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Deutschland im Stockholm-Syndrom: Warum Menschen ihre Peiniger lieben
Mit Ausführungen meinerseits zu SO DONE, linksgrünen NGOs und dem Schuldenexzess von Schuldenkanzler Merz.
SO DONE abschalten?
Strack-Zimmermann, Kiesewetter, Habeck und Co.
Politiker zeigen Bürger wegen vermeintlicher Beleidigungen an
Schwachkopfaffäre, Hausdurchsuchungen und Geldstrafen, veranlasst durch Politiker. Was kannst Du aktiv für die Meinungsfreiheit tun?
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Stefan Schubert: Der geheime Krieg gegen Deutschland
»Bei den Recherchen war erschreckend zu erkennen, wie weit das Berliner Regierungsviertel bereits von der globalen Elite fremdgesteuert wird«.
Stefan Schubert
Aus dem Inhalt:
👁 Wer sind die tatsächlichen Hintermänner der WHO und des Great Reset?
👁 Der WHO-Pandemievertrag: globaler Staatsstreich im Namen der Pharmaindustrie
👁 BlackRock: Der Berliner Politikbetrieb wird zu einer Filiale der globalen Finanzindustrie
👁 Grüne Milliardäre: das perfide Geschäftsmodell der Klimaeliten
👁 Massenmigration als Waffe: Welche Rolle spielt Deutschland?
👁 Weltsicherheitsrat und NATO: Klimawandel als Kriegsgrund
👁 Ist Correctiv eine geheime Stasi der SPD?
👁 Palantir: die Überwachungssoftware der US-Geheimdienste im Einsatz bei der Polizei
👁 US-Geheimdienste agieren in Deutschland nach Besatzungsrecht
👁 Nord Stream, die CIA und Bundeskanzler Scholz
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»Bei den Recherchen war erschreckend zu erkennen, wie weit das Berliner Regierungsviertel bereits von der globalen Elite fremdgesteuert wird«.
Stefan Schubert
Aus dem Inhalt:
👁 Wer sind die tatsächlichen Hintermänner der WHO und des Great Reset?
👁 Der WHO-Pandemievertrag: globaler Staatsstreich im Namen der Pharmaindustrie
👁 BlackRock: Der Berliner Politikbetrieb wird zu einer Filiale der globalen Finanzindustrie
👁 Grüne Milliardäre: das perfide Geschäftsmodell der Klimaeliten
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👁 Ist Correctiv eine geheime Stasi der SPD?
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"Streit von bundesweiter Bedeutung
7 Fragen: Platzt die Koalition in Bayern wegen dem Finanzpaket?
Ohne Aiwangers Freie Wähler droht dem geplanten Schuldenpaket das Aus im Bundesrat. Kann Söder seinen Partner umstimmen und seine Koalition retten? Fragen und Antworten.
[...]
Warum ist die Position Bayerns so wichtig?
Für das von Union, SPD und Grünen ausgehandelte Paket und die damit verbundene Lockerung der Schuldenbremse muss das Grundgesetz geändert werden.
Dazu braucht es nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag am Dienstag, sondern anschließend auch im Bundesrat. Nötig sind dort 46 von 69 Stimmen. Die ausschließlich von CDU, SPD oder Grünen gestellten Landesregierungen kommen aber nur auf 41 Stimmen." EpochTimes
7 Fragen: Platzt die Koalition in Bayern wegen dem Finanzpaket?
Ohne Aiwangers Freie Wähler droht dem geplanten Schuldenpaket das Aus im Bundesrat. Kann Söder seinen Partner umstimmen und seine Koalition retten? Fragen und Antworten.
[...]
Warum ist die Position Bayerns so wichtig?
Für das von Union, SPD und Grünen ausgehandelte Paket und die damit verbundene Lockerung der Schuldenbremse muss das Grundgesetz geändert werden.
Dazu braucht es nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag am Dienstag, sondern anschließend auch im Bundesrat. Nötig sind dort 46 von 69 Stimmen. Die ausschließlich von CDU, SPD oder Grünen gestellten Landesregierungen kommen aber nur auf 41 Stimmen." EpochTimes
The Epoch Times
7 Fragen: Platzt die Koalition in Bayern wegen Finanzpaket?
Ohne Aiwangers Freie Wähler droht dem geplanten Schuldenpaket das Aus im Bundesrat. Kann Söder seinen Partner umstimmen und seine Koalition retten? Fragen und Antworten.
