Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DER FREISPRUCH AUS WERNIGERODE WURDE BESTÄTIGT!
Liebe Community,
Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.
Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!
Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.
Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:
1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:
a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.
Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!
2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.
Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!
Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.
Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:
1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:
a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.
Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!
2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Forwarded from Report24.news
Die selbst ernannte Klimaaktivistin Luisa Neubauer ist ohne Frage eine Person, die zu Kontroversen einlädt. Selbst Anhänger der "linken" Seite werfen ihr oft Heuchelei vor und thematisieren ihre reiche Herkunft - ihr Spitzname "Langstrecken-Luisa" kommt nicht von ungefähr. Als sie anlässlich ihres Geburtstages ein Selfie von sich postet, überschlagen sich die Kommentatoren vor Wut. Die persönlichen Untergriffe gehen weit - das ausgerechnet zu einem Geburtstagsfest, sollte zu denken geben.
Artikel hier lesen: https://report24.news/hass-im-netz-luisa-neubauer-postet-ueber-ihren-geburtstag-und-wird-von-allen-seiten-beschimpft/?feed_id=47276
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Report24
Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft
Es macht den Eindruck, als hätten sich Linke wie Rechte versammelt, um die junge Frau an ihrem Geburtstag zu beleidigen.
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Report24.news
Die selbst ernannte Klimaaktivistin Luisa Neubauer ist ohne Frage eine Person, die zu Kontroversen einlädt. Selbst Anhänger der "linken" Seite werfen ihr oft Heuchelei vor und thematisieren ihre reiche Herkunft - ihr Spitzname "Langstrecken-Luisa" kommt nicht…
Markus Haintz auf X:
Ich schließe mich dem hervorragenden Beitrag von Florian Machl „Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft“ vollumfänglich an und mache mir diesen zu eigen.
Ich möchte noch Folgendes ergänzen:
Derartige Kommentare auf ein Geburtstagsfoto einer 29-jährigen Aktivistin sind unangemessen. Das geht deutlich zu weit.
Ich stehe nun wirklich nicht im Verdacht, ein Fan von Luisa Neubauer zu sein. Haintz legal hat Frau Neubauer sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich auf der Gegenseite. Weitere Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, da dies meine Stellungnahme sonst relativieren würde.
Die meisten der feindseligen „Geburtstagsgrüße“ mögen zwar rechtlich zulässig sein, angemessen und angebracht sind sie dennoch nicht.
Ich bezweifle, dass so viel Hass und Hetze - ja, ich schreibe und meine das genau so und übernehme das Wording der Kartellparteien und ihrer Helfer - spurlos an Menschen vorbeigeht, noch dazu in diesem jungen Alter. Manche mögen das aushalten, die allermeisten nicht.
Ein derartiger Umgang miteinander schadet uns allen. Es gibt genug Gelegenheiten, Frau Neubauer inhaltlich auch scharf zu kritisieren. Geburtstagsgrüße sind keine solche Gelegenheit.
Ich rege an, dass sich der ein oder andere bei Frau Neubauer entschuldigt.
Ich rege weiterhin an, und zwar gegenüber allen Seiten, sowohl im eigenen Interesse (kann teuer werden) als auch grundsätzlich, sich gerade die sexualisierten Beleidigungen und manchmal natürlich auch „nur“ vermeintlichen Beleidigungen (ohne jeden Kontext) gegenüber Frauen in der Öffentlichkeit zu sparen.
Wem nichts Besseres einfällt, als Aktivistinnen, Politikerinnen und Journalistinnen von links-grün bis zur AfD auf diese Weise anzugehen, der sollte dann besser die Klappe halten oder eben mit den juristischen Konsequenzen leben. Erst denken, dann tippen, das soll auch helfen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Bildquelle: Luisa Neubauer auf X.
Ich schließe mich dem hervorragenden Beitrag von Florian Machl „Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft“ vollumfänglich an und mache mir diesen zu eigen.
Ich möchte noch Folgendes ergänzen:
Derartige Kommentare auf ein Geburtstagsfoto einer 29-jährigen Aktivistin sind unangemessen. Das geht deutlich zu weit.
Ich stehe nun wirklich nicht im Verdacht, ein Fan von Luisa Neubauer zu sein. Haintz legal hat Frau Neubauer sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich auf der Gegenseite. Weitere Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, da dies meine Stellungnahme sonst relativieren würde.
Die meisten der feindseligen „Geburtstagsgrüße“ mögen zwar rechtlich zulässig sein, angemessen und angebracht sind sie dennoch nicht.
