimmenanteil oder einem eventuell noch höheren genau zwei Varianten auslösen könnte: Entweder es müssen klar diktatorische Maßnahmen ergriffen werden, mit allen Kennzeichen des Notstands, um es durchzusetzen, einschließlich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren etc.; oder der Versuch löst eine gewaltsame Abwehr aus und endet im Bürgerkrieg. Das ist eine Frage von Größenverhältnissen, keine Frage von gewaltbereiteren Mitgliedern. Aktuell sind vor allem AfD-Politiker Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Aber irgendwann setzt sich der Selbstschutz durch, vor allem, wenn der gesamte Staatsapparat zum Feind wird. Wie würden die Grünen reagieren, würde man sie verbieten? Wie, wenn sie doppelt so stark wären?
Es gibt Forderungen, die man im Rahmen der gegebenen Verfassung nicht stellen kann. Außer, man wünscht genau jenen Ausnahmezustand, der das Resultat wäre. Weshalb man sich ernsthaft die Frage stellen muss, welches Verhältnis zur Demokratie eigentlich all jene haben, die dieses Verbot so hartnäckig fordern.
Mehr zum Thema – AfD-Verbotsgutachten: Ein Steinhagel beim Glaser
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Sachsen-Anhalt: Antifa will Landtag stürmen – falls AfD Wahl gewinnt
Kurz vor dem Bundesparteitag der AfD in Erfurt macht die selbst ernannte "Antifa" massiv mobil. In einem anonymen Schreibem auf der linksextremen Plattform Indymedia wird zu massiver Gewalt in der thüringischen Landeshauptstadt aufgerufen und darüber berichtet, dass man auch ausländische Gruppen vor Ort heranschaffen will.
Zusammen mit "antifaschistische[n] Gruppen aus Italien, Frankfreich und der Schweiz" wolle man "erstmals die Hausdächer von Gebäuden besetzen, die auf der Anfahrtroute der AfD-Faschisten liegen. Wir werden diese Dächer militant verteidigen und auch von diesen Angriffe ausführen".
So will man auch die Polizei in Schach halten und verweist im Pamphlet auch auf vergangene Krawalle: "Die Erfahrungen der letzten Events hat (sic!) uns gelehrt, dass Aktionen nur auf der StraĂźe strategisch keinen langfristigen Vorteil gegenĂĽber dem riesigen Heer an Bullen bieten."
Teilnehmer werden weiterhin gebeten, in Erfurt auf Ankündigungen in einschlägigen Infokanälen zu achten, "um den Bullen nicht die Option zu bieten, sich auf Überraschungsaktionen unsererseits vorzubereiten".
Behörden und Polizei haben vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt die Gegendemonstranten zu friedlichen Protesten aufgerufen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), selbst scharfer Kritiker der größten deutschen Oppositionspartei, rechnet mit bis zu 50.000 Menschen. "Darunter werden sich auch gewaltbereite Demonstranten befinden. Das zeigen alle Erfahrungen aus der Vergangenheit", sagte Maier.
Es könne Versuche geben, Straßenblockaden aufzubauen. Dies sei rechtswidrig. Darauf sei die Polizei vorbereitet. Diese werde das Recht der AfD durchsetzen, den Parteitag abzuhalten. Maier und Erfurts Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) appellierten an die Teilnehmer der Aktionen, sich friedlich zu verhalten.
Eine ähnliches Gewaltpotenzial droht dem benachbarten Sachsen-Anhalt im September nach der anstehenden Landtagswahl. Dazu heißt es auf dem Plattform lapidar:
"Am 6. September, dem Tag der voraussichtlichen faschistischen MachtĂĽbernahme in Deutschland, werden wir mit einer groĂźen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stĂĽrmen."
Mehr zum Thema – AfD-Verbotsgutachten: Ein Steinhagel beim Glaser
https://de.rt.com/inland/284402-sachsen-anhalt-antifa-will-landtag-stuermen-falls-afd-wahl-gewinnt/
Kurz vor dem Bundesparteitag der AfD in Erfurt macht die selbst ernannte "Antifa" massiv mobil. In einem anonymen Schreibem auf der linksextremen Plattform Indymedia wird zu massiver Gewalt in der thüringischen Landeshauptstadt aufgerufen und darüber berichtet, dass man auch ausländische Gruppen vor Ort heranschaffen will.
Zusammen mit "antifaschistische[n] Gruppen aus Italien, Frankfreich und der Schweiz" wolle man "erstmals die Hausdächer von Gebäuden besetzen, die auf der Anfahrtroute der AfD-Faschisten liegen. Wir werden diese Dächer militant verteidigen und auch von diesen Angriffe ausführen".
So will man auch die Polizei in Schach halten und verweist im Pamphlet auch auf vergangene Krawalle: "Die Erfahrungen der letzten Events hat (sic!) uns gelehrt, dass Aktionen nur auf der StraĂźe strategisch keinen langfristigen Vorteil gegenĂĽber dem riesigen Heer an Bullen bieten."
Teilnehmer werden weiterhin gebeten, in Erfurt auf Ankündigungen in einschlägigen Infokanälen zu achten, "um den Bullen nicht die Option zu bieten, sich auf Überraschungsaktionen unsererseits vorzubereiten".
Behörden und Polizei haben vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt die Gegendemonstranten zu friedlichen Protesten aufgerufen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), selbst scharfer Kritiker der größten deutschen Oppositionspartei, rechnet mit bis zu 50.000 Menschen. "Darunter werden sich auch gewaltbereite Demonstranten befinden. Das zeigen alle Erfahrungen aus der Vergangenheit", sagte Maier.