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Serbien zwischen Protest und Geopolitik
Serbien steht erneut im Zentrum geopolitischer Spannungen. Während auf den Straßen Zehntausende gegen Korruption und autokratische Strukturen demonstrieren, geht es längst um mehr als nur innenpolitische Reformen.
Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZmedia
Unsere Arbeit unterstützen, geht hier.
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Serbien zwischen Protest und Geopolitik
Serbien steht erneut im Zentrum geopolitischer Spannungen. Während auf den Straßen Zehntausende gegen Korruption und autokratische Strukturen demonstrieren, geht es längst um mehr als nur innenpolitische Reformen.
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"Heul leise, du Lappen"
Die obige Bemerkung wurde im Zusammenhang mit einer Protestaktion gegen einen prominenten Bundespolitiker gegenüber einem anderen Politiker geäußert. Ein Amtsrichter hat tatsächlich einen Strafbefehl, der mir vorliegt, wegen vermeintlicher Beleidigung unterschrieben. Irre!
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Raphael M. Bonelli: Männlicher Narzissmus – Das Drama der Liebe, die um sich selbst kreist
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Staatsrechtler Vosgerau an Gysi und die Linke:
Gregor Gysi antwortet auf meinen Vorschlag, AfD- und Linken-Fraktion sollten nun so schnell wie möglich die Einberufung des neuen, 21. BT verlangen, nummehr überraschend:
"Die Auffassung der AfD und auch des Herrn Ulrich Vosgerau, dass die neuen Abgeordneten von AfD und Linken zusammen die unverzügliche Einberufung des neuen Bundestages verlangen und erreichen können, ist schlicht und einfach juristischer Unsinn. Jede Verfassungsrechtlerin, jeder Verfassungsrechtler, jede Bundesverfassungsrichterin und jeder Bundesverfassungsrichter wird dies bestätigen. Die künftigen Abgeordneten können überhaupt keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten."
Dazu ist zunächst zu sagen, daß es doch eine einigermaßen steile These des Herrn Doktor Gysi ist, es gäbe über ein verfassungsrechtliches Problem, zu dem es exakt null Literatur und null Rechtsprechung gibt, weil es seit 1949 noch nie (!) aufgetreten ist und das vor Donnerstag, 13.03.2025, 16 Uhr, niemandem bekannt war – nämlich: wie kann ein bereits gewählter Bundestag gegen den Willen der Mehrheit im bisherigen Bundestag seine sofortige Konstituierung erzwingen? – eine einhellige und feststehende Auffassung gäbe, die "jeder Verfassungsrechtler bestätigen" könne. Das wäre freilich eine sehr abgekürzte Meinungsbildung zu völlig neu aufgetauchten Problemen!
Im einzelnen ist zu der vielleicht etwas präpotent vorgetragenen Rechtsmeinung des Herrn Doktor Gysi zu sagen:
1)
Unser Versuch, den verfassungsändernden Staatsstreich der noch-Mehrheit im bereits abgewählten Bundestag doch zu unterbinden, ist im Kern gar nicht unsere eigene Idee, sondern folgt unmittelbar einer Anregung des BVerfG.
Wir hatten gegenüber dem BVerfG sorgfältig dargelegt, daß eine Einberufung des alten Bundestages geraume Zeit nach Konstituierung der Fraktionen des neuen Bundestages und einen Tag vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl (ab dem wohl auf jeden Fall der neue und nicht der alte Bundestag einzuberufen gewesen wäre!) nicht in Frage kommt, sondern, wenn schon, durch die Bundestagspräsidentin der neue Bundestag zu konstituieren gewesen wäre und sich dann auch über Vorschläge zur Verfassungsänderung hätte unterhalten können.