Ich bezweifle, dass so viel Hass und Hetze - ja, ich schreibe und meine das genau so und übernehme das Wording der Kartellparteien und ihrer Helfer - spurlos an Menschen vorbeigeht, noch dazu in diesem jungen Alter. Manche mögen das aushalten, die allermeisten nicht.
Ein derartiger Umgang miteinander schadet uns allen. Es gibt genug Gelegenheiten, Frau Neubauer inhaltlich auch scharf zu kritisieren. Geburtstagsgrüße sind keine solche Gelegenheit.
Ich rege an, dass sich der ein oder andere bei Frau Neubauer entschuldigt.
Ich rege weiterhin an, und zwar gegenüber allen Seiten, sowohl im eigenen Interesse (kann teuer werden) als auch grundsätzlich, sich gerade die sexualisierten Beleidigungen und manchmal natürlich auch „nur“ vermeintlichen Beleidigungen (ohne jeden Kontext) gegenüber Frauen in der Öffentlichkeit zu sparen.
Wem nichts Besseres einfällt, als Aktivistinnen, Politikerinnen und Journalistinnen von links-grün bis zur AfD auf diese Weise anzugehen, der sollte dann besser die Klappe halten oder eben mit den juristischen Konsequenzen leben. Erst denken, dann tippen, das soll auch helfen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Bildquelle: Luisa Neubauer auf X.
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Belastungszeuge im Prinz Reuss Verfahren sagt falsch aus
Ein von der Bundesanwaltschaft nach Anklageerhebung benannter Belastungszeuge hat vor dem OLG Frankfurt fälschlicherweise angegeben, über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen. In der Hauptverhandlung am 22.04.2025 gab er an, dass Gericht diesbezüglich belogen zu haben.
Die Verteidiger der Angeklagten Prinz Reuss und Joachim H. nehmen in diesem Bericht Stellung zu den gestrigen Vorkommnissen
https://www.1730live.de/wichtiger-zeuge-sagt-im-reichsbuerger-prozess-aus/
Ein von der Bundesanwaltschaft nach Anklageerhebung benannter Belastungszeuge hat vor dem OLG Frankfurt fälschlicherweise angegeben, über einen Bachelor-Abschluss zu verfügen. In der Hauptverhandlung am 22.04.2025 gab er an, dass Gericht diesbezüglich belogen zu haben.
Die Verteidiger der Angeklagten Prinz Reuss und Joachim H. nehmen in diesem Bericht Stellung zu den gestrigen Vorkommnissen
https://www.1730live.de/wichtiger-zeuge-sagt-im-reichsbuerger-prozess-aus/
17:30 Live Rheinland Pfalz/Hessen
Wichtiger Zeuge sagt im Reichsbürger-Prozess aus - 17:30 Live Rheinland Pfalz/Hessen
Im Frankfurter Reichsbürgerprozess sollte heute der bislang wichtigste Zeuge weiter aussagen – ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten Hans-Joachim H., der die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß mit seinen Schilderungen schwer belastet. Doch statt um…
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Markus Haintz auf X:
Aufgrund der #188MussWeg-„Rechtsprechung“ des Amtsgerichts Bamberg in Sachen #Bendels, in Bezug auf Verleumdungstatbestände zugunsten von Politikern bei „Majestätsbeleidigung“, weise ich höchstvorsorglich darauf hin, dass das nachfolgende Bild NICHT den Grünen-Politiker @janoschdahmen zeigt, sondern einen KI-generierten symbolischen grünen Waschlappen in einem imaginären Gerichtssaal.
PS:
Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
Sparkasse Ulm
DE94630500000021360781
(Fremdgeldkonto Haintz legal)
Betreff: Lappen (495-25)
Mehr zum Fall, siehe hier.
Aufgrund der #188MussWeg-„Rechtsprechung“ des Amtsgerichts Bamberg in Sachen #Bendels, in Bezug auf Verleumdungstatbestände zugunsten von Politikern bei „Majestätsbeleidigung“, weise ich höchstvorsorglich darauf hin, dass das nachfolgende Bild NICHT den Grünen-Politiker @janoschdahmen zeigt, sondern einen KI-generierten symbolischen grünen Waschlappen in einem imaginären Gerichtssaal.
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Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl:
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Bastards of YU-topia – Kultur und Gesellschaft
Ein analytischer Streifzug durch die Gefühlslage, Nachklänge und Realpolitik einer untergegangenen jugoslawischen Utopie.
Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media
ℹ️ Unsere Arbeit unterstützen, geht hier oder über SO DONE abschalten.