Es könne Versuche geben, Straßenblockaden aufzubauen. Dies sei rechtswidrig. Darauf sei die Polizei vorbereitet. Diese werde das Recht der AfD durchsetzen, den Parteitag abzuhalten. Maier und Erfurts Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) appellierten an die Teilnehmer der Aktionen, sich friedlich zu verhalten.
Eine ähnliches Gewaltpotenzial droht dem benachbarten Sachsen-Anhalt im September nach der anstehenden Landtagswahl. Dazu heißt es auf dem Plattform lapidar:
"Am 6. September, dem Tag der voraussichtlichen faschistischen MachtĂĽbernahme in Deutschland, werden wir mit einer groĂźen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stĂĽrmen."
Mehr zum Thema – AfD-Verbotsgutachten: Ein Steinhagel beim Glaser
https://de.rt.com/inland/284402-sachsen-anhalt-antifa-will-landtag-stuermen-falls-afd-wahl-gewinnt/
RT DE
Sachsen-Anhalt: Antifa will Landtag stürmen – falls AfD Wahl gewinnt
Ein anonymes Schreiben auf der linksradikalen Plattform "Indymedia" kündigt drastische Gewaltaktionen an, sollte die AfD die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewinnen. Zum Bundesparteitag in Erfurt, dem "Tag X", soll es zudem die "größte Mobilisierung in der…
Forwarded from habito (Thomas)
Elite🇪🇺Union verbietet
BrĂĽssel verbietet Ihnen, Ihre Samen (und sogar einen Pfropfen) mit Ihrem Nachbarn zu tauschen.
Ab dem 30. Juni 2026 fallen auch die Mikro- und kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung gegen Abholzung (EUDR).
Parallel dazu rahmen die neuen europäischen Regeln für Pflanzenvermehrungsmaterial den Austausch von Samen streng ein und verbieten den Handel mit Pfropfen von Obstbäumen zwischen Privatpersonen.
Eine Anhäufung von Vorschriften, die das Gefühl eines wachsenden Grabens zwischen Brüssel und der Bauernwelt nährt.
https://x.com/Verhaeghe/status/2070543939518505077
BrĂĽssel verbietet Ihnen, Ihre Samen (und sogar einen Pfropfen) mit Ihrem Nachbarn zu tauschen.
Ab dem 30. Juni 2026 fallen auch die Mikro- und kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung gegen Abholzung (EUDR).
Parallel dazu rahmen die neuen europäischen Regeln für Pflanzenvermehrungsmaterial den Austausch von Samen streng ein und verbieten den Handel mit Pfropfen von Obstbäumen zwischen Privatpersonen.
Eine Anhäufung von Vorschriften, die das Gefühl eines wachsenden Grabens zwischen Brüssel und der Bauernwelt nährt.
https://x.com/Verhaeghe/status/2070543939518505077
X (formerly Twitter)
Eric Verhaeghe (@Verhaeghe) on X
Bruxelles vous interdit d'échanger vos graines (et même un greffon) avec votre voisin
À partir du 30 juin 2026, les micro et petites exploitations agricoles entrent à leur tour dans le champ du règlement européen contre la déforestation (EUDR). En parallèle…
À partir du 30 juin 2026, les micro et petites exploitations agricoles entrent à leur tour dans le champ du règlement européen contre la déforestation (EUDR). En parallèle…
Forwarded from STATTBANK
UN legt offen, wohin die Reise mit digitalem Zentralbankgeld gehen soll: In die totale Kontrolle
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, experimentiert mit sogenannten tokenisierten, programmierbaren Zahlungen, die in der Blockchain gespeichert werden. Die Organisation macht kein Hehl daraus, dass es ihr darum geht, vollständige Transparenz und Kontrolle über das Ausgabenverhalten von Hilfs- und Lohnempfängern zu erhalten.
https://norberthaering.de/geldsystem/undp-new-tech/
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, experimentiert mit sogenannten tokenisierten, programmierbaren Zahlungen, die in der Blockchain gespeichert werden. Die Organisation macht kein Hehl daraus, dass es ihr darum geht, vollständige Transparenz und Kontrolle über das Ausgabenverhalten von Hilfs- und Lohnempfängern zu erhalten.
https://norberthaering.de/geldsystem/undp-new-tech/
norberthaering.de
UN legt offen, wohin die Reise mit digitalem Zentralbankgeld gehen soll: In die totale Kontrolle – Geld und mehr
Carlos A. Gebauer:
Meine aktuelle Kolumne im libertären Blatt "eigentümlich frei" befaßt sich mit der verfassungsrechtlich (fast) vollständigen Unmöglichkeit, die freie Rede behördlich zu verbieten. Ein Auszug:
" ... Versteht man „soziale Medien“ – gemeinhin also X und Konsorten – als eine Form der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung im Sinne des Kommunikationsgrundrechtes aus Artikel 5 GG, dann fällt auf: Dort heißt es auch, eine Zensur finde nicht statt. Allenfalls nicht spezifisch meinungsbezogene, allgemeine Gesetze oder Regeln zum Schutz von Jugend und Ehre taugen hier zur mutigen Wegregulierung ungeliebten Geredes.
Daneben halte ich allerdings nicht für abwegig, mindestens auch einmal einen sensiblen Seitenblick auf Artikel 10 GG zu werfen. Was 1949 Briefe waren und telefonische Ferngespräche, wird heute gern via Internet erledigt, in Kommentarspalten oder Chaträumen. Über die Geheimnisse dieser Räume sind nach der Verfassung nur die Kommunikationspartner selbst verfügungsbefugt. Einschränkungen erlaubt die Verfassung dort nur zum Schutz der organisatorischen Grundfeste des Staates.
Solche mit dem Grundgesetz verbindlich positivierten Menschenrechte machen auf mich nicht den Eindruck, als ließen sie sich zur Bekämpfung missliebiger Gefühlsuntermengungen bei der Faktenverbreitung leichthin aus dem Weg räumen.