Da es auf der Hand liegt, daß (1) dem Demokratiegebot des Grundgesetzes geradezu Hohn gesprochen wird, wenn der abgewählte Bundestag noch schnell enorm folgenreiche Verfassungsänderungen durchdrückt, für die es im neuen Bundestag keine Mehrheit mehr gäbe, und weiter, (2) daß der schlichte Verweis in Art. 39 GG darauf, der alte Bundestag amtiere so lange, bis der neue konstituiert sei, hier wenig ertragreich bleibt, da (a) dieser Verweis schon nicht für den Fall gedacht ist, daß der alte Bundestag durch den Bundespräsidenten ausdrücklich aufgelöst worden ist, und (b) diese rein formelle Regelung NICHTS über die verfassungsändernden Kompetenzen des formell noch weiterbestehenden Bundestages aussagt – nicht wenige Kommentare gehen ausdrücklich von einer "Zurückhaltungspflicht" aus! – rechneten wir uns gute Erfolgsaussichten aus.
2)
Das BVerfG hat unseren Antrag dennoch mit einer völlig überraschenden und so von niemandem (am allerwenigsten vom DDR-Strafrechtler Doktor Gysi, der nun die Einhelligkeit in der deutschen Staatsrechtslehre verwalten will!) vorhergesehen Begründung als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen (weswegen es eben auch keinen einstweiligen Rechtsschutz geben könne).
Gregor Gysi antwortet auf meinen Vorschlag, AfD- und Linken-Fraktion sollten nun so schnell wie möglich die Einberufung des neuen, 21. BT verlangen, nummehr überraschend:
"Die Auffassung der AfD und auch des Herrn Ulrich Vosgerau, dass die neuen Abgeordneten von AfD und Linken zusammen die unverzügliche Einberufung des neuen Bundestages verlangen und erreichen können, ist schlicht und einfach juristischer Unsinn. Jede Verfassungsrechtlerin, jeder Verfassungsrechtler, jede Bundesverfassungsrichterin und jeder Bundesverfassungsrichter wird dies bestätigen. Die künftigen Abgeordneten können überhaupt keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten."
Dazu ist zunächst zu sagen, daß es doch eine einigermaßen steile These des Herrn Doktor Gysi ist, es gäbe über ein verfassungsrechtliches Problem, zu dem es exakt null Literatur und null Rechtsprechung gibt, weil es seit 1949 noch nie (!) aufgetreten ist und das vor Donnerstag, 13.03.2025, 16 Uhr, niemandem bekannt war – nämlich: wie kann ein bereits gewählter Bundestag gegen den Willen der Mehrheit im bisherigen Bundestag seine sofortige Konstituierung erzwingen? – eine einhellige und feststehende Auffassung gäbe, die "jeder Verfassungsrechtler bestätigen" könne. Das wäre freilich eine sehr abgekürzte Meinungsbildung zu völlig neu aufgetauchten Problemen!
Im einzelnen ist zu der vielleicht etwas präpotent vorgetragenen Rechtsmeinung des Herrn Doktor Gysi zu sagen:
1)
Unser Versuch, den verfassungsändernden Staatsstreich der noch-Mehrheit im bereits abgewählten Bundestag doch zu unterbinden, ist im Kern gar nicht unsere eigene Idee, sondern folgt unmittelbar einer Anregung des BVerfG.
Wir hatten gegenüber dem BVerfG sorgfältig dargelegt, daß eine Einberufung des alten Bundestages geraume Zeit nach Konstituierung der Fraktionen des neuen Bundestages und einen Tag vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl (ab dem wohl auf jeden Fall der neue und nicht der alte Bundestag einzuberufen gewesen wäre!) nicht in Frage kommt, sondern, wenn schon, durch die Bundestagspräsidentin der neue Bundestag zu konstituieren gewesen wäre und sich dann auch über Vorschläge zur Verfassungsänderung hätte unterhalten können.
Da es auf der Hand liegt, daß (1) dem Demokratiegebot des Grundgesetzes geradezu Hohn gesprochen wird, wenn der abgewählte Bundestag noch schnell enorm folgenreiche Verfassungsänderungen durchdrückt, für die es im neuen Bundestag keine Mehrheit mehr gäbe, und weiter, (2) daß der schlichte Verweis in Art. 39 GG darauf, der alte Bundestag amtiere so lange, bis der neue konstituiert sei, hier wenig ertragreich bleibt, da (a) dieser Verweis schon nicht für den Fall gedacht ist, daß der alte Bundestag durch den Bundespräsidenten ausdrücklich aufgelöst worden ist, und (b) diese rein formelle Regelung NICHTS über die verfassungsändernden Kompetenzen des formell noch weiterbestehenden Bundestages aussagt – nicht wenige Kommentare gehen ausdrücklich von einer "Zurückhaltungspflicht" aus! – rechneten wir uns gute Erfolgsaussichten aus.
