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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Eugen Schmidt/Stephan Brandner: Regierung muss zu möglichen kartellrechtswidrigen Zensurabsprachen von US-Plattformunternehmen Stellung nehmen
 

„Die Bundesregierung versucht, durch Geheimgespräche und verdeckte Einflussnahme auf US-Konzerne das in Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Zensurverbot zu privatisieren und auf die Unternehmen zu verlagern. Sie weiß genau, dass der Staat so etwas nicht machen dürfte, weil es gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Um dieses verfassungswidrige Tun zu verhindern, wird die AfD-Fraktion demnächst weitere parlamentarische Initiativen starten.“

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Die AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess und Stephan Brandner haben persönlich und im Namen der AfD-Bundestagsfraktion Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser erstattet. Hintergrund ist die Affäre um die Abberufung des vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, teilt hierzu mit:
„Ein derartiger politisch motivierter Rechtsbruch muss politische aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine Innenministerin Faeser, die den Inlandsgeheimdienst gegen die Opposition und unbescholtene Beamte instrumentalisiert, das Parlament brüskiert und sich nun schamlos aus der Verantwortung zu stehlen versucht, ist völlig untragbar geworden – und selbst ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Kanzler Scholz muss sie umgehend entlassen.“
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Wieder gab es einen Farbanschlag auf das Brandenburger Tor, obwohl dieses inzwischen nicht nur aufwendig restauriert, sondern auch polizeilich bewacht wird. Auch machten Klimaradikale in Berlin Jagd auf Autos, beschädigten Geländewagen, zerstörten Reifen und riefen zu weiteren Sachbeschädigungen auf.
Stephan Brandner betont, dass es sich bei derartigen Aktionen nicht um „Streiche“ oder „Protestaktionen“ handelt, sondern um Taten hochkrimineller Straftäter.
„Der Staat und die Sicherheitsorgane nehmen die permanenten Aktionen nicht ernst und die Polizei scheint auf dem grünen Auge blind zu sein. Zurück bleiben zerstörte Denkmäler und Bürger, deren Hab und Gut angegriffen wurde. Während die Regierenden die Taten verniedlichen und wohl klammheimlich gutheißen, verrohen die Klimakriminellen zunehmend. Wo bleibt das entschiedene Handeln des Rechtsstaats?“
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