Auch der sprichwörtliche „Umweg über Brüssel“ hilft den Gesetzgebern – zumindest in Deutschland – hierbei nicht weiter. Denn wenn eine Rechtsquelle der Europäischen Union die rechtlichen Verbürgungen des Grundgesetzes nicht wesentlich vergleichbar garantiert, dann ist sie nach den Maßstäben des Artikels 23 GG rechtsfehlerhaft. ..."
https://x.com/GebauerCarlosA/status/2070932425589297519
Meine aktuelle Kolumne im libertären Blatt "eigentümlich frei" befaßt sich mit der verfassungsrechtlich (fast) vollständigen Unmöglichkeit, die freie Rede behördlich zu verbieten. Ein Auszug:
" ... Versteht man „soziale Medien“ – gemeinhin also X und Konsorten – als eine Form der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung im Sinne des Kommunikationsgrundrechtes aus Artikel 5 GG, dann fällt auf: Dort heißt es auch, eine Zensur finde nicht statt. Allenfalls nicht spezifisch meinungsbezogene, allgemeine Gesetze oder Regeln zum Schutz von Jugend und Ehre taugen hier zur mutigen Wegregulierung ungeliebten Geredes.
Daneben halte ich allerdings nicht für abwegig, mindestens auch einmal einen sensiblen Seitenblick auf Artikel 10 GG zu werfen. Was 1949 Briefe waren und telefonische Ferngespräche, wird heute gern via Internet erledigt, in Kommentarspalten oder Chaträumen. Über die Geheimnisse dieser Räume sind nach der Verfassung nur die Kommunikationspartner selbst verfügungsbefugt. Einschränkungen erlaubt die Verfassung dort nur zum Schutz der organisatorischen Grundfeste des Staates.
Solche mit dem Grundgesetz verbindlich positivierten Menschenrechte machen auf mich nicht den Eindruck, als ließen sie sich zur Bekämpfung missliebiger Gefühlsuntermengungen bei der Faktenverbreitung leichthin aus dem Weg räumen.
Auch der sprichwörtliche „Umweg über Brüssel“ hilft den Gesetzgebern – zumindest in Deutschland – hierbei nicht weiter. Denn wenn eine Rechtsquelle der Europäischen Union die rechtlichen Verbürgungen des Grundgesetzes nicht wesentlich vergleichbar garantiert, dann ist sie nach den Maßstäben des Artikels 23 GG rechtsfehlerhaft. ..."
https://x.com/GebauerCarlosA/status/2070932425589297519
X (formerly Twitter)
Carlos A. Gebauer (@GebauerCarlosA) on X
Meine aktuelle Kolumne im libertären Blatt "eigentümlich frei" befaßt sich mit der verfassungsrechtlich (fast) vollständigen Unmöglichkeit, die freie Rede behördlich zu verbieten. Ein Auszug:
" ... Versteht man „soziale Medien“ – gemeinhin also X und Konsorten…
" ... Versteht man „soziale Medien“ – gemeinhin also X und Konsorten…
Gerd Buurmann
Antwort an @welt und @benungeskriptet
Was hier passiert, ist mehr als nur beunruhigend.
Die Landesmedienanstalt fordert Ben auf, ein bereits veröffentlichtes Interview nachträglich zu bearbeiten, weil sie Defizite bei der journalistischen Sorgfalt sieht.
Was glaubt die Landesmedienanstalt eigentlich, wer sie ist? Sie entscheidet jetzt darüber, was Wahrheit, was ausgewogen und vor allem, was defizitär sein soll? Warum fordert sie nur die Nachbearbeitung des Interviews mit Björn Höcke, nicht aber die Nachbearbeitung von Gesprächen mit anderen Interviewpartnern, die mindestens ebenso Behauptungen, Beurteilungen und teilweise falsche Behauptungen in die Welt gesetzt haben, die Ben an der Stelle ebenfalls nicht korrigiert hat?
Was ist mit den unzähligen falschen Behauptungen, die ARD und ZDF getätigt haben, bei denen alle Bürger auch noch gezwungen sind, diese falschen Behauptungen über den Rundfunkbeitrag zu finanzieren?
Ben könnte seine Sendungen morgen in Barcelona aufnehmen, oder in Brügge, Rio de Janeiro, Seoul oder Chicago. Jeder Deutsche könnte sie mit wenigen Klicks genauso empfangen wie heute. Dieselben Plattformen, dieselben Inhalte, dieselbe Reichweite.
Die Landesmedienanstalt agiert in einer Mischung aus provinzieller Anmaßung und kleingeistigem Größenwahn.
Freiheit bedeutet gerade, dass der Staat nicht zum Schiedsrichter darüber wird, wie ein journalistisches Gespräch geführt werden muss. Die Wahrheit braucht aber kein Ministerium. Der Dialog braucht keinen Zuhälter.
Freiheit lebt davon, dass sie auch unbequeme, einseitige oder schlechte Beiträge aushält. Genau dafür gibt es ja die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit brauchen wir nicht, weil alle das Richtige, Gute und Wahre sagen. Meinungsfreiheit gilt für das Unanständige, für das Beleidigende, auch für die Lüge. Wenn alle Menschen immer nur das Wahre und Gute sagen würden, bräuchten wir keine Meinungsfreiheit. Gerade weil der Mensch irren kann, weil der Mensch beleidigen kann und weil der Mensch beleidigt sein kann, braucht es die Meinungsfreiheit. Niemand hat das Privileg, nicht beleidigt zu werden. Niemand darf andere Menschen zwingen, so zu sprechen, wie man das gerne möchte.