2)
Das BVerfG hat unseren Antrag dennoch mit einer völlig überraschenden und so von niemandem (am allerwenigsten vom DDR-Strafrechtler Doktor Gysi, der nun die Einhelligkeit in der deutschen Staatsrechtslehre verwalten will!) vorhergesehen Begründung als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen (weswegen es eben auch keinen einstweiligen Rechtsschutz geben könne).
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Das Gericht sagt uns nämlich: Was behelligt ihr das BVerfG mit Euren Querelen! Es gäbe doch offensichtlich eine so viel leichtere, einfache Möglichkeit für Euch, euren politischen Willen durchzusetzen. Die Abgeordneten des 21. Bundestags können jederzeit auch eigeninitiativ dessen Konstituierung verlangen, und sobald diese vollzogen ist, hat der 20. Bundestag nichts mehr zu sagen und schon gar keine Verfassung mehr zu ändern. Helft Euch selbst, Ihr braucht kein BVerfG!
Das hatte, wie gesagt, vor dem 13.03.25 um 16 Uhr niemand geahnt. Bislang wurde der neue BT immer durch die bisherigen BT-Präsidentin zur konstituierenden Sitzung geladen, wie es auch in § 1 der BT-Geschäftsordnung steht.
Deshalb ja unser Antrag an das BVerfG, der BT-Präsidentin solle verpflichtet werden, allenfalls den neuen und jedenfalls nicht den alten BT einzuberufen.
3)
In unmittelbarer Reaktion auf diese überraschende Rechtsprechung versuchen wir nun in der Tat, den 21. Deutschen Bundestag auf Abgeordneteninitiative hin einberufen zu lassen. Einer unmittelbaren Anregung des BVerfG zu folgen, wird ja wohl verfassungslegitim sein.
Demgegenüber wird jetzt behauptet, Art. 39 GG sei unmittelbar gar nicht einschlägig, da dieser sich auf den bereits konstituierten und nicht auf einen erst noch zu konstituierenden Bundestag beziehe. Aber dies ist eine juristische Nebelkerze: denn es kommt überhaupt nicht darauf an, ob Art. 39 GG dem Wortlaut nach unmittelbar oder sonst eben dem allgemeinen Rechtsgedanken nach einschlägig ist. Denn es gibt eine Möglichkeit – sagen ursprünglich nicht wir, sondern das BVerfG! – den Verfassungs-Staatsstreich des alten BT durch eigeniniatiative Einberfung des neuen BT zu vereiteln. Und nur, weil es diese Möglichkeit gibt – sagt das BVerfG! – benötigen wir angeblich keinen einstweiligen Rechtsschutz und ist unsere Organstreitklage "offensichtlich unbegründet".
Daher sprechen nach wie vor die besseren Gründe dafür, daß aufgrund von Erklärungen der Führungen der AfD- wie der Linken-Fraktion, man verlange als Vor-Fraktion im kommenden Bundestag aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG unverzüglich dessen Konstituierung, der neue BT eben einberufen werden müßte und damit der Verfassungs-Staatsstreich beendet würde.
(Übrigens: ganz gelegentlich wird die Frage, ob es eine "eigeninitiative Konstituierung" des BT geben könne, auch in der Kommentarliteratur angesprochen – und zwar dann immer zu Art. 39 GG. So un-einschlägig ist er also wohl nicht!).
Man hat den Eindruck, Doktor Gysi – den von je her stets ja auch etwas Winkeladvokatorisches umwehte – suche nur eine Begründung, warum die Linksfraktion nun ihre Wahlversprechen brechen möchte. Im übrigen sagt er ja nur, der von uns verlangte Antrag der Linken-Fraktionsführung hätte gar nicht die erwünschte Wirkung. Ja, aber dann kann man es doch ausprobieren? Schaden könnte es ja nichts.
