Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
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„Professor“ Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland, diskutierte am 12.7.22 in Heidelberg den Klimabeschluss des BVerfG mit Studenten.
2 gepanzerte, mit Diesel betriebene Limousinen sorgten für seine sichere Ankunft und wir für ein herzliches Willkommen.
@Prozessbeobachter
Raus auf die Straßen @Demotermine!
👉 Übersicht / Overview 👈
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@Prozessbeobachter
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Abschaltung Stuttgart Hauptbahnhof? Geplante oder mindestens fahrlässig verursachte Katastrophe!
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Guterres und Regierungschefs proklamieren ihre von demokratischen Prozessen völlig losgelösten "dringenden globale Ziele". Wenige Stunden später fordert der UNO-Chef mehr Zensur.
https://twitter.com/antonioguterres/status/1547349149431042048
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Washington. Viele Putsche im Ausland organisieren, nach eigener Auskunft
https://telegra.ph/Ehemaliger-Trump-Berater-Bolton-Sturm-auf-das-Kapitol-war-kein-Putschversuch-07-13
https://telegra.ph/Ehemaliger-Trump-Berater-Bolton-Sturm-auf-das-Kapitol-war-kein-Putschversuch-07-13
Telegraph
Ehemaliger Trump-Berater Bolton: "Sturm auf das Kapitol" war kein Putschversuch
Donald Trumps Ex-Sicherheitsberater John Bolton erklärte, er habe Erfahrung darin, Putsche im Ausland zu organisieren. Das erfordere "eine Menge Arbeit". Die Randale am US-Kapitol vom 6. Januar 2021 sei dagegen kein Putsch gewesen. Der bekannte US-Neocon…
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Forwarded from ❤️ paragrafen/dschungel Info und was thun 18. Januar 2022 ❤ (Modi - DJ - Kirk)
Das Amtsgericht Heidelberg stellte das Verfahren gegen den Versammlungsleiter der Heidelberger Offges-Demo vom 17. Oktober 2021 vor Beginn des zweiten Verhandlungstages (12.07.2022) gemäß §153 Absatz 2 StPO ein. (Entschuldigung an alle, die umsonst zum Termin angereist sein sollten, die Redaktion war wir nicht vorab darüber informiert)
Wir gehen davon aus, dass die Gerichts- und Strafverteidigerkosten nach § 467 Abs 1 StPO der Staatskasse aufgelastet werden. Die Einstellung ist damit ein de-facto Freispruch. Eine Begründung des Beschlusses, welcher auf den Vortrag der Entlastungsbeweisanträge des Strafverteidigers folgte, ist uns noch nicht zugegangen.
Zum dritten Male musste ein Gericht die Stadt bzw. Polizei Heidelberg in Schranken weisen und die Versammlungsfreiheit schützen.
Wir werden nach Erhalt des Beschlusses prüfen ob wir mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die beschuldigenden Polizeibeamten der Kripo Heidelberg und der SchuPo des Polizeibezirks Heidelberg-Mitte vorgehen.
Wir gehen davon aus, dass die Gerichts- und Strafverteidigerkosten nach § 467 Abs 1 StPO der Staatskasse aufgelastet werden. Die Einstellung ist damit ein de-facto Freispruch. Eine Begründung des Beschlusses, welcher auf den Vortrag der Entlastungsbeweisanträge des Strafverteidigers folgte, ist uns noch nicht zugegangen.
Zum dritten Male musste ein Gericht die Stadt bzw. Polizei Heidelberg in Schranken weisen und die Versammlungsfreiheit schützen.
Wir werden nach Erhalt des Beschlusses prüfen ob wir mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die beschuldigenden Polizeibeamten der Kripo Heidelberg und der SchuPo des Polizeibezirks Heidelberg-Mitte vorgehen.
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Forwarded from Uncut-News.ch "Das Original"🇨🇭Unabhängige Analysen und Informationen zu Geopolitik, Wirtschaft, Gesundheit, Technologie
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Wenn Politdarsteller unterwegs sind. Von München aus geht es im Zug mit medizinischer Maske zur Grenze. In Österreich im gleichen Zug kommt die Maske runter. Bei der Einfahrt im selben Zug in die Stadt Wien kommt dann die FFP2 Maske zur Anwendung.