Die Landesmedienanstalt beruft sich auf ihre gesetzlichen Befugnisse nach dem Medienstaatsvertrag und die dort verankerten journalistischen Sorgfaltspflichten. Wenn ich die Begriffe wie „Sorgfalt“, „Verantwortung“ oder „Gemeinwohl“ schon höre, klingeln bei mir alle Alarmglocken.
Die schwersten Eingriffe in die Freiheit wurden im Namen des Gemeinwohls, der Ordnung und der Sorgfalt gerechtfertigt. Immer ging es angeblich darum, Schaden abzuwenden und die Gesellschaft zu schĂĽtzen.
Sorgfalt ist eine Tugend, aber in dem Moment, in dem der Staat entscheidet, was als ausreichende Sorgfalt gilt und was nicht, verwandelt sich eine Tugend in ein Herrschaftsinstrument. Dann entscheidet nicht mehr der Bürger, sondern die Behörde. Und jede Behörde verfügt über Macht, ihre Maßstäbe mit Gewalt durchzusetzen.
Wer entscheidet darüber, was sorgfältig genug ist? Wer erhebt seinen Maßstab zum verbindlichen Maßstab für alle anderen? Genau an diesem Punkt wird aus einem moralischen Anspruch ein politischer Herrschaftsanspruch, denn jeder staatliche Anspruch setzt sich letztlich nur deshalb durch, weil hinter ihm die Waffengewalt des Staates steht. Wer sich staatlichen Anordnungen dauerhaft widersetzt, wird am Ende nicht durch bessere Argumente, sondern durch Zwang zur Befolgung bewegt.
Deshalb löst jeder staatliche Eingriff in die Freiheit, gerade wenn er sich hinter wohlklingenden Begriffen wie „Sorgfalt“ verbirgt, bei mir die allergrößte Skepsis aus.
Die Antwort auf fragwĂĽrdige Meinungen ist nicht staatliche Nachbearbeitung, sondern Widerspruch, Kritik und bessere Argumente.
Eine freie Gesellschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass Behörden den Diskurs optimieren. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie ihren Bürgern zutraut, selbst zu urteilen.
Was die Landesmedienanstalt gerade mit Ben versucht, ist behördlicher Machtmissbrauch.
Antwort an @welt und @benungeskriptet
Was hier passiert, ist mehr als nur beunruhigend.
Die Landesmedienanstalt fordert Ben auf, ein bereits veröffentlichtes Interview nachträglich zu bearbeiten, weil sie Defizite bei der journalistischen Sorgfalt sieht.
Was glaubt die Landesmedienanstalt eigentlich, wer sie ist? Sie entscheidet jetzt darüber, was Wahrheit, was ausgewogen und vor allem, was defizitär sein soll? Warum fordert sie nur die Nachbearbeitung des Interviews mit Björn Höcke, nicht aber die Nachbearbeitung von Gesprächen mit anderen Interviewpartnern, die mindestens ebenso Behauptungen, Beurteilungen und teilweise falsche Behauptungen in die Welt gesetzt haben, die Ben an der Stelle ebenfalls nicht korrigiert hat?
Was ist mit den unzähligen falschen Behauptungen, die ARD und ZDF getätigt haben, bei denen alle Bürger auch noch gezwungen sind, diese falschen Behauptungen über den Rundfunkbeitrag zu finanzieren?
Ben könnte seine Sendungen morgen in Barcelona aufnehmen, oder in Brügge, Rio de Janeiro, Seoul oder Chicago. Jeder Deutsche könnte sie mit wenigen Klicks genauso empfangen wie heute. Dieselben Plattformen, dieselben Inhalte, dieselbe Reichweite.
Die Landesmedienanstalt agiert in einer Mischung aus provinzieller Anmaßung und kleingeistigem Größenwahn.
Freiheit bedeutet gerade, dass der Staat nicht zum Schiedsrichter darüber wird, wie ein journalistisches Gespräch geführt werden muss. Die Wahrheit braucht aber kein Ministerium. Der Dialog braucht keinen Zuhälter.
Freiheit lebt davon, dass sie auch unbequeme, einseitige oder schlechte Beiträge aushält. Genau dafür gibt es ja die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit brauchen wir nicht, weil alle das Richtige, Gute und Wahre sagen. Meinungsfreiheit gilt für das Unanständige, für das Beleidigende, auch für die Lüge. Wenn alle Menschen immer nur das Wahre und Gute sagen würden, bräuchten wir keine Meinungsfreiheit. Gerade weil der Mensch irren kann, weil der Mensch beleidigen kann und weil der Mensch beleidigt sein kann, braucht es die Meinungsfreiheit. Niemand hat das Privileg, nicht beleidigt zu werden. Niemand darf andere Menschen zwingen, so zu sprechen, wie man das gerne möchte.
Die Landesmedienanstalt beruft sich auf ihre gesetzlichen Befugnisse nach dem Medienstaatsvertrag und die dort verankerten journalistischen Sorgfaltspflichten. Wenn ich die Begriffe wie „Sorgfalt“, „Verantwortung“ oder „Gemeinwohl“ schon höre, klingeln bei mir alle Alarmglocken.
Die schwersten Eingriffe in die Freiheit wurden im Namen des Gemeinwohls, der Ordnung und der Sorgfalt gerechtfertigt. Immer ging es angeblich darum, Schaden abzuwenden und die Gesellschaft zu schĂĽtzen.
Sorgfalt ist eine Tugend, aber in dem Moment, in dem der Staat entscheidet, was als ausreichende Sorgfalt gilt und was nicht, verwandelt sich eine Tugend in ein Herrschaftsinstrument. Dann entscheidet nicht mehr der Bürger, sondern die Behörde. Und jede Behörde verfügt über Macht, ihre Maßstäbe mit Gewalt durchzusetzen.