4)
Endlich: auch ich kann die Zukunft nicht vorhersagen und wir sind, das war ja der Ausgangspunkt, in einer Situation, die nie jemand vorausgeahnt (geschweige denn verfassungsrechtlich behandelt) hat. Was wäre also, wenn Doktor Gysi im Ergebnis "Recht hat" – also in dem Sinne, daß sich BVerfG und h.M. in der Tat seiner auftrumpfenden verfassungsrechtlichen Winkeladvokatur anschließen, uns abermals – wie schon am Donnerstag – eine Nase drehen und rufen: "Ätschibätsch, so einfach ist das nicht, ihr könnt hier nicht gewinnen!".
Dann sage ich im Geiste Hegels: das wäre nicht schlimm für uns, sondern für das Bundesverfassungsgericht. (Stichwort: "Delegitimierung des Staates", das soll man ja nicht machen, schon gar nicht als Höchstgericht!).
Es gibt in der Tat den verfassungsrechtlichen Einwand, nicht 1/3 (Art. 39 GG analog), sondern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des BT seien zur wirksamen Konstituierung erforderlich (s.o.). Das BVerfG verhält sich zu dieser Frage nicht eindeutig, daher ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen. Ich meine aber schon, daß 1/3 hinreichend sein muß.
Das hatte, wie gesagt, vor dem 13.03.25 um 16 Uhr niemand geahnt. Bislang wurde der neue BT immer durch die bisherigen BT-Präsidentin zur konstituierenden Sitzung geladen, wie es auch in § 1 der BT-Geschäftsordnung steht.
Deshalb ja unser Antrag an das BVerfG, der BT-Präsidentin solle verpflichtet werden, allenfalls den neuen und jedenfalls nicht den alten BT einzuberufen.
3)
In unmittelbarer Reaktion auf diese überraschende Rechtsprechung versuchen wir nun in der Tat, den 21. Deutschen Bundestag auf Abgeordneteninitiative hin einberufen zu lassen. Einer unmittelbaren Anregung des BVerfG zu folgen, wird ja wohl verfassungslegitim sein.
Demgegenüber wird jetzt behauptet, Art. 39 GG sei unmittelbar gar nicht einschlägig, da dieser sich auf den bereits konstituierten und nicht auf einen erst noch zu konstituierenden Bundestag beziehe. Aber dies ist eine juristische Nebelkerze: denn es kommt überhaupt nicht darauf an, ob Art. 39 GG dem Wortlaut nach unmittelbar oder sonst eben dem allgemeinen Rechtsgedanken nach einschlägig ist. Denn es gibt eine Möglichkeit – sagen ursprünglich nicht wir, sondern das BVerfG! – den Verfassungs-Staatsstreich des alten BT durch eigeniniatiative Einberfung des neuen BT zu vereiteln. Und nur, weil es diese Möglichkeit gibt – sagt das BVerfG! – benötigen wir angeblich keinen einstweiligen Rechtsschutz und ist unsere Organstreitklage "offensichtlich unbegründet".
Daher sprechen nach wie vor die besseren Gründe dafür, daß aufgrund von Erklärungen der Führungen der AfD- wie der Linken-Fraktion, man verlange als Vor-Fraktion im kommenden Bundestag aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG unverzüglich dessen Konstituierung, der neue BT eben einberufen werden müßte und damit der Verfassungs-Staatsstreich beendet würde.
(Übrigens: ganz gelegentlich wird die Frage, ob es eine "eigeninitiative Konstituierung" des BT geben könne, auch in der Kommentarliteratur angesprochen – und zwar dann immer zu Art. 39 GG. So un-einschlägig ist er also wohl nicht!).
Man hat den Eindruck, Doktor Gysi – den von je her stets ja auch etwas Winkeladvokatorisches umwehte – suche nur eine Begründung, warum die Linksfraktion nun ihre Wahlversprechen brechen möchte. Im übrigen sagt er ja nur, der von uns verlangte Antrag der Linken-Fraktionsführung hätte gar nicht die erwünschte Wirkung. Ja, aber dann kann man es doch ausprobieren? Schaden könnte es ja nichts.
