Forwarded from IOV - Pressekanal
Bundesdrucksache 19/3734 – Teil 2 | Wahlen
Aufbauend auf Teil 1 stellt sich die nächste zwingende Frage:
Welche rechtliche Grundlage gilt für Wahlen, wenn die Staatsangehörigkeit in der Verwaltung vielfach nur vermutet wird?
Die Vorbereitung auf die Landtagswahlen 2026 erfolgt organisatorisch umfassend.
Rechtlich bleibt jedoch ein zentraler Punkt unbeantwortet:
Das Wahlrecht setzt eine festgestellte Staatsangehörigkeit voraus – keine verwaltungspraktische Annahme.
Nach der eigenen Darstellung des Deutscher Bundestag ist nur der Staatsangehörigkeitsausweis rechtsverbindlich. Personalausweis und Reisepass entfalten keine konstitutive Wirkung.
Warum wird diese Differenz im Kontext von Wahlen nicht offen thematisiert?
Warum wird Rechtssicherheit vorausgesetzt, obwohl sie rechtlich nicht festgestellt ist?
ACHTUNG!
Das Wahlrecht ist an eine festgestellte Staatsangehörigkeit gebunden.
Wer nicht wahlberechtigt ist und dennoch wählt, macht sich nach
§ 107a StGB strafbar.
Im Vorfeld der Landtagswahlen 2026 entsteht damit ein rechtlich relevantes Spannungsfeld zwischen Verwaltungspraxis, Wahlvorbereitung und Strafrecht.
🕊 IOV – Internationale Organisation Völkerrecht 🕊
Kontaktmöglichkeiten:
📧 post@orgvr.org
🌐 orgvr.org
📞 +49 2161 83 97 105
BITTE TEILEN!
#Deutschland #Politik #Weltgeschehen #Bundesdrucksache193734 #Pressekanal #Identität #Staatsangehörigkeit #Verwaltung #Rechtsstaat #Völkerrecht #Wahlen #Landtagswahlen
Aufbauend auf Teil 1 stellt sich die nächste zwingende Frage:
Welche rechtliche Grundlage gilt für Wahlen, wenn die Staatsangehörigkeit in der Verwaltung vielfach nur vermutet wird?
Die Vorbereitung auf die Landtagswahlen 2026 erfolgt organisatorisch umfassend.
Rechtlich bleibt jedoch ein zentraler Punkt unbeantwortet:
Das Wahlrecht setzt eine festgestellte Staatsangehörigkeit voraus – keine verwaltungspraktische Annahme.
Nach der eigenen Darstellung des Deutscher Bundestag ist nur der Staatsangehörigkeitsausweis rechtsverbindlich. Personalausweis und Reisepass entfalten keine konstitutive Wirkung.
Warum wird diese Differenz im Kontext von Wahlen nicht offen thematisiert?
Warum wird Rechtssicherheit vorausgesetzt, obwohl sie rechtlich nicht festgestellt ist?
ACHTUNG!
Das Wahlrecht ist an eine festgestellte Staatsangehörigkeit gebunden.
Wer nicht wahlberechtigt ist und dennoch wählt, macht sich nach
§ 107a StGB strafbar.
Im Vorfeld der Landtagswahlen 2026 entsteht damit ein rechtlich relevantes Spannungsfeld zwischen Verwaltungspraxis, Wahlvorbereitung und Strafrecht.
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