Wer entscheidet darüber, was sorgfältig genug ist? Wer erhebt seinen Maßstab zum verbindlichen Maßstab für alle anderen? Genau an diesem Punkt wird aus einem moralischen Anspruch ein politischer Herrschaftsanspruch, denn jeder staatliche Anspruch setzt sich letztlich nur deshalb durch, weil hinter ihm die Waffengewalt des Staates steht. Wer sich staatlichen Anordnungen dauerhaft widersetzt, wird am Ende nicht durch bessere Argumente, sondern durch Zwang zur Befolgung bewegt.
Deshalb löst jeder staatliche Eingriff in die Freiheit, gerade wenn er sich hinter wohlklingenden Begriffen wie „Sorgfalt“ verbirgt, bei mir die allergrößte Skepsis aus.
Die Antwort auf fragwĂĽrdige Meinungen ist nicht staatliche Nachbearbeitung, sondern Widerspruch, Kritik und bessere Argumente.
Eine freie Gesellschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass Behörden den Diskurs optimieren. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie ihren Bürgern zutraut, selbst zu urteilen.
Was die Landesmedienanstalt gerade mit Ben versucht, ist behördlicher Machtmissbrauch.
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Grundrechte mit FĂĽĂźen getreten: Wie die Ukraine ihre eigene Verfassung missachtet
Von Alexei Latyschew
Am 28. Juni 1996 hat die Ukraine ihre Verfassung verabschiedet, die an die Stelle der Verfassung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik aus dem Jahr 1978 trat. In den Folgejahren wurden am Dokument Änderungen vorgenommen, die vor allem einen Übergang vom präsidial-parlamentarischen zur parlamentarisch-präsidialen Regierungsform und die Festlegung eines prowestlichen Kurses von Kiew betrafen. Doch auch wenn die Verfassung ansonsten unverändert blieb, werden in Wirklichkeit zahlreiche Grundsätze vom Post-Maidan-Regime in Kiew längst nicht mehr eingehalten.
Schutz der russischen Sprache
In der Verfassung von 1996 war eine Verpflichtung zum Schutz der Sprachen nationaler Minderheiten festgeschrieben. Dabei wurde die russische Sprache als einzige von allen anderen im Dokument gesondert erwähnt. Diese Norm bleibt unverändert auch in der gegenwärtigen Fassung der Verfassung:
"Freie Entwicklung, Nutzung und Schutz der russischen Sprache und anderer nationaler Minderheitensprachen der Ukraine werden garantiert. Der Staat unterstĂĽtzt das Erlernen von Sprachen der internationalen Kommunikation."
Gemäß dem Gesetz über Grundlagen der staatlichen Sprachpolitik, das während der Regierungszeit von Präsident Wiktor Janukowitsch verabschiedet wurde, erhielt das Russische den Status einer Sprache der regionalen Kommunikation und damit einen Schutzstatus in Gebieten, in denen die Anzahl der Russischsprechenden zehn Prozent überstieg. Nach dem "Euromaidan" wurde diese Norm abgeschafft und die russische Sprache aus allen Lebensbereichen, darunter Bildung und Medien, konsequent verdrängt.
Im Jahr 2021 verabschiedete die Werchowna Rada ein Gesetz, wonach Russen nicht als indigenes Volk der Ukraine anerkannt werden. Später wurde Russisch aus der Liste von Sprachen ausgeschlossen, die gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen einem Schutz unterliegen. Die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, nannte diesen Beschluss "Neonazismus in Aktion". Der Politologe Boris Meschujew erklärte in einem Gespräch mit RT:
"Die Prinzipien der Verfassung von 1996 wurden 2014 nach dem Maidan mit Füßen getreten. Der Maidan selbst strebte nach einer Revision von Verfassungsgrundsätzen, gerade im Hinblick auf die Rechte der russischsprachigen Bevölkerung. Zweifellos hatte das unter anderem auch einen außenpolitischen Aspekt."
Kirchenverfolgungen
Gemäß der Verfassung von 1996 besteht in der Ukraine Glaubensfreiheit. Auch diese Bestimmungen wurden in den Folgejahren nicht geändert. Im Artikel 24 der ukrainischen Verfassung heißt es:
"Es kann keine Privilegien oder Einschränkungen auf Grundlage der Rasse, Hautfarbe, politischer, religiöser und sonstiger Überzeugungen geben."
Artikel 35 sichert "jedem" Glaubensfreiheit zu. In dem Dokument heiĂźt es:
"Dieses Recht beinhaltet das Recht, sich zu beliebiger oder zu keiner Religion zu bekennen, einzeln oder kollektiv religiösen Kulten und Ritualen zu folgen und religiöse Tätigkeit auszuüben. Die Kirche und religiöse Organisationen sind in der Ukraine vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt. Keine Religion kann vom Staat als verpflichtend anerkannt werden."
Nach dem Putsch von 2014 wurden diese Prinzipien grob verletzt. Im Jahr 2019 wurde mit direkter UnterstĂĽtzung des Kiewer Regimes und des Westens die spalterische Orthodoxe Kirche der Ukraine gegrĂĽndet. Im Rahmen der neuen Struktur vereinigte Kiew zwei spalterische Organisationen, die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche und die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiewer Patriarchats.
Von Alexei Latyschew
Am 28. Juni 1996 hat die Ukraine ihre Verfassung verabschiedet, die an die Stelle der Verfassung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik aus dem Jahr 1978 trat. In den Folgejahren wurden am Dokument Änderungen vorgenommen, die vor allem einen Übergang vom präsidial-parlamentarischen zur parlamentarisch-präsidialen Regierungsform und die Festlegung eines prowestlichen Kurses von Kiew betrafen. Doch auch wenn die Verfassung ansonsten unverändert blieb, werden in Wirklichkeit zahlreiche Grundsätze vom Post-Maidan-Regime in Kiew längst nicht mehr eingehalten.