4)
Endlich: auch ich kann die Zukunft nicht vorhersagen und wir sind, das war ja der Ausgangspunkt, in einer Situation, die nie jemand vorausgeahnt (geschweige denn verfassungsrechtlich behandelt) hat. Was wäre also, wenn Doktor Gysi im Ergebnis "Recht hat" – also in dem Sinne, daß sich BVerfG und h.M. in der Tat seiner auftrumpfenden verfassungsrechtlichen Winkeladvokatur anschließen, uns abermals – wie schon am Donnerstag – eine Nase drehen und rufen: "Ätschibätsch, so einfach ist das nicht, ihr könnt hier nicht gewinnen!".
Dann sage ich im Geiste Hegels: das wäre nicht schlimm für uns, sondern für das Bundesverfassungsgericht. (Stichwort: "Delegitimierung des Staates", das soll man ja nicht machen, schon gar nicht als Höchstgericht!).
Es gibt in der Tat den verfassungsrechtlichen Einwand, nicht 1/3 (Art. 39 GG analog), sondern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des BT seien zur wirksamen Konstituierung erforderlich (s.o.). Das BVerfG verhält sich zu dieser Frage nicht eindeutig, daher ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen. Ich meine aber schon, daß 1/3 hinreichend sein muß.
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Denn, zur Erinnerung: das BVerfG evoziert diese Dinge und diese angeblichen, neuen Möglichkeiten explizit zur Begründung, warum niemand der Hilfe des BVerfG bedarf, weil es doch eigentlich so leicht sei, den neuen BT zu konstituieren und dem alten, eindeutig seine Kompetenzen überschreitenden BT in die Parade zu fahren!
Würde das BVerfG nun ernsthaft nachreichen: "Pustekuchen, ihr braucht 1/2 der gesetzlichen Mitglieder, sonst könnt ihr euch gehacktlegen!" – dann hätte es seine Rechtsverweigerung in unserem Verfahren auf den Verweis auf eine – angeblich naheliegende und einfache! – Selbsthilfe-Möglichkeit gestützt, die in Wahrheit realistischerweise gar nicht existiert.
M.a.W.: wollte das BVerfG Herrn Doktor Gysi in der Tat jemals Recht geben, so müßte es sich schon selbst ins Unrecht setzen und seine eigene, am Donnerstag sehr selbstbewußt, ja vielleicht teils auch selbstgerecht intonierte Rechtsprechung zur Verteidigung des Staatsstreichs geradezu der Lächerlichkeit preisgeben. Das BVerfG müßte quasi öffenlich sagen: "Ja klar, wir haben Euch da mit Kokolores abgespeist. Was sollten wir auch machen, die anderen waren mehr!".
Es bleibt also interessant und die Dinge liegen keineswegs so einfach, wie sie im Strafrecht der DDR meist gelegen haben mögen.
Würde das BVerfG nun ernsthaft nachreichen: "Pustekuchen, ihr braucht 1/2 der gesetzlichen Mitglieder, sonst könnt ihr euch gehacktlegen!" – dann hätte es seine Rechtsverweigerung in unserem Verfahren auf den Verweis auf eine – angeblich naheliegende und einfache! – Selbsthilfe-Möglichkeit gestützt, die in Wahrheit realistischerweise gar nicht existiert.
M.a.W.: wollte das BVerfG Herrn Doktor Gysi in der Tat jemals Recht geben, so müßte es sich schon selbst ins Unrecht setzen und seine eigene, am Donnerstag sehr selbstbewußt, ja vielleicht teils auch selbstgerecht intonierte Rechtsprechung zur Verteidigung des Staatsstreichs geradezu der Lächerlichkeit preisgeben. Das BVerfG müßte quasi öffenlich sagen: "Ja klar, wir haben Euch da mit Kokolores abgespeist. Was sollten wir auch machen, die anderen waren mehr!".
Es bleibt also interessant und die Dinge liegen keineswegs so einfach, wie sie im Strafrecht der DDR meist gelegen haben mögen.
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Auch Aiwanger möchte den Weg der Aufrüstung aber mitgehen. Niemand wird Deutschland angreifen, diese Ausgaben für militärische Mittel sind in der Form nicht notwendig.
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Ballweg-Prozess: StA stimmt Einstellungsvorschlag nicht zu❗️
Das Verfahren gegen den Querdenkeninitiator Michael Ballweg soll auf Vorschlag der großen Wirtschaftsstrafkammer am LG Stuttgart ohne Auflagen und gegen Kostenerstattung eingestellt werden.