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Anklage wegen fahrlässiger Tötung❗️
Ein schier unglaublicher Fall:
https://t.me/RASattelmaier
„Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim jetzt eine 45-jährige Frau angeklagt. Die frühere Mitarbeiterin im Hildesheimer „Vitanas Pflege Centrum“ soll für einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein, in dessen Folge mehrere Bewohner starben.
Aus Sicht der Ermittler steht fest, dass die ungeimpfte – und bei der Arbeit als Impfgegnerin bekannte – Beschuldigte ihren Vorgesetzten einen gefälschten Impfpass vorgelegt, trotz einer eigenen Covid-Infektion weitergearbeitet und das Virus so ins Heim getragen hatte.“
(Quelle 👉 taz.de)
Eine schier unglaubliche und wohl einmalige Anklage in der deutschen Justizgeschichte:
Es soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z.B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert) dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben, wonach beispielsweise eine mit dem Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.
Man mag mir einen solchen Fall aber gerne darlegen.
Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die StA auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum.
Und diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“)
Dabei möge sich jeder selber an die Nase fassen und sich hinterfragen, ob er nicht vielleicht doch einmal in der Vergangenheit die „Oma“ besucht hatte, obwohl er Grippesymptome hatte.
Mein Kanal:
Ein schier unglaublicher Fall:
https://t.me/RASattelmaier
„Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim jetzt eine 45-jährige Frau angeklagt. Die frühere Mitarbeiterin im Hildesheimer „Vitanas Pflege Centrum“ soll für einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein, in dessen Folge mehrere Bewohner starben.
Aus Sicht der Ermittler steht fest, dass die ungeimpfte – und bei der Arbeit als Impfgegnerin bekannte – Beschuldigte ihren Vorgesetzten einen gefälschten Impfpass vorgelegt, trotz einer eigenen Covid-Infektion weitergearbeitet und das Virus so ins Heim getragen hatte.“
(Quelle 👉 taz.de)
Eine schier unglaubliche und wohl einmalige Anklage in der deutschen Justizgeschichte:
Es soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z.B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert) dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben, wonach beispielsweise eine mit dem Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.
Man mag mir einen solchen Fall aber gerne darlegen.
Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die StA auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum.
Und diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“)
Dabei möge sich jeder selber an die Nase fassen und sich hinterfragen, ob er nicht vielleicht doch einmal in der Vergangenheit die „Oma“ besucht hatte, obwohl er Grippesymptome hatte.
Mein Kanal:
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Lauterbach rät Außenministerin nach versagender vierter "Impfung" zu mehr Maske tragen und mehr lüften.
https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1547580218084249605
https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1547580218084249605
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WIM-Beschwerden erfolgreich: Presserat rügt, SWR macht Rückzieher
https://wim-zeitung.de/unterstuetzen/
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Mannheim. Demo für ehrliche Medien vor dem SWR am 14.7.2022
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"Ausgangssperre für Katzen" in Walldorf. Der vorausschauende neue Bürgermeister Matthias Renschler befiehlt. Mit Blick auf die Errichtung von Lagern bzw. Wärmehallen wäre die Mitnahme von Haustieren ohnehin ein Problem.
https://www.walldorf.de/aktuell/auf-den-spuren-der-haubenlerche, https://archive.ph/1g8OR
https://www.walldorf.de/aktuell/auf-den-spuren-der-haubenlerche, https://archive.ph/1g8OR
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Lungenkrankheiten nach Manipulationen des Warmwassers zu befürchten. Regeln Städte heimlich die Temperatur herunter auf unter 70 Grad und riskieren grippeähnliche Erkrankungen und schwere Lungenentzündungen z. B. in Schulen? Die Gefahr von mehr Legionellen im Duschwasser besteht und damit die sogenannte Legionärskrankheit. WIM-Anfrage in Heidelberg läuft.
https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/krankheiten/legionellen-gefahr-warmwasser-temperatur-von-60-auf-50-grad-senken-energie-sparen-art-5495638
https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/krankheiten/legionellen-gefahr-warmwasser-temperatur-von-60-auf-50-grad-senken-energie-sparen-art-5495638
inFranken.de
Legionellen-Gefahr: Darf man die Warmwasser-Temperatur wirklich von 60 auf 50 Grad senken?
Um Gas und Energie zu sparen, senken einige Hausbesitzer*innen die Warmwassertemperatur von 60 Grad auf 50 Grad Celsius. Expertinnen und Experten raten davon jedoch dringend ab.