Schutz der russischen Sprache
In der Verfassung von 1996 war eine Verpflichtung zum Schutz der Sprachen nationaler Minderheiten festgeschrieben. Dabei wurde die russische Sprache als einzige von allen anderen im Dokument gesondert erwähnt. Diese Norm bleibt unverändert auch in der gegenwärtigen Fassung der Verfassung:
"Freie Entwicklung, Nutzung und Schutz der russischen Sprache und anderer nationaler Minderheitensprachen der Ukraine werden garantiert. Der Staat unterstĂĽtzt das Erlernen von Sprachen der internationalen Kommunikation."
Gemäß dem Gesetz über Grundlagen der staatlichen Sprachpolitik, das während der Regierungszeit von Präsident Wiktor Janukowitsch verabschiedet wurde, erhielt das Russische den Status einer Sprache der regionalen Kommunikation und damit einen Schutzstatus in Gebieten, in denen die Anzahl der Russischsprechenden zehn Prozent überstieg. Nach dem "Euromaidan" wurde diese Norm abgeschafft und die russische Sprache aus allen Lebensbereichen, darunter Bildung und Medien, konsequent verdrängt.
Im Jahr 2021 verabschiedete die Werchowna Rada ein Gesetz, wonach Russen nicht als indigenes Volk der Ukraine anerkannt werden. Später wurde Russisch aus der Liste von Sprachen ausgeschlossen, die gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen einem Schutz unterliegen. Die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, nannte diesen Beschluss "Neonazismus in Aktion". Der Politologe Boris Meschujew erklärte in einem Gespräch mit RT:
"Die Prinzipien der Verfassung von 1996 wurden 2014 nach dem Maidan mit Füßen getreten. Der Maidan selbst strebte nach einer Revision von Verfassungsgrundsätzen, gerade im Hinblick auf die Rechte der russischsprachigen Bevölkerung. Zweifellos hatte das unter anderem auch einen außenpolitischen Aspekt."
Kirchenverfolgungen
Gemäß der Verfassung von 1996 besteht in der Ukraine Glaubensfreiheit. Auch diese Bestimmungen wurden in den Folgejahren nicht geändert. Im Artikel 24 der ukrainischen Verfassung heißt es:
"Es kann keine Privilegien oder Einschränkungen auf Grundlage der Rasse, Hautfarbe, politischer, religiöser und sonstiger Überzeugungen geben."
Artikel 35 sichert "jedem" Glaubensfreiheit zu. In dem Dokument heiĂźt es:
"Dieses Recht beinhaltet das Recht, sich zu beliebiger oder zu keiner Religion zu bekennen, einzeln oder kollektiv religiösen Kulten und Ritualen zu folgen und religiöse Tätigkeit auszuüben. Die Kirche und religiöse Organisationen sind in der Ukraine vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt. Keine Religion kann vom Staat als verpflichtend anerkannt werden."
Nach dem Putsch von 2014 wurden diese Prinzipien grob verletzt. Im Jahr 2019 wurde mit direkter UnterstĂĽtzung des Kiewer Regimes und des Westens die spalterische Orthodoxe Kirche der Ukraine gegrĂĽndet. Im Rahmen der neuen Struktur vereinigte Kiew zwei spalterische Organisationen, die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche und die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiewer Patriarchats.
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Das Hauptziel dieses Projektes bestand in der Beseitigung der größten orthodoxen Religionsgemeinschaft im Land – der Kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats. Praktisch gleich nach der Gründung der Orthodoxen Kirche der Ukraine begannen gewaltsame Übernahmen von Kirchengebäuden der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche. Nach 2022 erhielten die Kirchenverfolgungen ein neues Ausmaß – es kam zur gewaltsamen Einnahme des Kiewer Höhlenklosters, zu Verhaftungen von Priestern und zu einem juristischen Verbot der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats.
Wladimir Skatschko, Journalist des Portals Ukraina.ru, stellte in einem Gespräch mit RT fest:
"Heute wird in der Ukraine die Verfassung nicht eingehalten. In einem normalen Rechtsstaat bilden Verfassungsnormen die Grundlagen der angewandten Rechtsprechung. In der Ukraine ist alles umgekehrt. Die gesamte angewandte Rechtsprechung schafft die Verfassungsnormen faktisch ab. Insbesondere haben die Sprach- und Religionsgesetze die russische Sprache und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche verboten."
Selenskij – ein Usurpator
Weder im Jahr 1996 noch in der Gegenwart sieht die Verfassung der Ukraine die Möglichkeit einer Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten während eines Kriegs- oder Notzustands vor. Dabei ist eine solche Norm in Bezug auf die Werchowna Rada vorgesehen. In dem Dokument heißt es:
"Im Falle eines Ablaufs der Amtszeit der Werchowna Rada der Ukraine während eines Kriegs- oder Notzustands gelten ihre Befugnisse bis zum Tag der ersten Sitzung der Werchowna Rada der Ukraine, die nach der Abschaffung des Kriegs- oder Notzustands gewählt wurde."
Russlands Staatsführung wies lange darauf hin, dass Selenskijs Legitimität juristisch zweifelhaft sei. Russlands Präsident Wladimir Putin erklärte im Jahr 2024:
"Es gibt den Artikel 103 der Verfassung der Ukraine. Danach wird der Präsident nur auf fünf Jahre gewählt. Es gibt den Artikel 83 der Verfassung der Ukraine, wonach die Befugnisse des Parlaments bei einem Kriegszustand verlängert werden. Doch von der Möglichkeit einer Verlängerung der Befugnisse des Präsidenten ist dort keine Rede."