Diesem Vorschlag stimmte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht zu. Sie hält eine Verurteilung nach wie vor für überwiegend wahrscheinlich und lässt sogar die Stellung eines Befangenheitsantrages durchblicken.
Dabei waren die Ausführungen des Gerichtes dazu, warum es eine Verfahrenseinstellung gem. 153 StPO vorgeschlagen hatte, ausführlich durch die Vorsitzende begründet.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum die Voraussetzungen des 153 StPO nicht vorlägen und sie daher der Einstellung nicht zustimmen wolle, enthielt nur wenig bis gar nichts Substantielles.
👉 (Quelle: Ich bin vor Ort)
Folge ist, dass das Verfahren nunmehr fortgesetzt wird und mit einem Urteil enden soll. Dabei scheinen die (im Übrigen sehr jungen) Vertreter der Staatsanwaltschaft nunmehr offen die Konfrontation mit der Wirtschaftsstrafkammer zu suchen.
Ob dies am Ende dann zu der gewünschten Verurteilung führen wird, darf nach den heutigen Ausführungen der Vorsitzenden erheblich in Zweifel gezogen werden.
Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
Das Verfahren gegen den Querdenkeninitiator Michael Ballweg soll auf Vorschlag der großen Wirtschaftsstrafkammer am LG Stuttgart ohne Auflagen und gegen Kostenerstattung eingestellt werden.
Diesem Vorschlag stimmte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht zu. Sie hält eine Verurteilung nach wie vor für überwiegend wahrscheinlich und lässt sogar die Stellung eines Befangenheitsantrages durchblicken.
Dabei waren die Ausführungen des Gerichtes dazu, warum es eine Verfahrenseinstellung gem. 153 StPO vorgeschlagen hatte, ausführlich durch die Vorsitzende begründet.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum die Voraussetzungen des 153 StPO nicht vorlägen und sie daher der Einstellung nicht zustimmen wolle, enthielt nur wenig bis gar nichts Substantielles.
👉 (Quelle: Ich bin vor Ort)
Folge ist, dass das Verfahren nunmehr fortgesetzt wird und mit einem Urteil enden soll. Dabei scheinen die (im Übrigen sehr jungen) Vertreter der Staatsanwaltschaft nunmehr offen die Konfrontation mit der Wirtschaftsstrafkammer zu suchen.
Ob dies am Ende dann zu der gewünschten Verurteilung führen wird, darf nach den heutigen Ausführungen der Vorsitzenden erheblich in Zweifel gezogen werden.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Merz‘ Verrat: Die grüne Agenda im Grundgesetz
Friedrich Merz hat sich den Grünen gebeugt und damit eine politische Zeitbombe in die Verfassung gesetzt. Mit der Einführung der Klimaneutralität im Grundgesetz könnte der wirtschaftliche Kollaps schneller kommen, als viele denken.
Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
Friedrich Merz hat sich den Grünen gebeugt und damit eine politische Zeitbombe in die Verfassung gesetzt. Mit der Einführung der Klimaneutralität im Grundgesetz könnte der wirtschaftliche Kollaps schneller kommen, als viele denken.
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Merz' Verrat: Die grüne Agenda im Grundgesetz
Friedrich Merz hat sich den Grünen gebeugt und damit eine politische Zeitbombe in die Verfassung gesetzt. Mit der Einführung der Klimaneutralität im Grundgesetz könnte der wirtschaftliche Kollaps schneller kommen, als viele denken.