👍5
Forwarded from Netzwerk kritischer Experten
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wie lauterbach professor wurde💡
Irgendwie dachten wir und das schon.....
https://t.me/NetzwerkkritischerExperten
Irgendwie dachten wir und das schon.....
https://t.me/NetzwerkkritischerExperten
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Forwarded from Herzensanwalt ☮️ Pankalla
Montagsspaziergang - Prozess gegen den WDR 2/2
in welchem sowohl der Antragsgegner als auch die Organisatorin der Spaziergänge, Frau Bianca Paffenholz, ausdrücklich betonen, sich von jeglichem rechten Gedankengut abzugrenzen. Leider kommt es gerade in den Medien immer wieder zu einer Vermengung der Teilnehmer von „Corona-Demonstrationen“ mit Rechtsradikalen und Nazis. Medial und auch politisch werden Personen, die sich kritisch gegen politische Corona- Maßnahmen äußern, automatisch in „die rechte Ecke gestellt“.
Auch der Antragsgegner sowie die Verantwortlichen der Spaziergänge haben mit dieser Stigmatisierung zu kämpfen. Zu den der Äußerung zugrundeliegenden Ausgangsvideos: Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, durch Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung in einem umfassenden Sinne.
Sie verlangt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt wird, d.h. dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und dass im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. August 2018 – 13 A 1518/16, Rn. 10. Diesem Auftrag ist die Antragstellerin zu 1. nicht nachgekommen durch die einseitige Berichterstattung über die Montagsspaziergänge.
Die einseitige Berichterstattung wird besonders deutlich, wenn man sich einen von den Antragstellern produzierten Bericht über die sogenannten Montagsspaziergänge in Köln anschaut und diesen Bericht in direkten Vergleich zu einem weiteren Bericht stellt, in welchem es um die Gegendemonstranten geht. Im Unterscheid zum Bericht über die „Corona-Kritiker“ werden im Bericht über die Gegendemonstranten einzelne Teilnehmer nach ihren Beweggründen befragt. In dem Bericht über die Gegendemonstration kommen sowohl die „Pressesprecherin Leonie“ als auch eine weitere Teilnehmerin zu Wort. In dem Bericht über die „Corona-Demonstration“ jedoch wird keiner der Teilnehmer über seine Beweggründe gefragt …
Die mündliche Verhandlung wurde vorschoben und findet in Kürze statt, wir halten Sie auch dem Laufenden.
https://t.me/pankalla
in welchem sowohl der Antragsgegner als auch die Organisatorin der Spaziergänge, Frau Bianca Paffenholz, ausdrücklich betonen, sich von jeglichem rechten Gedankengut abzugrenzen. Leider kommt es gerade in den Medien immer wieder zu einer Vermengung der Teilnehmer von „Corona-Demonstrationen“ mit Rechtsradikalen und Nazis. Medial und auch politisch werden Personen, die sich kritisch gegen politische Corona- Maßnahmen äußern, automatisch in „die rechte Ecke gestellt“.
Auch der Antragsgegner sowie die Verantwortlichen der Spaziergänge haben mit dieser Stigmatisierung zu kämpfen. Zu den der Äußerung zugrundeliegenden Ausgangsvideos: Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, durch Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung in einem umfassenden Sinne.
Sie verlangt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt wird, d.h. dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und dass im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. August 2018 – 13 A 1518/16, Rn. 10. Diesem Auftrag ist die Antragstellerin zu 1. nicht nachgekommen durch die einseitige Berichterstattung über die Montagsspaziergänge.
Die einseitige Berichterstattung wird besonders deutlich, wenn man sich einen von den Antragstellern produzierten Bericht über die sogenannten Montagsspaziergänge in Köln anschaut und diesen Bericht in direkten Vergleich zu einem weiteren Bericht stellt, in welchem es um die Gegendemonstranten geht. Im Unterscheid zum Bericht über die „Corona-Kritiker“ werden im Bericht über die Gegendemonstranten einzelne Teilnehmer nach ihren Beweggründen befragt. In dem Bericht über die Gegendemonstration kommen sowohl die „Pressesprecherin Leonie“ als auch eine weitere Teilnehmerin zu Wort. In dem Bericht über die „Corona-Demonstration“ jedoch wird keiner der Teilnehmer über seine Beweggründe gefragt …
Die mündliche Verhandlung wurde vorschoben und findet in Kürze statt, wir halten Sie auch dem Laufenden.
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