Ein analytischer Streifzug durch die Gefühlslage, Nachklänge und Realpolitik einer untergegangenen jugoslawischen Utopie.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Lawrow sieht Annäherung an ein Abkommen
Russland laut Außenminister Lawrow „bereit“ zu Ukraine-Abkommen
Russland ist nach den Worten seines Außenministers Sergej Lawrow „bereit“ zu einem Abkommen zur Beendigung des Krieges in der Ukraine. Er sieht diesbezüglich Bewegung „in die richtige Richtung“. EpochTimes
Russland laut Außenminister Lawrow „bereit“ zu Ukraine-Abkommen
Russland ist nach den Worten seines Außenministers Sergej Lawrow „bereit“ zu einem Abkommen zur Beendigung des Krieges in der Ukraine. Er sieht diesbezüglich Bewegung „in die richtige Richtung“. EpochTimes
The Epoch Times
Russland laut Außenminister Lawrow „bereit“ zu Ukraine-Abkommen
Russland ist nach den Worten seines Außenministers Sergej Lawrow „bereit“ zu einem Abkommen zur Beendigung des Krieges in der Ukraine. Er sieht diesbezüglich Bewegung „in die richtige Richtung“.
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Der unabhängige Journalist Sebastian Weber, @weichreite, wurde heute auf einer Demonstration in Oldenburg von Antifa-Linksextremisten tätlich angegriffen. #Weichreite
Ich habe gerade mit Sebastian Weber gesprochen. Er ist leicht verletzt, es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Einer der Haupttäter, die ihn angegriffen haben, konnte gefasst werden. Die Polizei nimmt momentan den Sachverhalt auf.
Bezüglich der Polizeiarbeit ist zu kritisieren, dass ein (gefährdeter) Journalist auf einer Demonstration offenkundig nicht geschützt wurde. Gewalt gegen Journalisten ist in jeder Form kategorisch abzulehnen. Es ist Sache der Polizei, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert.
Ich wünsche gute Besserung und verurteile diesen Angriff auf Herrn Weber aufs Schärfste.
Hintergrund der Demonstration unter dem Motto „Gerechtigkeit für Lorenz“ war der Tod eines 21-Jährigen in Oldenburg, der von der Polizei erschossen wurde. Mehr zu diesem Fall findet ihr in den Kommentaren.
Der unabhängige Journalist Sebastian Weber, @weichreite, wurde heute auf einer Demonstration in Oldenburg von Antifa-Linksextremisten tätlich angegriffen. #Weichreite
Ich habe gerade mit Sebastian Weber gesprochen. Er ist leicht verletzt, es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Einer der Haupttäter, die ihn angegriffen haben, konnte gefasst werden. Die Polizei nimmt momentan den Sachverhalt auf.
Bezüglich der Polizeiarbeit ist zu kritisieren, dass ein (gefährdeter) Journalist auf einer Demonstration offenkundig nicht geschützt wurde. Gewalt gegen Journalisten ist in jeder Form kategorisch abzulehnen. Es ist Sache der Polizei, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert.
Ich wünsche gute Besserung und verurteile diesen Angriff auf Herrn Weber aufs Schärfste.
Hintergrund der Demonstration unter dem Motto „Gerechtigkeit für Lorenz“ war der Tod eines 21-Jährigen in Oldenburg, der von der Polizei erschossen wurde. Mehr zu diesem Fall findet ihr in den Kommentaren.
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg findet deutliche Worte gegen die linksradikale Amadeu Antonio Stiftung zu deren Mutmaßungen nach dem Tod eines 21-jährigen Schwarzen in Oldenburg, der von Polizeibeamten erschossen wurde:
"Sind sie eigentlich von allen guten Geistern verlassen? Die Todesumstände werden detailliert untersucht. In diesem Zusammenhang von »Mord«, »Wahrheit« u. »amerikanischen Verhältnissen« zu sprechen ist zutiefst infam. Sie diffamieren nicht nur die #Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens. Schämen sie sich!"
"Sind sie eigentlich von allen guten Geistern verlassen? Die Todesumstände werden detailliert untersucht. In diesem Zusammenhang von »Mord«, »Wahrheit« u. »amerikanischen Verhältnissen« zu sprechen ist zutiefst infam. Sie diffamieren nicht nur die #Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens. Schämen sie sich!"
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Norbert F. Pötzl: Das Schattenreich des Alexander Schalck-Golodkowski
Vom Entstehen und Verschwinden der DDR-Milliarden.
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