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
OFFENER BRIEF GEGEN DIE ANGESTREBTE ÄNDERUNG DES GRUNDGESETZES
Liebe Community,
Auf "X" hat meine sehr geschätzte Kollegin Henrieke Stahl, Professorin für Slavistik an der Universität Trier, einen Offenen Brief veröffentlicht, den sie verfasst hat und den mehrere andere Personen, darunter ich selbst, mit unterzeichnet haben:
https://x.com/StahlHenrieke/status/1901383564362752289
Was Union, SPD und Grüne hier vorhaben und - mit ihrem Stimmengewicht im alten, längst aufgelösten Bundestag - noch in letzter Minute durchdrücken wollen, ist eine Katastrophe für unser Land. Warum das so ist, ist in dem Offenen Brief im Einzelnen aufgelistet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Auf "X" hat meine sehr geschätzte Kollegin Henrieke Stahl, Professorin für Slavistik an der Universität Trier, einen Offenen Brief veröffentlicht, den sie verfasst hat und den mehrere andere Personen, darunter ich selbst, mit unterzeichnet haben:
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Was Union, SPD und Grüne hier vorhaben und - mit ihrem Stimmengewicht im alten, längst aufgelösten Bundestag - noch in letzter Minute durchdrücken wollen, ist eine Katastrophe für unser Land. Warum das so ist, ist in dem Offenen Brief im Einzelnen aufgelistet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
X (formerly Twitter)
Henrieke Stahl (@StahlHenrieke) on X
Unser offener Brief an die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages zum Vorhaben der Grundgesetzänderungen in der Sondersitzung am Dienstag!
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
Sie werden am Dienstag, den 18. März in einer Sondersitzung über weitreichende
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
Sie werden am Dienstag, den 18. März in einer Sondersitzung über weitreichende
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Forwarded from Pavel Durov (Paul Du Rove)
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Hiroshima revidiert
Dr. Michael Palmer
Die Beweise für Senfgas und Napalm anstatt Atombomben
"Es ging nicht um den Sieg über Japan, sondern darum, den Menschen Angst vor einem Atomkrieg zu machen, um sie damit zur Unterwerfung unter eine künftige Weltregierung zu bewegen." Dr. Michael Palmer unternimmt eine neue und eingehende Untersuchung der wissenschaftlichen und medizinischen Daten zu den Bombenangriffen in Hiroshima und Nagasaki.
Das Ergebnis: es wurden keine Atombomben gezündet. Aber wie konnte es gelingen, Atomangriffe massenwirksam vorzutäuschen?
Und was waren mögliche Motive für diese gigantische Täuschung?
Die Angst vor einem Atomkrieg ist heute so aktuell wie damals. Aber jetzt können wir aus der Geschichte lernen und einen anderen Ausgang mitbestimmen.
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Neuerscheinung
Dr. Michael Palmer
Die Beweise für Senfgas und Napalm anstatt Atombomben
"Es ging nicht um den Sieg über Japan, sondern darum, den Menschen Angst vor einem Atomkrieg zu machen, um sie damit zur Unterwerfung unter eine künftige Weltregierung zu bewegen." Dr. Michael Palmer unternimmt eine neue und eingehende Untersuchung der wissenschaftlichen und medizinischen Daten zu den Bombenangriffen in Hiroshima und Nagasaki.
Das Ergebnis: es wurden keine Atombomben gezündet. Aber wie konnte es gelingen, Atomangriffe massenwirksam vorzutäuschen?
Und was waren mögliche Motive für diese gigantische Täuschung?
Die Angst vor einem Atomkrieg ist heute so aktuell wie damals. Aber jetzt können wir aus der Geschichte lernen und einen anderen Ausgang mitbestimmen.
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Sahra Wagenknecht auf X:
Warum verhindert die #Linke das größte #Schulden- und Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik nicht, obwohl sie es könnte? Das #Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung der Eilanträge noch einmal darauf hingewiesen: Der neue Bundestag muss zusammentreten, wenn ein Drittel der Abgeordneten das verlangt. Dann darf der alte Bundestag nicht mehr tagen und auch nichts mehr entscheiden. Die Linke muss dafür gar nicht mit der #AfD zusammenarbeiten, sie müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt. Wie ehrlich ist ihre Ablehnung der #Aufrüstung, wenn sie diese Chance nicht nutzt?
Warum verhindert die #Linke das größte #Schulden- und Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik nicht, obwohl sie es könnte? Das #Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung der Eilanträge noch einmal darauf hingewiesen: Der neue Bundestag muss zusammentreten, wenn ein Drittel der Abgeordneten das verlangt. Dann darf der alte Bundestag nicht mehr tagen und auch nichts mehr entscheiden. Die Linke muss dafür gar nicht mit der #AfD zusammenarbeiten, sie müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt. Wie ehrlich ist ihre Ablehnung der #Aufrüstung, wenn sie diese Chance nicht nutzt?
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