Der russische Staatschef wies zudem darauf hin, dass die Verlängerung von Selenskijs Amtszeit laut dem Strafgesetzbuch der Ukraine als "Machtergreifung" aufgefasst werden könnte.
Nach Meinung von Skatschko wurde Selenskij nach dem Ablauf seiner Amtszeit faktisch zu einem Usurpator. Der Analytiker betonte:
"Wenn die Verfassung oder die Gesetze eine bestimmte Norm festschreiben, und eine Person sie verletzt, ist dies ein Gesetzesbruch. Wenn der Gesetzesbruch die Regierungszeit betrifft und diese ohne rechtliche Grundlagen verlängert wird, ist es nichts anderes als Usurpation."
Eine ähnliche Ansicht vertritt der Politologe Dmitri Solonnikow:
"In der Verfassung gibt es keine Bestimmungen, die die Amtszeit des Präsidenten während eines Kriegszustands verlängern würden. Selenskijs Team hat bloß behauptet, dass es gefährlich sei, Wahlen während eines Kriegs durchzuführen, und der Westen stimmte zu. Deswegen bleibt Selenskij an der Macht."
Gebrochene Neutralität
Eine Verpflichtung zur Neutralität war in der Verfassung der Ukraine von 1996 nicht direkt festgeschrieben. Allerdings wurde dieses Prinzip in der Deklaration der staatlichen Souveränität von 1990 verankert. Darin hieß es:
"Die Ukrainische SSR verkündet feierlich die Absicht, in Zukunft zu einem ständig neutralen Staat zu werden, der nicht an militärischen Blöcken teilnimmt und sich an drei nichtatomare Prinzipien hält: keine Atomwaffen zu empfangen, herzustellen und zu erwerben."
Diese Deklaration diente als Grundlage der Unabhängigkeitsakte im Jahr 1991. Ein Verweis auf diese Akte ist in der Präambel der Verfassung von 1996 zu finden. Somit verweisen alle Dokumente, auf deren Basis die Gründung und die schiere Existenz der modernen Ukraine fußt, auf die Deklaration der Souveränität, die einen blockfreien Status des Landes postuliert hatte.
Wladimir Skatschko, Journalist des Portals Ukraina.ru, stellte in einem Gespräch mit RT fest:
"Heute wird in der Ukraine die Verfassung nicht eingehalten. In einem normalen Rechtsstaat bilden Verfassungsnormen die Grundlagen der angewandten Rechtsprechung. In der Ukraine ist alles umgekehrt. Die gesamte angewandte Rechtsprechung schafft die Verfassungsnormen faktisch ab. Insbesondere haben die Sprach- und Religionsgesetze die russische Sprache und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche verboten."
Selenskij – ein Usurpator
Weder im Jahr 1996 noch in der Gegenwart sieht die Verfassung der Ukraine die Möglichkeit einer Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten während eines Kriegs- oder Notzustands vor. Dabei ist eine solche Norm in Bezug auf die Werchowna Rada vorgesehen. In dem Dokument heißt es:
"Im Falle eines Ablaufs der Amtszeit der Werchowna Rada der Ukraine während eines Kriegs- oder Notzustands gelten ihre Befugnisse bis zum Tag der ersten Sitzung der Werchowna Rada der Ukraine, die nach der Abschaffung des Kriegs- oder Notzustands gewählt wurde."
Russlands Staatsführung wies lange darauf hin, dass Selenskijs Legitimität juristisch zweifelhaft sei. Russlands Präsident Wladimir Putin erklärte im Jahr 2024:
"Es gibt den Artikel 103 der Verfassung der Ukraine. Danach wird der Präsident nur auf fünf Jahre gewählt. Es gibt den Artikel 83 der Verfassung der Ukraine, wonach die Befugnisse des Parlaments bei einem Kriegszustand verlängert werden. Doch von der Möglichkeit einer Verlängerung der Befugnisse des Präsidenten ist dort keine Rede."
Der russische Staatschef wies zudem darauf hin, dass die Verlängerung von Selenskijs Amtszeit laut dem Strafgesetzbuch der Ukraine als "Machtergreifung" aufgefasst werden könnte.
Nach Meinung von Skatschko wurde Selenskij nach dem Ablauf seiner Amtszeit faktisch zu einem Usurpator. Der Analytiker betonte:
"Wenn die Verfassung oder die Gesetze eine bestimmte Norm festschreiben, und eine Person sie verletzt, ist dies ein Gesetzesbruch. Wenn der Gesetzesbruch die Regierungszeit betrifft und diese ohne rechtliche Grundlagen verlängert wird, ist es nichts anderes als Usurpation."
Eine ähnliche Ansicht vertritt der Politologe Dmitri Solonnikow:
"In der Verfassung gibt es keine Bestimmungen, die die Amtszeit des Präsidenten während eines Kriegszustands verlängern würden. Selenskijs Team hat bloß behauptet, dass es gefährlich sei, Wahlen während eines Kriegs durchzuführen, und der Westen stimmte zu. Deswegen bleibt Selenskij an der Macht."
Gebrochene Neutralität
Eine Verpflichtung zur Neutralität war in der Verfassung der Ukraine von 1996 nicht direkt festgeschrieben. Allerdings wurde dieses Prinzip in der Deklaration der staatlichen Souveränität von 1990 verankert. Darin hieß es:
"Die Ukrainische SSR verkündet feierlich die Absicht, in Zukunft zu einem ständig neutralen Staat zu werden, der nicht an militärischen Blöcken teilnimmt und sich an drei nichtatomare Prinzipien hält: keine Atomwaffen zu empfangen, herzustellen und zu erwerben."
Diese Deklaration diente als Grundlage der Unabhängigkeitsakte im Jahr 1991. Ein Verweis auf diese Akte ist in der Präambel der Verfassung von 1996 zu finden. Somit verweisen alle Dokumente, auf deren Basis die Gründung und die schiere Existenz der modernen Ukraine fußt, auf die Deklaration der Souveränität, die einen blockfreien Status des Landes postuliert hatte.
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Doch nach dem Euromaidan wurde auch dieses Prinzip gebrochen. Am 19. Februar 2019 unterzeichnete der damalige Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, ein Gesetz über die Verankerung des Kurses auf Beitritt zur NATO und zur EU in der Verfassung. Danach erschien in der Präambel der Verfassung die Formulierung von einer "Unumkehrbarkeit des europäischen und euroatlantischen Kurses". Im Artikel 105 wurde festgeschrieben, dass der Präsident der Ukraine die Umsetzung des strategischen Kurses hin zu einem Beitritt zur EU und der NATO garantiere. Skatschko meint:
"Formal wurde die Verfassung nicht verletzt, sie wurde geändert. Doch Poroschenko verletzte die Hauptidee und das Gründungsprinzip des ukrainischen Staats – den Erhalt eines neutralen, blockfreien Status."
"Aktive Arbeit der USA und EU"
Nach Ansicht des Sonderbeauftragten des russischen Außenministeriums, Rodion Miroschnik, habe die Ukraine "längst aufgehört, die eigene Verfassung einzuhalten". Kiew erinnert sich an die Verfassung nur, wenn es sich davon einen Vorteil verspricht, betont der Diplomat:
"Kiew behält den Grundsatz über die Gewährung von Möglichkeiten an russischsprachige Bürger und verabschiedet indessen ein Gesetz, das die Nutzung des Russischen praktisch in allen Bereichen völlig verbietet. Das Gleiche gilt für eine ganze Reihe anderer konstitutioneller Normen – angefangen von der Amtszeit des Präsidenten bis hin zum Verbot des Einsatzes von Militär zur Lösung von politischen Fragen. Letzterer wurde verletzt, als die Ukraine die sogenannte Anti-Terror-Operation im Donbass begonnen hatte."
Solonnikow vermutet, dass die Ukraine seit 1996 eine erhebliche Transformation durchlaufen und sich im Endeffekt in ein antirussisches Instrument des Westens verwandelt habe:
"Die Ukraine nach dem Zerfall der UdSSR, als die Verfassung verabschiedet wurde, ist ein ganz anderes Land, als die heutige Ukraine. Damals sah Kiew seinen Platz in der Welt als den eines guten Nachbarn von Weißrussland, Russland und Moldawien. Es gab keine Konfrontation mit Russland, die Wirtschaft der Ukraine orientierte sich an unseren gemeinsamen Möglichkeiten. Doch dann wurden die USA und die EU aktiv. Sie gründeten Zentren zur Förderung des ukrainischen Nationalismus und Nazismus, in denen Russland als Hauptfeind dargestellt wurde. Danach begannen Sprachverbote und alles andere."
Mehr zum Thema – Wie der Staat, so die Helden – die Ukraine und ihr faschistischer Todeskult
https://de.rt.com/international/284475-grundrechte-mit-fuessen-getreten-wie/
"Formal wurde die Verfassung nicht verletzt, sie wurde geändert. Doch Poroschenko verletzte die Hauptidee und das Gründungsprinzip des ukrainischen Staats – den Erhalt eines neutralen, blockfreien Status."
"Aktive Arbeit der USA und EU"
Nach Ansicht des Sonderbeauftragten des russischen Außenministeriums, Rodion Miroschnik, habe die Ukraine "längst aufgehört, die eigene Verfassung einzuhalten". Kiew erinnert sich an die Verfassung nur, wenn es sich davon einen Vorteil verspricht, betont der Diplomat:
"Kiew behält den Grundsatz über die Gewährung von Möglichkeiten an russischsprachige Bürger und verabschiedet indessen ein Gesetz, das die Nutzung des Russischen praktisch in allen Bereichen völlig verbietet. Das Gleiche gilt für eine ganze Reihe anderer konstitutioneller Normen – angefangen von der Amtszeit des Präsidenten bis hin zum Verbot des Einsatzes von Militär zur Lösung von politischen Fragen. Letzterer wurde verletzt, als die Ukraine die sogenannte Anti-Terror-Operation im Donbass begonnen hatte."
Solonnikow vermutet, dass die Ukraine seit 1996 eine erhebliche Transformation durchlaufen und sich im Endeffekt in ein antirussisches Instrument des Westens verwandelt habe:
"Die Ukraine nach dem Zerfall der UdSSR, als die Verfassung verabschiedet wurde, ist ein ganz anderes Land, als die heutige Ukraine. Damals sah Kiew seinen Platz in der Welt als den eines guten Nachbarn von Weißrussland, Russland und Moldawien. Es gab keine Konfrontation mit Russland, die Wirtschaft der Ukraine orientierte sich an unseren gemeinsamen Möglichkeiten. Doch dann wurden die USA und die EU aktiv. Sie gründeten Zentren zur Förderung des ukrainischen Nationalismus und Nazismus, in denen Russland als Hauptfeind dargestellt wurde. Danach begannen Sprachverbote und alles andere."
Mehr zum Thema – Wie der Staat, so die Helden – die Ukraine und ihr faschistischer Todeskult
https://de.rt.com/international/284475-grundrechte-mit-fuessen-getreten-wie/
RT DE
Grundrechte mit FĂĽĂźen getreten: Wie die Ukraine ihre eigene Verfassung missachtet
Vor 30 Jahren hat die Ukraine ihre Verfassung verabschiedet. Unter anderem sah sie den Schutz der russischen Sprache, Religionsfreiheit und Beschränkungen der Präsidialamtszeit vor. Heute bricht Selenskijs Regime all diese Normen.